Zusammenfassung

 
Begriff

Schutzkleidung ist eine Persönliche Schutzausrüstung, die den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützt. Nicht zur Schutzkleidung gehören Arbeitskleidung (die anstelle, in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird), Berufskleidung (berufsspezifische Arbeitskleidung, die als Standes- oder Dienstkleidung getragen wird) und Reinraumkleidung (schützt die Umgebung gegen Einflüsse, die vom Träger dieser Kleidung ausgehen können, z. B. Hautpartikeln, Textilfasern).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit Gefährdungen der Hände/Arme durch Chemikalien zu rechnen ist, müssen den Mitarbeitern Chemikalienschutzhandschuhe zur Verfügung gestellt werden. Neben der PSA-Benutzungs-Richtline 89/656/EWG (wird ab 21.4.2018 durch die PSA-Verordnung (2016/425/EU) abgelöst) ist auch die PSA-Benutzungsverordnung zu berücksichtigen (Persönliche Schutzausrüstung). Weitere Vorgaben ergeben sich hauptsächlich aus der DGUV-R 112-189 "Einsatz von Schutzkleidung". Anhang 5 DGUV-R 112-189 enthält die für Schutzkleidung relevanten Normen.

1 Arten von Schutzkleidung

Schutzkleidungen schützen entweder nur Körperbereiche oder den gesamten Körper. Dabei kann es sich z. B. um eine Schürze, einen Kittel, einen zweiteiligen oder einen einteiligen Anzug handeln. Einteilige Anzüge gibt es mit oder ohne Stiefel, Handschuhe und Kopfhaube. Stiefel und Handschuhe können fest eingearbeitet oder abnehmbar sein. Die Kopfhaube kann offen sein; eine geschlossene Haube erfordert das Benutzen eines geeigneten Atemschutzgerätes. Tab. 1 enthält Beispiele unterschiedlicher PSA Schutzkleidung.

 
Art Beschreibung
Schutzanzüge gegen das ­Erfasstwerden von sich ­bewegenden Teilen
  • Schutz vor Erfassen/Einziehen der Arbeitskleidung an bewegten Maschinenteilen.
  • Kleidung liegt eng an.
  • Im Bereich der Ärmel und Beinabschlüsse liegt diese Kleidung eng an bzw. ist verstellbar. Es gibt keine Außentaschen und die Knopfleiste ist verdeckt.
Schutzanzüge gegen ­Kontakt mit Flammen
  • Schutz bei kurzzeitiger Gefährdung durch Flammeneinwirkung.
  • Kleidung ist schwerentflammbar.
  • Einsatz mind. für die Dauer einer Schicht.
Schutzkleidung gegen ­Wärmestrahlung bei leichter Beanspruchung
  • Kleidung schützt mind. 8 s vor Strahlungswärme (Wärmestromdichte von 20 kW/cm2 ) und der Einwirkung einer Flamme.
  • Material darf nicht länger als 2 s weiterbrennen.
  • Die Kleidung ist nicht für die Feuerwehr und nicht für Schweißer geeignet.
Schutzkleidung gegen ­Wärmestrahlung bei ­schwerer Beanspruchung
  • Kleidung schützt mind. 151 s vor Strahlungswärme (Wärmestromdichte von 20 kW/cm2 ) und der Einwirkung einer Flamme.
  • Tragedauer über Wärmeschutzanzug leichter Beanspruchung mind. 30 min.
  • Einsatz in Bereichen, in denen die Umgebungsluft noch atembar ist.
  • Asbestfasergewebe darf aufgrund der krebserzeugenden Wirkung nicht mehr eingesetzt werden.
Schutzanzüge gegen heißen Dampf
  • Schutz vor Verbrühungen durch plötzlich auftretenden heißen Dampf.
  • Auf der Innenseite der Kleidung darf im Zeitraum von 3 Min. keine höhere Temperatur als 45 °C auftreten.
  • Kleidung muss schnell ausgezogen werden können. Sie wird an der Seite geschlossen.
Vollschutzanzüge
  • Einsatz in Bereichen mit intensiver Flammeneinwirkung.
  • Besondere Rückenteile ermöglichen das geschützte Tragen von Atemschutzgeräten.
Schweißerschutz­anzüge
  • Kleidung schützt vor Einwirkung vor Metallspritzern, kurz­zeitigem Kontakt mit Flammen und vor UV-Strahlung.
  • Durch Zwangshaltung beim Schweißen können im Schutzanzug Falten entstehen, in denen sich herabfallende Schweißperlen festsetzen. Um dies zu verhindern, haben sich in der Praxis Faltenabdeckung, Schutzärmel, Gamaschen, Schutzschürzen aus Leder oder anderem schwer entflammbaren ­Material bewährt.
Chemikalienschutzanzüge (allgemein)
  • Kleidung schützt vor Chemikalien.
  • Angaben des Herstellers beachten, gegen welche Chemikalien die Kleidung schützt!

Einteilung in:

  • Typ 1A: Vollschutzanzug mit innenliegender Atemluftversorgung
  • Typ 1B: Vollschutzanzug mit integrierter Vollmaske und Atemluftversorgung von außen
  • Typ 1C: Anzug mit Druckluftschlauchversorgung
  • Typ 2: nicht gasdicht
Die Typen 1A, 1B und 1C sind als Chemikalienschutzanzüge für schwere Beanspruchung, Typ 2 für leichte Beanspruchung geeignet.
Chemikalienschutzanzüge für leichte Beanspruchung
  • Schutzwirkung für die Dauer einer Schicht.
  • Fremdbelüftung des Schutzanzuges ist nicht erforderlich.
  • Das Material des Chemikalienschutzanzuges ist begrenzt beständig gegen das Durchdringen von Chemikalien.
Chemikalienschutzanzüge für schwere Beanspruchung
  • Schutz gegenüber direktem Kontakt mit Chemikalien (Flüssigkeiten, Gase oder Dämpfe), die bei Hautkontakt eine Verätzung verursachen würden bzw. die durch die Haut aufgenommen würden.
  • Die flüssigkeits- bzw. gasdichte Eigenschaft erlaubt für den Träger keinen Wärmeaustausch. Das Tragen erhöht mit zunehmender Tragedauer die Körperkerntemperatur.
Schutzanzüge für das Ausbringen von Pfl...

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