Die DGUV-V 1 fordert, dass auf Baustellen ausreichend Sachmittel und geschultes Personal (Ersthelfer) zur Verfügung stehen, ärztliche Hilfe angefordert werden kann und Verletzte sachkundig abtransportiert werden können. Bei 2 bis 20 Personen muss es mindestens einen Ersthelfer geben, sonst für Baustellen 10 % der Beschäftigten. Ab 50 Beschäftigte muss ein Erste-Hilfe-Raum zur Verfügung stehen, ab 100 Beschäftigten ein Rettungssanitäter. Die Anzahl richtet sich nach der Anzahl von Beschäftigten, die gleichzeitig über eine Schicht anwesend sind.

Wie in anderen Betriebsstätten sind Schutz- und Notmaßnahmen für vorhersehbare Notfälle zu planen und die Ausrüstung dafür bereitzuhalten oder organisieren (z. B. Höhenrettung).

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