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Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Fördern, Lagern, Logistik im Warenumschlag des Fachbereichs Handel und Logistik der DGUV

Ausgabe: November 2023

Satz und Layout: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Berlin

Bildnachweis: Titelbild und Abb. 6, 8: © BGHW; Abb. 2, 3, 7: © Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation; Abb. 9, 10 und 11: © DENIOS AG

Die verwendeten Bilder dienen nur der Veranschaulichung. Eine Produktempfehlung wird damit ausdrücklich nicht beabsichtigt.

Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p208-050

Vorwort

Täglich werden in Betrieben und Einrichtungen gefährliche Stoffe und Güterin Gebinden umgeschlagen. Aufgrund dieser logistischen Aufgabe finden an den Schnittstellen zwischen Fahrzeugen bzw. Ladungsträgern und Umschlagsbereichen sowie in den Umschlagsbereichen selbst zahlreiche Transporte dieser Gebinde statt. Auch innerhalb von Betrieben und Einrichtungen müssen gefährliche Stoffe und Güter in Gebinden aus Lägern an Verbrauchstellen (z. B. Produktion oder Labor) bereitgestellt und von dort zu Entsorgungsstellen gebracht werden. Diese innerbetrieblichen Transporte von Gebinden unterschiedlichster Größe und Eigenschaft können von Hand, mit Flurförderzeugen oder mit Förderanlagen erfolgen. Dabei sind Beschädigungen von Gebinden nicht auszuschließen, durch die gefährliche Stoffe und Güter unbeabsichtigt freigesetzt werden können.

Deshalb ist es besonders wichtig, beim Umschlag und innerbetrieblichen Transport von gefährlichen Stoffen und Gütern auf einen unbeabsichtigten Austritt vorbereitet zu sein. Die Einführung eines Notfallmanagements gewährleistet ein zielgerichtetes und planvolles Vorgehen bei der Schadensbegrenzung und Beseitigung der ausgetretenen Stoffe, ohne die Notfallhelferinnen und Notfallhelfer bzw. die Personen im Umfeld der Schadensstelle zu gefährden.

Im Rahmen des Notfallmanagements ist festzulegen, wann welche Personen welche Aufgaben bei einem Notfall abzuarbeiten bzw. wie sie und andere Anwesende sich zu verhalten haben.

1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information wendet sich an Verantwortliche in Betrieben und Einrichtungen, die gefährliche Stoffe und Güter in Gebinden umschlagen bzw. innerbetrieblich transportieren.

Bei dieser DGUV Information handelt es sich um einen Leitfaden für eine betriebsinterne, vorsorgende Planung von Maßnahmen, die bei einem unbeabsichtigten Austritt von gefährlichen Stoffen und Gütern zu treffen sind. Diese reichen von der Ermittlung des Stoffes und dessen Eigenschaften bis zur endgültigen Freigabe der betroffenen Arbeitsbereiche. Eine fortlaufende Überprüfung und ggf. Aktualisierung der geplanten Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist erforderlich, zum Beispiel bei Änderung von Art und Menge der gefährlichen Stoffe und Güter oder der Transportverfahren.

Grundsätzlich ist zwischen Transport- und Umgangsrecht zu unterscheiden. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden eigenständigen Sach- und Rechtsgebieten wird durch die unterschiedlichen Bezeichnungen zum Ausdruck gebracht:

  • Gefahrgut → Transportrecht Beförderung im öffentlichen Raum einschließlich Verpackung sowie Be- und Entladen, Umschlag
  • Gefahrstoff → Umgangsrecht/Arbeitsschutzrecht z. B. Lagerung, Aufbewahrung, Ab- und Umfüllung, Entsorgung, das innerbetriebliche Befördern

Diese DGUV Information ist nicht anzuwenden auf

  • den Umschlag von Gefahrgütern der Klassen 1, 6.2 und 7

      Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
      Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe
      Klasse 7: Radioaktive Stoffe
  • den innerbetrieblichen Transport von Stoffen, die in den Regelungsbereich der Biostoffverordnung fallen,
  • die Lagerung von Gefahrstoffen,

    siehe hierzu Technische Regeln für Gefahrstoffe zur Lagerung (TRGS 509 und TRGS 510)

  • verfahrenstechnische Prozesse in der Produktion (z. B. Herstellung, Ab- und Umfüllung),
  • den Transport sowie die Be- und Entladung von gasförmigen, flüssigen oder rieselfähigen gefährlichen Stoffen und Gütern mit Behälter- oder Muldenfahrzeugen (Tanks, Silos, Muldenkipper),
  • die Beförderung von Gefahrgütern und die damit verbundenen Notfallmaßnahmen auf Verkehrsträgern in öffentlichen Bereichen,
  • Maßnahmen bei Großschadensereignissen sowie Brand- oder Naturkatastrophen (z. B. Blitzschlag, Hagel, Hochwasser, Erdbeben, Tornados),
  • den Umschlag von gefährlichen Stoffen und Gütern, die ausschließlich abfallrechtlichen Vorschriften unterliegen.

Diese Aspekte müssen gesondert betrachtet werden.

Regelungen aus anderen Rechtsgebieten z. B. Wasserrecht, Umweltrecht oder Immissionsschutzrecht sind zusätzlich zu beachten.

2 Begriffsbestimmungen

Gefährliche Stoffe und Güter im Sinne dieser DGUV Information umfasst Gefahrstoffe im Sinne...

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