Zusammenfassung

 
Begriff

Mit Hepatitis wird eine Entzündung der Leber bezeichnet, die verschiedene Ursachen wie div. Erreger, Vergiftungen und Verletzungen haben kann. Im Arbeitsschutz von besonderer Bedeutung sind die "klassischen" Virushepatitiden, deren unterschiedliche Formen mit den Buchstaben A bis E bezeichnet werden. Insbesondere Hepatitis A und B können im Rahmen von bestimmten Arbeitsprozessen erworben und übertragen werden. Vor allem im Gesundheitswesen und bei der Lebensmittelverarbeitung sind entsprechende Vorsorgemaßnahmen daher wesentlich zum Schutz von Beschäftigten und Patienten bzw. Kunden/Konsumenten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Alle klassischen Virushepatitiden gehören zu den meldepflichtigen Erkrankungen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG), d. h., der behandelnde Arzt muss eine Infektion namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Es gelten auch die weiteren Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, z. B. bestimmte Beschäftigungsverbote oder -einschränkungen, Mitwirkungs- und Unterweisungspflichten usw.

Wenn am Arbeitsplatz eine Infektionsgefährdung durch Hepatitis-Erreger besteht, greift zudem die Biostoffverordnung mit den dazugehörigen TRBA. In Abhängigkeit von Übertragungsrisiko und Schwere der Erkrankung werden den einzelnen Hepatitis-Formen darin unterschiedliche Risikostufen zugeordnet. Dementsprechend muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung Schutzstufen und die dazugehörigen Maßnahmen bestimmen.

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) schreibt Pflichtvorsorge vor im Hinblick auf die Virushepatitis für bestimmte Tätigkeitsbereiche im Gesundheitswesen, im Forschungs- und Untersuchungsbereich sowie in der Abwasserwirtschaft.

1 Hepatitis A

1.1 Infektionswege und Symptome

Das Auftreten des Hepatitis-A-Erregers ist eng an die hygienischen Verhältnisse vor Ort gekoppelt. Das Virus ist in Ost- und Südosteuropa und v. a. in Asien, Afrika, Mittel- und Südamerika weit verbreitet.

Im Norden und Westen Europas sowie in Nordamerika ist der Infektionsdruck gering, aber es kommt auch hier immer wieder zu Krankheitsausbrüchen mit Folgeinfektionen, häufig durch Einschleppung (Auslandreisen, Lebensmitteltransport).

Eine Ansteckung erfolgt immer fäkal-oral, d. h., der Erreger wird von infizierten Personen mit dem Stuhl ausgeschieden und oral aufgenommen:

  • über Lebensmittel, die durch Abwässer, Fäkaldüngung oder fehlende Lebensmittelhygiene kontaminiert werden (besonders Muscheln und andere Meeresfrüchte, Wasser/Eis, Obst und Obstsaft, Salate, Gemüse usw.);
  • durch infizierte Personen, die das Virus bei mangelnder Hygiene über Hände und weitere Kontaktflächen verbreiten (sog. Schmierinfektion).

Erschwerend kommt hinzu, dass das Virus recht stabil ist und z. B. Temperaturen von 60 ºC bis zu 60 Minuten aushält oder auch im angetrockneten Zustand länger infektiös bleibt.

Die Infektion verläuft in den allermeisten Fällen eher harmlos. Nach einer Inkubationszeit von 2 bis 7 Wochen treten häufig grippeähnliche Symptome und Durchfall auf, selten Gelbsucht. Oft bleibt die Infektion aber auch unbemerkt, besonders bei Kindern und Jugendlichen. Da die Infizierten trotzdem als Ausscheider Viren übertragen können, ist die Erkennung und Aufklärung eines Infektionsgeschehens schwierig.

Eine auf den Erreger gerichtete Therapie ist nicht möglich, die Krankheit heilt in aller Regel innerhalb von wenigen Wochen, selten Monaten, folgenlos ab und muss lediglich bei Bedarf auf die Symptome bezogen behandelt werden. Chronische Verläufe der Hepatitis A kommen nicht vor.

 
Praxis-Tipp

Hepatitis A-Impfung

Eine gut verträgliche, wirksame Impfung ist möglich und wird allgemein bei Reisen in Risikogebiete empfohlen.

1.2 Risiko in der Arbeitswelt

Obwohl Hepatitis A eine relativ ungefährliche Infektionskrankheit ist, hat sie doch unter Arbeitsschutzgesichtspunkten einen gewissen Stellenwert. Das hat v. a. damit zu tun, dass Infizierte, auch ohne erkrankt zu sein, das Virus weiter verbreiten können und damit ein Risiko für besonders gefährdete Personengruppen (alte Menschen, Kinder, Immungeschwächte) darstellen können. Besonders betroffene Branchen sind:

Lebensmittelverarbeitung

In der Lebensmittelverarbeitung infizieren sich Menschen vor allem durch den Genuss von rohen oder halbfertigen Lebensmitteln. Dadurch oder durch von außen (Auslandreisen) eingeschleppte Infektionen kann sich Hepatitis A als Lebensmittelinfektion ausbreiten.

Eine Impfung gegen Hepatitis A ist in der Lebensmittelindustrie nicht verpflichtend erforderlich. Allerdings bestehen bei Verdacht und bestehender Infektion weitreichende Beschäftigungsbeschränkungen (§ 42 IfSG) und – falls es z. B. durch einen unerkannten Ausscheider unter dem Personal eines Lebensmittelbetriebs zu Folgeinfektionen kommt – eine verschuldensunabhängige Haftung.

Daher spricht einiges dafür, Beschäftigten vorbeugend Hepatitis A-Impfungen anzubieten, gerade um Einschleppungen aus Urlaubsregionen zu vermeiden. Auf jeden Fall tragen ein gutes Hygienekonzept und die vorgeschriebenen Unterweisungen (§ 43 IfSG) dazu bei, Infektionen mit Hepatitis A bzw....

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