Asbest: Erschreckende Zahlen zu einem längst verbotenen Baustoff

Seit 1993 ist Asbest als Baustoff verboten. Doch immer noch sind schätzungsweise 35 Millionen Tonnen Asbest in Deutschland verbaut. Bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten wird asbesthaltiger Müll also noch lange ein Thema bleiben. Und auch die Zahl asbestbedingter Erkrankungen wird weiter ansteigen.

Wer mit Asbest in Berührung kommt, erfährt von einer möglichen Schädigung erst Jahrzehnte später. Denn die durchschnittliche Latenzzeit, also die Zeit zwischen der Exposition und der Reaktion darauf, liegt bei 38 Jahren. Und so ist es auch nicht verwunderlich, dass die Zahl der Asbesterkrankungen in den letzten Jahren ansteigt.

Dreimal so viele Asbesttote in Deutschland wie tödliche Arbeitsunfälle

Asbest wurde vor allem in den 60er und 70er Jahren verbaut. Die tödliche Spätfolge: Allein 2012 gab es 281 Asbesttote in Deutschland. Das sind dreimal so viele, wie in dem Jahr bei Arbeitsunfällen getötet wurden. 

Insgesamt 25.500 Beschäftigte starben zwischen 1994 und 2012 an den Folgen von Asbest

Im deutschen "Asbest-Profil", das die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter dem Titel "National Asbestos Profile for Germany" auf Englisch veröffentlicht hat,  stehen noch weitere erschreckende Zahlen:

  • So wurden 1994 mehr als 900 Verdachtsfälle einer Berufskrankheit durch Asbest angezeigt, 2012 waren es 2.038.
  • Zwischen 1994 bis 2012 starben über 4.000 Bauleute an den Folgen von Asbest. In der gewerblichen Wirtschaft waren es insgesamt 25.500 Beschäftigte, die in diesem Zeitraum an einer Asbesterkrankung starben.  
  • Die Kosten für die medizinische Versorgung und die Rentenzahlung für Asbesterkrankte und deren Angehörige lagen bei rund 6,1 Med. EUR für die Jahre 1990 bis 2012.

Bei der Entsorgung von Asbest liegt das Meiste noch vor uns

Von 2001 bis 2014 wurden 4 Mio. Tonnen asbesthaltiger Müll entsorgt. Noch immer sind 35 Mio. Tonnen Asbest als Zementplatten, Fußbodenbelägen, Kleber oder Dichtungen von Heizungsanlagen verbaut, die irgendwann entsorgt werden müssen.

Schadensersatz wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen

Die Anweisung an einen Arbeitnehmer, ohne ausreichende Schutzmaßnahmen mit asbesthaltigem Material zu arbeiten, kann nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts v. 28.4.2011 (8 AZR 769/09) die bewusste Inkaufnahme von Gesundheitsschäden des Arbeitnehmers beinhalten und deswegen Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers auslösen. Mehr dazu lesen Sie in dem Fachbeitrag "Schadensersatz wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen".

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