Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Innendienst
1.1 Be- und Entladen von Paketen und anderen Gütern in kleinen Verteilzentren[2]

Unfall- und Verletzungsgefahr durch

  • Quetschen zwischen Fahrzeug und Gebäude
  • Abgleiten der Ladebrücke von der Ladefläche
  • Absturz von der Ladefläche bzw. Ladebrücke
  • Kippen der Ladung auf der Ladefläche
  • An- oder Überfahren von Beschäftigten
Gefahr für Gesundheit und Sachwerte durch Brandentstehung und -ausbreitung

ProdSG

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

BetrSichV

LasthandhabV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A1.5

ASR A2.1

ASR A2.2

ASR A2.3

TRGS 800

DGUV-V 68

DGUV-V 70

DGUV-R 108-006

DGUV-R 108-007

DGUV-R 112-195

DGUV-R 115-801

DGUV-I 208-041

DGUV-I 240-250

DGUV-I 240-410

DGUV-I 250-010

DGUV-G 308-001

DGUV-G 314-002

DIN EN 2

DIN EN 13850

Technische Maßnahmen:

  • Trennen der Verkehrswege für Fußgänger und Fahrzeuge
  • Kamera-Monitorsysteme am oder im Fahrzeug
  • Installation von Verkehrsspiegeln auf Freigelände
  • Kennzeichnung von Verkehrswegen und Ladestellen
  • Beleuchtungsstärke im Verkehrsbereich ≥ 100 lx
  • Sicherung der Fahrzeuge vor Befahren mit Flurförderzeugen durch Vorlegekeile
  • Torbreite der Andockstationen muss beidseitig Sicherheitsabstand zum Fahrzeug von 0,5 m gewährleisten
  • Einsatz optischer Signaleinrichtungen (z. B. Ampelsignale "rot") zur Überwachung des Ladevorgangs
  • Sichern der Ladebrücken gegen Verschieben
  • nutzbare Breite der Ladebrücken ≥ 1,25 m
  • nutzbare Breite für Befahren mit handbetätigten Transportmitteln muss mindestens seiner Spurweite entsprechen plus beidseitigem Sicherheitsabstand von 0,35 m
  • kraftbetriebene Ladebrücken mit NOT-AUS-Schalter nach DIN EN 13850
  • Installation von Feuerlöschern, ggf. von zusätzlichen Feuerlöscheinrichtungen und Brandmeldeanlagen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Erstellen einer Betriebsanweisung zum sicheren Be-und Entladen
  • unmissverständliche Absprachen zwischen Fahrer und Ladepersonal
  • regelmäßige Wartung und Prüfung von Gabelstaplern im jährlichen Abstand mit Dokumentation
  • Ermittlung der Brandklassen und Löschmitteleinheiten
  • Eignungsbeurteilungen nach DGUV Empfehlungen "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten", "Arbeiten mit Absturzgefahr"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Schutzhandschuhen
  • Aufenthalt des Fahrers während Ladeprozess in gesondertem Raum (Bremse einlegen und Schlüssel abziehen)
  • schriftliche Beauftragung zum Führen von Gabelstaplern nach Befähigungsnachweis (Mindestalter 18 Jahre)
1.2 Große Verteilzentren der Paketdienste[3]

Unfall- und Verletzungsgefahr durch

  • Einziehen von Kleidungsstücken und Körperteilen (z. B. Haare)

    • an nicht ordnungsgemäß gesicherten Einzugsstellen an fördertechnischen Anlagen (z. B. Bänder, Gurte, Rollen)
    • zwischen laufendem Förderband und angrenzendem Ablauftisch
  • Stürzen beim Besteigen von Stetigförderern zur Beseitigung von Stauungen oder Störungen
  • Stürzen und Stolpern beim Ein- oder Ausziehen von Teleskopbändern in Lade- und Entladebereichen
  • Quetschen des Körpers zwischen Teleskopband und festen Teilen des Raums

Psycho-physische Belastung und Beanspruchung am Prozessleitstand

Gefahr für Gesundheit und Sachwerte durch Brandentstehung und -ausbreitung (s. 1.1)

BetrSichV

ArbMedVV

ArbStättV

ASR A2.1

ASR A2.2

ASR A2.3

TRGS 800

DGUV-R 100-500

DGUV-R 108-003

DGUV-R 112-191

DGUV-I 208-018

DGUV Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten"

Technische Maßnahmen:

  • Sichern von Auflaufstellen an Umlenktrommeln von Bändern und Gurten durch Verdecken mittels seitlicher Bleche oder Gitter
  • Sicherheitsabstände zwischen laufendem Förderer und stehendem Anschlussförderer oder Ablauftisch ≥ 50 mm
  • sichere Verkehrswege zum Erreichen der Arbeitsplätze

Organisatorische Maßnahmen:

  • Instandhaltungsarbeiten

    • nur nach Abschalten und Sicherung der Anlage gegen Wiedereinschalten
    • von befähigten und unterwiesenen Personen
    • entfernte Schutzeinrichtungen nach Instandhaltung unverzüglich montieren
  • Förderanlagen nicht be- bzw. übersteigen, nicht mitfahren und unterkriechen
  • Freihalten von Verkehrswegen
  • ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Sicherheitsschuhen
  • Tragen eng anliegender Kleidungsstücke
  • ggf. Tragen von Haarnetzen
2 Zustellen von Sendungen
2.1 Mit Tranportfahrzeug (Pakete)[4]

Unfallgefahr durch

  • unzureichende Erfahrung im Straßenverkehr
  • ungenügende Sicherung der Ladung (Rutschgefahr)
  • schlecht beleuchtete Gebäudezugänge und Treppen (Stolpern und Stürzen)

Brandgefahr bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen mit Hochleistungsbatterien

Physische und psychische Überlastung durch

  • Heben und Tragen von schweren Paketen beim Be- und Entladen und bei Übergabe an den Empfänger
  • ergonomisch ungünstige Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes
  • zunehmende Menge von Sendungen
  • Reflexion des Frustes der Empfänger bei verzögertem Posteingang
  • ungünstige Witterungsbedingungen (Dunkelheit, Nebel, Schnee)
Unsicherheit der Beschäftigten von Zeitarbeitsunternehmen aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse

BetrSichV

StVO

StVZO

F...

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