(1) Für die Beurteilung der Bedenklichkeit oder Unbedenklichkeit der in der Luft am Arbeitsplatz als Gas, Dampf oder Schwebstoff auftretenden Konzentrationen nicht krebserzeugender Gefahrstoffe stellen MAK-Werte eine Grundlage dar. MAK-Werte sind wissenschaftlich begründet, gelten allerdings nur für reine Stoffe. Entsprechend stellen die für krebserzeugende Gefahrstoffe nach den Kriterien der TRGS 102 festgesetzten TRK-Werte ebenfalls nur auf die Belastung durch einen Stoff ab.

 

(2) Grenzwerte für Stoffgemische in der Luft am Arbeitsplatz lassen sich derzeit in der Regel wissenschaftlich nicht begründen. Da Stoffgemische am Arbeitsplatz jedoch häufig auftreten (z. B. Lösemittel, Schleifstaub, Gichtgase, Schweißrauche), wird für die zu treffenden sicherheitstechnischen Maßnahmen eine Orientierungshilfe benötigt. Hierzu bedarf es eines pragmatischen und möglichst allgemein anwendbaren Bewertungskonzeptes sowohl für Stoffe mit MAK-Wert als auch für Stoffe mit TRK-Wert.

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