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Nachstehend sind die in diesen Regeln aufgeführten Vorschriften, Regeln, andere Schriften und Medien zusammengestellt:
1 Gesetze / Verordnungen
Bezugsquelle: Buchhandel oder Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) (bisher: ZH 1/7),
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln bei der Arbeit (Arbeitsmittelbenutzungsverordnung - AMBV),
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV),
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lasthandhabungsverordnung - LasthandhabV),
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV),
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG),
Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) (bisher: ZH 1/220) mit Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere:
- TRGS 150: Unmittelbarer Hautkontakt mit Gefahrstoffen, die durch die Haut resorbiert werden können - Hautresorbierbare Gefahrstoffe,
- TRGS 402: Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen,
- TRGS 403: Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz,
- TRGS 420: Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die betriebliche Arbeitsbereichsüberwachung,
- TRGS 514: Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern,
- TRGS 515: Lagern brandfördernder Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern,
- TRGS 531: Gefährdung der Haut durch Arbeiten im feuchten Milieu (Feuchtarbeiten),
- TRGS 540: Sensibilisierende Stoffe,
- TRGS 555: Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV,
- TRGS 900: Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz, Luftgrenzwerte - MAK und TRK,
- TRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe,
- TRGS 907: Verzeichnis sensibilisierender Stoffe,
- Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV),
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) (bisher: ZH 1/525) mit Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR), insbesondere:
- ASR 5: Lüftung,
- ASR 7/4: Sicherheitsbeleuchtung,
- ASR 8/1: Fußböden,
- ASR 10/6: Schutz gegen Ausheben, Herausfallen und Herabfallen von Türen und Toren,
- ASR 12/1-3: Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände,
- ASR 13/1,2: Feuerlöscheinrichtungen,
- ASR 17/1,2: Verkehrswege,
Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande (Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - VbF) (bisher: ZH 1/75.1) mit Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF), insbesondere:
- TRbF 003: Einstufung brennbarer Flüssigkeiten - Prüfverfahren,
- TRbF 20: Läger,
- TRbF 22: Lagereinrichtungen in Arbeitsräumen (Sicherheitsschränke),
- TRbF 111: Füllstellen, Entleerstellen, Flugfeldbetankungsstellen,
- TRbF 131: Schlauchleitungen,
- TRbF 142: Tankcontainer,
- TRbF 143: Ortsbewegliche Gefäße,
- TRbF 180: Betriebsvorschriften,
Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (Druckbehälterverordnung - DruckbehV) (bisher: ZH 1/400) mit Technischen Regeln zur Druckbehälterverordnung - Druckbehälter (TRB), Technischen Regeln zur Druckbehälterverordnung - Rohrleitungen (TRR) und Technischen Regeln Druckgase (TRG), insbesondere:
- TRB 600: Aufstellung der Druckbehälter,
- TRB 700: Betrieb von Druckbehältern,
- TRB 801: Besondere Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 DruckbehV,
- TRB 801 Nr. 25 Anlage: Flüssiggaslagerbehälteranlagen,
- TRB 852: Füllanlagen zum Abfüllen von Druckgasen aus Druckgasbehältern in Druckbehälter - Betreiben,
- TRG 101: Gase,
- TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern,
- TRG 300: Besondere Anforderungen an Druckgasbehälter - Druckgaspackungen,
- TRG 301: Druckgaskartuschen, Halterungen und Entnahmeeinrichtungen,
- TRG 400: Füllanlagen - Allgemeine Bestimmungen für Füllanlagen,
- TRG 401: Errichten von Füllanlagen,
- TRG 402: Betreiben von Füllanlagen,
- TRG 403: Anlagen zum Füllen von Druckgaspackungen und Druckgaskartuschen,
- Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ElexV) (bisher: ZH 1/309),
- Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG),
- Gerätesicherheitsgesetz (GSG) (bisher: ZH 1/399),
- Neunte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz: Maschinenverordnung - 9. GSGV,
- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) mit Verordnungen zum Sprengstoffgesetz (SprengV) und Sprengstofflager-Richtlinien (SprengLR), insbesondere:
- 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV),
- Gesetz zur Ord...
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