Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk S-T-O-P-Maßnahmen
1 Reparaturen von Uhren
1.1 Restaurieren, Warten und Instandsetzen

Physische und physiologische Belastung und Beanspruchung durch

  • häufig vornübergebeugte Zwangshaltung der Wirbelsäule, Schultern und Arme
  • häufigen Einsatz von künstlicher Beleuchtung unter Einsatz von Lupen und Mikroskopen

Beeinträchtigung von Haut und Atemwegsorganen durch

  • Umgang mit Ölen und Fetten, Schmier- und Reinigungsmitteln
  • Kleb- und Kunststoffe

BetrSichV

GefStoffV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A1.5

ASR A2.1

ASR A3.4

DGUV-R 112-192

DIN 5034-1

DIN 5035-8

DIN 33402-1

DIN 33402-2

DIN 33403-2/A1

Technische Maßnahmen:

  • individuell einstellbarer Arbeitsstuhl (Höhe, Tiefe der Sitzfläche, Neigung Rückenlehne)
  • 2 verstellbare und leicht zu entfernende Armauflagen
  • höhenverstellbare Fußstütze
  • Einsatz emissionsarmer Arbeitsstoffe

Organisatorische Maßnahmen:

  • Anleitung zum dynamischen Sitzen (Wechsel zwischen vorderer, mittlerer und hinterer Sitzhaltung)

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Schutzhandschuhen
  • Benutzung von Lupen und Mikroskopen
1.2 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Unfall- und Verletzungsgefahr bei

  • nicht geprüften handgeführten Elektrowerkzeugen einschließlich Verlängerungskabel und Steckdosen
  • Betreiben von Maschinen ohne Fehlerstromschutzschaltung

ProdSG

BetrSichV

DGUV-V 3

DGUV-I 203-049

Technische Maßnahmen:

  • auf den Einsatzzweck abgestimmte ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z. B. Handbohrmaschinen, Handleuchten) verwenden
  • Fehlerstromschutzschaltung

Organisatorische Maßnahmen:

  • regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durch Elektrofachkraft

    • ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre
    • ortsveränderliche Betriebsmittel mindestens halbjährlich
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Personenbezogene Maßnahmen:

  • regelmäßige Sichtprüfungen
2 Arbeiten zur Herstellung und Reparatur von Schmuck
2.1 Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen bei Bearbeitung von gehärteten oder rekonstruierten Edelsteinen (z. B. Türkies, Bernstein)

Gefährdung der Gesundheit durch

  • Aufnahme von organischen und künstlichen Verbindungen (z. B. Toluol, Xylol, Methylmethacrylat, Styrol, Epoxidharze)
  • Schwermetalle als Inhaltsstoffe von Steinen

BetrSichV

GefStoffV

ArbStättV

ASR A1.3

ArbMedVV

TRGS 401

TRGS 402

DGUV-R 109-002

DGUV-R 112-190

Technische Maßnahmen:

  • Absaugung entstehender Stäube bzw. Dämpfe an der Entstehungsstelle

Organisatorische Maßnahmen:

  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Personenbezogene Maßnahmen:

  • bei Exposition durch Lösemittel Einsatz von Atemschutz (Gasfilter)
2.2 Löten, Polieren und Schleifen      
2.2.1 Löten von Hand
  • Verletzungsgefahr durch heiße Metallteile
  • Beeinträchtigung der Gesundheit durch

    • aufsteigende Lötrauche und Aufnahme über Atemwegsorgane
    • Hautkontakt mit allergisierenden Flussmitteln (z. B. Kolophonium)

BetrSichV

GefStoffV

ArbStättV

ASR A3.6

ArbMedVV

TRGS 401

TRGS 402

TRGS 500

TRGS 600

DGUV-R 109-002

DGUV-R 112-190

DGUV-I 212-017

DGUV Empfehlungen "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können", "Gefährdung der Haut"

Substitution:

  • Ersatz von Nickel und Cadmium in Hartloten durch andere Metalle bzw. Einsatz cadmiumfreier Hartlote[2]

Technische Maßnahmen:

  • Werkstücke fest einspannen
  • kleine Werkstücke zusätzlich fixieren
  • Werkstücke so platzieren, dass aufsteigende Lötrauche nicht eingeatmet werden können
  • örtliche Absaugung an Entstehungsstelle
  • Belüftung des Arbeitsplatzes

Organisatorische Maßnahmen:

  • ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge gem. DGUV Empfehlungen "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können", "Gefährdung der Haut"
  • Erstellen einer Betriebsanweisung unter Beachtung des Sicherheitsdatenblatts und Unterweisung der Beschäftigten insbesondere hinsichtlich Vermeidung des Kontakts zu heißen Teilen

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Vermeiden des Hautkontakts zu Flussmitteln
  • ggf. Tragen von Atemschutz
2.2.2 Polieren und Schleifen

Verletzungsgefahr durch

  • Einziehen von Haaren, Körperteilen, Kleidung
  • wegfliegende Teile

Beeinträchtigung der Atemwege durch Schleifstaub

Gesundheitsgefährdung durch Lärm

BetrSichV

GefStoffV

ArbStättV

ASR A3.6

ASR A3.7

ArbMedVV

TRGS 401

TRGS 402

TRGS 500

TRGS 600

DGUV-R 109-002

DGUV-R 112-190

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-194

DGUV-I 209-023

DGUV Empfehlung "Lärm"

DGUV Empfehlung "Staubbelastung"

DGUV Empfehlungen "Atemschutzgeräte (Vorsorge/Eignung)

DIN ISO 525

DIN ISO 6104

Technische Maßnahmen:

  • örtliche Absaugung des Schleifstaubes
  • Installation einer nachstellbaren Schutzhaube und einer Werkstückauflage
  • Befestigung von Schleifwerkzeugen von unterwiesenen Personen

Organisatorische Maßnahmen:

  • ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Empfehlungen "Staubbelastung", "Lärm", "Atemschutzgeräte (Vorsorge)"
  • Erstellung einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • ggf. Eignungsbe...

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