Brandschutzbeauftragter: Ausbildung, Aufgaben und Pflichten

Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpersonen bei allen Fragen des Brandschutzes im Unternehmen. Sie beraten und unterstützen den Arbeitgeber in Belangen des vorbeugenden, organisatorischen und betrieblichen Brandschutzes.

Welche Voraussetzungen und Qualifikationen sind notwendig?

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aufgrund behördlicher Auflagen erforderlich sein, aber auch aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung. Bei Gebäuden besonderer Art und Nutzung – wie zum Beispiel Verkaufsstätten und Industriebauten ab einer bestimmten Größe – sind Brandschutzbeauftragte bauordnungsrechtlich vorgeschrieben. Unternehmen bestellen Brandschutzbeauftragte also in der Regel aufgrund gesetzlicher Vorgaben, aus versicherungstechnischen Gründen oder aus Eigeninteresse.

In Unternehmen werden sie vom Arbeitgeber beauftragt und für diese Aufgabe qualifiziert. Auch ein Externer kann für diese Aufgabe engagiert werden. In den verschiedenen Vorschriftenwerken sind die Vorgaben inhaltlich gleich: Das sind  die DGUV-Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“, das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. In der allgemeinen Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 sind die Maßnahmen gegen Brände für Unternehmen verankert. Hier ist der Brandschutzbeauftragte explizit aufgeführt.

Brandschutzbeauftragte sind grundsätzlich schriftlich zu bestellen. In einem Vertrag werden die Zuständigkeits- und Tätigkeitsgebiete definiert. Es muss eindeutig beschrieben werden, was zu den Aufgaben gehört. Brandschutzbeauftragter kann übrigens jeder werden, der über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt und die Zulassung nach bestandener Prüfung erhalten hat.

Wie sehen Schulung und Ausbildung aus?

Viele Weiterbildungsträger bieten sowohl die Ausbildung als auch die Fortbildungen an. Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und VdS (Schadenverhütung GmbH) definieren identische Anforderungen an die Ausbildung.

Die Ausbildung kann in unterschiedlichen Formaten absolviert werden: Präsenzveranstaltungen, wie die Einführungsveranstaltung zu Beginn der Ausbildung, sind verpflichtend. Darüber hinaus können sich die Teilnehmer ihr Wissen jedoch auch in Form von Praxisprojekten, Praxisphasen, Selbstlernphasen und Online-Seminaren aneignen.
Neben der klassischen Grundausbildung ist es außerdem möglich, die Ausbildung im Rahmen eines Studiums an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule zu absolvieren.

In der Regel muss man mit 2.000 bis 2.500 Euro für die Ausbildung rechnen. Das hängt natürlich von den einzelnen Varianten ab und ob man einen Teil in der Selbstlernphase absolviert. Die Kosten muss der Arbeitgeber tragen. Beauftragt dieser einen externen Dienstleister mit der Erbringung der Aufgabe, dann ist dieser verpflichtet, eine entsprechend ausgebildete und qualifizierte Fachkraft zu stellen.

Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Brandschutzbeauftragter?

Brandschutzbeauftragte wirken bei allen brandschutztechnischen Fragen mit und beraten diesbezüglich, allerdings sind sie weisungsfrei. Der Aufgabenkatalog ist in den Richtlinien der DGUV festgehalten. Dieser deckt sich mit den vfdb- und VdS-Richtlinien. Im Einzelnen handelt es sich laut genannter DGUV-Information um folgende Aufgaben:

  1. Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung
  2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  12. Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  14. Meldung von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  16. Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
  17. Prüfen der Lagerung und / oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  18. Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  19. Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  20. Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  21. Kontrolle, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  23. Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  24. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
  25. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-) Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
  26. Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz

Welche Stellung hat der Brandschutzbeauftragte im Unternehmen?

Ähnlich wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der Brandschutzbeauftragte eine Stabsstelle neben der Geschäftsführung oder dem hauptverantwortlichen Prokuristen, also einem Handlungsbevollmächtigten. Da er beratendes Organ ist, sollte er in jedem Fall frühzeitig mit einbezogen werden, zum Beispiel wenn es um Umbau, Nutzungsänderungen, Neubauten etc. geht. Neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der Brandschutzbeauftragte im Arbeitsschutzausschuss eine wichtige Säule.
Daher ist es unerlässlich, dass ihm die erforderlichen Arbeitszeiten eingeräumt werden, um diese Tätigkeit auszuführen. Nötige Arbeitsmittel müssen vorhanden sein. Neben der Weisungsfreiheit darf der Brandschutzbeauftragte nicht benachteiligt werden; schon gar nicht, wenn es sich hierbei um einen internen Mitarbeitenden handelt.

Inwieweit profitieren Unternehmen durch das Vorhandensein eines Brandschutzbeauftragten?

Brände stellen nicht nur eine große Gefahr für Menschen dar, sie verursachen auch enorme volkswirtschaftliche Schäden. Zu den unmittelbaren Schäden summieren sich noch die Folgekosten, beispielsweise durch Produktionsausfall aufgrund defekter Maschinen, Verlust der Marktposition oder des Images. Oft dauert es Monate, bis nach einem Brand der Betrieb wieder regulär aufgenommen werden kann. Präventiver Brandschutz sollte daher grundsätzlich in jeder Unternehmenskultur verankert sein.

Der Brandschutzbeauftragte ist präventiv tätig für die Sicherheit des Unternehmens und somit auch für den Schutz von Arbeitsplätzen. Er schafft damit Rechtssicherheit in punkto gesetzlicher und versicherungsrechtlicher Vorgaben. Insofern profitieren Unternehmen ungemein davon. Man sollte bedenken, dass rund 70 Prozent der Unternehmen, die einen Vollbrand erlitten haben, nicht wieder aufgebaut werden, weil es im Vorfeld Versäumnisse gab.

Welche Unternehmen brauchen einen Brandschutzbeauftragten?

In Deutschland gibt es keine einheitliche generelle Pflicht für den Einsatz eines Brandschutzbeauftragten. Die gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich sind im Föderalismus Ländersache.

Es gibt aber Vorgaben, die den Einssatz eines Brandschutzbeauftragten verlangen:

  • Wenn das Baurecht dies vorschreibt. Das ist abhängig von der Art des Baus, z.B. ob es sich um einen Sonderbau gemäß Industriebaurichtlinie oder um eine Verkaufsstätte entsprechender Grundfläche handelt.
  • Wenn die Gefährdungsbeurteilung dies ergeben hat.

Hat die Beurteilung ergeben, dass Beschäftigte einer erhöhten Gefahr durch Brand ausgesetzt sind, wird empfohlen, einen Brandschutzbeauftragten einzusetzen. Rechtlich bindend ist es nicht, kann aber im Schadenfall zu Problemen mit der Versicherung führen.  

  • Wenn die Versicherung dies fordert.
    Stufen Versicherungen die Brandgefährdung entsprechend hoch ein (unabhängig von der Unternehmensgröße), können sie die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fordern.
  • Wenn die Behörde dies vorgibt.
    Dies ist insbesondere bei Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen der Fall, beispielsweise in Tagespflegeeinrichtungen, Behindertenwerkstätten oder Krankenhäusern.

Was steht auf dem Lehrplan von Kursen für Brandschutzbeauftragte?

Die Inhalte sind in neun Schwerpunkte aufgeteilt. Der bauliche, technische und anlagentechnische Brandschutz nimmt einen großen Part ein. Primär geht es dabei um die rechtlichen Grundlagen wie das Baurecht sowie Industriebaurichtlinien; die Brandlehre ist ebenfalls Inhalt der Ausbildung wie auch Umgang und Kenntnisvermittlung handbetätigter Geräte zur Brandbekämpfung. Ferner werden die Brand- und Explosionsgefahren sowie die Brandrisiken, die in einem Unternehmen vorhanden sein können, thematisiert.

Auf dem Lehrplan steht darüber hinaus die Besprechung des organisatorischen Brandschutzes wie das Brandschutzmanagement, die Organisation im Unternehmen, die Zusammenarbeit mit den Behörden und mit der kommunalen Feuerwehr. Dabei geht es insbesondere auch um den vorbeugenden Brandschutz des Landkreises oder der Kommune.
In praktischen Übungen lernen die angehenden Brandschutzbeauftragten, wie sie im Notfall Brände löschen können. Am Ende des Lehrgangs ist eine Prüfung abzulegen, die die Teilnehmer bestehen müssen, um als zertifizierte Brandschutzbeauftragte in ihr Unternehmen zurückzukehren.
Brandschutzbeauftrage müssen in regelmäßigen Abständen an Fortbildungen teilnehmen.

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