Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt, welche Persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist. Im Wesentlichen sind dies:
- Atemschutz (DGUV-R 112-190"Einsatz von Atemschutzgeräten)"
- Schutzanzug bzw. körperbedeckende Arbeitskleidung,
- Schutzhandschuhe
- Sicherheitsschuhe
- Gesichtsspritzschutz oder Schutzbrille.
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