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Säure

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

Säuren sind häufig farblose bis gelbliche Flüssigkeiten oder kommen als wässrige Lösungen von festen Säuren zum Einsatz (z. B. Zitronensäure). Je nach Konzentration sind sie wasserähnlich bis ölig. Charakteristisch für Säuren ist die saure Reaktion in Wasser (pH-Wert <7), Universalindikatorpapier färbt sich rot. Eine Säure kann mehr oder weniger stark ätzend bzw. reizend sein.

Man unterscheidet zwischen anorganischen und organischen Säuren. Beim Umgang mit Säuren können sich gesundheitsschädliche Dämpfe bilden, die bei organischen Säuren brennbar sind.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten folgende Regelungen:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
  • DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"

1 Einsatzbereiche

Wichtige Säuren für die Anwendung im Betrieb sind:

  • anorganische Säuren: Salpetersäure, Salzsäure, Schwefelsäure, Phosphorsäure, Flusssäure (besonders gefährlich in der Anwendung; auf die Anwendung von Flusssäure als Bestandteil von Reinigungsmitteln sollte daher verzichtet werden),
  • organische Säuren: Ameisensäure, Apfelsäure, Essigsäure, Oxalsäure, Peressigsäure, Zitronensäure.

Technische Anwendungsbereiche für Säuren sind:

  • Desinfektionsmittel (auf Basis von Peressigsäure oder auf Basis von Gemischen aus verschiedenen organischen oder anorganischen Säuren),
  • Reinigungsmittel auf Säurebasis (z. B. Sanitärreiniger, Stein- und Fassadenreiniger, Felgenreiniger, Hallen- und Fliesenreiniger),
  • Kohlensäure in Getränkeschankanlagen,
  • Batterien (Schwefelsäure),
  • Regulation des pH-Wertes bzw. Neutralisieren von Laugen,
  • Beizen, Brennen, Glänzen von Metallen in Galvanikbetrieben,
  • in Rostentferner.

2 Kennzeichnung

Gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 tragen Behälter mit Säuren das Gefahrenpiktogramm "Ätzwirkung" (GHS05). Weitere Gefahrenpiktogramme sind zusätzlich möglich.

3 Gefahren

3.1 Gesundheitsgefahren

K...

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