Zusammenfassung

 
Begriff

Feuerlöschgeräte sind Einrichtungen und Geräte zur Bekämpfung von Entstehungsbränden, die in jeder Arbeitsstätte vorhanden sein müssen. Die Art der Löschgeräte und deren Anzahl richten sich nach der Betriebsgröße, den vorhandenen brennbaren Stoffen (Brandklassen) und der Brandgefährdung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend für die Ausstattung von Betrieben mit Löscheinrichtungen ist v. a. Anhang 2.2 Arbeitsstättenverordnung. Demnach hängt die Anzahl der erforderlichen Feuerlöscheinrichtungen ab von der Abmessung und Nutzung von Arbeitsstätten, der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien und der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen. Konkretisierungen erfolgen in ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".

1 Arten

Feuerlöschgeräte sind Feuerlöscheinrichtungen, die in erster Linie den im Betrieb anwesenden Personen zum Löschen von Entstehungsbränden dienen. Dies können sein:

  • tragbare oder fahrbare Feuerlöscher,
  • Löschdecken,
  • Wandhydranten.

2 Standortwahl und Kennzeichnung

Die Standorte dieser Brandbekämpfungseinrichtungen sind so zu wählen, dass sie leicht erkennbar und erreichbar sind. Sie müssen deutlich und dauerhaft mit den vorgeschriebenen Hinweiszeichen gemäß ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" gekennzeichnet werden (Abb. 1 bis 3).

Abb. 1: Feuerlöscher

Abb. 2: Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung

Abb. 3: Löschschlauch

3 Tragbare Feuerlöscher

Tragbare Feuerlöscher dienen der Bekämpfung von Entstehungsbränden und müssen in allen Unternehmen vorhanden sein. Die Bestimmung der Anzahl der Feuerlöscher und deren Auswahl müssen gemäß ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" erfolgen. Früher wurde die Berechnung nach der Löschmittelmenge eines Feuerlöschers durchgeführt. Durch die Einführung der EU-Normen ist heute das sog. Löschvermögen ausschlaggebend. Die Löschmittelhersteller müssen demnach die sog. Löschmitteleinheiten des jeweiligen Löschers angeben und nachweisen. Die Auswahl und die Berechnung der notwendigen Anzahl ist eine klassische Aufgabe eines Brandschutzbeauftragten oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Feuerlöscher sind sehr vielseitig und nach einer entsprechenden Einweisung von jedem bedienbar.

Ein Universallöschmittel für die unterschiedlichen in den Betrieben vorkommenden brennbaren Stoffe und Materialien gibt es leider nicht. Daher müssen unterschiedliche Löschmittel eingesetzt werden. Im Wesentlichen wird unterschieden zwischen:

  • Wasserlöscher: vorrangig für feste, glutbildende Stoffe (Brandklasse A: Holz, Textilien, Papier etc.), deren Löschprinzip auf der Abkühlung der brennenden Stoffe beruht.
  • Pulverlöscher: für feste, glutbildende (Brandklasse A), flüssige oder flüssig werdende (Brandklasse B: Benzin, Öle, Lacke) sowie gasförmige Stoffe (Brandklasse C: Methan, Propan, Stadtgas). Das Löschprinzip ist das Verdrängen des Sauerstoffes und damit verbundene Ersticken des Brandes.
  • Schaumlöscher: für feste, glutbildende (Brandklasse A) und flüssige oder flüssig werdende Stoffe (Brandklasse B). Das Löschprinzip ist hier die Abdeckung der brennenden Oberfläche durch die Schaumbildung um einen Erstickungs- und Abkühlungseffekt zu erreichen.
  • Kohlendioxidlöscher: für flüssige oder flüssig werdende Stoffe sowie elektrische Anlagen und Einrichtungen (z. B. Serverräume, elektrische Schalteinrichtungen). Das Löschprinzip ist die Verdrängung des Sauerstoffes bzw. die Reduktion des Sauerstoffes über dem Brandgut. Dadurch wird der Brand erstickt.

Für Brände von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln wird keine eigenständige Brandklasse ausgewiesen. Feuerlöscher, die für die Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen geeignet sind, werden mit der maximalen Spannung und dem notwendigen Mindestabstand gekennzeichnet, z. B. bis 1.000 V, Mindestabstand 1 m.

 
Achtung

Gesundheitsgefährdung durch Kohlendioxidlöscher

Beim Einsatz (also bereits der Bereitstellung) von Kohlendioxid (CO2) als Löschmittel sind Gesundheitsgefahren durch zu hohe CO2-Konzentrationen zu berücksichtigen (Abschn. 5.2 ASR A2.2).

Für das Löschen von Fettbränden wurden speziell hierfür geeignete Löscher entwickelt (Brandklasse F). Die auf den Fettbrandlöschern angegebene Zahl zeigt an, dass unter Prüfbedingungen ein Brand mit dem angegebenen Volumen (in Litern) Speisefett/-öl erfolgreich abgelöscht werden kann. Feuerlöscher der Brandklasse F sind mit einem Löschvermögen von 5F, 25F, 40F und 75F erhältlich. Eine Umrechnung in Löschmitteleinheiten (LE) erfolgt nicht.

Bei allen Löscherarten wird das Löschmittel durch Druck, also durch ein Treibmittel, ausgestoßen. Hier unterscheiden wir wieder zwischen sog. Dauerdrucklöschern (stehen ständig unter Druck und sind sofort betriebsbereit) und Aufladelöschern (Treibmittel wird durch Öffnen einer außen- oder innenliegenden Druckpatrone aktiviert).

Es werden unterschiedliche Größen von Feuerlöschern angeboten. Die Gewichtsangabe auf dem Löscher bezieht sich immer auf die Füllmenge, also auf die Menge des Löschmittels. Diese können variieren zwischen 2 kg bei Kohlendioxidlöschern und 12 kg bei Pulverlöschern. Grundsä...

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