Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten können am besten gewährleistet werden, wenn bereits bei der Planung der Ausführung folgende Aspekte berücksichtigt werden (vgl. § 4 ArbSchG und Abschn. 5.1 RAB 33):

  • räumliche und technische Vorgaben zur Gestaltung des Bauvorhabens,
  • räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe,
  • Vorgaben für eine geeignete Baustellenorganisation, z. B. durch eine Baustellenordnung,
  • Übertragen von Aufgaben, Festlegen von Verantwortung und Zuständigkeit,
  • Auswahl und Beauftragung geeigneter (= fachkundiger, zuverlässiger) Unternehmen für Planung und Ausführung,
  • Hinweise des Bauherrn und Koordinators bereits in der Ausschreibung,
  • Hinwirken auf Auswahl schadstoff- und emissionsarmer Materialien und Arbeitsver­fahren,
  • Hinwirken auf Einsatz gefährdungsarmer Geräte und Maschinen,
  • Stand der Technik und Erkenntnisse der Arbeitsmedizin und Hygiene,
  • Rahmenbedingungen des Bauvorhabens und Wechselwirkungen (Umwelteinflüsse, Infrastruktur, u. a.),
  • Schutzwirkung durch vorrangig bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen.

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