Zusammenfassung

 
Begriff

Unter dem Begriff Eigenschutz fasst man alle Maßnahmen zusammen, die dazu dienen, eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit des Ersthelfers im Rahmen seiner Hilfeleistung abzuwenden.

1 Wunden

Bei blutenden Verletzungen kann es passieren, dass Krankheitserreger des Betroffenen über das Blut in den Körper des Helfers (durch kleine, nicht immer offensichtliche Verletzungen) gelangen. Dabei kann es um die Ansteckungsgefahr mit HIV gehen, es ist aber auch die Übertragung anderer Krankheitserreger durch Blutkontakt möglich, z. B. Hepatitis B.

Um eine Infektion des Ersthelfers zu verhindern, sollte dieser stets bei sämtlichen Verletzungen Einmalhandschuhe tragen um sich und den Betroffenen vor einer möglichen Infektion zu schützen. Einmalhandschuhe befinden sich entsprechend im Betriebsverbandkasten und sollten nach Gebrauch dort wieder aufgefüllt werden.

2 Straßenverkehr

Es passiert immer wieder, dass Ersthelfer bei ihrer Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen selbst schwer verletzt werden oder sogar tödlich verunglücken. Deshalb sollte jeder Helfer auch bei Verkehrsunfällen die Maßnahmen kennen, die zu seinem eigenen Schutz dienen.

2.1 Warnblinkanlage

Bei einer Panne, einem eigenen Unfall oder einem beobachteten Unfall soll immer erst die Warnblinkanlage des eigenen Fahrzeugs betätigt werden.

Das Einschalten der Warnblinkanlage hat den Vorteil, dass der nachfolgende Verkehr auf eine Gefahr aufmerksam gemacht wird und entsprechend darauf reagieren kann. Dieses Verhalten dient aber auch dem Schutz des Helfers und des Betroffenen!

2.2 Warnweste

In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste seit 1.7.2014 sowohl in gewerblich als auch in privat genutzten Fahrzeugen Pflicht.[1]

Der Führer des Fahrzeugs ist verpflichtet, den zuständigen Personen auf Verlangen die Warnweste vorzuzeigen und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands auszuhändigen.

Warnwesten dienen dazu, ihre Träger bei der Tätigkeit im Straßenraum aus ausreichender Entfernung – auch bei Dunkelheit – auffällig und unverwechselbar als gefährdete Personen erkennbar zu machen. Dafür sind Warnwesten in fluoreszierendem Orange-Rot mit aufgebrachten Reflexstreifen geeignet, die bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Mindestfläche des sichtbaren Materials, der Anordnung der Materialien in der Schutzkleidung und der Rückstrahlwerte erfüllen.

 
Wichtig

Geeignete Warnwesten

Geeignete Warnwesten erkennt man an der Aufschrift DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder EN ISO 20471:2013.

Da die Warnweste der eigenen Sicherheit dient, wird empfohlen, diese bereits vor dem Verlassen des Fahrzeugs anzulegen. Entsprechend sollte sich die Warnweste im Fahrzeuginneren (Handschuhfach, Ablage der Fahrertür) befinden.

2.3 Absichern der Unfallstelle

Um sich selbst oder den Betroffenen bei einem Verkehrsunfall ausreichend zu schützen, sollte die Unfallstelle mithilfe eines Warndreiecks abgesichert werden.

Die Absicherung der Unfallstelle mithilfe des Warndreiecks differenziert sich nach Art der Straße, auf der der Unfall geschehen ist:

  • Bei Verkehrsunfällen innerhalb geschlossener Ortschaften wird das Warndreieck in 50 m Entfernung zur Unfallstelle aufgestellt. Zum rechten Fahrbahnrand sollte eine Entfernung von ca. 70 cm (eine Armlänge) eingehalten werden.
  • Bei Verkehrsunfällen auf Bundes- oder Landstraßen wird das Warndreieck in 100 m Entfernung zur Unfallstelle aufgestellt. Zum rechten Fahrbahnrand sollte eine Entfernung von ca. 70 cm (eine Armlänge) eingehalten werden.
  • Bei Verkehrsunfällen auf Autobahnen wird das Warndreieck in mind. 200 m Entfernung zur Unfallstelle aufgestellt. Zum rechten Fahrbahnrand sollte eine Entfernung von ca. 70 cm (eine Armlänge) eingehalten werden. Um als Helfer nicht unnötig in Gefahr zu geraten, sollte man die 200 m Strecke immer hinter der Leitplanke zurücklegen.

3 Stromunfälle

Bei Unfällen, die im Zusammenhang mit elektrischem Strom stehen, besteht nicht nur Gefahr für den Betroffenen, sondern auch eine erhebliche Gefahr für den Helfer.

Die erste und wichtigste Maßnahme bei Unfällen mit Strom ist es, den Strom abzuschalten. Sollte das nicht möglich sein, muss die Abstellung durch den Anbieter vorgenommen werden bzw. muss entsprechendes Fachpersonal an die Unfallstelle geholt werden.

Die Unfallstelle muss durch den Helfer dann entsprechend abgesichert werden.

4 Erste Hilfe unter Corona-Bedingungen

Auch in Zeiten der Corona-Pandemie haben Menschen, die zuerst in Notfallsituationen eintreffen, die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten.

Wenn möglich sollten Ersthelfer einen ausreichenden Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m einhalten. Wenn näherer Kontakt notwendig ist, z. B. bei Verletzungen, sollten Mund und Nase der hilfebedürftigen Person mit einem Tuch abgedeckt und auch das eigene Gesicht geschützt werden. Ersthelfern ist dringend zu empfehlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Infolge der Aktualisierungen der entsprechenden DIN-Normen müssen sowohl die Betriebsverbandkästen als auch der Kfz-Verbandkasten damit ausgestattet sein.

Ist die betroffene Person nicht ansprechbar, muss im Normalfall die Atmung kontrolliert werden. Unter Corona-Bedingungen kann sich di...

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