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Verordnung (EU) 2024/590 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009

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[Vorspann]

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses[1],

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren[2],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im europäischen Grünen Deal gemäß der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 wurde eine neue Wachstumsstrategie für die Union vorgestellt, mit der sich die Union zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft wandeln soll. Er bekräftigt das Bestreben der Kommission, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent und Null-Schadstoff-Kontinent zu machen, und zielt darauf ab, die Gesundheit und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger vor umweltbedingten Risiken und Auswirkungen zu schützen und dabei gleichzeitig für einen inklusiven, fairen und gerechten Übergang zu sorgen, bei dem niemand zurückgelassen wird. Darüber hinaus ist die Union der Sicherstellung der umfassenden Umsetzung der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates[3] und des mit dem Beschluss (EU) 2022/591 des Europäischen Parlaments und des Rates[4] geschaffenen achten Umweltaktionsprogramms sowie der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und den darin enthaltenen Zielen für nachhaltige Entwicklung verpflichtet.

(2) Die Ozonschicht schützt Menschen und andere Lebewesen vor der schädlichen ultravioletten (UV-)Strahlung der Sonne. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass kontinuierliche ...

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