- Begehung der Arbeitsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung (möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt),[1] sowie Beratung zur Ableitung technischer, organisatorischer, personen- und verhaltensbezogener Maßnahmen[2]
- aktive Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen,
- Mitwirkung bei Schulungen der Leiter der Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung,
- Erarbeitung von Dokumentationen: Durchführung von Unterweisungen, Brandschutzordnung, Alarm- und Rettungsplan, Durchführung und Dokumentation von Prüfpflichten,
- Beratung zum Einsatz geeigneter Pflegehilfsmittel (z. B. Aufstehhilfe, rückengerechter Patiententransfer) sowie zur Planung und Gestaltung von Arbeitsstätten,
- Unterstützung bei der Beschaffung der erforderlichen Arbeitsschutzvorschriften,
- Beratung zum Erstellen von Betriebsanweisungen für den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln sowie bei Bedarf entsprechende Unterweisung der Beschäftigten,
- Beratung bei der Auswahl und dem Einsatz von Arbeitsmitteln,
- Beratung zur ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze,
- Beratung zur Findung eines optimalen Arbeitszeit-Pausen-Regimes,[3]
- Motivation der Führungskräfte und Mitarbeiter zum arbeitsschutzgerechten Verhalten,
- Einflussnahme auf die regelmäßige Kontrolle der prüfungsbedürftigen Betriebsmittel und Anlagen,
- Beratung zum vorbeugenden Brandschutz und zum Verhalten bei Notfällen (z. B. Brandschutzordnung, Alarmplan),
- Beratung zur umweltschutzgerechten Entsorgung von Abfällen,
- Beratung bei Auswahl und Einsatz von PSA (in Abstimmung mit dem Betriebsarzt).
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