• Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen;
  • Mitwirkung bei Schulungen der Leiter der Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung;
  • Analyse des Unfallgeschehens und Ableitung von Maßnahmen zur Unfallverhütung;
  • Beratung bei der Beschaffung von Geräten und Anlagen hinsichtlich technischer Sicherheit (z. B. einfach einhängbare, mobile, leicht ausziehbare Fenster-Sicherheitsgeländer für die Fensterreinigung, Aufsitz-Reinigungsmaschinen mit Sitzkontaktschalter zum Abschalten im Gefahrenfall);
  • Hinweise zum Einsatz ergonomisch günstiger Arbeitsmittel zur Verringerung körperlicher Belastung (z. B. Teleskopverlängerungen, Transport- und Hebehilfen);[1]
  • Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen beim Einsatz von emissionsarmen dieselbetriebenen Maschinen für Unternehmen der Gebäudereinigung;
  • Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen für Gruppen von Gefahrstoffen, die vergleichbare Gesundheitsgefährdungen aufweisen (sog. Gruppen-Betriebsanweisungen);[2]
  • Nutzung des Gefahrstoff-Informationssystems der BG Bau "GISBAU" zur Auswahl und zum Einsatz geeigneter Reinigungs- und Pflegemittel mit aktualisierten Sicherheitsdatenblättern in Verbindung mit den WINGIS-Informationen zu Angaben über Inhaltsstoffe, Expositionen und möglichen Ersatzstoffen der ausgewählten Reinigungs- und Pflegemittel;[3]
  • Beratung zur Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes für das gesamte Unternehmen;
  • Beratung zu den Fragen: Durchführung von Unterweisungen, Umgang mit und Lagerung von Gefahrstoffen, Sicherheit bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen, organisatorische Voraussetzungen zur Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften;
  • Beratung zur Erarbeitung von Dokumentationen: Brandschutzordnung, Alarm- und Rettungsplan, Einhaltung von Prüfpflichten;
  • Beratung zum Einsatz bzw. Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung;
  • Durchführung orientierender Messungen am Arbeitsplatz bezogen auf Gefahrstoffe, Lärm, Klima, Beleuchtung;
  • regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten gemeinsam mit dem Betriebsarzt;
  • Beratung bei der Entwicklung eines integrierten Managementsystems mit den Aspekten Qualität, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz;[4]
  • Hotline für die Lösung akuter Problemfälle.
[1] BG Bau: Gebäudereiniger-Handwerk – sicher und gesund im Beruf, 2016.
[2] Waldinger: Vorbildliches Sicherheitskonzept im Gebäudereinigungsunternehmen, Aus der Praxis für die Praxis, Bau BG_regional 4.03, S. 2–3.
[3] Citrich/Keen/Müller/Neuser: Gefahrstoffe in der Gebäudereinigung: Dieses Programm hilft, 2019.
[4] Schulz: Managementsystem im Gebäudereiniger-Handwerk, 1999.

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