Fachbeiträge & Kommentare zu Zusatzversicherung

Beitrag aus der verein wissen
Versicherungen für den Verein / 9 Mobilität absichern

Risiken im Zusammenhang mit Mobilität lassen sich durch Kfz-Versicherungen, Kfz-Zusatzversicherungen sowie Transport- und Reiseversicherungen eingrenzen. 9.1 Kfz-Versicherung Ist der Verein Halter eines Fahrzeugs, kommt er um eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht herum. Ob bzw. in welcher Höhe eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird, hängt von der Risikoberei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegeversicherung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Versicherungspflicht in der 1995 eingeführten sozialen PflV (SGB XI) folgt der Versicherungspflicht in der GKV; auch wer dort freiwillig versichert ist, wird einbezogen (§ 20 SGB XI). Wer privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt ist, muss eine private PflV abschließen (§ 23 SGB XI). Träger der sozialen PflV sind die Pflegekassen, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5.1.1 Befreiungen im Zusammenhang mit der Neuordnung der Eisenbahn

Rz. 14 Außerhalb des Grunderwerbsteuergesetzes enthält das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens [1], in seinem Art. 2[2] mit Wirkung ab 1.1.1994 eine – zeitlich unbefristete – Grunderwerbsteuerbefreiung für Rechtsvorgänge, die sich aus der Durchführung der §§ 20 bis 24 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen ergeben. Unter die Befreiung f...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie entsprach im Wesentlichen den Vorgängerregelungen in § 619 Abs. 1 und 2 und § 620 Abs. 2 und 4 RVO. Die Überschrift und Abs. 1 wurden mit Wirkung zum 1.3.2004 neu gefasst durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 27.12.2003 (BGBl. I S 3019). Abs. 4 Satz 1 und 2...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hochwasserschäden und Ersat... / 8.2 Versicherungsbedingungen

Kommt es zu einem "Rückstauschaden", der durch die normale Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt ist, stellt sich mitunter die Frage, ob im Rahmen der Anbahnung des Versicherungsvertrags das Versicherungsunternehmen seine aus § 6 Abs. 1 Satz 1 VVG folgende Beratungspflicht verletzt hat.[1] Die Gerichte sind bei der Annahme einer Überschwemmung im Sinne der Elementarschadenv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit von Kapitallebensversicherungen

Rz. 742 Ansprüche aus einer auf den Erlebens- oder Todesfall abgeschlossenen Kapitallebensversicherung ohne einen Dritten als Bezugsberechtigten oder bei einer lediglich widerruflichen Einräumung eines Bezugsrechtes für einen Dritten sind grundsätzlich nach § 829 ZPO pfändbar und nach § 835 ZPO zu überweisen. Pfändbar sindmehr

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Beitragszuschuss: Anspruchs... / 2.3 Anforderungen an das Versicherungsunternehmen

Neben den Voraussetzungen für den Anspruch auf einen Beitragszuschuss für Familienangehörige werden auch an das Versicherungsunternehmen Anforderungen gestellt. Dieses muss die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betreiben, einen Basistarif[1] anbieten, sich verpflichten, soweit es über versicherte Personen im brancheneinheitlichen Standardtarif verfügt[2], die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.4 Sonderregelungen der Bürgergeld–V

Rz. 46 Die aufgrund des § 13 erlassene Bürgergeld–V enthält in § 1 weitere nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen sowie Sonderregelungen für Absetzungen (vgl. dazu ergänzend die Komm. zu § 11a). Seit dem 1.1.2024 gilt die Bürgergeld-V i. d. F. der 12. BürgergeldÄndV v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). § 6 Abs. 3 Bürgergeld–V überschreitet nach Auffassung des BSG die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 48 Verletzt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Verletztengeld wird erneut gewährt, wenn der Versicherte an den Folgen des Versicherungsfalls wieder erkrankt und die Voraussetzungen des § 45 vorliegen. Ausreichend ist daher nicht allein die Wiedererkrankung. Vielmehr muss sie zur Arbeitsunfähigkeit führen oder eine Maßnahme der Heilbehandlung nach sich ziehen, wegen der der Versicherte eine ganztägige Erwerbstätigke...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilpraktiker / 2 Kostenübernahme

Behandlungskosten für Heilpraktiker können von den gesetzlichen Krankenkassen mangels Rechtsgrundlage nicht übernommen werden.[1] Jedoch regeln einige Krankenkassen in ihrer Satzung die (anteilige) Kostenübernahme homöopathischer Leistungen durch Heilpraktiker mit entsprechender Zusatzqualifikation im Rahmen der Mehrleistungen nach § 11 Abs. 6 SGB V. Praxis-Tipp Private Zusat...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 1.2 Zielgruppen

Um Energien zu bündeln und auf die richtigen Mitarbeitergruppen und Schlüsselpersonen zu lenken, ist eine Einschätzung der Ziel- bzw. Risikogruppen notwendig. Hierzu sind folgende Überlegungen anzustellen: Welche Mitarbeitergruppen sind schwer am Arbeitsmarkt zu ersetzen? Welche Mitarbeiter sind in Schlüsselfunktionen mit Spezial-Knowhow, bei denen eine Nicht- bzw. Neubesetzun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 9.3 Krankenversicherung

Dem Gründer stehen i. d. R. 2 Möglichkeiten offen, sich für den Krankheitsfall abzusichern: Zum einen als freiwilliges Mitglied in seiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse (§ 9 SGB V) oder mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Berücksichtigen sollte man bei der Wahl der Krankenversicherung die Familienplanung/-situation, d. h. ob Kinder mitversichert sind....mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / b) Sachverhalt

Rz. 68 Der Versicherungsnehmer hat am _________________________ eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen und Leistungsansprüche aus dieser Zusatzversicherung am _________________________ geltend gemacht. Der Versicherer hat die Leistung mit der Begründung abgelehnt, der Versicherungsnehmer habe bei Abschluss des Versicherungsvertrages f...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Anmeldung von Ansprüchen beim Versicherer

Rz. 654 Die Geltendmachung von Ansprüchen beim VR sollte dem jeweiligen Stadium entsprechend angepasst werden. Es sollte dabei Wert darauf gelegt werden, dass die erforderlichen Nachweise dem VR eingereicht werden, sofern beim VR nicht bereits die Nachweise bzw. Informationen vorliegen. Zunächst ist daher an eine Anmeldung von Ansprüchen vor einer Entscheidung des VR zu denke...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / c) Klageentwurf

Rz. 69 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.6: Deckungsschutz für Klage aus einer Lebensversicherung Klage an das Landgericht: _________________________ (Adresse) Klage des _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ (Name, Adresse) gegen die _________________________ Rechtsschutzversicherung AG, v...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Anspruchsberechtigung

Rz. 188 Die Ansprüche aus einer Lebensversicherung stehen keineswegs immer dem Versicherungsnehmer zu. Rz. 189 Hinweis Checkliste Anspruchsberechtigungmehr

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zfs 12/2024, Eintritt des V... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Eintrittspflicht der Bekl. aus einer vom Kl. seit dem 1.6.2020 im Tarif ZAB gehaltenen Zahn-Zusatzversicherung wegen einer von ihm beabsichtigten zahnmedizinischen Behandlung. Auf Grundlage dieses Tarifs erstattet die Bekl. 75 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für eine Zahnersatz-Maßnahme einschließlich anrechenbarer Vorleistungen der g...mehr

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§ 6 Personenversicherung / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 596 Für die Berufsunfähigkeit gibt es keine Legaldefinition. Genaue Regelungen finden sich im vereinbarten Bedingungswerk. Dort sind auch die Vereinbarungen zu finden, ab welchem Grad der Beeinträchtigung eine Leistung fällig wird, ob und unter welchen Voraussetzungen eine andere Tätigkeit durch den Versicherten bei der Leistung zu berücksichtigen sind und ob (ausnahmswe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Krankheit/Arbeitsunfähigkeit, § 4

Rz. 662 § 4 Abs. 1 vereinbart klarstellend die Anwendung des EFZG auf das Arbeitsverhältnis auch während der Dauer des Auslandsaufenthalts. Die Anwendung der Regelungen des EFZG ergibt sich ansonsten bereits aus der Wahl des deutschen Rechts. Rz. 663 Vor Antritt des Auslandsaufenthalts sollte der Arbeitnehmer mit seiner Krankenversicherung abklären, wie er einen ausreichenden...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 7. Besonderheiten der Kreditlebensversicherung

Rz. 194 Als Kreditlebensversicherung oder Restschuldversicherung werden Verträge bezeichnet, die zur Absicherung der Zahlungsverpflichtungen von Verbraucherdarlehen abgeschlossen werden. Es sind typische Massenverträge zu Verbraucherkrediten der Banken, Finanzierungs- und Leasingverträgen im Autohandel und anderen Branchen, zu Kreditkarten usw. Vermittelt werden die Verträge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / e) Versicherte Leistungen

Rz. 625 Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist regelmäßig auf die Zahlung einer monatlichen Rente gerichtet. Zusätzlich wird regelmäßig eine Befreiung von der Beitragspflicht vereinbart. Diese Beitragsbefreiung ist im Bereich der Zusatzversicherungen teilweise auch die einzige vereinbarte Leistung. Möglich ist auch eine sog. Überschussbeteiligung, § 3 Abs. 1 Muster-BU. Hierfür...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 6. Begriff der Lebensversicherung

Rz. 144 "Lebensversicherung" ist die generalisierende Bezeichnung für Versicherungsverträge, die ein Risiko aus der ungewissen Dauer des menschlichen Lebens oder anderer Gefahren für das Leben eines Menschen (das biometrische Risiko) übernehmen.[67] Auch Rentenversicherungen sind in diesem Sinne "Lebensversicherungen", da sie das biometrische Risiko der "Ungewissheit der Dau...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 12.1 Dienstwagen

Die Vereinbarung über die Stellung eines Dienstwagens sollte, wegen des hohen Streitpotentials, möglichst präzise gefasst sein. Neben der Aufnahme des Typs bzw. der Klasse des Fahrzeugs ist zu regeln, ob ein Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagens besteht. Ferner können Vereinbarungen für den Fall von Verkehrsunfällen sowie für die Abwicklung bei Beendigung des Dienstver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.4 Verordnungsermächtigung (Abs. 4)

Rz. 15 Mit Abs. 4 Satz 1 wird vorrangig das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen zur Konkretisierung der Abs. 1 und 3 zu regeln. Nach Satz 2 kann diese Befugnis auch durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates auf das BAS übertragen. Konkret benen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.2 Unzulässigkeit unlauterer geschäftlicher Handlungen (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 stellt zunächst klar, dass unlautere geschäftliche Handlungen der Krankenkassen unzulässig sind, ohne dabei jedoch den Begriff der Unlauterkeit näher zu definieren. Auch den anderen Büchern des Sozialgesetzbuchs ist der Begriff der Unlauterkeit fremd. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll zur näheren Ausgestaltung der Unlauterkeit auf die Maßstäbe des UWG verwie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.2 Beiträge zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung

[Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung → eZeilen 11, 13, 16, 18 und Zeile 22] Die Zeilen 11 bis 15 sind für in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versicherte Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge abführt (sog. Firmenzahler), vorgesehen. Die verlangten Angaben können i. d. R. der LSt-Bescheinigung (Nr. 25, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 1.3 Sozialversicherungsausweis der DDR (SVA)

Rz. 13 Besondere Bedeutung für einen etwaigen Nachweis diverser in § 256a angesprochener Tatsachen ist der Sozialversicherungsausweis der DDR (SVA). Einen solchen Ausweis erhielt jeder DDR-Bürger zu Beginn seines 1. Beschäftigungsverhältnisses bzw. der Ausbildung oder des Studiums. Aussteller des SVA war i. d. R. die Institution, der der DDR-Bürger angehörte; also i. d. R. d...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.2 Freiwillige Zusatzrentenversicherung – FZR (Satz 1 und weitere Sätze)

Rz. 36 Als Verdienst, aus dem Entgeltpunkte zu ermitteln sind, zählen auch Einkünfte, für die tatsächlich Beiträge zur FZR gezahlt worden sind, und zwar bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Freiwilligen Zusatzversicherung (FZR). Rz. 37 Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) wurde in der ehemaligen DDR zum 1.3.1971 eingeführt und bestand bis 30.6.1990...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Unfalltod-Zusatzversicherung

Rz. 41 Zusätzlich zu der im Rahmen der Lebensversicherung vereinbarten Todesfallleistung wird bei der Unfalltod-Zusatzversicherung eine höhere Leistung (häufig: die doppelte Todesfallleistung) fällig, wenn die versicherte Person durch einen Unfall verstirbt. Die Lebensversicherung wird also mit einer Unfallversicherung kombiniert.mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 4. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung

Rz. 43 Bei einer Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zahlt der Versicherer eine Hinterbliebenenrente, wenn die mitversicherte Person zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person noch lebt. Mitversicherte Person ist dabei diejenige Person, an die nach dem Tod der versicherten Person die Hinterbliebenenrente gezahlt werden soll.mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Pflegerenten-Zusatzversicherung

Rz. 42 Bei der Pflegerenten-Zusatzversicherung gewährt der Versicherer bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit während der Dauer der Versicherung sog. Pflegerenten; die Leistung und deren Höhe sind abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit.mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 5. Dread-Disease-Zusatzversicherung

Rz. 44 Die Dread-Disease-Zusatzversicherung wird als Zusatzkomponente zu einer reinen Risikoversicherung bzw. zu einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung angeboten. Bei einer Dread-Disease-Zusatzversicherung wird die vereinbarte Versicherungsleistung alternativ zum Leistungsfall der Hauptversicherung ebenfalls fällig bei der Diagnose bestimmter schwerer Erkrank...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Rz. 39 Versicherte Leistung ist bei einer Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zunächst die vollständige Befreiung von der Verpflichtung zur weiteren Prämienzahlung für die gesamte Versicherung (Prämienbefreiung). Darüber hinaus kann die Zahlung einer Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrente mitversichert werden. Rz. 40 Im Bereich der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung i...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Pfändbarkeit von Lebensversicherungen mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Rz. 600 Werden alle Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gepfändet, so ist die Pfändung der Rechte aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei abhängig Beschäftigten wegen § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO zunächst nicht möglich.[1037] Berufsunfähigkeitsrenten sind danach grds. unpfändbar, das Vollstreckungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / V. Zusatzversicherungen

Rz. 38 Bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages werden gegen weitere Prämienzahlung häufig Zusatzversicherungen eingeschlossen. 1. Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Rz. 39 Versicherte Leistung ist bei einer Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zunächst die vollständige Befreiung von der Verpflichtung zur weiteren Prämienzahlung für die gesamte Ve...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Abtretungsverbote

Rz. 563 Werden alle Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgetreten, so ist die Abtretung der Rechte aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen § 399 BGB, § 400 BGB i.V.m. § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO unwirksam.[966] Gleiches soll für eine nachträgliche Vereinbarung des Austauschs des Versicherungsne...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Versicherungsbedingungen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 518 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk:mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (1) Allgemeines

Rz. 296 Mit wirksamem Widerspruch des Versicherungsnehmers verliert der bis dahin schwebend unwirksame Versicherungsvertrag endgültig seine Wirksamkeit.[438] Dem Versicherungsnehmer steht ein bereicherungsrechtlicher Rückgewähranspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB auf Rückzahlung der geleisteten Prämien zu, wobei er sich den erbrachten Versicherungsschutz als Vermögensv...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Erwerbsunfähigkeitsklausel

Rz. 124 Bei besonders risikoreichen Berufen oder auch bei schwer bestimmbaren beruflichen Anforderungen wurden in der Vergangenheit teilweise sog. Erwerbsunfähigkeitsklauseln vereinbart.[303] Diese lautet beispielsweise: Zitat "Der Begriff der Berufsunfähigkeit wird durch folgende Vereinbarung ersetzt: Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Beitragsfreih...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Auslegung und Umdeutung von Erklärungen

Rz. 507 Die Erklärungen des Versicherers bzgl. der Rechte nach § 19 VVG und der Anfechtung müssen grundsätzlich eindeutig sein. So muss insbesondere ersichtlich sein, dass es sich nicht um eine bloße Leistungsablehnung handelt. Bei der BUZ, die mit einer Lebens-, Renten- oder Unfallversicherung verbunden ist, muss durch den Versicherer außerdem deutlich herausgestellt werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / 1. Wechselrecht in der normalen Tariflandschaft der PKV

Rz. 145 § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG räumt dem Versicherungsnehmer ein Wechselrecht in gleichartige Tarife desselben Versicherers ein, um Prämiensteigerungen in für den Neuzugang geschlossenen Tarifen entgehen zu können. Grundsätzlich gilt das Wechselrecht nur für unbefristete Versicherungsverhältnisse. Rz. 146 Der Umwandlungsanspruch ist auf Tarife mit "gleichartigem" Versicherung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 644 Die Durchführung des Ausgleichs von Anrechten aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind, erfolgt grundsätzlich im Wege der sog. (system)internen Teilung gem. § 10 VersAusglG . Dies bedeutet, dass grundsätzlich für jedes Anrecht einer ausgleichspflichtigen Person, das in der Ehezeit erworben wurde, ein eigenes Anrecht der ausgleichsberechtigten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Klagweise Durchsetzung

Rz. 307 Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallgestaltungen kommen unterschiedliche prozessuale Vorgehensweisen in Frage.[752] Wichtig In allen Klageanträgen ist die Versicherungsscheinnummer zu nennen, da Leistung aus einem bestimmten Versicherungsverhältnis der Parteien begehrt wird. Auch müssen die auf zukünftige Leistungen gerichteten Klageanträge begrenzt werden auf ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 94 Der Haftpflichtversicherer muss nach § 81 Abs. 2 VVG auch bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer decken (§§ 81 Abs. 1, 103 VVG). Nur Ansprüche von Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeiführen, sind von der Haftung ausgeschlossen. An diesem Punkt wirkt sich spürbar die VVG-Reform aus, bei der das frühere "Alles-o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / VII. Abweichender Inhalt des Versicherungsvertrages

Rz. 114 Ist der Vertrag zustande gekommen, kann sich weiter die Frage nach dessen Inhalt stellen. Grundsätzlich bestimmt sich der Inhalt des Vertrages nach den übereinstimmenden Erklärungen der Vertragsparteien. Eine Annahmeerklärung unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB). Rz. 115 I...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Chefarzt

Rz. 71 Ein im medizinischen Bereich völlig weisungsfrei arbeitender Chefarzt ist haftungsrechtlich als verfassungsmäßig berufener Vertreter des Trägers zu behandeln. Das gilt – bei Erfüllung dieser Kriterien – nicht nur für den ärztlichen Direktor, sondern auch für den Leiter einer nichtselbstständigen Klinik.[112] Der Chefarzt wäre ohne abweichende Vereinbarung für seine di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / III. Rechtsänderungen aufgrund vertraglicher Rechte des Versicherungsnehmers

Rz. 146 Da sich der Bedarf des Versicherungsnehmers an Alters- und Hinterbliebenenversorgung, aber auch an Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung während der Laufzeit der Versicherung erheblich ändern kann, räumen die Versicherer dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Versicherungsbedingungen häufig Möglichkeiten ein, die Versicherung umz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / H. Muster: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 517 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.1: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Zusatzversicherung) An das _________________________ Klage des Landwirtes Hans Schmerzensreich, Krankenhausstr. 4, 45307 Sorgenvoll – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Gründlich und Partner g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / B. Arten der Lebensversicherung

Rz. 6 In der Lebensversicherung tritt der Versicherungsfall durch den Tod der versicherten Person und/oder bei Erleben eines bestimmten Zeitpunkts ein; als zusätzliche Risikokomponente kann als Versicherungsfall die Diagnose bestimmter schwerer Erkrankungen (Dread-Disease-Versicherung) vereinbart sein. Daneben können im Rahmen von Zusatzversicherungen der Unfalltod, die Beru...mehr