Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/ Arbeitsbereich Gefährdung/ Belastung/ Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Kraftfahrzeug
1.1 Beschaffung und Ausstattung
  • Sicherheitstechnische und ergonomische Mängel bei der Beschaffung und Ausstattung der Fahrzeuge

StVO

StVZO

DGUV-G 314-002

Technische Maßnahmen:

  • Servolenkung
  • Stand-/Sitzheizung
  • Schaltautomatik
  • Navigationsgerät mit akustischer Wegweisung
  • Reifendruckkontrollsysteme
  • Radio mit autom. Suchlauf
  • Lüftungsanlage mit Umluftschaltung
  • ergonomische Greifräume für Bedienelemente
  • ergonomische Sitze
  • längs- und höhenverstellbare Lenksäule
  • höhenverstellbare Sicherheitsgurte
  • Airbags einschl. Seitenairbags
  • Warnleuchte in amtlich genehmigter Bauart bei Kfz mit zulässigem Gesamtgewicht > 3,5 t

Organisatorische Maßnahmen:

  • gute Ergebnisse bei Crashtests
1,2 Ruheplätze und -kabinen

Beeinträchtigung der Ruhepausen durch ergonomisch und umweltbedingte Mängel z. B.

  • eingeschränkter Bewegungsraum
  • unbequemes und unsicheres Erreichen bzw. Verlassen des Liegeplatzes

BetrSichV

DGUV V 70

ASR A3.4

ASR A3.5

DGUV-R 114-003

DGUV-G 314-003

Technische Maßnahmen:

  • Polsterung von Aufprallflächen im Kopfbereich
  • ergonomische Gestaltung der Liegeflächen

    • Anpassung an Gewicht, Wirbelsäulenform und Liegeposition
    • Unterstützung der Körperkontur in jeder Liegeposition
    • Förderung der Luftzirkulation und Feuchteregulation
  • Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung einer geringen Lärmexposition
  • keine Gefährdung durch Vibrationen
  • vom Fahrzeugmotor unabhängige Heizungs- und Klimaanlage
  • keine Brand- und Explosionsgefahr sowie Beeinträchtigung durch Abgase
  • Gewährleistung einer ausreichenden Beleuchtung unabhängig von der Innenbeleuchtung des Fahrzeugs
  • geeignete Aufstiege zum Liegeplatz (z. B. Leitern, Haltegriffe, Standflächen)
  • Sicherung gegen das Herausfallen

Organisatorische Maßnahmen:

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Gehörschutz für Aufenthalt außerhalb des Fahrzeugs
1.3 Besondere Voraussetzungen für Gefahrguttransport
  • Gefahr von Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen durch fahrlässigen Umgang mit gefährlichen Gütern

GGBefG

GefStoffV

CLP-Verordnung

DGUV-G 314-002

DGUV-R 113-006

DGUV-I 208-050

DGUV-I 213-012

DGUV-I 213-052

ADR

EN ISO 20471

DIN 13164

Technische Maßnahmen:

  • 2 selbststehende Warnzeichen (z. B. reflektierende Kegel, Warndreiecke oder orangefarbene Warnblinkleuchten (unabhängig von elektrischer Ausrüstung des Fahrzeugs)
  • spezielle Feuerlöscher und deren Prüfung gemäß Europäischem Übereinkommen zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
2 Lkw-Fahrer
2.1 Kontrolle Verkehrs- und Betriebssicherheit
  • Beeinträchtigung des Fahrens durch Mängel an der Beleuchtung, an Fahrassistenzsystemen und an Sicherheitsgurten
  • Sicherheitsrisiko durch Mängel im Airbag-System
  • Unfallgefahr durch Mängel an Bremsanlagen, Rädern und Lenkung
  • Gesundheitsgefährdung durch gefährliche Körperströme

StVO

StVZO

GüKG

KrFArbZG

LärmVibrationsArbSchV

LasthandhabV

DGUV-R 114-615

DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"

DGUV-G 314-002

Technische Maßnahmen:

  • Ausstattung des Fahrzeuges mit zweckentsprechenden Beleuchtungseinrichtungen (auch für Rückwärtsfahren)
  • Ausstattung der Armaturentafel mit hellen, flimmer- und blendfreien Anzeigen
  • Installation ausreichend höhenverstellbarer Sicherheitsgurte und Kopfstützen

Organisatorische Maßnahmen:

  • regelmäßige Wartung der Beleuchtungseinrichtungen (darunter auch Nebelleuchten und Suchscheinwerfer)
  • Schulungen zu defensiver Fahrweise bzw. zu angepasstem Verhalten bei schlechten Wetterbedingungen
  • Organisation von Fahrsicherheitstrainings
  • richtiges An- und Abklemmen der Batterie
  • ggf. Eignungsbeurteilung nach DGUV Empfehlung "Fahr, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Funktionsprüfung vor Fahrantritt (Verkehrssicherheit)

    • Reifendruck und Profil
    • Zustand Scheibenwischer
    • Ölstand, Scheibenwaschflüssigkeit
    • Hupe, Blinker, Scheinwerfer und Bremsleuchten
    • Einstellung Spiegel und Zustand Scheibe
    • Einstellung Sitzposition, Sitz- und Sicherheitsgurt
  • Funktionsprüfung vor Fahrantritt (Betriebssicherheit)

    • Übrige lichttechnische Einrichtungen (Umriss-, Spurhalteleuchten u. a.)
    • Räder und Reifen (Profiltiefe Winter mindestens 4 mm)
    • Brems-, Druckluft- und Lenkanlage (Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel u. a.)
    • Kontrolle der Kupplungen bei Anhänger- und Aufliegerbetrieb
2.2 Fahrtätigkeit
  • Erhöhte Unfallgefahr durch Befahren langer Strecken

    • mit unvorhergesehenen Staus
    • mit Zeit- und Termindruck und Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Pausen und Ruhezeiten
    • durch unregelmäßigen bzw. unzureichenden Schlaf
    • bei ungünstigen Witterungsbedingungen
  • Gefährdung

    • durch Einatmen gefährlicher Gase und Stäube (z. B. CO, Dieselrußpartikel)
    • durch zu hohe Immission von Lärm und Ganzkörperschwingungen
    • durch unzureichende Beleuchtungsstärke
  • Höhere Anzahl von Abbiegeunfällen bei älteren Kraftfahrern ansteigend b...

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