Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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FoVo 01/2024, Durchsetzung ... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Der Zwangsvollstreckungsantrag ist zulässig und begründet und rechtfertigt die ausgesprochenen Zwangsmittel. Die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, insbesondere ein zugunsten der (lediglich umfirmierten) Gläubigerin ergangener Titel, liegen vor. Vollstreckung als unvertretbare Handlung Das LG hat auch zutreffend erkannt, dass die vorliegende Verurteilung zu R... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Bedeutung des guten Glaubens (§ 892 BGB) im Grundbuchverfahren

Rz. 82 Ist die Grundbucheintragung auf der Grundlage der Bewilligung eines Nichtberechtigten bereits erfolgt, muss das GBA das eingetragene Recht gem. § 891 BGB als wirksames Vollrecht behandeln, solange ihm nicht mit Sicherheit bekannt oder in Form des § 29 GBO nachgewiesen wird,[205] dass das Grundbuch unrichtig ist. Rz. 83 Das GBA hat einen Eintragungsantrag abzulehnen, we... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Veräußerungs- und Belastungsbeschränkung nach § 5 ErbbauRG

Rz. 180 Die Veräußerung oder die Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten und Reallasten kann von der Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers abhängig gemacht werden. Anders als bei der Veräußerungsbeschränkung des § 12 WEG kann die Zustimmungspflicht auch für die Belastung des Erbbaurechts vereinbart werden, sie kann aber nicht von der Zustimmung eines Drit... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Als Pfandobjekt geeignete Grundstücksrechte, Grundlage der Pfandhaftung

Rz. 29 Das von der Übertragung betroffene Pfandrecht an dem im Grundbuch eingetragenen Recht kann ursprünglich entweder rechtsgeschäftlich – durch Verpfändung nach §§ 1273 ff. BGB – oder im Wege der Zwangsvollstreckung – durch Pfändung (§§ 857 Abs. 3, 6, 828 ff. ZPO) – begründet worden sein, wobei die zuletzt genannte Möglichkeit einen wesentlich größeren Anwendungsbereich h... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Gründe für den Wegfall der sachlichen und persönlichen Verflechtung

Rz. 246 Die Beendigung einer Betriebsaufspaltung kann ungewollt oder aber als geplanter Vorgang eintreten. Voraussetzung für die Beendigung ist, dass der einheitliche wirtschaftliche Betätigungswille entfällt, der durch die Merkmale der sachlichen und personellen Verflechtung konkretisiert wird. Ausreichend ist, dass entweder eine sachliche oder eine personelle Entflechtung ... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Hypothek

Rz. 11 Die Eintragung einer Verkehrshypothek für die öffentlich-rechtliche Forderung ist nach allgemeiner Ansicht unzulässig, weil die Anwendbarkeit des § 1138 BGB mit der strengen Akzessorietät der öffentlichen Lasten unvereinbar ist.[22] Dies gilt allerdings nicht, soweit die Hypothek dazu dient, eine Forderung aus einem abstrakten Schuldversprechen (§ 780 BGB), das zum Zw... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die Einrichtung eines automatisierten Verfahrens, das die Übermittlung der Daten aus dem maschinell geführten Grundbuch durch Abruf ermöglicht, ist zulässig, sofern sichergestellt ist, daß mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Weitere Einzelfälle

Rz. 70 Geständniserklärungen gehören hierher, z.B., dass eine Vollmacht erteilt worden ist[190] oder dass bei einer Zwei-Mann-OHG das Geschäft durch einen Gesellschafter mit allen Aktiven und Passiven übernommen worden ist;[191] die Bescheinigung des Notars, dass eine Vermögensübertragung von einer Handelsgesellschaft auf die andere im Handelsregister eingetragen wurde.[192]... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Muster: OHG-Gesellschaftsvertrag

Rz. 503 Sämtliche in diesem Beitrag enthaltenen Muster sind als Formulierungsbeispiele gedacht, die als bloße Hilfestellung für die Umsetzung auf den konkreten Lebenssachverhalt dienen sollen, welche der Anwender letztlich aber in eigener Verantwortung vornehmen muss.[792] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.18: OHG-Gesellschaftsvertrag § 1 Firma Die Fir... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. "Gesichertes" Anwartschaftsrecht

Rz. 6 Das durch § 878 BGB, §§ 13, 17 GBO gesicherte Recht des Auflassungsempfängers, der selbst den Umschreibungsantrag gestellt hat, ist nach BGH ein vom schuldrechtlichen Anspruch unabhängiges, dem späteren Vollrecht vergleichbares, selbstständig verkehrsfähiges Recht (Anwartschaftsrecht).[17] Weil der Erwerb des Eigentums am Grundstück Einigung und Eintragung erfordert (§... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Verfügungsbeschränkungen bei Gütergemeinschaft

Rz. 103 Über ihr Gesamtgut (§ 1416 BGB) können Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner (vgl. § 7 S. 2 LPartG) nur gemeinsam verfügen (siehe §§ 1421 f. BGB), wenn sie in ihrem Ehevertrag die Verwaltungs- und damit Verfügungsbefugnis nicht einem Ehegatten zugeordnet haben. Über Sonder- und Vorbehaltsgut kann ein Ehegatte ohne Mitwirkung des anderen verfügen (§§ 1417, 1418 BG... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Voraussetzungen für die Begründung von Veräußerungsbeschränkungen

Rz. 85 Eine Veräußerung des Miteigentumsanteils erstreckt sich auch auf das Sondereigentum (§ 6 Abs. 2 WEG), wirtschaftlich stellt das Sondereigentum den Hauptbestandteil des WE oder TE dar. Möglich ist die Veräußerung an mehrere Personen zu Bruchteilen[354] oder eines ideellen Bruchteils am WE, ferner, wenn das WE mehrere abgeschlossene Raumeinheiten umfasst, eines Bruchtei... mehr

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FoVo 01/2024, Kostenrecht

Schröder-Kay Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher Kommentar, 15. Aufl. 2023 575 Seiten, 109,00 EUR Verlag C.F. MüllerISBN 978-3-8114-5914-4 Der zunehmende elektronische Rechtsverkehr hat auch das Kostenrecht erreicht, sodass die Neuauflage sich neben den linearen Erhöhungen und wenigen strukturellen Änderungen des Gerichtsvollzieherkostenrechts vor allem mit diesen Fragen b... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Rechtsnatur von Einzeltatbeständen

Rz. 50 Einzeltatbestände lassen sich nicht mehr in rechtlich selbstständig zu beurteilende Teile zerlegen. Ist ihre Rechtsnatur bestritten, so gibt es zwei Möglichkeiten: die Lehre von der Doppelnatur und die Trennungstheorie. Rz. 51 Während nur noch dem doppelfunktionellen Prozessvergleich[99] materielle und prozessuale Wirkungen beigemessen werden, ohne ihn als Doppeltatbes... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gebäudeeigentum nach dem Recht der ehemaligen DDR

Rz. 227 Eine Besonderheit des Bodenrechts der ehemaligen DDR war die Zulassung eines vom Grundeigentum getrennten, selbstständigen Eigentums an Gebäuden.[918] Gebäude und andere Baulichkeiten waren auch nach § 295 Abs. 1 ZGB [919] grundsätzlich wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Selbstständiges Gebäudeeigentum konnte nur aufgrund besonderer Rechtsvorschriften entstehen... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragung

Rz. 9 Der Erblasser (oder sonstiger Rechtsvorgänger) muss eingetragen sein. Da § 40 GBO auch den Erbeserben privilegiert[25] genügt die Eintragung des Erblasser-Erblassers. Ist dies nicht der Fall, so verbleibt es beim Grundsatz des § 39 GBO. Ist der Erblasser selbst durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs Eigentümer geworden und vor entsprechender Grundbuchberichtigun... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bundesrecht

Rz. 15 Aus dem Bundesrecht sind vornehmlich zu erwähnen: Rz. 16 a) Ersuchen des Prozessgerichts auf Eintragung einer Vormerkung, eines Widerspruchs oder auch eines Verfügungsverbots[14] aufgrund einstweiliger Verfügung nach § 941 ZPO.[15] Gleichgültig ist, ob das Ersuchen von Amts wegen oder auf Antrag des Klägers erfolgt, wie z.B. die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermer... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Modifikation des Abfindungsanspruchs

Rz. 418 Grds. gilt, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Abfindungsregelung eines ausscheidenden Gesellschafters dispositiv sind und damit auch Abweichungen zulasten des Gesellschafters vertraglich vereinbart werden können.[674] Regelungsgegenstand sind dabei zum einen die Höhe einer Abfindung und zum Zweiten die Modalitäten der Zahlung. Kernüberlegung bei der Gestaltung v... mehr

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Kreditversicherung / 2.4 Konsumentenkreditversicherung

Konsumentenkreditversicherungen, auch Restschuldversicherungen genannt, werden eingesetzt, um Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute vor Ausfällen aus Konsumentenkrediten zu schützen. Der Versicherungsschutz umfasst dabei die Risiken aus Dispositions- und Ratenkrediten sowie aus Kredit- und Scheckkarten. Der Versicherungsfall tritt bei Zwangsvollstreckung, Titulierung... mehr

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Kreditversicherung / 2.1 Warenkreditversicherung

Der Warenkreditversicherung kommt innerhalb der Delkredereversicherung die größte Bedeutung zu. Bei der Lieferung von Waren und der Erstellung von Dienstleistungen ist die Einräumung von Zahlungszielen sowie die Wechselzahlung weit verbreitet. Der Lieferant geht dabei ein hohes Risiko ein, da die Gefahr besteht, dass der Kunde vor Bezahlung der erbrachten Leistung insolvent ... mehr

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Kreditversicherung / 2.2 Ausfuhrkreditversicherung

Im Rahmen der Ausfuhrkreditversicherung wird das Ausfallrisiko von Forderungen, die gegenüber ausländischen Kunden bestehen, versichert. Die Versicherung dient hauptsächlich der Reduzierung des wirtschaftlichen Risikos; politische Risiken werden i. d. R. nicht berücksichtigt. Dem Versicherungsunternehmen stehen auch hier vielfältigere Möglichkeiten als dem Versicherungsnehme... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Stellung des bisherigen Vermieters und des Erwerbers

Rz. 2 Der Gesetzgeber hält es für sinnvoll, dass der Mieter bei Mietende die geleistete Sicherheit in erster Linie vom Erwerber zurückverlangen kann, und zwar unabhängig davon, ob der Erwerber die Sicherheit seinerzeit beim Eigentumswechsel tatsächlich erhalten bzw. eine Pflicht zur Rückgewähr übernommen hat. Es soll vermieden werden, dass der Mieter, gerade wenn der Eigentu... mehr

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Handelsgeschäft / 2.12 Keine Einrede der Vorausklage

Der Bürge kann die Befriedigung des Bürgschaftsgläubigers verweigern, solange dieser nicht eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat (§ 771 Satz 1 BGB). Beim kaufmännischen Bürgschaftsvertrag und Kreditauftrag ist diese Einrede der Vorausklage ausgeschlossen (§ 349 HGB). Von einem Bürgen, der Kaufmann ist, kann also immer schnell Zahlung verla... mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 8. Kapitalvermögen/Investment

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§ 5 Erbengemeinschaft / III. Zwangsvollstreckung einer Nachlassforderung

Rz. 194 Ist ein Titel zugunsten aller Miterben ergangen, kann jeder einzelne eine vollstreckbare Ausfertigung verlangen. Jeder Einzelne kann auch Vollstreckungsmaßnahmen aus einem zugunsten aller oder einzelner Miterben ergangenen Titel durchführen.[452] mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / IV. Untersagung/Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 55 Das Gericht kann Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in den beweglichen Nachlass untersagen oder einstweilen einstellen, § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO. Auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters kann das Gericht auch Vollstreckungen in den übrigen Nachlass untersagen oder vorläufig einstellen, § 30d Abs. 4 ZVG. mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / 2. Beginn der Zwangsvollstreckung nach dem Tod aber vor der Annahme der Erbschaft

Rz. 6 Hatte beim Tod des Erblassers die Zwangsvollstreckung noch nicht begonnen, so ist gleichwohl schon vor der Annahme der Erbschaft eine Vollstreckung in den Nachlass zulässig, § 778 Abs. 1 ZPO . Zur Vollstreckung in den Nachlass muss in diesem Fall ein Nachlasspfleger nach §§ 1960 f. BGB bestellt und gegen ihn eine vollstreckbare Ausfertigung erwirkt werden.[4] mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / P. Insolvenzverfahren und Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsgegenklage

Rz. 175 Ausgangsfall Erblasser E verstarb am 15.6.2023. Erben sind sein Ehepartner EP zu ½ und seine beiden Kinder K1 und K2 je zu ¼. Der Nachlass setzte sich wie folgt zusammen: Im landgerichtlichen Verfahren T gegen EP und K1... mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / N. Zwangsvollstreckung aus der Tabelle

Rz. 173 Nach der Durchführung des Nachlassinsolvenzverfahrens wird es in der Praxis kein zum Nachlass gehörendes Vermögen mehr geben, sodass die Haftung des Erben praktisch entfällt. Darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass dies der Fall ist, ist der Erbe.[82] Vollstreckt ein Gläubiger aus einem Auszug aus der Tabelle, § 201 Abs. 1 InsO, in das Eigenvermögen des Erben, ka... mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / I. Zwangsvollstreckung für und gegen die Erbengemeinschaft

I. Miterbe ist Schuldner 1. Allgemeines Rz. 183 Wenn der Mandant als Miterbe Schuldner einer Forderung ist, so muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit einerseits der Schutz des Nachlasses andererseits aber auf jeden Fall der Schutz des Eigenvermögens des Miterben sein.[430] Der Miterbe kann die Zwangsvollstreckung in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen nur dann verhinde... mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 4. Prozessführung und Zwangsvollstreckung

Rz. 44 Muss eine Forderung gegen den Nachlass, die auf eine Verfügung gerichtet ist, im Wege der Klage durchgesetzt werden, so sind nur die nicht zustimmenden Erben zu verklagen. Der Klageantrag lautet auf Mitwirkung des nicht zustimmenden Erben bei der von den übrigen Miterben vorzunehmenden Verfügung.[117] Praxishinweis Im Vorfeld des Prozesses sollte der Gläubigervertreter... mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 6. Nießbrauch im Rahmen einer Zwangsvollstreckung

Rz. 104 Ein im Grundbuch eingetragener Nießbrauch ist kein Hindernis für eine Vollstreckungsversteigerung oder eine Teilungsversteigerung i.R.d. Zwangsvollstreckung.[241] Den weiteren Werdegang bestimmt bei der Versteigerung die Rangstelle des Nießbrauchs. Bei Vorrang des Nießbrauchs wird er in das geringste Gebot mit aufgenommen und bleibt nach dem Zuschlag an den Ersteher ... mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Zwangsvollstreckung in einen Miterbenanteil

Rz. 184 Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist nicht pfändbar, § 859 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, 2. Fall ZPO. Jedoch kann der Anteil eines Miterben am Nachlass gem. § 859 Abs. 2 ZPO gepfändet werden. Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung hindert die Pfändung nicht.[433] Nach Pfändung und Überweisung kann der Pfändungsgläubiger dann seinerseits die Auseinandersetzu... mehr

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FoVo 12/2023, Neue Chancen in der Zwangsvollstreckung: die Abnahme der Vermögensauskunft im Wege der Videoverhandlung

Am 17.11.2023 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten" (BT-Drucks 20/8095) in einer vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages noch einmal stark veränderten Form (BT-Drucks 20/9354) beschlossen. Der Bundesrat muss dem jetzt noch zustimmen, bis es im Bundesgesetzb... mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Prozessführung und Zwangsvollstreckung

Rz. 75 Vom BGH ist bislang ausdrücklich offengelassen worden, ob Miterben notwendige Streitgenossen sind,[170] die überwiegende Meinung scheint dies jedoch abzulehnen.[171] Praxishinweis Bei einer Klage der Erbengemeinschaft sollte zuvor überlegt werden, ob lediglich ein Miterbe klagt, damit möglicherweise die übrigen Erben als Zeugen zur Verfügung stehen. Klagen sämtliche Mi... mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / D. Auszug aus der ZPO

Rz. 4 § 305 Urteil unter Vorbehalt erbrechtlich beschränkter Haftung (1) Durch die Geltendmachung der dem Erben nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden wird eine unter dem Vorbehalt der beschränkten Haftung ergehende Verurteilung des Erben nicht ausgeschlossen. (2) Das Gleiche gilt für die Geltendmachung der Einreden, die im Falle der fortgeset... mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / 1. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in den Nachlass, § 779 Abs. 1 ZPO

Rz. 4 Eine bereits zu Lebzeiten des Erblassers begonnene Zwangsvollstreckung in den Nachlass wird ohne Weiteres (insbesondere, ohne dass es einer Titelumschreibung bedürfte,) fortgesetzt, § 779 Abs. 1 ZPO . Hierfür ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass vor Eintritt des Erbfalls eine konkrete Vollstreckungsmaßnahme von dem Gläubiger gegen den Erblasser eingeleitet word... mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Besonderheit: Erbe im Passivprozess

Rz. 340 Ohne Ermächtigung des Testamentsvollstreckers kann der verklagte Erbe keine Widerklage aufgrund eines vom Testamentsvollstrecker verwalteten Anspruchs erheben.[427] Gleiches gilt für die Aufrechnung. Es bedarf somit ausdrücklich einer vorherigen Zustimmung des Testamentsvollstreckers, der regelmäßig aber seine Zustimmung nicht verweigern darf, sofern dies zur ordnung... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / V. Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Rz. 333 Besonderheiten bestehen teilweise auch bei der isolierten Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen gegenüber dem Erben bzw. dem vom Erblasser Beschenkten. Hier zur Illustrierung zwei Schriftsatzmuster:[936] Rz. 334 Muster 19.3: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den beschenkten Miterben Muster 19.3: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den beschenkten M... mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Allgemeines

Rz. 183 Wenn der Mandant als Miterbe Schuldner einer Forderung ist, so muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit einerseits der Schutz des Nachlasses andererseits aber auf jeden Fall der Schutz des Eigenvermögens des Miterben sein.[430] Der Miterbe kann die Zwangsvollstreckung in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen nur dann verhindern, wenn die Beschränkung seiner Haftu... mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / c) Rechte im Nachlass

Rz. 268 Für die Verwertung unteilbarer Rechte ist ein Duldungstitel erforderlich, § 1277 S. 1 BGB. Der Titel muss entweder auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Recht oder auf Gestattung der Befriedigung aus dem Recht nach den Vorschriften der Zwangsvollstreckung lauten. Die Zwangsvollstreckung richtet sich nach §§ 828 ff., 857 BGB.[531] mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / II. Vollstreckung in Nachlass und Eigenvermögen aus einem Vorbehaltsurteil nach §§ 2014, 2015 BGB, §§ 782, 305 ZPO: §§ 781, 785, 767 ZPO

Rz. 12 Auch das Erheben der vorläufigen Einreden der §§ 2014, 2015 BGB bzw. § 782 S. 2 ZPO führt im Erkenntnisverfahren nicht zur Klageabweisung, sondern zur Verurteilung unter Vorbehalt, § 305 ZPO.[10] Aus einem solcherart erlangten Vorbehaltsurteil können die Gläubiger gleichwohl sowohl in den Nachlass als auch in das Eigenvermögen vollumfänglich vollstrecken, bis der Erbe... mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / A. Auszug aus dem BGB

Rz. 1 § 1958 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. § 1959 Geschäftsführung vor der Ausschlagung (1) Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, so ist er demjenigen gegenüber, welcher Erbe wird, ... mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Erbengemeinschaft als Gegner

Rz. 180 Da die Miterben gem. § 2058 BGB als Gesamtschuldner haften, kann jeder einzelne Miterbe auf die Gesamtforderung verklagt werden, und nicht lediglich auf den Anteil, der seiner Erbquote entspricht. Der Gläubiger kann es sich aussuchen, ob er Gesamtschuldklage (also auf Haftung eines oder einiger Miterben für die gesamte Schuld, § 2058 BGB) oder Gesamthandsklage (also ... mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / b) Dürftigkeit nach § 1990 BGB

Rz. 44 Hat das Gericht die vom Erben geltend gemachte Dürftigkeit i.S.d. § 1990 BGB geprüft und bejaht, so verurteilt es den Erben unter Vorbehalt und unter Beschränkung der Haftung auf den Nachlass.[77] Der Beklagte wird verurteilt, …. Die Haftung ist auf den Nachlass des am … in … verstorbenen … (Erblasser) beschränkt. oder Der Beklagte hat die Zwangsvollstreckung in den Nach... mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / A. Überblick über die prozessualen Besonderheiten

Rz. 1 Wird ein Streit über eine Nachlassverbindlichkeit prozessual ausgetragen, so ist besonderes Augenmerk auf die eingangs schon skizzierten (§ 4 Rdn 54 ff.) prozessualen Besonderheiten zu legen. Auch hierin kommt zum Ausdruck, dass der Erbe grundsätzlich unbeschränkt auch mit seinem Eigenvermögen, aber beschränkbar auf den Nachlass für die Nachlassverbindlichkeiten haftet... mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / bb) Interventionsklage bei Vollstreckung in das Eigenvermögen

Rz. 24 Zum anderen kann der Erbe über §§ 785, 767 ZPO begehren, eine Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Gegenstand für unzulässig zu erklären, wenn er darlegt und beweist, dass der Gegenstand, in den vollstreckt wird, zu seinem Eigenvermögen gehört. Hinweis Dies ist inhaltlich eigentlich eine Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO . Wegen § 785 ZPO wird aber auch dieses Be... mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Miterbe ist Gläubiger

Rz. 190 Ist der Mandant Gläubiger einer gegen eine Erbengemeinschaft gerichteten Forderung, muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit sein, einerseits Zugriff auf den gesamten Nachlass zu erhalten, andererseits aber auch auf das Eigenvermögen der Miterben: Rz. 191 Für eine Zwangsvollstreckung in den ungeteilten Nachlass sind gem. § 747 ZPO alle Miterben gleichlautend zu verurt... mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / I. Einstweiliger Rechtsschutz im ZPO-Verfahren

Rz. 2 Zunächst sollen die Rechtsbehelfe der ZPO kurz dargestellt werden: In der ZPO ist der vorläufige oder auch einstweilige Rechtsschutz in den §§ 916 bis 945 ZPO geregelt. Zu unterscheiden ist zwischen dem Arrest gem. §§ 916 ff. ZPO und der einstweiligen Verfügung gem. §§ 935 ff. ZPO. Für beide Rechtsbehelfe gelten die §§ 943 bis 945 ZPO. Rz. 3 Durch den Arrest wird gem. § ... mehr