Organisation und Durchführung von Unterweisungen richten sich ganz nach den Erfordernissen des Betriebes. Was empfehlenswert ist, hängt davon ab, welche Strukturen bestehen, wer in welchem Umfang und in welcher Form Unterweisungen durchführt. Weil der Aufwand für ein funktionierendes und vorschriftsgemäßes Unterweisungskonzept nicht ganz unerheblich ist, kommt es dabei besonders auf Effektivität an.

So ist es i. d. R. empfehlenswert, bestehende Strukturen zu nutzen, statt für Sicherheits- bzw. Brandschutzunterweisungen eine eigene Organisationsstruktur aufzuziehen. Erstunterweisungen für neue Beschäftigte können z. B. mit der üblichen Einweisung am Arbeitsplatz in den ersten Arbeitstagen abgedeckt werden. Dazu ist es ausreichend, wenn der zuständige Vorgesetzte die ohnehin erforderlichen Unterlagen wie Brandschutzordnung, Alarmplan, ggf. Betriebsanweisung für Gefahrstoffe o. Ä. zur Hand nimmt und dem Neueinsteiger wichtige Punkte erläutert. Beim Rundgang im Betrieb kann auf Notausgänge, Löscheinrichtungen usw. hingewiesen werden.

Ist eine solche Vorgehensweise nicht möglich oder erfolgreich, kann ab einer bestimmten Betriebsgröße mit der Personalabteilung fest vereinbart werden, in regelmäßigen Abständen solche Erstunterweisungen in Sachen Brandschutz für neue Mitarbeiter durchzuführen.

Ebenso wirkt es sich meist vorteilhaft aus, wenn die regelmäßigen Unterweisungen im Rahmen ohnehin bestehender regelmäßiger Arbeitsgespräche, Dienstbesprechungen durchgeführt werden. Das vermeidet Organisationsaufwand und unterstreicht vor allem den wichtigen Ansatz, dass Brandschutz ein Betriebsziel ist wie die erfolgreiche Produktion oder die reibungslose Geschäftsabwicklung – und nicht etwa das Steckenpferd des Brandschutzbeauftragten oder der Sicherheitsfachkraft. In jedem Fall müssen die durchgeführten Unterweisungen schriftlich dokumentiert werden.

1.1 Wie oft unterweisen?

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Brandschutzunterweisungen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig mind. einmal im Jahr sowie aus gegebenem Anlass durchzuführen sind.[1]

[1] § 12 ArbSchG, § 4 DGUV-V 1, VdS 2038 "Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen", VdS 2213 "Brandschutzausbildung im Betrieb".

1.2 Wer führt Unterweisungen durch?

  • Zuständige Führungskraft: Rechtlich gesehen ist sie zuständig, weil sie die Weisungsbefugnis für den Bereich hat. Dafür spricht auch, dass Brandschutz letztlich nicht von anderen Unternehmenszielen abgekoppelt werden kann und der Vorgesetzte am besten wissen sollte, welche Themen für den betreffenden Bereich relevant und wichtig sind. Allerdings ist in der betrieblichen Praxis nicht davon auszugehen, dass Vorgesetzte die Unterweisungen in jedem Fall inhaltlich gestalten können oder wollen. Wenigstens sollten sie sie aber durch ihre Führungsrolle stützen.
  • Brandschutzbeauftragter bzw. die Werks- oder Betriebsfeuerwehr (soweit vorhanden): Unabhängig davon, auf welchen Grundlagen ein Brandschutzbeauftragter bestellt ist, sollte er ein geeigneter Referent für die betriebliche Unterweisung sein. In vielen Fällen ist das sogar eine seiner Kernaufgaben.
  • Möglicherweise kann auch einer der Brandschutz- oder Räumungshelfer, soweit solche im Notfallkonzept benannt sind, hier Aufgaben übernehmen. Das hat den Vorteil, dass sich deren Einsatz dann nicht nur auf gelegentliche Übungen und den hoffentlich nicht eintretenden Ernstfall beschränkt.
  • Sicherheitsfachkraft: deckt im Rahmen ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz natürlich auch den betrieblichen Brandschutz ab und kann auch Brandschutzunterweisungen übernehmen, besonders wenn keine anderen Funktionen im Brandschutz vor Ort vertreten sind.
  • Andere geeignete Betriebsangehörige wie Sicherheitsbeauftragte, Werkschutzmitarbeiter oder Angehörige freiwilliger Feuerwehren können wirkungsvoll in die Unterweisungen mit einbezogen werden mit Themen, in denen sie besonders bewandert sind. Oft unterstützt es die Aufmerksamkeit und Akzeptanz, wenn außer den bekannten betrieblichen Fachleuten auch andere aus dem Kollegenkreis als Referenten auftreten.
  • Externe Referenten: Natürlich können für Unterweisungen externe Leistungen zugekauft werden. Dazu stehen spezialisierte Dienstleister zur Verfügung. Oft bieten auch die Berufsfeuerwehren solche Leistungen an.
  • Auch kleinere Feuerwehren verfügen i. d. R. über geeignetes Personal, sind aber in ihren Kapazitäten sehr begrenzt und ggf. kostenpflichtig.
  • Lieferanten bieten oft an, sich an betrieblichen Unterweisungen zu beteiligen, sei es mit Schulungsmaterial und -medien oder auch mit praktischen Schulungen oder Vorführungen. Dabei ist zu prüfen, ob die vermittelten Ziele und Inhalte wirklich mit dem übereinstimmen, was der Betrieb braucht und wie es sich mit den Kosten verhält.

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