Zusammenfassung

 
Begriff

Neue Mitarbeiter erleiden öfter Arbeitsunfälle als andere, weil sie viele Gefahren an ihrem neuen Arbeitsplatz noch nicht kennen. Darum muss der Arbeitgeber neue Mitarbeiter vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Rahmen einer Erstunterweisung speziell schulen. Die Erstunterweisung ist nicht nur Pflicht, sondern auch die Chance, die Einstellung der neuen Mitarbeiter zu ihren Vorgesetzten und zu ihrer Arbeit positiv zu beeinflussen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend ist § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Hilfestellung bietet zudem die DGUV-I 211-005 "Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes".

1 Inhalte der Erstunterweisung

Die Erstunterweisung umfasst allgemeine Informationen für alle Mitarbeiter sowie spezielle Kenntnisse für bestimmte Arbeitsplätze. Dazu gehören: Zugang zum Arbeitsplatz, Lage von Sanitärräumen, Teeküche, Kantine, Verbandkasten (nächstliegender) und Ruheraum, Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter, Standort Feuerlöscher, Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Verhalten im Notfall, Meldungen bei Störungen, Verhalten im Brandfall, Zeiterfassung, Betriebsrat, Verhalten bei Arbeitsverhinderung.

2 Wer vermittelt die Informationen?

Der Unternehmer hat die Mitarbeiter über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu unterweisen. Dies muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich stattfinden (§ 12 ArbSchG und § 4 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention").

Da der Unternehmer u. U. über die speziellen Gefahren am jeweiligen Arbeitsplatz nicht genau informiert ist, sind Unterweisungen immer vom nächsten Vorgesetzten, also dem Abteilungsleiter, Team- oder Gruppenleiter, durchzuführen.

Inhalt und Form der Unterweisung sind wichtig für das Ergebnis, das durch die Erstunterweisung erzielt werden soll. Dafür hat der Unternehmer gem. § 5 Arbeitssicherheitsgesetz sog. Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Diese Fachleute sind in dieser Thematik besonders geschulte Personen, die in einer sog. Stabsfunktion den Unternehmer und seine Führungskräfte in Sachen Arbeitsschutz beraten sollen.

3 Vermitteln der Informationen

Die arbeitsplatzbezogene Unterweisung findet immer am Arbeitsplatz selbst statt, z. B. in der Werkstatt. Die neuen Mitarbeiter müssen Kenntnisse erlangen über die sichere Handhabung aller von ihnen zu benutzenden Arbeitsmittel. Typische Inhalte für ein produzierendes Unternehmen sind z. B. Gefahren durch Maschinen oder Werkstoffe und Persönliche Schutzausrüstungen, die deshalb benutzt werden müssen.

Die Unterweisung sollte möglichst anschaulich, eindeutig erlebbar und nachvollziehbar sein. Der Mensch  behält nur 30 % von dem, was er hört, aber 90 % von dem, was er selbst tut! Aus diesem Grund geht es nicht nur um die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, sondern um die Umsetzung durch die Mitarbeiter. Je unsichtbarer die Gefahren sind (z. B. Bildschirmarbeit), desto wichtiger ist es, die "Neulinge" wirklich zu erreichen und zu Verhaltensänderungen zu bewegen.

4 Praktische Durchführung

Die Einweisung beginnt mit dem Zeigen, Erklären, eigenen Ausführen und Klären von Fragen.

  • Vormachen der einzelnen Arbeitsschritte durch den Einweisenden, jeweils verbunden mit den zugehörigen Arbeitsschutzhinweisen.
  • Erläutern der Notfall- und Erste-Hilfe-Einrichtungen am konkreten Arbeitsplatz, z. B. Augenduschen.
  • Sind alle Fragen geklärt, lässt der Einweisende die Arbeit vom Arbeitsplatzneuling nachmachen und mit den Sicherheitshinweisen erklären.

Nach der erfolgten Unterweisung bestätigen die neuen Mitarbeiter per Unterschrift, dass sie alle Sicherheitshinweise erhalten und verstanden haben (z. B. auf einer Checkliste). Der Vorgesetzte sollte in der Folgezeit verstärkt kontrollieren, ob alle Sicherheitshinweise bei der täglichen Arbeit beachtet werden.

 
Praxis-Tipp

Sprache und Zeitumfang

Für die Unterweisung sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, denn neue Mitarbeiterinnen werden häufiger das Opfer von Arbeitsunfällen als "alte Hasen". Unterweisungen gehören übrigens nicht zu den Einsatzzeiten von Sicherheitsfachkräften bzw. Betriebsärzten.

Bei ausländischen Arbeitskräften mit unzureichenden Deutschkenntnissen ist es sinnvoll, einen  Landsmann hinzuzuziehen, der schon länger im Betrieb ist, oder notfalls auch einen Dolmetscher.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge