Einige Reiniger können nur aufgrund von Erschütterungen, Stößen, Wärme oder in Kontakt mit Wasser explodieren. Diese Stoffe sind u. a. mit den Gefahrenhinweisen H 200, H 201, H 202 bzw. H 203 oder H 240 bzw. H 241 gekennzeichnet.

 
Praxis-Beispiel

Verwendung von Wasserstoffperoxid

Wasserstoffperoxid trägt den Gefahrenhinweis H 271. Wasserstoffperoxid wird beim Erwärmen explosionsfähig. Verwendet man also diesen Stoff in hohen Konzentrationen mit flüssigen oder festen löslichen organischen Stoffen, kann dieser innerhalb bestimmter Mengenverhältnisse u. U. durch geringe thermische Beanspruchung zur Reaktion gebracht werden.[1] Wasserstoffperoxid wird hochkonzentriert u. a. als Bleichmittel, zur Desinfektion und Dekontamination eingesetzt.

Verschiedene Reiniger dürfen nicht mit Wasser in Kontakt gebracht werden. Der Kontakt von Wasser mit konzentrierten Säuren und Laugen kann heftige Reaktionen hervorrufen. Durch den Lösungsvorgang wird Wärme frei. Diese kann so hohe Temperaturen erreichen, dass die säure- bzw. laugenhaltige Flüssigkeit zu spritzen beginnt (Siedeverzug). Die Gefahr, sich zu verätzen, ist sehr hoch. Grundsätzlich sind diese Stoffe gekennzeichnet als H 260 – Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln. Diese Chemikalien dürfen daher z. B. nicht in der Hochdruck-Reinigungstechnik eingesetzt werden!

In der Industrie werden viele basische und saure Chemikalien zur Reinigung eingesetzt. Hierbei sind die Zusammenlagerungsverbote in den Sicherheitsdatenblättern sowie nach TRGS 510 zu beachten.

[1] Quelle: Merkblatt Umgang mit Wasserstoffperoxid, Regierung von Oberfranken – Gewerbeaufsichtsamt, Stand 10/2005.

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