Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber.[1] Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert.[2]

Diese Verantwortung beinhaltet die Pflicht, Arbeiten von Fremdfirmen im Hinblick auf Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zu koordinieren.[3] Ziel ist es, eine gegenseitige Gefährdung der Beschäftigten bzw. Dritter auszuschließen. Eine geeignete Koordination und entsprechende Vereinbarungen helfen zudem, Brände zu verhindern und Sachwerte sowie die Umwelt zu schützen.

Im Rahmen von Werkverträgen müssen Sie sicherstellen, dass der Verantwortliche der Fremdfirma vor Ort entsprechend in die betrieblichen Gegebenheiten zum Arbeits-, Brand- und Umweltschutz unterwiesen wird. Während der Ausführung des Auftrages haben Sie eine Kontrollpflicht über die Einhaltung der vereinbarten Schutzmaßnahmen.

Im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen sind Sie verpflichtet, die Mitarbeiter der Fremdfirma arbeitsplatzbezogen zu unterweisen.[4] Dabei gehen Sie am besten wie bei eigenen neuen Mitarbeitern vor. Allgemeine Regelungen wie z. B. das Verhalten in Notfällen sind ein Pflichtbestandteil der Unterweisung.

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