Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk S-T-O-P-Maßnahmen
1 Verlegen von Parkett
1.1 Transport von Material

Gefährdungen bzw. Belastungen können auftreten durch

  • Stolperstellen
  • körperliche Überlastung beim Heben und Tragen
  • Zehenverletzungen beim Ziehen von Transportwagen
  • ungenügende Beleuchtung

ProdSG

BetrSichV

LasthandhabV

ArbStättV

ASR A3.4

ASR A3.5

ASR A3.6

TRGS 401

TRGS 553

DGUV-R 101-602

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-195

DGUV-I 208-020

DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"

DGUV-I 250-010

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz von Transportwagen
  • Einsatz von Hebe- und Tragehilfen
  • ggf. Treppensteiger
  • ausreichende Beleuchtung der Arbeitsstätte

Organisatorische Maßnahmen:

  • Vermeiden von Hindernissen, Verschmutzungen
  • Begrenzung der Gebinde von Arbeitsstoffen auf ≤ 25 kg (Männer), ≤ 10 kg (Frauen)
  • Zuführung aller Kabel von oben, keine Stolperstellen
  • geeignete Fahrer mit schriftlichem Auftrag
  • Eignungsbeurteilung nach DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Sicherheitsschuhen S 3
1.2 Arbeiten mit handgeführten Maschinen (Handkreissägen, Trennschleifer, Bohr- und Schleifmaschine)

Unfallbedingte Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten (z. B. Lärmschwerhörigkeit, Knochen- und Gelenkschäden am Hand-Arm-System, Ardenokarzinom) durch

  • unkontrolliert bewegte Teile
  • ungeschützt bewegte Maschinenteile
  • fehlerhafte elektrische Betriebsmittel
  • lärmintensive Maschinen
  • vibrationsintensive Maschinen
  • staubintensive Verfahren, z. B. Hartholzfeinstaub

ProdSG

BetrSichV

JArbSchG

LärmVibrationsArbSchV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A3.6

ASR A3.7

ArbMedVV

DGUV-V 3

DGUV-R 101-602

DGUV-R 100-500

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-194

DGUV-R 112-195

DGUV-I 202-077

DGUV-I 202-078

DGUV-I 209-002

DGUV-I 209-023

DGUV-I 212-017

DGUV Empfehlung "Staubbelastung"

DGUV Empfehlung "Lärm"

DGUV Empfehlungen "Atemschutzgeräte (Vorsorge/Eignung)"

DGUV Empfehlung "Hartholzstaub"

DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel- und Skelett-Systems einschließlich Vibrationen"

TRLV Lärm Teil 3

TRLV Vibrationen Teil 3

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz kraftbetriebener, explosionsgeschützter Arbeitsmittel nur mit integrierten wirksamen Schutzeinrichtungen (z. B. Schutzhaube)
  • Einsatz schutzisolierter, strahlwassergeschützter Hand/Bodenleuchten
  • Auswahl und Einsatz lärm- und vibrationsarmer Maschinen
  • ggf. Einbau schallgedämpfter Sägeblätter[2]
  • ggf. Aufstellung von Abschirmwänden zur Minderung des Lärms im Nachbarbereich
  • Ausstattung der Schleifmaschinen mit Staubbeutel
  • Entfernung von Reststäuben mit GS-gekennzeichneten Industriestaubsaugern (Staubklasse M)
  • regelmäßige Reinigung mit Industriestaubsauger (Kategorie H) bei Eichen- und Buchenholzstäuben

Organisatorische Maßnahmen:

  • Einsatz mit CE/GS-Zeichen gekennzeichneten sicherheitsgerechten Arbeitsmitteln
  • regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel durch befähigte Person gemäß Prüffrist und Dokumentation der Ergebnisse
  • Arbeiten mit handgeführten Maschinen erst ab 18. Lebensjahr mit Ausnahme der in Ausbildung befindlichen Jugendlichen
  • Beschränkung der Arbeitszeit bei lärm- und vibrationsintensiven Arbeiten bzw. Kurzpausen
  • Arbeitsstellenwechsel
  • Beschränkung der Kontaktzeit mit dem vibrierenden Arbeitsmittel (z. B. Kettensäge)
  • Beurteilung der Vibrationsbelastung des Hand-Arm-Systems nach TRLV
  • regelmäßiges Entleeren der Staubbeutel von Schleifmaschinen
  • Beachten von Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • besondere Arbeitsanweisungen beim Bedienen handgeführter Maschinen mit besonderen Gefährdungen (Kettensägen, Parkettschleifmaschinen, Nagler)
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Empfehlungen "Staubbelastung", "Lärm", "Hartholzstaub", "Belastungen des Muskel- und Skelett-Systems einschließlich Vibrationen"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • bei Lärmpegeln ≥ 80 dB(A) Tragen von Gehörschutz
  • ggf. Kennzeichnung von Lärmbereichen bei Lärmpegeln ≥ 85 dB(A)
  • Tragen von Vibrationsschutzhandschuhen
  • ggf. Tragen von Feinstaubfiltermasken
  • Gebotsschild M001 bei Benutzung von Augenschutz in Verbindung mit Schleifmaschinen
1.3 Spachteln, Kleben und Versiegeln

Einwirkung auf die Atemwege und Gefahr der Erkrankung der Atemwegsorgane, aber auch der Haut durch

  • Abdampfen leichtflüchtiger Lösemittel (z. B. Methanol, Toluol, Xylol) beim Einsatz lösemittelhaltiger Kleber und Spachtelmassen
  • Hautkontakt mit Klebstoff insbesondere beim Verlegen von kleinformatigen Parkettelementen (z. B. Riemchen) mit dem Erscheinungsbild sog. "Schwarzer Finger"[3]
  • Brand- und Explosionsgefahr
  • Infektionsgefahr bei Kontakt mit Kunden in bewohnten Räumen, gilt auch für Listenpunkte 1.4, 1.5 und 2

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A3.6

ArbMedVV

TRGS 400

TRGS 401

TRGS 500

TRGS 600

TRGS 610

TRGS 617

TRGS 800

DGUV-V 3

DGUV-R 101-602

DGUV-R 109-002

DGUV-R 112-190

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-19...

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