Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FCKW

Dipl.-Biol. Bettina Huck
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
  
Begriff

Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) – auch als Chlorfluorkohlenwasserstoffe (CFKW) bezeichnet – sind sehr stabil und nicht brennbar. Wegen ihrer Eigenschaften wurden FCKW v. a. verwendet als

  • Treibgase in Spraydosen,
  • Kältemittel in Klimaanlagen sowie Kühl- und Gefriergeräten,
  • Treibmittel für Schaumstoffe (u. a. Polyurethan, Polystyrol),
  • Lösungsmittel zur Textilreinigung.

FCKW, das in höhere Luftschichten gelangt, setzt unter UV-Strahlung Chlor- und Fluorradikale frei. Die entstandenen Radikale reagieren mit Ozon, dies führt zum Abbau der Ozonschicht. FCKW tragen auch zur globalen Erwärmung bei, da sie Licht im infraroten Bereich absorbieren.

Der Einsatz von FCKW ist deshalb durch 1005/2009/EG geregelt: Die in Anhang I geregelten Stoffe dürfen grundsätzlich weder hergestellt, in Verkehr gebracht noch verwendet werden. FCKW wurden zunächst durch teilhalogenierte Verbindungen (HFCKW) ersetzt, die jedoch wegen ihres hohen Treibhausgaspotenzials inzwischen u. a. als Kältemittel oder zur Herstellung von Schaumstoffen ebenfalls verboten sind. Und schließlich wurden fluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) als Ersatz entwickelt, die allerdings ein besonders hohes Treibhausgaspotenzial haben.

Zum Schutz der Umwelt werden möglichst halogenfreie Ersatzstoffe eingesetzt, z. B. Propan oder Butan als Treibgas in Spraydosen und als Kältemittel.

FCKW sind nach CLP-Verordnung eingestuft: Piktogramm GHS07 "Ausrufezeichen" und Gefahrenhinweis "H420: Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre".

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Folgende Vorschriften regeln den Einsatz von FCKW:

  • Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen,
  • Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV),
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume
    130
  • Die Verordnung über Arbeitsstätten / 3.4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume (Anhang 4.2)
    48
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung / 3 Bauliche Hinweise, Kennzeichnung
    41
  • Arbeiten in Küchenbetrieben / 2.1.1 Raumabmessungen
    36
  • Betriebliche Notfallplanung für Unternehmen aller Größen / 4 Betrieblichen Notfallplan erstellen
    33
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung
    33
  • Verantwortung im Arbeitsschutz: Unternehmer und Führungs ... / 6 Pflichten der Führungskraft
    30
  • Brandschutztüren / 2.1 Missbräuchliche Nutzung vermeiden
    27
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume / 2 Ausstattung und Pflege
    20
  • Sicherheit im Außendienst / 3 Gefährdungsbeurteilung
    20
  • Explosionstechnische Kenngrößen / 13 KST-Wert
    18
  • Richtiges Verhalten nach schweren und tödlichen Unfällen
    18
  • Waschräume, Waschgelegenheiten
    18
  • Beschäftigung leistungsgewandelter Mitarbeiter
    16
  • Gerüche und Reizstoffe am Arbeitsplatz / 2.2 Die Geruchsbelästigung
    16
  • Alter(n)sgerechte Gefährdungsbeurteilung
    15
  • Maler- und Lackierarbeiten
    15
  • Warum dürfen Druckgasflaschen nicht in Arbeitsräumen, Kellern, Garagen etc. gelagert werden?
    15
  • Fremde im Betrieb / 2.3 Unterweisung
    13
  • Friseur (Professiogramm)
    12
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Energiewende & Technik: Konventionelle Kältemittel in Wärmepumpen künftig verboten
Waermepumpe_Haus_ganz
Bild: Haufe Green Estate

Seit die Politik bei der Energiewende auf Wärmepumpen schwört, wird die Technik kritisch unter die Lupe genommen. Aktuell verunsichern vor allem Meldungen über das Verbot treibhausgiftiger, synthetischer Kältemittel die Interessenten. Jetzt ist Aufklärung gefragt.


§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.7 Ozonabbauende Stoffe
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.7 Ozonabbauende Stoffe

  Rz. 89 In der Veröffentlichung zu Schadstoffen aus der E-PRTR-Verordnung sind Informationen über ozonabbauende Stoffe, die das Unternehmen erzeugt, in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Welche Stoffe zu den ozonabbauenden Stoffen zählen, wurde im Montrealer ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Arbeitsschutz Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren