Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 8 Bankrecht / e) Muster: Abtretung einer Grundschuld durch die Bank

Rz. 55 Muster 8.5: Abtretung einer Grundschuld durch die Bank Muster 8.5: Abtretung einer Grundschuld durch die Bank Im _____ (Bezeichnung: Grundbuch/Wohnungseigentumsgrundbuch/Erbbaugrundbuch) des beim Amtsgericht, Band _____, Blatt _____, Flur _____, Flurstück _____ eingetragenen Grundbesitzes, _____ (Name und Anschrift Eigentümer/Wohnungseigentümer/Erbbauberechtigter) ist/sind...mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 25 Kapitalanlagerecht / II. Einführung/Problemstellung

Rz. 37 Immobilienkapitalanlagen werden privaten Anlegern zur Kapitalanlage in den unterschiedlichsten rechtlichen Konstellationen, z.B. als Eigentumswohnungen oder als Fondsbeteiligungen, angeboten. Argumente des Verkaufes sind hierbei in der Regel ein Vermögensaufbau zur Alterssicherung sowie sich – angeblich – durch die Kapitalanlage ergebende Steuerersparnisse. Wegen der a...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Nicht bei einstweiliger Anordnung im isolierten Unterhaltsverfahren

Rz. 529 Ist im Rahmen eines isolierten Unterhaltsverfahrens eine einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff. FamFG erlassen worden, so ist ein dagegen gestellter negativer Feststellungsantrag unzulässig. Denn hier ist ein Hauptsacheverfahren anhängig; eine Entscheidung in diesem Hauptsacheverfahren stellt eine anderweitige Regelung i.S.d. §§ 119, 56 FamFG. Für einen negative...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 4. Muster: Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung

Rz. 53 Hinweis: Eine allgemeine Prozessvollmacht berechtigt nicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Ggf. ist eine ergänzende Bevollmächtigung einzuholen. Muster 21.11: Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung Muster 21.11: Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung An das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Hiermit wird bea...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuchs

Rz. 202 Da im Gegensatz zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren für das Zustandekommen des außergerichtlichen Vergleichs eine Zustimmung aller beteiligten Gläubiger erforderlich ist und überdies keine Mitwirkungspflicht der Gläubiger in dem außergerichtlichen Einigungsversuch besteht, scheitern die Einigungsversuche in der Mehrzahl der Fälle. Hierüber ist dem Schuldn...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 4. Muster: Berufungsbegründungsschrift

Rz. 260 Muster 57.67: Berufungsbegründungsschrift Muster 57.67: Berufungsbegründungsschrift An das Oberlandesgericht _____ In dem Rechtsstreit _____ gegen _____ begründe ich die namens des Klägers und Berufungsklägers mit Schriftsatz vom _____ eingelegte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts _____ wie folgt und kündige an, dass ich in der mündlichen Verhandlung beantragen w...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (1) Form

Rz. 699 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist schriftlich beim BAG einzulegen (§ 72a Abs. 3 ArbGG). Darüber hinaus sind im Gesetz keine weiteren Formvorschriften geregelt. Es gelten die Formalien für die Beschwerde, zumal das BAG die Nichtzulassungsbeschwerde nicht als Rechtsmittel, sondern als Rechtsbehelf ansieht. Rz. 700 Die Beschwerdeschrift muss als bestimmender Schriftsatz ...mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Verfahrensgrundsätze

Rz. 680 Wie schon nach dem FamFG das einstweilige Anordnungsverfahren ist auch das Arrestverfahren selbstständig und völlig unabhängig von einem Hauptsachverfahren. Zu prüfen ist daher lediglich, ob der Rechtsweg zulässig ist. Liegt also eine rechtskräftige Unterhaltsentscheidung vor, welche auch die Zahlung von Rückständen erfasst, kann der Unterhaltsgläubiger zur Sicherung...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Übereinstimmende Erledigungserklärung

Rz. 155 Soweit die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären, hat das Gericht gem. § 91a ZPO durch Beschluss nur noch über die Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden. Dasselbe gilt gem. § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO, wenn der Beklagte einer Erledigungserklärung des Klägers nicht inn...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 13 Erbrecht / VII. Rechtslage bei mehreren Geschenken an denselben Beschenkten

Rz. 278 Insoweit wird § 2329 Abs. 3 BGB entsprechend angewendet. Wie der Beschenkte, der das Geschenk früher erhalten hat als andere, darauf vertrauen darf, zur Pflichtteilsergänzung nur dann herangezogen zu werden, wenn die später Beschenkten nicht verpflichtet sind, kann der mehrfach Beschenkte darauf vertrauen, dass Geschenke, die er früher erhalten hat, unangetastet blei...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Negativer Feststellungsantrag

Rz. 533 Muster 15.62: Unterhalt, Negativer Feststellungsantrag Muster 15.62: Unterhalt, Negativer Feststellungsantrag An das Amtsgericht – Familiengericht –_____ Antrag des Herrn _____, _____ (Anschrift), – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Frau _____, _____ (Anschrift), – Antragsgegnerin– Für den von uns vertretenen Antragsteller werden wir beantrag...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 4. Wirkung der Restschuldbefreiung

Rz. 211 Die Erteilung der Restschuldbefreiung bewirkt, dass alle Gläubiger – auch solche, die in dem Insolvenzverfahren ihre Forderungen nicht angemeldet haben, § 301 InsO – ihre unbefriedigt gebliebenen Forderungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, nicht mehr durchsetzen können. Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst sind die sog, Neuverbind...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Streitwerte und Kosten

Rz. 648 Der Streitwert ist regelmäßig wie folgt zu berechnen:mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Aussetzung der Vollziehung

Rz. 161 Trotz der Klage kann die Finanzverwaltung den Steuerbescheid vollziehen. Die Klage hat ebenso wie der Einspruch keinen Suspensiveffekt (§ 361 Abs. 1 AO, § 69 Abs. 1 FGO). Die Finanzverwaltung kann aus dem angefochtenen Verwaltungsakt die Zwangsvollstreckung betreiben. Die FGO gewährleistet den grundrechtlich geforderten effektiven Rechtsschutz gegen vollziehbare Verwa...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 111 Die Anfechtungsklage ist auf die Aufhebung oder die Änderung eines Verwaltungsaktes, meist des Steuerbescheides, gerichtet, §§ 40 Abs. 1, 100 Abs. 2 FGO.[137] Sie ist die typische Klage im Finanzgerichtsprozess. Die Anfechtungsklage hat keine aufschiebende Wirkung. Hat das Finanzamt im Einspruchsverfahren einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (vgl. Rdn 4 ff.) s...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigungsschutzprozess

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 556 Eine – isolierte – Vereinbarung über die Frage des Kindesunterhalts zwischen Eltern und deren volljährigem Kind bedarf nicht der notariellen Beurkundung. Will jedoch das Kind die Ansprüche gegen den sich verpflichtenden Elternteil durch Vollstreckung durchsetzen, muss sich der Betreffende der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. Dies ist nur mit notarieller Ur...mehr

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§ 15 Familienrecht / (3) Muster: Antrag auf Arrestanordnung

Rz. 682 Muster 15.74: Antrag auf Arrestanordnung Muster 15.74: Antrag auf Arrestanordnung An das Amtsgericht – Familiengericht – In der Familiensache der Frau _____ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: _____ gegen Herrn _____ – Antragsgegner – wegen Arrest hinsichtlich rückständigen und künftig fällig werdenden Unterhalts bestellen wir uns unter Vorlage der uns legitimierenden...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Personal- und Realsicherheit

Rz. 24 Mit der Personalsicherheit erhält die Bank einen eigenen schuldrechtlichen Anspruch (relativ geschützte Rechtsposition) gegen den Sicherungsgeber (z.B. Bürgen) auf Begleichung der besicherten Schuld des Kreditnehmers (des Hauptschuldners). In aller Regel stellt nicht der Hauptschuldner zusätzlich eine Personalsicherheit zugunsten der Bank, sondern ein Dritter. Eine Re...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Sozialplan

Rz. 143 Im Rahmen einer Betriebsänderung muss der Insolvenzverwalter nach § 111 BetrVG einen Sozialplan verhandeln und erstellen, um die Nachteile, die ggf. durch die Betriebsänderung entstehen, auszugleichen. § 123 InsO regelt den Umfang des Sozialplanes. Sozialplanansprüche werden auf bis zu 2,5 Monatsverdienste (§ 10 Abs. 3 KSchG) der von der Entlassung betroffenen Arbeit...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 80 Die Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens ergibt sich aus den §§ 936, 924 ZPO. Der Widerspruch unterliegt keiner Frist, ist also, soweit er nicht verwirkt ist, auch noch nach Jahren möglich. Eine Verwirkung ist nur in Ausnahmefällen zu bejahen, nämlich dann, wenn der Antragsteller berechtigten Grund zu der Annahme hatte, ein Widerspruch werde nicht mehr erfolgen. R...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung

Rz. 728 Muster 4.82: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung Muster 4.82: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung An das Arbeitsgericht _____ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 727) wegen: Zahlungsanspruch Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers. Namens und im Auftrag des Ant...mehr

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§ 13 Erbrecht / V. Klage gegen den Beschenkten

Rz. 270 § 2329 BGB setzt voraus, dass der Erbe seinerseits zur Ergänzung "nicht verpflichtet" ist. Wie bereits unter Rdn 266 erläutert, sind dafür tatsächliche Gründe nicht ausreichend. Rz. 271 In der Praxis wird gelegentlich übersehen, dass der Anspruch nach § 2329 BGB zwar ebenfalls ein Pflichtteilsergänzungsanspruch ist, aber in der Struktur erhebliche Unterschiede zu dem ...mehr

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§ 35 Reiserecht / IV. Muster: Klage gegen den Reiseveranstalter

Rz. 160 Muster 35.4: Klage gegen den Reiseveranstalter Muster 35.4: Klage gegen den Reiseveranstalter An das Amtsgericht/Landgericht _____ [Sitz des Reiseveranstalters] Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen _____ [Reiseveranstalter], vertreten durch den Geschäftsführer, _____ [Adresse] – Beklagte – Prozessbevollmächtigte: _____ Streitwert: _____ EUR Namens und in ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Zahlungsklage

Rz. 656 Muster 4.61: Zahlungsklage Muster 4.61: Zahlungsklage An das Arbeitsgericht _____ Klage des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen die xy-GmbH (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Beklagte – Prozessbevollmächtigte: _____ Wir bestellen uns für den Kläger. Wir beantragen,mehr

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§ 27 Kaufrecht / 5. Muster: Klage auf Übereignung und Übergabe

Rz. 175 Muster 27.23: Klage auf Übereignung und Übergabe Muster 27.23: Klage auf Übereignung und Übergabe An das Landgericht _____ _____ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Herr Carl Clever, _____ (Anschrift), – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Herrn Bert Bau, _____ (Anschrift), – Beklagter – wegen Übereignung und Übergabe der Kaufsache Streitwert: 5.500 EUR Na...mehr

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§ 35 Reiserecht / 1. Klage gegen den Reisevermittler (Vermittlung einer Einzelleistung)

Rz. 192 Muster 35.5: Klage gegen den Reisevermittler (Vermittlung einer Einzelleistung) Muster 35.5: Klage gegen den Reisevermittler (Vermittlung einer Einzelleistung) An das Amtsgericht/Landgericht _____ [Sitz des Reisevermittlers] Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen _____ [Reisevermittler], gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer, _____ [Adresse] – B...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Ablauf des vorläufigen Verfahrens, Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rz. 63 Zur Klärung für die Entscheidung über eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt das zur Ermittlung von Amts wegen verpflichtete Insolvenzgericht regelmäßig Sachverständige ein, § 5 Abs. 1 InsO. Neben der Frage nach dem Vorliegen eines Insolvenzgrundes ist von dem Gutachter vor einer Verfahrenseröffnung zu klären, ob ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskost...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 3. Deliktische Haftung

Rz. 46 Weiterhin ist der Anwendungsbereich des § 823 Abs. 1 BGB eröffnet.[175] Insbesondere die Zwangsvollstreckung in schuldnerfremde Gegenstände stellt grundsätzlich eine Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB dar und vermag eine deliktische Haftung desjenigen zu begründen, der sie betreibt.[176] Ein nicht begründeter Insolvenzantrag oder eine unberechtigte Schutzrech...mehr

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§ 35 Reiserecht / 3. Klage gegen den Reisevermittler (Pauschalreise)

Rz. 194 Muster 35.6: Klage gegen den Reisevermittler (Pauschalreise) Muster 35.6: Klage gegen den Reisevermittler (Pauschalreise) An das Amtsgericht/Landgericht _____ [Sitz des Reisevermittlers] Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen _____ [Reisevermittler], gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer, _____ [Adresse] – Beklagte – Prozessbevollmächtigte: _____...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Satzung einer GmbH & Co. KGaA

Rz. 154 Muster 1.33: Satzung einer GmbH & Co. KGaA Muster 1.33: Satzung einer GmbH & Co. KGaA Satzung der TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien unter der Firma TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien. (2) Sitz...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt

Rz. 559 Muster 15.65: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt Muster 15.65: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung und erklärten vorab: § 1 Ausgangslage Wir sind beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und haben am _____ in _____ die Ehe g...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XIII. Sicherung des Rückübereignungsanspruchs

Rz. 62 Ohne eine entsprechende grundbuchliche Sicherung des Rückübereignungsanspruchs ist dieser, insbesondere für Fälle der Zwangsvollstreckung Dritter, möglicherweise nicht werthaltig. Es ist also sinnvoll und notwendig, diesen unbedingten oder bedingten Rückübereignungsanspruch durch eine Vormerkung zugunsten des Schenkenden zu sichern. Regelmäßig bietet es sich an, für d...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Dienstwohnung

Rz. 246 Das BGB unterscheidet zwischen Werkmietwohnungen (§ 576 BGB) und Werkdienstwohnungen (§ 576b BGB). Es handelt sich um eine Werkmietwohnung, wenn über das Arbeitsverhältnis und das Mietverhältnis zwei getrennte und selbstständige Verträge vorliegen, auch wenn das Mietverhältnis mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis begründet wurde. Nach § 576 Abs. 1 Nr. 2 BGB handel...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 7. Inhalt und Form des Verbraucherinsolvenzantrages

Rz. 215 Stellt der Schuldner direkt oder im Anschluss an einen Gläubigerantrag einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, so hat er diesem Antrag gem. §§ 305 Abs. 1, 287, 4a InsO folgende Unterlagen beizufügen oder unverzüglich nachzureichen:mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 Soweit der Anwalt mit dem Mandant keine gesonderte Abrede über die zu zahlende Vergütung getroffen hat, ergibt sich die Vergütungspflicht der Tätigkeit des Anwaltes aus § 612 BGB. § 612 Abs. 2 BGB verweist dabei bei Bestehen einer Taxe auf die taxmäßige Vergütung ansonsten auf die übliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten ist in § 49b BRAO sowie im ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 23 Internationales Zivilp... / 2. Gesetzliche Zuständigkeitsregelungen nach der EuGVO

Rz. 6 Die EuGVO [32] als Herzstück des europäischen internationalen Zivilprozessrechts enthält ein umfassendes Regelwerk zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit. Gemeinsam mit den kollisionsrechtlichen Rom I- und Rom II-Verordnungen dient es dazu, ein einheitliches System des internationalen Privat- und Zivilprozessrechts in Zivil- und Handelssachen zu schaffen, um i...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Allgemeines

Rz. 65 Die §§ 2058 bis 2063 BGB enthalten ergänzende Bestimmungen für die Haftung von Miterben für Nachlassverbindlichkeiten. Rz. 66 Der Alleinerbe haftet zunächst entweder mit dem Nachlass oder zusätzlich auch mit seinem Eigenvermögen, wenn er von der Möglichkeit der Haftungsbeschränkung keinen Gebrauch gemacht hat oder diese Möglichkeit verloren hat. Wenn eine Erbengemeinsc...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 49 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist Teil des Rechtsstreits. Es ist gerichtsgebührenfrei. Die Tätigkeit des Anwalts ist durch die Prozessgebühr mit abgegolten. Das Kostenfestsetzungsgesuch ist beim Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen. Dem Gesuch sind die Kostenberechnung sowie die für die Mitteilung an den Gegner erforderlichen Abschriften beizufügen (§ 103 Abs....mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / e) Muster: Klage auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils nach §§ 722, 723 ZPO

Rz. 48 Muster 23.8: Klage auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils nach §§ 722, 723 ZPO Muster 23.8: Klage auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils nach §§ 722, 723 ZPO An das Landgericht _____ _____ Klage _____ (Name, Adresse) – Kläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen _____ (Name, Adresse) – Beklagte – wegen Vollstreckbarerklärung ein...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Verpfändung von Geschäftsanteilen

Rz. 191 Die Bestellung eines Pfandrechts an einem Geschäftsanteil richtet sich nach den für die Übertragung geltenden Vorschriften. Die Verpfändung ist zulässig, soweit die Abtretung zulässig ist (§ 1274 Abs. 2 BGB). Sie erfordert einen notariell beurkundeten Vertrag gem. § 15 Abs. 3 GmbHG,[778] die Verpflichtung hierzu ist formlos gültig. Der Gesellschaftsvertrag kann die V...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Betriebsinhaberwechsel

Rz. 561 Erste Voraussetzung ist ein Betriebsinhaberwechsel, dh es muss eine Änderung in der Person desjenigen erfolgen, der über die arbeitsrechtliche Organisations- und Leitungsmacht verfügt.[911] Für einen Betriebsübergang muss ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit des Betriebs und Betriebsteils unter Wahrung ihrer Identität fortführen.[912] Maßgeblich für ein...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / G. Muster: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung

Rz. 66 Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Schenkungsvertrag/Grundstücksübertragungsvertrag mit Auflassung I. Vorbemerkungmehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung

Rz. 557 Muster 15.64: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung Muster 15.64: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung § 1 Ausgangslage Wir, die Ersch. zu 1 und 2, sind beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und haben am _____ in _____ die Ehe geschlossen. Aus unserer Ehe ist der Ersch. zu 3 hervorgegangen. Der Ersch. z...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Rechtshängigkeit

Rz. 80 Die Einreichung der Klageschrift bewirkt nur die Anhängigkeit des Rechtsstreits. Die Rechtshängigkeit tritt erst mit Zustellung der Klageschrift an den Beklagten ein.[44] Da der Kläger wegen des Amtsbetriebes der Zustellung keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Zustellung hat, verlegt § 167 ZPO die Wirkungen der Klage auf den Zeitpunkt der Einreichung zurück, sofern d...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / c) Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen (EuGFVO)

Rz. 52 Zudem können Gläubiger auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (EuGFVO)[142] Forderungen[143] bis 5.000 EUR vor dem zuständigen Gericht des Schuldners innerhalb der EU (mit Ausnahme Dänemarks) geltend machen.[144] In Deutschland ist das Klageverfahren nach der EuGFVO in den §§ 1097–1109 Z...mehr

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§ 13 Erbrecht / a) Allgemeines

Rz. 49 Es gilt der Grundsatz, dass eine Leistung an die Erbengemeinschaft gefordert werden muss. Kann aber ein einzelner Miterbe überhaupt ohne Mitwirkung der anderen Erben klagen? Der Miterbe ist Kläger in gesetzlicher Prozessstandschaft für die Erbengemeinschaft.[29] Rz. 50 Es wird dazu teilweise die Auffassung vertreten, dass deswegen immer die Zustimmung aller Miterben er...mehr