Asbest: Sachkundeprüfung muss neu erworben werden

Auch wenn Asbest seit 2005 in der gesamten Europäischen Union nicht mehr hergestellt und verwendet werden darf, ist der krebserzeugende Stoff noch immer ein Thema auf Baustellen. Denn bis in die 90er Jahre wurde Asbest u. a. als Dämmstoff eingesetzt. Wer heute damit zu tun hat, muss die Gefahren genau kennen.

Für Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten muss ein Verantwortlicher benannt werden. Laut Gefahrstoffverordnung muss dieser seine Sachkunde nachweisen und zwar nach dem aktuellen Stand.

Neuer Sachkunde-Nachweis zum Umgang mit Asbest erforderlich

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" ist Anfang 2014 mit Neuerungen in Kraft getreten. Sachkundige müssen ihre Befähigung für den Umgang mit Asbest deshalb neu nachweisen. Alte Sachkunde-Bescheinigungen gelten nur noch bis zum 1. Juli 2016.

Seminare zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung für Fach- und Führungskräfte

Die Zielgruppe für das Seminar sind Koordinatoren, Bauleiter, Vor- und Facharbeiter von Sanierungsbaustellen, Architekten und Fachingenieure, Mitarbeiter von Gewerbeaufsichts- und Bauämtern, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Deponiebetreiber sowie Führungskräfte von Entsorgungsfachbetrieben.

Von Gesundheitsgefahren bis zur Abfallentsorgung - Sachkundige erhalten Befähigung für den Umgang mit Asbest

Zu den Seminarinhalten laut Anlage 3 der TRGS 519 zählen u. a.:

  • Eigenschaften von Asbest und Gesundheitsgefahren, die davon ausgehen,
  • Verwendung von Asbest,
  • Bewertung von Asbest in Gebäuden,
  • Unfallverhütungsvorschriften,
  • rechtlicher Hintergrund zur Gefahrstoffverordnung,
  • Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest,
  • Maßnahmen zur Sicherheit,
  • personelle Anforderungen an den Sachkundigen,
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA),
  • bauvorbereitende Maßnahmen,
  • Baustelleneinrichtung,
  • Umgang mit technischer Ausstattung sowie
  • Abfallentsorgung.

Sachkunde-Nachweis zum Umgang mit Asbest ist 6 Jahre gültig

Nach bestandener behördlich anerkannter Sachkundeprüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, das 6 Jahre gültig ist. Für die Verlängerung reicht später eine Auffrischungsschulung.

Grundlegende Informationen zum Thema Asbest erhalten Sie hier.


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