Abschn. 3 und 4 TRBS 1203 enthalten über die genannten allgemeinen Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen hinaus noch zusätzliche Anforderungen für die Prüfung von ausgewählten Arbeitsmitteln. Dabei werden die Anforderungen an die Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit für folgende Arbeitsmittel spezifiziert:

  • mit elektrischen Komponenten,
  • mit hydraulischen Komponenten,
  • Personenaufnahmemittel zum Heben von Personen mit Kranen,
  • Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV.

Außerdem werden in Anhang 1 TRBS 1203 für die Anwendung in der betrieblichen Praxis beispielhaft die Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für folgende weitere Prüfgebiete genannt:

Anhang 2 TRBS 1203 enthält eine Übersichtstabelle, in der die wichtigsten allgemeinen Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen hinsichtlich

  • Berufsausbildung,
  • Berufserfahrung und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit

sowie deren Spezifizierung für zur Prüfung befähigte Personen bzw. für Prüfsachverständige zur Prüfung von bestimmten Arbeitsmitteln (s. o.) übersichtlich zusammengefasst sind.

 
Wichtig

Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV: Wer darf prüfen?

Während Flüssiggasanlagen durch zur Prüfung befähigte Personen geprüft werden dürfen, sind für die Prüfung von Kranen und maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik grundsätzlich Prüfsachverständige erforderlich, die u. a. eine mind. 3-jährige Erfahrung in der Konstruktion, dem Bau, der Instandhaltung oder der Prüfung haben und davon mind. ein halbes Jahr an der Prüftätigkeit eines Prüfsachverständigen beteiligt gewesen sein müssen. Bestimmte Krane und bestimmte maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik können auch von zur Prüfung befähigten Personen geprüft werden (Anhang 3 BetrSichV).

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat zur weiteren Unterstützung der Arbeitgeber bei der Auswahl befähigter Personen im Rahmen einer "Qualitätsoffensive Befähigte Personen" in Ergänzung zum "amtlichen" Regelwerk folgende Richtlinien aus der Reihe VDI 4068 "Befähigte Personen" veröffentlicht:

  • Blatt 1 Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung
  • Blatt 2 Befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel
  • Blatt 3 Befähigte Personen – Leitern, Tritte, fahrbare Arbeitsbühnen und Kleingerüste
  • Blatt 4 Zur Prüfung befähigte Personen – Anforderungen an die externe Ausbildung für die Prüfung handgeführter elektrisch betriebener Arbeitsmittel
  • Blatt 5 Befähigte Personen – Flurförderzeuge, Anbaugeräte, Anhänger
  • Blatt 6 Befähigte Personen – Fahrbare Hubarbeitsbühnen
  • Blatt 7 Befähigte Personen – Ladebrücken, -stege, -schienen und fahrbare Rampen
  • Blatt 8 Befähigte Personen – Lagereinrichtungen und Regalbediengeräte
  • Blatt 9 Befähigte Personen – Fahrbare oder ortsveränderliche Hubgeräte und verwandte Einrichtungen
  • Blatt 10 Befähigte Personen – Ortsfeste oder ortsveränderliche und fahrbare Hubtische
  • Blatt 11 Befähigte Personen – Ortsfeste oder ortsveränderliche Zentrifugen
  • Blatt 12 Zur Prüfung befähigte Personen – Prüfung von Feuerlöschanlagen
  • Blatt 13 Zur Prüfung befähigte Personen – Prüfung von Feuerlöschern

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