CLP-Verordnung: Fragen und Antworten
Die Antworten stammen entweder vom deutschen reach-clp-biozid helpdesk selbst oder sind Übersetzungen aus dem Englischen bei Antworten, die auf EU-Ebene abgestimmt worden sind. Es finden sich auch Antworten, die keine vollständige bzw. endgültige Aussage bieten, da sie noch auf europäischer Ebene diskutiert werden.
Ist Gülle nach der CLP-Verordnung ein Gefahrstoff?
Eine noch nicht endgültig zu beantwortende Frage findet sich z. B. unter den Ausnahmen-Anwendungsbereichen: Ist Gülle ein Gefahrstoff? Eine Frage, die nicht mit einem einfachen Ja oder Nein zu beantworten ist.
So wird den Herstellern und Importeuren von Gülle empfohlen, ihre Abnehmer über die gefährlichen Eigenschaften von Gülle zu informieren. Dazu biete sich, so die Experten vom reach-clp-biozid helpdesk, die Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung an.
Radioaktive Stoffe und Gemische nach CLP-Verordnung
Weniger harmlos im Vergleich mit Gülle muten radioaktive Stoffe und Gemische an. Doch diese müssen nicht unter CLP eingestuft oder gemeldet werden. Denn für Gefahren durch ionisierende Strahlung gilt bereits die Richtlinie 96/29/Euratom. Bei Verordnungen wird heutzutage großen Wert darauf gelegt, dass es keine Doppelregelungen gibt.
Antworten auf die wichtisten Fragen zur CLP-Verordnung finden sich auf dem reach-clp-biozid-helpdesk
Der reach-clp-biozid-helpdesk, die nationale Auskunftsstelle der BAuA hat die häufigsten Fragen - darunter auch sehr spezielle - zusammengestellt und zusammen mit den entsprechenden Antworten veröffentlicht. Unterteilt sind die Fragen in insgesamt 10 Kategorien, u. a. Akteure im Rahmen von CLP, Allgemeine Regelungen, Ausnahmen, Einstufung und Kennzeichnung und Gefahrenkommunikation.
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