- Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen;
- Mitwirkung bei Schulungen der Leiter der Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung;
- Analyse des Unfallgeschehens und Ableitung von Maßnahmen zur Unfallverhütung;
- Beratung bei der Beschaffung von Geräten und Anlagen hinsichtlich technischer Sicherheit (z. B. einfach einhängbare, mobile, leicht ausziehbare Fenster-Sicherheitsgeländer für die Fensterreinigung, Aufsitz-Reinigungsmaschinen mit Sitzkontaktschalter zum Abschalten im Gefahrenfall);
- Hinweise zum Einsatz ergonomisch günstiger Arbeitsmittel zur Verringerung körperlicher Belastung (z. B. Teleskopverlängerungen, Transport- und Hebehilfen);[1]
- Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen beim Einsatz von emissionsarmen dieselbetriebenen Maschinen für Unternehmen der Gebäudereinigung;
- Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen für Gruppen von Gefahrstoffen, die vergleichbare Gesundheitsgefährdungen aufweisen (sog. Gruppen-Betriebsanweisungen);[2]
- Nutzung des Gefahrstoff-Informationssystems der BG Bau "GISBAU" zur Auswahl und zum Einsatz geeigneter Reinigungs- und Pflegemittel mit aktualisierten Sicherheitsdatenblättern in Verbindung mit den WINGIS-Informationen zu Angaben über Inhaltsstoffe, Expositionen und möglichen Ersatzstoffen der ausgewählten Reinigungs- und Pflegemittel;[3]
- Beratung zur Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes für das gesamte Unternehmen;
- Beratung zu den Fragen: Durchführung von Unterweisungen, Umgang mit und Lagerung von Gefahrstoffen, Sicherheit bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen, organisatorische Voraussetzungen zur Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften;
- Beratung zur Erarbeitung von Dokumentationen: Brandschutzordnung, Alarm- und Rettungsplan, Einhaltung von Prüfpflichten;
- Beratung zum Einsatz bzw. Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung;
- Durchführung orientierender Messungen am Arbeitsplatz bezogen auf Gefahrstoffe, Lärm, Klima, Beleuchtung;
- regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten gemeinsam mit dem Betriebsarzt;
- Beratung bei der Entwicklung eines integrierten Managementsystems mit den Aspekten Qualität, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz;[4]
- Hotline für die Lösung akuter Problemfälle.
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