Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten"Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk S-T-O-P – Maßnahmen
1 Gebäude und Gebäudeteile
1.1 Grundierungen, Klebstoffe, Versiegelungen

Gefährdung der Gesundheit (Haut und Atemwege) durch

  • Epoxid- und polyurethanhaltige Grundierungen
  • Klebstoffe und Versiegelungen
Brand- und Explosionsgefahr bei Verarbeitung von stark lösemittelhaltigen Produkten

BetrSichV

GefStoffV

ArbStättV

ASR A2.2

ASR A2.3

ArbMedVV

TRGS 600

TRBS 2121 Teil 1

TRBS 2121 Teil 2

TRGS 610

TRGS 617

TRGS 800

DGUV-R 112-189

DGUV-R 112-190

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-195

DGUV-I 209-087

DGUV-I 212-017

DGUV Empfehlungen "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können" "Gefährdung der Haut"

Substitution:

  • Einsatz von lösemittelfreien, wasserverdünnbaren Ersatzstoffen und Ersatzverfahren für die Fußbodenverlegung

Technische Maßnahmen:

  • Belüftung des Arbeitsraums
  • Installation und regelmäßige Wartung der erforderlichen Anzahl von Feuerlöschern
  • ggf. örtliche Absaugung

Organisatorische Maßnahmen:

  • Verwendung von GISCODE des Gefahrstoffinformationssystems WINGIS
  • Vermeiden jeglichen Hautkontakts
  • Mischung von Harzen und Härtern nur nach Angaben des Herstellers
  • getrennte und geschlossene Lagerung von Gebinden
  • Erstellung eines Hautschutz- und Hygieneplans
  • Erarbeitung einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß DGUV Empfehlungen "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können", "Gefährdung der Haut"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Schutzhandschuhen
  • Tragen einer Schutzbrille bei dünnflüssigen Produkten
  • Tragen von Chemikalien-Schutzkleidung (Einwegschutzkleidung) bei Verunreinigungen
  • ggf. Tragen von Atemschutz
1.2 Auftragen von Anstrichstoffen (Farben und Lacke)

Gesundheitsgefährdung von

  • Atemwegsorganen
  • Haut
  • Muskel-Skelett-System

insbesondere bei Entfernung alter Rostschutzanstriche

Absturzgefahr beim Auftragen von Farben und Lacken auf

  • unvollständig bzw. falsch aufgebauten Gerüsten
  • Leitern

BetrSichV

GefStoffV

ArbStättV

ASR A2.2

ASR A2.3

ArbMedVV

TRBS 2121 Teil 1

TRBS 2121 Teil 2

TRGS 600

TRGS 610

TRGS 617

DGUV-R 112-189

DGUV-R 112-190

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-195

DGUV-R 112-198

DGUV-I 212-017

DGUV Empfehlungen "Gefährdung der Haut", "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen", "Arbeiten mit Absturzgefahr"

DIN 4420-1

DIN EN 12811-1

DIN 18363

Substitution:

  • Einsatz von lösemittelfreier bzw. lösemittelarmer, wasserverdünnbarer Dispersionsfarben bzw. Dispersionslackfarben

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz staubarmer Arbeitsverfahren
  • örtliche Lüftung und Absaugung gefährlicher Arbeitsstoffe
  • standsicherer Aufbau von Gerüsten mit sicherem Zugang
  • tragfähiger Untergrund als Auftstandsfläche
  • Seitenschutz an Außen- und Stirnseiten des Gerüsts

Organisatorische Maßnahmen:

  • Verwendung von GISCODE des Gefahrstoffinformationssystems WINGIS
  • Mischung von Harzen und Härtern nur nach Angaben des Herstellers
  • getrennte und geschlossene Lagerung von Gebinden
  • Sichtkontrolle von Leitern und Gerüsten auf Mängel
  • Erarbeitung einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß DGUV Empfehlungen "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können", "Gefährdung der Haut", "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen"
  • Eignungsbeurteilung gemäß DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Atemschutz mit Partikelfilter P2 und Schutzanzüge Typ 5-6 (insbesondere beim Entfernen von Rostschutz)
  • Tragen von Atemschutz beim Arbeiten mit Farben und Lacken je nach Konzentration Gasfilter Typ A oder B
  • Tragen von Schutzhandschuhen
  • Tragen einer Schutzbrille
  • Erstellung eines Hautschutz- und Hygieneplans
  • Beachtung des Beschäftigungsverbots von Jugendlichen, schwangerer und stillender Frauen
  • ggf. Benutzen von Absturzsicherungen
2 Maler- und Gipsarbeiten mit Asbestgefährdung[2]
2.1 Asbesthaltige Farben und Lacke, Beschichtungen[3]

Gefahr der Freisetzung von Asbestfasern beim

  • Entfernen von asbesthaltigen Farben und Lacken
  • Reinigen der Oberfläche
  • Überstreichen von asbesthaltigen Oberflächen

ProdSG

BetrSichV

GefStoffV

ArbStättV

ASR A1.3

ArbMedVV

TRGS 500

TRGS 519

TRGS 600

2008/98/EG

DGUV-R 109-002

DGUV-R 112-189

DGUV-R 112-190

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-195

DGUV-I 201-012

DGUV-.I 209-073

DGUV Empfehlung "Asbest"

VDI 3866

Technische Maßnahmen:

  • Entfernen von asbesthaltigen Farben und Lacken durch Abbeizen, Ablaugen, Abbrennen
  • gründliche Nass-Reinigung von Arbeitsbereich (z. B. Gerüst) und Arbeitsmitteln ggf. mit Industriestaubsauger der Klasse H
  • Verpackung von Rückständen in Gebinde und staubdicht verschließen
  • Belüftung des Arbeitsbereichs und Reinigung der abgesaugten Luft (Asbestfasergehalt der ins Freie abgeleiteten Luft < 1.000 Fasern m³)

Organisatorische Maßnahmen:

  • Jährliche Wartung und ggf. Instandsetzung raumluft...

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