Sachkundeprüfung muss neu erworben werden
Für Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten muss ein Verantwortlicher benannt werden. Laut Gefahrstoffverordnung muss dieser seine Sachkunde nachweisen und zwar nach dem aktuellen Stand.
Neuer Sachkunde-Nachweis zum Umgang mit Asbest erforderlich
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" ist Anfang 2014 mit Neuerungen in Kraft getreten. Sachkundige müssen ihre Befähigung für den Umgang mit Asbest deshalb neu nachweisen. Alte Sachkunde-Bescheinigungen gelten nur noch bis zum 1. Juli 2016.
Seminare zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung für Fach- und Führungskräfte
Die Zielgruppe für das Seminar sind Koordinatoren, Bauleiter, Vor- und Facharbeiter von Sanierungsbaustellen, Architekten und Fachingenieure, Mitarbeiter von Gewerbeaufsichts- und Bauämtern, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Deponiebetreiber sowie Führungskräfte von Entsorgungsfachbetrieben.
Von Gesundheitsgefahren bis zur Abfallentsorgung - Sachkundige erhalten Befähigung für den Umgang mit Asbest
Zu den Seminarinhalten laut Anlage 3 der TRGS 519 zählen u. a.:
- Eigenschaften von Asbest und Gesundheitsgefahren, die davon ausgehen,
- Verwendung von Asbest,
- Bewertung von Asbest in Gebäuden,
- Unfallverhütungsvorschriften,
- rechtlicher Hintergrund zur Gefahrstoffverordnung,
- Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest,
- Maßnahmen zur Sicherheit,
- personelle Anforderungen an den Sachkundigen,
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA),
- bauvorbereitende Maßnahmen,
- Baustelleneinrichtung,
- Umgang mit technischer Ausstattung sowie
- Abfallentsorgung.
Sachkunde-Nachweis zum Umgang mit Asbest ist 6 Jahre gültig
Nach bestandener behördlich anerkannter Sachkundeprüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, das 6 Jahre gültig ist. Für die Verlängerung reicht später eine Auffrischungsschulung.
Grundlegende Informationen zum Thema Asbest erhalten Sie hier.
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