Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / I. Das Bedingungswerk

Die klassische Forderungsausfallversicherung wurde zunächst regelmäßig nur im gewerblichen Verkehr zur Absicherung von einredefreien Forderungsausfällen vereinbart. Seit mehr als 10 Jahren hat die Forderungsausfallversicherung zunehmend Einzug gefunden in das Privatversicherungsrecht. Dies vermutlich zunächst als Marketingmaßnahme, damit einem Kunden der Neuabschluss eines P...mehr

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AGS 08/2021, Auslegung eine... / II. Kostenregelung als Grundlage der Kostenfestsetzung

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 103 Abs. 1 ZPO kann der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. Ein solcher Titel ist gem. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch ein Vergleich, der vor einem deutschen Gericht abgeschlossen worden ist, wobei das Gericht auch – wie hier – das Zustandekommen und den Inhal...mehr

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AGS 08/2021, Zustandekommen... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist im Ergebnis richtig, in ihrer Begründung jedoch falsch. Das Gericht hat nicht zwischen dem Entstehen und der Erstattungsfähigkeit der Einigungsgebühr differenziert. 1. Entstehen der Einigungsgebühr Die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entsteht, wenn zwischen den Parteien ein Vertrag zustande kommt, bei dem der Rechtsanwalt mitgewirkt hat. Ein solcher Vertr...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! K sei berechtigt, Unterlassung zu verlangen (Hinweis auf BGH, Urteil v. 26.10.2018, V ZR 328/17). Der Weg über die Beschlussersetzung würde nicht zeitnah zum Ziel führen. B könne sich demgegenüber nicht auf BGH, Urteil v. 5.7.2019, V ZR 149/18, berufen. Einen Anspruch auf Entfernung hätte sie nämlich im Wege der Beschlussersetzungsklage durchsetzen müss...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 5 Hinweis

Die Entscheidung blickt zum einen nochmals in das alte Recht zurück. Hier meint sie, eine Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG a. F. sei unbegründet gewesen, wenn es der Kläger versäumt habe, zuvor in einer Versammlung einen Beschluss fassen zu lassen. Das stimmt – wenn es auch wohl eine Frage der Zulässigkeit ist. Das Gebot der Vorbefassung galt im alten Recht. Und...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Zwangsvollstreckung bei verheirateten Schuldnern

Rz. 53 Eine Zwangsvollstreckung gegen verheiratete Schuldner wird durch die gesetzlichen Regelungen zugunsten des Gläubigers erleichtert, wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand oder der Gütertrennung leben. Nach § 1362 BGB wird vermutet, dass der schuldnerische Ehegatte Eigentümer der zu pfändenden Sachen ist. Diese gesetzliche Vermutung setzt sich in § 739 ZPO für di...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / B. Rechtsbehelfe im Klauselverfahren und der Zwangsvollstreckung

I. Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel 1. Typischer Sachverhalt Rz. 19 Der Antragsteller S hat von dem Antragsgegner G aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert bekommen. Die entsprechende Rechnung ist seitens des Antragstellers S zunächst nicht ausgeglichen worden. Der Antragsgegner G hat daraufh...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / A. Zwangsvollstreckung allgemein

I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Herr Mack hat vor dem Amtsgericht Düren ein Urteil gegen Herrn Klamm erwirkt, in dem dieser verurteilt wird, an Herrn Mack 2.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.4.2021 sowie 10 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Herr Mack möchte nunmehr, nachdem Herr Klamm auf mehrmaliges Anschreiben ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / IV. Muster: Einspruch gegen Versäumnisurteil mit Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 178 Muster 57.42: Einspruch gegen Versäumnisurteil mit Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 57.42: Einspruch gegen Versäumnisurteil mit Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung An das Landgericht Bonn Wilhelmstraße 53111 Bonn In dem Rechtsstreit _____ gegen _____ wird gegen das am 16.6.2018 verkündete, dem Beklagten am 23.6.2018 zugestellte Versäumnisurt...mehr

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§ 13 Erbrecht / XII. Muster: Klage gegen den Beschenkten auf Herausgabe zum Zweck der Zwangsvollstreckung gem. § 2329 BGB

Rz. 289 Muster 13.17: Klage gegen den Beschenkten auf Herausgabe zum Zweck der Zwangsvollstreckung gem. § 2329 BGB Muster 13.17: Klage gegen den Beschenkten auf Herausgabe zum Zweck der Zwangsvollstreckung gem. § 2329 BGB An das Landgericht _____ Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen _____ – Beklagter – Prozessbevollmächtigter: _____ wegen Herausgabe zum Zweck ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung

A. Zwangsvollstreckung allgemein I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Herr Mack hat vor dem Amtsgericht Düren ein Urteil gegen Herrn Klamm erwirkt, in dem dieser verurteilt wird, an Herrn Mack 2.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.4.2021 sowie 10 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Herr Mack möchte nunmehr, nachdem Herr Kl...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / VI. Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 40 Der D lieh dem Schuldner, der in einer Musikband mitspielte, eine wertvolle Gitarre. Im Zuge weiterer Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber dritten Gläubigern wurde eine Sachpfändung durch einen Gerichtsvollzieher bei dem Schuldner durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit pfändete der Gerichtsvollzieher auch die Gitarre des D und versah sie mi...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel

1. Typischer Sachverhalt Rz. 19 Der Antragsteller S hat von dem Antragsgegner G aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert bekommen. Die entsprechende Rechnung ist seitens des Antragstellers S zunächst nicht ausgeglichen worden. Der Antragsgegner G hat daraufhin ein Klageverfahren eingeleitet und die Forderung tit...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / VII. Klage auf vorzugsweise Befriedigung gem. § 805 ZPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 43 Der V hat dem Schuldner eine Werkhalle vermietet. In dieser führte der Schuldner einen metallverarbeitenden Betrieb. Die Arbeiten wurden mit entsprechenden Maschinen, unter anderem einem Stanzautomaten der Marke XY, durchgeführt, der im Eigentum des Schuldners steht. Der Gläubiger G, der einen Zahlungstitel gegen den Schuldner erwirkt hatte, pf...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Erinnerung gegen Gerichtsvollziehermaßnahme

1. Typischer Sachverhalt Rz. 23 Der Gläubiger hat dem Schuldner aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die entsprechende Rechnung ist seitens des Schuldners nicht ausgeglichen worden. Der Gläubiger hat daraufhin einen entsprechenden Titel erwirkt. Aus diesem Titel betreibt er nunmehr die Zwangsvollstreckung g...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / VIII. Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung gem. § 717 Abs. 2 ZPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 46 Die Klägerin hat aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Titels die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben. In dem von dem Schuldner durchgeführten Berufungsverfahren stellt sich heraus, dass der mit der Klage ursprünglich geltend gemachte Anspruch nicht besteht, so dass die Klage abgewiesen wird. Der Schuldner möchte wegen der durc...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Die Zwangsvollstreckung (Zwangsverwaltung/Zwangsversteigerung)

Rz. 82 Es findet aus vorläufig vollstreckbaren oder erst aus rechtskräftigen Entscheidungen die Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO statt. Ergänzend kann auf die Ausführungen im Kapitel "Zwangsvollstreckung" verwiesen werden. Ansonsten ist auf folgende aktuelle und praxisrelevante Punkte hinzuweisen:[201] Der BGH[202] hatte es zugelassen, dass eine Zwangshypothe...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen

a) Kalendertag – § 751 Abs. 1 ZPO Rz. 6 § 751 ZPO ist zu beachten, wenn im Urteil ein bestimmtes Datum für die Fälligkeit des Anspruchs genannt ist. Die Zwangsvollstreckung ist erst nach Ablauf des im Titel genannten Kalendertages zulässig, was die vorherige Schaffung der Voraussetzung der Zwangsvollstreckung, insbesondere die Erteilung der Vollstreckungsklausel nicht hindert...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Erinnerung gegen Maßnahme des Vollstreckungsgerichts

1. Typischer Sachverhalt Rz. 28 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Titel auf Zahlung von 4.000 EUR zuzüglich Nebenforderungen. Im Zuge durchgeführter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat der Gläubiger das Arbeitseinkommen des Schuldners bei dessen Arbeitgeber gepfändet und sich zur Einziehung überweisen lassen. Aus der Drittschuldnererklärung erfährt der Gläubiger, dass...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / IX. Anmerkungen zum Muster

Rz. 16 Beim Sachverhalt wird davon ausgegangen, dass Frau Berta Gut Erbe des Gläubigers geworden ist.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / V. Vollstreckungsgegenklage gem. § 767 ZPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 36 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Titel auf Zahlung von 4.000 EUR zuzüglich Nebenforderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Nach verschiedenen Kontaktaufnahmen zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner rechnet der Gläubiger mit der Vollstreckungsforderung gegen eine dem Schuldner gegen ihn zustehende höhere Forderung teilweise...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 46 Die Klägerin hat aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Titels die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben. In dem von dem Schuldner durchgeführten Berufungsverfahren stellt sich heraus, dass der mit der Klage ursprünglich geltend gemachte Anspruch nicht besteht, so dass die Klage abgewiesen wird. Der Schuldner möchte wegen der durchgeführten Zwangsvollstr...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / IV. Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / cc) Weiter einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, aber kein Rückforderungsantrag mehr

Rz. 530 Beachten! Obwohl die einstweilige Anordnung keinen Rechtsgrund i.S.d. § 812 BGB darstellt, ist dringend zu empfehlen, mit dem negativen Feststellungsantrag einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 242 FamFG, § 769 ZPO (die antragsbegründenden Tatsachen sind gemäß § 31 FamFG glaubhaft zu machen!) zu verbinden; so kann es dem Schuldner ...mehr

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§ 15 Familienrecht / hh) Bei Abänderungsantrag des Schuldners: Weiter einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, aber kein Rückforderungsantrag mehr

Rz. 522 Beachten! Bei einem Abänderungsantrag des Schuldners sollte auch die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 242 FamFG, § 769 ZPO (die antragsbegründenden Tatsachen müssen gemäß § 31 FamFG glaubhaft gemacht werden!) beantragt werden. So bleibt es dem Schuldner jedenfalls in eindeutigen Verfahren erspart, zunächst weiter in der vollen titulierten Höhe...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Vollstreckungsgegenklage

Rz. 38 Muster 58.10: Vollstreckungsgegenklage Muster 58.10: Vollstreckungsgegenklage An das Amtsgericht/Landgericht in _____ Klage nach § 767 ZPO In dem Rechtsstreit des _____ (Schuldner) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ (vollstreckender Gläubiger) – Beklagter – wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung beantrage ich im Namen und in Vollmacht des Klägers:mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Die Durchsetzung eines titulierten Anspruchs unterliegt dem staatlichen Gewaltmonopol. Die maßgeblichen Regelungen finden sich im 8. Buch der ZPO, §§ 704 ff. ZPO, sowie im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG). Das Zwangsvollstreckungsverfahren wird vom Gerichtsvollzieher und dem mit Ausnahme der Rechtsmittelverfahren das Vollstreckungsgericht ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Voraussetzungen

Rz. 33 Der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO i.V.m. §§ 567 ff. ZPO kommt in der Zwangsvollstreckung eine doppelte Bedeutung zu. Liegt nicht nur eine Vollstreckungsmaßnahme, sondern eine Vollstreckungsentscheidung vor (siehe dazu Rdn 23 ff.),[21] so ist die sofortige Beschwerde unmittelbar statthaft und tritt an die Stelle der Erinnerung. Während die Erinnerung allerdings ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 5. Muster: Antrag auf Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen

Rz. 68 Muster 58.17: Antrag auf Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen Muster 58.17: Antrag auf Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen An das Amtsgericht in _____ Antrag auf eine richterliche Anordnung nach § 758a Abs. 4 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner – beantr...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / F. Forderungspfändung

I. Allgemein 1. Typischer Sachverhalt Rz. 102 Nachdem seitens des Gläubigers Herrn Mack die Sachpfändung und das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt worden sind, liegt nunmehr das Vermögensverzeichnis des Schuldners Klamm vor. Aus diesem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass Herr Klamm verschiedene Forderungen gegen dritte Personen hat, u.a. in einem Arbe...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Allgemein

1. Typischer Sachverhalt Rz. 102 Nachdem seitens des Gläubigers Herrn Mack die Sachpfändung und das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt worden sind, liegt nunmehr das Vermögensverzeichnis des Schuldners Klamm vor. Aus diesem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass Herr Klamm verschiedene Forderungen gegen dritte Personen hat, u.a. in einem Arbeitsverhältni...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / C. Sachpfändung

I. Gerichtsvollziehervollstreckung 1. Typischer Sachverhalt Rz. 51 Herr Mack hat vor dem Amtsgericht Düren ein Urteil gegen Herrn Klamm erwirkt, in dem dieser verurteilt wird, an Herrn Mack 2.000 EUR nebst 8 % Zinsen, mindestens jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2.5.2021 sowie 10 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Herr Mack möchte nunmehr, na...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Kalendertag – § 751 Abs. 1 ZPO

Rz. 6 § 751 ZPO ist zu beachten, wenn im Urteil ein bestimmtes Datum für die Fälligkeit des Anspruchs genannt ist. Die Zwangsvollstreckung ist erst nach Ablauf des im Titel genannten Kalendertages zulässig, was die vorherige Schaffung der Voraussetzung der Zwangsvollstreckung, insbesondere die Erteilung der Vollstreckungsklausel nicht hindert. Weiterhin erlangt diese Vorschr...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / Literaturtipps

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Die Klage nach § 805 ZPO ist eine mindere Form der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO. Die so genannte Vorzugsklage führt gerade nicht zu einer Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in einen konkreten Gegenstand wie die Drittwiderspruchsklage, sondern zur weiteren Durchführung der Zwangsvollstreckung. Sie kann dem aus einem Vorzugsrecht berechtigten weiteren Gläub...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / V. Muster: Antrag auf Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel, § 1079 ZPO

Rz. 12 Muster 58.2: Antrag auf Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel, § 1079 ZPO Muster 58.2: Antrag auf Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel, § 1079 ZPO An das Amts-/Landgericht – Geschäftsstelle – in _____ Az: _____ In Sachen _____ ./. _____ überreiche ich in der Anlage die Ausfertigung des Urteils des _____-gerichts _____ vom _____, Az: _____, und beantrage...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Voraussetzungen Rz. 33 Der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO i.V.m. §§ 567 ff. ZPO kommt in der Zwangsvollstreckung eine doppelte Bedeutung zu. Liegt nicht nur eine Vollstreckungsmaßnahme, sondern eine Vollstreckungsentscheidung vor (siehe dazu Rdn 23 ff.),[21] so ist die sofortige Beschwerde unmittelbar statthaft und tritt an die Stelle der Erinnerung. Während die Erin...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 22 Zur Zuständigkeit des Gerichts: Zuständig ist das Gericht, dessen Geschäftsstelle die Klausel erteilt hat (§§ 732 Abs. 1, 724 Abs. 2 ZPO). Liegt eine notarielle Urkunde vor, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat (§ 797 ZPO).mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 29 Hier kann auf die Ausführungen oben (siehe Rdn 24 f.) verwiesen werden.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Herr Mack hat vor dem Amtsgericht Düren ein Urteil gegen Herrn Klamm erwirkt, in dem dieser verurteilt wird, an Herrn Mack 2.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.4.2021 sowie 10 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Herr Mack möchte nunmehr, nachdem Herr Klamm auf mehrmaliges Anschreiben nicht reagiert hat, anwa...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 70 Bei der Zwangsvollstreckung hat der Gerichtsvollzieher bei Herrn Klamm eine äußerst wertvolle HiFi-Anlage mit einem aufwändigen Boxensystem gepfändet, deren allgemeinen Verkaufserlös er in seinem Protokoll mit ca. 3.000 EUR angibt. Herr Mack möchte nunmehr gerne dem Schuldner ein einfaches Soundsystem zur Verfügung stellen, damit er diese wertvolle Anlage bestmöglich ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / VII. Anmerkungen zum Muster

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 ZPO)

a) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) Rz. 48 Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) An das Landgericht in _____ Antrag nach...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

a) Titel Rz. 3 Für jeden Fall der zwangsweisen Durchsetzung eines Anspruchs muss ein Vollstreckungstitel vorliegen. Vollstreckungstitel ist zunächst das Urteil (§ 704 ZPO), dann aber auch die in § 794 Abs. 1 ZPO genannten Titel, die mit dem Prozessvergleich, den Kostenfestsetzungsbeschlüssen, den Vollstreckungsbescheid sowie den vollstreckbaren notariellen Urkunden eine beson...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / X. Muster: Zustellungsauftrag

Rz. 17 Muster 58.5: Zustellungsauftrag Muster 58.5: Zustellungsauftrag An das Amtsgericht _____ – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – in _____. In Sachen Mack ./. Klamm überreiche ich anliegend vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches des AG Düren vom _____, Az. _____ mit der Bitte zur Zustellung an den Schuldner und Übersendung des Zustellnachweises. Rechtsanwaltmehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 39 Zum Antrag auf Anerkenntnisurteil gemäß § 307 ZPO: Eines förmlichen Antrages bedarf es zwar nicht. Gleichwohl erscheint es sachgerecht, ihn als "Anregung" zu formulieren, da in der Praxis sonst nach einem Anerkenntnis nachgefragt wird.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Einfache Vollstreckungsklausel

Rz. 10 Muster 58.1: Einfache Vollstreckungsklausel Muster 58.1: Einfache Vollstreckungsklausel An das Amtsgericht Düren – Geschäftsstelle – in _____ Az: _____ In Sachen Mack ./. Klamm überreiche ich in der Anlage die Ausfertigung des Urteils des Amtsgerichts Düren vom _____, Az:_____, und beantrage, die Vollstreckungsklausel zu erteilen. Rechtsanwaltmehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / IV. Sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 32 Der Gläubiger beantragte aufgrund eines vollstreckbaren Titels einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Dieser Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde erlassen und entsprechend zugestellt. Auf die Erinnerung des Schuldners nach § 766 ZPO – er wurde gemäß § 834 ZPO nicht angehört – ist dieser Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufschiebe...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 732 ZPO

Rz. 21 Muster 58.6: Erinnerung nach § 732 ZPO Muster 58.6: Erinnerung nach § 732 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _____ Erinnerung nach § 732 ZPO Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger und Erinnerungsführer – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner und Erinnerungsgegner – Verfahrensbevollmächtig...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Zustellung

Rz. 5 Der Vollstreckungstitel muss vor Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt sein oder zumindest gleichzeitig mit der Vollstreckung zugestellt werden (§ 750 Abs. 1 ZPO). Hiervon ausgenommen sind lediglich die einstweilige Verfügung (§ 936 i.V.m. § 929 Abs. 3 ZPO) und der Arrestbefehl (§ 929 Abs. 3 ZPO); hierbei ist allerdings unbedingt die Vollziehungsfrist des § 929 Abs...mehr