Zusammenfassung

 
Begriff

Laugen sind ätzende, farblose bis gelbliche Flüssigkeiten. Sie sind Lösungen von basischen Stoffen wie z. B. Natriumhydroxid oder Kaliumhydroxid. Das gebräuchlichste Lösemittel ist Wasser. Es entstehen dabei die häufig verwendeten Laugen Natronlauge bzw. Kalilauge.

Ein anderer Begriff für Lauge ist alkalische Lösung. Charakteristisch für eine Lauge ist die basische Reaktion in Wasser (pH-Wert > 7), Universalindikatorpapier färbt sich blau.

Laugen haben einen seifenartigen Geschmack und verursachen tiefe Hautgeschwüre, dabei greifen sie die Hornschicht der Haut an. Laugen wirken ätzend und reagieren nicht mit Metallen, außer mit Zink und Aluminium.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

1 Einsatzgebiete

Laugen werden häufig eingesetzt:

  • zur Oberflächenbehandlung von Metallen in Galvanikbetrieben z. B. Beizen von Aluminiumoberflächen,
  • zum Neutralisieren von Säuren,
  • als Emulgatoren und Fettlösemittel in Reinigungsmitteln,
  • als Desinfektions- und Reinigungsmittel (z. B. Rohrreiniger),
  • als Ersatz für dichlormethanhaltige Abbeizer,
  • als Brezellauge in Backbetrieben,
  • zur Herstellung von Seifen.

2 Kennzeichnung

Gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 tragen Behälter mit Laugen das Gefahrenpiktogramm "Ätzwirkung" (GHS05). Sind Laugen reizend für Haut, Augen oder Atemwegsorgane, werden sie zusätzlich mit dem dicken Ausrufezeichensymbol (GHS07) sowie dem Signalwort "Gefahr" gekennzeichnet. Wirkt die Lauge dagegen auf Metalle korrosiv, so ist der Behälter nur mit GHS05 und Signalwort "Achtung" zu kennzeichnen.

3 Gefahren

3.1 Gesundheitsgefahren

Hautschädigungen durch Laugen können sehr schmerzhaft sein.

 
Praxis-Beispiel

Unfälle mit Laugen

Wenn Beschäftigte Betriebsanweisungen und Gebotszeichen beachten und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung benutzen, können derartige Unfälle verhindert werden:

Zitat

Ein Mitarbeiter setzt die Waschflotte für eine Färbemaschine an. Aus einem Chemikaliencontainer füllt er 45 %ige Natronlauge in einen Messbecher. Beim Umfüllen der Natronlauge in den Ansatzbehälter bekommt er einen Spritzer ins Auge, der zu einer Verätzung führt.[1]

Wie wichtig die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel ist, beweist folgender Unfall, bei dem ein Leck am Laugengerät für Brezellauge unerkannt blieb:

Zitat

"Am Laugengerät war durch Korrosionseinwirkung die Ablassvorrichtung abgebrochen. Das blieb unbemerkt, bis der Bäcker ein neues Laugenbad ansetzte. Dazu füllte er zunächst konzentrierte Natronlauge in das Brezeltauchbecken ein. Die Lauge floss durch die defekte Ablassvorrichtung und den daran befestigten Schlauch sofort wieder ab. Unglücklicherweise befand sich das Schlauchende direkt über dem rechten Fuß des Bäckers, über den sich die Lauge dann ergoss."[2]

Korrekte Kennzeichnung und Lagerung von Gefahrstoffen hätte folgenden Unfall verhindern können:

Zitat

"So hatte sich Maria P. ihren ersten Arbeitstag als Reinigungskraft in einer Bäckerei wahrlich nicht vorgestellt. Gerade erst hatte sie mit der Reinigung des Lagerraums begonnen, als sie einen tragischen Unfall erlitt. Eine Schüssel, gefüllt mit Brezellauge, geriet beim Herausnehmen aus einem hoch gelegenen Regalfach in Schieflage. Die ätzende Flüssigkeit ergoss sich über Maria P.s gesamten Körper."[3]

[1] Quelle: www.bgetem.de
[2] Quelle: www.bgn.de.
[3] Quelle: www.bgn.de.

3.2 Metallkorrosion

Laugen – wie auch Säuren – können gegenüber Metallen korrosiv sein (H290). Sie müssen daher in geeignete Behälter abgefüllt und darin auch gelagert werden, um eine unbeabsichtigte Freisetzung zu verhindern.

4 Schutzmaßnahmen

4.1 Technische Maßnahmen

  • Bildung von Dämpfen und Nebeln sowie Verspritzen vermeiden,
  • ggf. Absaugung.

4.2 Organisatorische Maßnahmen

  • Benutzungsvorschriften zur jeweiligen Lauge genau beachten.
  • Bei versehentlicher Benetzung sofort mit viel Wasser spülen und Arzt aufsuchen.
 
Wichtig

Erste Hilfe bei Laugenspritzern im Auge

Eine Verätzung der Augen durch Laugenspritzer ist der dringendste Augen-Notfall. Erste-Hilfe-Maßnahme ist: Ganz schnell mit viel Wasser spülen!

  • Transport von Behältern mit größter Vorsicht. Auf Behälterkennzeichnungen achten.
  • Niemals Wasser in konzentrierte Lauge gießen; immer Lauge in dünnem Strahl unter Umrühren ins Wasser gießen.

4.3 Persönliche Maßnahmen

Konsequente Benutzung Persönlicher Schutzausrüstungen:

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