Kann Allergie zu Arbeitsunfähigkeit führen?
Heuschnupfen gehört zu den häufigsten allergischen Erkrankungen. Jetzt, da es warm wird und alles zu blühen anfängt, leidet jeder fünfte Deutsche unter der "saisonalen Rhinitis".
Von Heuschnupfen geplagte Mitarbeiter können arbeitsunfähig sein
Die Allergie sollten Arbeitgeber nicht verharmlosen: Auch von Heuschnupfen geplagte Mitarbeiter können arbeitsunfähig sein. Hingegen liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor, wenn der Arbeitnehmer auf Grund der Allergie nicht in der Lage ist, den Weg zur Arbeit zurückzulegen. Mehr dazu im Haufe-Beitrag Arbeitsunfähigkeit bei Allergie - Krank wegen Heuschnupfen?
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