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Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Fachbereich Handel und Logistik,

Sachgebiet Intralogistik und Handel der DGUV

Ausgabe: Juli 2023

Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin

Bildnachweis: Titel, Abb. 24, 27: © Spenner GmbH & Co KG; Abb. 1, 8, 16, 18, 20, 22: © BGHW; Abb. 2, 3, 4, 6, 7, 36, 37: © H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH/DGUV; Abb. 5: © ENT Edelstahl- und Nahrungsmitteltechnik GmbH; Abb. 9–15, 17, 19, 23, 25, 26, 28–31, 33: © DIN Deutsches Institut für Normung e. V.; Abb. 21: © tis GmbH; Abb. 32: © euroflex GmbH Fördertechnik; Abb. 34, 35: © Rheinkalk GmbH; Abb. 38: © Dr. Losert, BG RCI

Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p208018

1 Rechtliche Grundlagen

Grundlage für die Bau- und Ausrüstungsbestimmungen von Stetigförderern ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Verbindung mit der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung), mit der die Maschinenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Für den Betrieb und die Prüfung ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) anzuwenden.

Die Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz und der Maschinenverordnung werden durch harmonisierte europäische Normen konkretisiert.

Die produktspezifischen europäischen Normen bzgl. der Bau- und Ausrüstungsbestimmungen von Stetigförderern sind:

  • DIN EN 617 (Juni 2011)"Stetigförderer und Systeme – Sicherheits- und EMV-Anforderungen an Einrichtungen für die Lagerung von Schüttgütern in Silos, Bunkern, Vorratsbehältern und Trichtern"
  • DIN EN 618 (Juni 2011) "Stetigförderer und Systeme – Sicherheits- und EMV- Anforderungen an mechanische Fördereinrichtungen für Schüttgut ausgenommen ortsfeste Gurtförderer"
  • DIN EN 619 (Juli 2022) "Stetigförderer und Systeme – Sicherheitsanforderungen an mechanische Fördereinrichtungen für Stückgut"
  • DIN EN 620 (Februar 2022) "Stetigförderer und Systeme — Sicherheitsanforderungen an ortsfeste Gurtförderer für Schüttgut"
  • DIN EN 741 (Juni 2011) "Stetigförderer und Systeme – Sicherheitsanforderungen an Systeme und ihre Komponenten zur pneumatischen Förderung von Schüttgut"

Die DIN EN ISO 14122-4 (Februar 2014) "Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen – Teil 4: Ortsfeste Steigleitern" wird im Kapitel 3.1.5 "Zugänge" aufgegriffen.

Rechtliche Grundlagen zum Explosionsschutz siehe 6.7.

2 Arten von Stetigförderern für Schüttgut

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Stetigförderer für Schüttgut sind mechanische, pneumatische oder hydraulische Fördereinrichtungen, bei denen der Förderweg festgelegt ist, eine begrenzte Länge hat und das Fördergut von der Aufgabestelle zur Abgabestelle stetig, mit wechselnden Geschwindigkeiten oder im Takt bewegt werden kann.

Stetigförderer für Schüttgut können ortsfest oder ortsveränderlich ausgeführt sein.

Im Folgenden werden die unterschiedlichen Arten von Stetigförderern für Schüttgut dargestellt.

2.1 Gurtförderer (anzuwendende Norm: DIN EN 620)

Gurtförderer sind die am meisten verwendeten Fördereinrichtungen für Schüttgut.

Die Gurte dieser Stetigförderer haben eine Oberfläche aus Elastomeren (Gummi) oder Polymeren. Dabei dienen die Gurte als Trag- und Zugorgan zugleich. Die Führung der Gurte erfolgt in der Regel durch gerade oder gemuldete Tragrollen und Untergurtrollen; ein Gleiten auf glatter Unterlage ist auch möglich.

Gurtförderer werden vorwiegend für waagerechte oder geneigte (geradlinige) Förderung eingesetzt. Sonderbauarten können auch für steile oder kurvenförmige Förderung verwendet werden.

Abb. 1 Gurtförderer

Gurtförderer können auch in ortsveränderlicher Bauweise ausgeführt sein. Dabei ruhen die Konstruktionen meist auf höhenverstellbaren, einachsigen Fahrwerken mit Rädern.

2.2 Trogkettenförderer, Kratzerförderer (Anzuwendende Norm: DIN EN 618)

Trogkettenförderer und Kratzerförderer haben ein- oder mehrsträngige Ketten als Zugorgane. Trogkettenförderer sind geschlossen und können von waagerechter bis zu senkrechter Förderung eingesetzt werden. Kratzerförderer sind oben offen und können von waagerechter bis zu geneigter Förderung eingesetzt werden. Bei beiden erfolgt der Transport des Fördergutes in der Regel durch rechtwinklig zu den Ketten angebrachte Mitnehmer.

Abb. 2 Trogkettenförderer

2.3 Plattenbandförderer (Anzuwendende Norm: DIN EN 619)

Die DIN EN 619 ist grundsätzlich für Stückgutförderer anzuwenden. Da momentan keine spezifischen europäischen Anforderungen an Plattenbandförderer für Schüttgut vorliegen, kann die DIN EN 619 in Analogie angewendet werden. Eine Ausnahme bilden die Späneförderer für Werkzeugmaschinen, z. B. Scharnierbandförderer, für die die DIN EN 618 anzuwenden ist.

Bei Plattenbandförderern wird der Materialtransport auf stumpf gestoßenen oder sich überdeckenden, gelenkig miteinander verbundenen Platten durchgeführt. Plattenbandförderer kommen insbesondere bei der Förderung von z. B. grobstückigen, scharfkantigen oder heißen Schüttgütern zum Einsatz.

Abb. 3 Scharnierbandförderer als Späneförderer

2.4 Becherwerke (Anzuwendende Norm: DIN EN 618)

In Becherwerken dien...

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