Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraum

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Ersatzvermietung

Rz. 17 Der Vermieter ist im Falle der Gebrauchsverhinderung des Mieters grundsätzlich nicht verpflichtet, die Mietsache weiterzuvermieten (BGH, Urteil v. 18.4.2007, VIII ZR 182/06, GE 2007, 841). Er handelt auch nicht treuwidrig, wenn er die Weitervermietung an einen vom Mieter gestellten Ersatzmieter ablehnt. Auch der Vermieter von Gewerberaum ist ohne eine vertragliche Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.21 Wohnung und Umzug

Rz. 114 Kosten zur Erlangung und Einrichtung von Wohnraum betreffen die typische Lebensführung und sind nicht außergewöhnlich.[1] Der BFH lässt Aufwendungen zur Behebung von Baumängeln grundsätzlich nicht zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zu.[2] Ein Abzug gem. § 33 EStG kommt nicht in Betracht, insbesondere soweit diesen ein Gegenwert gegenüber steht.[3] Ausnahmen kön...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestimmte Personen, die ihre Einkünfte im Wesentlichen im > Inland erwirtschaften, haben hier weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, sondern sind im Ausland ansässig. Deshalb sind sie grundsätzlich mit ihren im Inland erzielten Einkünften (vgl § 49 EStG; > Inländische Einkünfte) in Deutschland beschränkt steuerpflichtig...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.2 Häusliches Arbeitszimmer – Nahezu ausschließliche betriebliche Nutzung

Rz. 71 Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind abziehbar, wenn das häusliche Arbeitszimmer ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Eine untergeordnete private Mitbenutzung schadet nicht. Der Große Senat hat es abgelehnt, dass die Kosten für einen Wohnraum, der zu 60 % zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und z...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / II. Bedarf

Rz. 129 Der Barbedarf bestimmt sich nach der DT. M hat ein Einkommen von 2.500 EUR. Der Unterhalt beurteilt sich nach der Einkommensgruppe 3 (2.301 bis 2.700 EUR). M ist nur einer Person, K, unterhaltspflichtig. Grds. wäre eine Höherstufung in Einkommensgruppe 4 (2.701 bis 3.100 EUR) geboten. Eine solche Umgruppierung hat aber wegen des weitreichenden Umgangsrechts zu unterbleibe...mehr

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FoVo 05/2022, Änderung des ... / 2 Der Praxistipp

Neuregelung der Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen Im Rahmen der Reform des Pfändungsschutzkontos durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) wurde § 850c umfassend umgestaltet. Dabei hat der Antrag auf Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen von Abs. 4 in Abs. 6 seinen Regelungsort gewechselt. Hat eine Person, welcher der S...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.3 Zu schützende Rechtsbereiche

Die zu schützenden menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Rechtsbereiche sind in den Anlagen des Entwurfs der EU-Lieferketten-RL konkret dargestellt. Auch in diesem Bereich geht der Entwurf über die Regelungen des deutschen LkSG hinaus. Zum Vergleich siehe die nachfolgende Tabelle:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bedeutung

Rz. 10 [Autor/Stand] § 227 BewG regelt die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Bewertung zwischen zwei Hauptfeststellungszeitpunkten. Die Vorschrift ist erforderlich, um solche Werterhöhungen oder Wertminderungen auszuschließen, die lediglich aufgrund einer veränderten wirtschaftlichen Situation zu verzeichnen sind. Die Vorschrift ist als Ausfluss des Rechtsstaatsprinz...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / IV. Recht am eigenen Bild

Rz. 71 Das Recht am eigenen Bild wird als besondere Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach den §§ 22 ff. des "Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie – KUG"[97] geschützt. Gemäß § 22 S. 1 KUG dürfen Bildnisse[98] nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.[99] Von ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verjährung (WEG – WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Verjährung bewirkt, dass der Schuldner berechtigt ist, die Leistung zu verweigern. Die Verjährung schafft ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht. Zu beachten ist, dass der Eintritt der Verjährung nicht von Amts wegen (z. B. vor dem Gericht) geprüft wird. Der Schuldner muss sich vielmehr immer selbst darauf berufen. U. a. bei Gewährleistungsansprüchen aus einem...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / VII. Wohnwertberechnung während der Trennungszeit

Rz. 82 Die ehelichen Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für das Wohnen bestimmt. Das mietfreie Wohnen im Eigenheim oder der Eigentumswohnung ist ein Gebrauchsvorteil und damit als Vermögensnutzung dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen hinzuzurechnen, soweit die ersparte Miete die anzuerkennenden Kosten der Immob...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gewerbeimmobilie

WK können bei der VuV einer Gewerbeimmobilie nicht ohne weiteres berücksichtigt werden. Hier kann die Einkünfteerzielungsabsicht nicht – wie bei Vermietung von Wohnraum – von vornherein angenommen werden. Sie ist stets im Einzelfall festzustellen. Gewerbeimmobilie idS ist auch ein aus landw Grundstücksflächen und Gebäuden bestehendes Anwesen, das für den Betrieb einer Pferde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Leerstandzeiten bei der Vermietung von Immobilien

Rn. 236 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ein spezielles Problem stellt die Behandlung von Leerstandszeiten bei der Vermietung von Wohnraum dar. Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung können als (vorab oder nachträglich) entstandene WK abziehbar sein. Sie können aber auch privat veranlasst sein. Die steuerliche Anerkennung setzt voraus, dass der StPfl sich endgültig entschloss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu § 15 EStG

Rn. 282 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) bei Vermietungseinkünften richtet sich nach einer Abwägung der Indizien. Insbesondere können Sonderleistungen neben der Vermietung der Immobilie für eine gewerbliche Vermietung sprechen. So ist bei der Überlassung von Wohnräumen eine gewerbliche Täti...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Die Befreiungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG begünstigt den Erwerb der selbstgenutzten Wohnung des Erblassers, sofern diese nicht größer als 200 m² ist. Die Befreiung wird jedoch nur dann gewährt, wenn es sich hierbei auch zukünftig um den Mittelpunkt des familiären Lebens handelt. "Soweit" die Wohnfläche 200 m² übersteigt, greift die Vergünstigung nicht ein. Diese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsicht verzicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. "Unwiderlegbare" Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Wohnungsdauervermietung

Rn. 29 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Abgesehen von dieser Literaturkritik gelten bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht folgende Grundsätze: Einkünfte aus VuV gemäß § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt, wer insbesondere ein Grundstück oder eine Wohnung gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Über...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Beginn zeitlich überschaubarer Leerstandszeiten

Rn. 246 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Beabsichtigt der StPfl seine bisher vermietete Wohnung, die seit kurzem leer steht, wieder zu vermieten, so ist nach st Rspr des BFH erforderlich, die objektiven Umstände darzulegen und ggf zu beweisen, woraus sich die innere Tatsache der Einkünfteerzielungsabsicht ergibt. Abgesehen von einer vorübergehenden Leerstandszeit direkt im Anschlu...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.7 Betriebs- oder Haushaltshilfe bzw. Kinderbetreuungskosten (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 77 Ist der Rehabilitand wegen medizinischer Rehabilitationsleistungen oder wegen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an der Fortführung des Haushaltes bzw. an der Beaufsichtigung der zu beaufsichtigenden Kinder gehindert, kann er bei seinem Rehabilitationsträger eine Haushaltshilfe (professionelle Ersatzkraft) oder die Erstattung von Kosten für eine von ihm selbst ge...mehr

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Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 3.3 Wohnräume zur Erreichung des steuerbegünstigten Zwecks (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 19 Können die steuerbegünstigten Zwecke nach § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 4 GrStG unmittelbar nur durch die Überlassung von Wohnräumen erfüllt werden, so gilt die Befreiung von der Grundsteuer gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 GrStG – ausnahmsweise – auch für diese Wohnräume. Des Weiteren ist Voraussetzung, dass die Wohnräume einerseits einem nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 oder 4 GrStG beg...mehr

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Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 2 Abgrenzung zwischen Wohnräumen und Wohnungen (Abs. 1 und 2)

Rz. 11 Die Tatbestände in § 5 GrStG unterscheiden sich nach Wohnräumen und Wohnungen. Grundbesitz, der Wohnzwecken dient, ist grundsätzlich steuerpflichtig. In den in § 5 Abs. 1 Nr. 1-4 GrStG geregelten Ausnahmefällen bleibt für Wohnräume, die für steuerbegünstigte Zwecken nach §§ 3, 4 GrStG und zugleich für Wohnzwecke benutzt werden, die Befreiung von der Grundsteuer jedoch ...mehr

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Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 3 Ausnahmen für bestimmte Wohnräume (Abs. 1)

Rz. 14 Nach § 5 GrStG ist der zu Wohnzwecken benutzte Grundbesitz grundsätzlich von der Befreiung von der Grundsteuer ausgenommen. Abweichend von diesem Grundsatz werden in § 5 Abs. 1 Nr. 1-4 GrStG für bestimmte Wohnräume, die zugleich für steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 3, 4 GrStG und Wohnzwecke benutzt werden, Ausnahmen normiert. Bei den hierbei zugelassenen Ausnahmen han...mehr

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Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 3.2 Wohnräume in Heimen und Seminaren (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 17 Dient Grundbesitz, der für steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 3, 4 GrStG benutzt wird, zugleich Wohnzwecken, gilt die Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 GrStG nur für Wohnräume in Schülerheimen, Ausbildungs- und Erziehungsheimen sowie Prediger- und Priesterseminaren, wenn die darin erfolgende Unterbringung von Schülern, Jugendlichen oder sonstigen Personen für die Zwecke...mehr

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Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.1.1 Normaler Rohertrag

Rz. 14 Ein Teilerlass von der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt zunächst voraus, dass der normale Rohertrag des bebauten Grundstücks in einem bestimmten Ausmaß (s. Rz. 21) gemindert ist. Den Begriff des normalen Rohertrags hat der Gesetzgeber im Rahmen des Grundsteuer-Reformgesetzes v. 26.11.2019[1] unter Berücksichtigung des reformierten Bewertungsrechts fortentwickelt und d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Nach der Vorschrift ist der zu Wohnzwecken benutzte Grundbesitz grundsätzlich steuerpflichtig. Lediglich für bestimmte Wohnräume, die zugleich für steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 3, 4 GrStG und Wohnzwecke benutzt werden, normiert die Vorschrift Ausnahmen von diesem Grundsatz. Hierzu gehören insbesondere Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr u. a. (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 GrS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 3.4 Bereitschaftsräume (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 21 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 GrStG bleiben schließlich Räume, in denen sich Personen für die Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke ständig bereithalten müssen (Bereitschaftsräume), von der Grundsteuer befreit. Die Räume dürfen jedoch nicht zugleich die Wohnung des Inhabers darstellen. Bereitschaftsräume i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 4 GrStG sind Räume, die für das Bereitschaftspe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 4 Wohnungen (Abs. 2)

Rz. 23 Nach § 5 Abs. 2 GrStG sind Wohnungen stets steuerpflichtig. Dies gilt selbst dann, wenn sie zu steuerbegünstigten Zwecken (mit)benutzt werden (Rz. 12). Weder die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, wonach der Wohnzweck kein steuerbegünstigter Zweck im Sinne des Grundsteuergesetzes ist, noch die Differenzierung zwischen Wohnungen und Wohnräumen verstößt gegen das G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 9 Die Vorschrift schränkt die Steuerbefreiungen nach §§ 3, 4 GrStG in den Fällen ein, in denen der Grundbesitz zu Wohnzwecken benutzt wird. Von dem Grundsatz, dass Grundbesitz, der Wohnzwecken dient, nicht nach §§ 3, 4 GrStG steuerfrei ist, normiert die Vorschrift für bestimmte Wohnräume Ausnahmen. Im Anwendungsbereich des § 5 GrStG ist hierbei unerheblich, ob die steuerb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 3.1 Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr u. a. (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 15 Dient Grundbesitz, der für steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 3, 4 GrStG benutzt wird, zugleich Wohnzwecken, gilt die Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 GrStG nur für die Wohnräume, die als Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr, ausländischen Streitkräfte, internationalen militärischen Hauptquartiere, Bundespolizei, Polizei und sonstigen Schutzdienste des Bundes, der Län...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 5 GrStG schränkt die in §§ 3 und 4 GrStG normierten Steuerbefreiungen für zu Wohnzwecken genutzten Grundbesitz ein (§ 3 GrStG Rz. 1, 3). Grundbesitz, der Wohnzwecken dient, unterliegt grundsätzlich der Grundsteuer. Für Wohnungen gilt dies uneingeschränkt. Lediglich für bestimmte Wohnräume, die zugleich für steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 3, 4 GrStG und Wohnzwecke ben...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für 2022: Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren wurden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2022 die Vordruckmuster Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 (USt 1 A), Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2022 (USt 1 H) sowie Anleitung zur Umsatzst...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 6.1 Einkunftserzielungsabsicht

Die Einkunftserzielungsabsicht ist bei Vermietungseinkünften nur bei Gesamtüberlassung eines Grundstücks, im Übrigen aber vermietungsobjektbezogen zu prüfen.[1] Werden verschiedene, auf einem Grundstück gelegene Gebäudeteile (einzeln) vermietet, bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht mithin jeweils nur auf das entsprechende Objekt; fällt sie nachträglich weg, können auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Kein Anwaltsvergleich (Absatz 2)

Rz. 4 Absatz 2 nimmt Vergleiche über Ansprüche auf Abgabe einer Willenserklärung sowie solche über den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum ungeachtet ihrer materiell-rechtlichen Wirksamkeit von der Vollstreckbarerklärung aus (BeckOK/ZPO-Hoffmann, § 796a Rn. 11). Für Ansprüche auf Abgabe einer Willenserklärung enthält § 894 ZPO eine ausreichende Regelung. Die Regelu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer für Grundvermög... / 6.2 Ermäßigung der Steuermesszahl

Eine Ermäßigung der Steuermesszahl ist für Grundbesitz vorgesehen, der Zwecken der Wohnraumförderung dient. Ziel des Gesetzgebers ist es hierbei, die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum zu fördern. Für folgenden Grundbesitz kommt eine Ermäßigung der Steuermesszahl i. H. v. 25 % zum Ansatz: Grundstücke, für die nach § 13 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) eine Förd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.1 Inhalt

Rz. 20 Durch die Neufassung der Nr. 5 wird der zulässige Inhalt der vollstreckbaren notariellen Urkunde in Bezug auf die Art des Anspruchs erweitert. Die weiteren Erfordernisse werden durch die Neuregelung nicht berührt. Das gilt insbesondere für die Bestimmtheit und der Unterwerfung. Pauschale Unterwerfungserklärungen sollen dadurch verhindert werden, dass die Unterwerfungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.14 Betriebsweg

Rz. 58 Als Arbeitswege oder Betriebswege oder Dienstwege werden Wege bezeichnet, die in Ausführung der betrieblichen Tätigkeit zurückgelegt werden. Sie gehören unmittelbar zur versicherten Tätigkeit i. S. d. Abs. 1 Satz 1 und sind zu unterscheiden von dem Weg nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit i. S. d. Abs. 2 Nr. 1, der der versicherten Tätigkeit vorausgeht oder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.5 Weg zwischen auswärtiger Unterkunft und Familienwohnung (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 151 Die Vorschrift entspricht § 550 Abs. 3 RVO a. F. Versichert ist der (unmittelbare direkte) Weg von der Unterkunft am Ort der Tätigkeit zur ständigen Familienwohnung. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Wohn- und Beschäftigungsort so weit voneinander entfernt liegen, dass der Versicherte am Beschäftigungsort eine Unterkunft nehmen muss und nur in größeren Z...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 3 Ausgewählte behindertengerechte Arbeitsplätze in Arbeitsstätten

Praxis-Beispiel Massive körperliche Einschränkungen und geringe psychische Belastbarkeit einer an den Rollstuhl gebundenen Goldschmiedin Technische Maßnahmen für die Goldschmiedin durch den Arbeitgeber: Einrichtung eines behindertengerechten für Rollstuhlnutzer geeigneten Arbeitsplatzes mit unterfahrbarer Arbeitsplatte, einer modernen Drehbank und einer Galvanik, die das Vergo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine dem § 721 ZPO entsprechende Regelung für den Fall, dass der Schuldner sich in einem gerichtlichen Vergleich zur Räumung von Wohnraum verpflichtet hat. Auf außergerichtliche Vergleiche ist die Vorschrift nicht – auch nicht entsprechend – anwendbar (LG Kaiserslautern, WM 1984, 115; LG Wuppertal, NJW 1967, 832; a. A. LG Hamburg, MDR 1981, 236; ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verfahren (Absatz 1)

Rz. 3 Die Bewilligung der Räumungsfrist setzt einen Antrag des Schuldners voraus. Dieser muss spätestens zwei Wochen vor dem im Vergleich festgelegten Räumungstermin gestellt werden. Auf die nach § 794a Abs. 1 Satz 2 ZPO zu ermittelnde Frist für die Anbringung des Antrags auf Verlängerung der Räumungsfrist ist § 222 ZPO unmittelbar anwendbar (LG Berlin, MDR 2020, 953). Der A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Grundsätze der Fristenbewilligung

Rz. 4 Es gelten – entsprechend der Zielsetzung der Vorschrift – die gleichen materiellen Voraussetzungen wie in § 721 ZPO, weshalb ergänzend auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann. Im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens des Richters hat eine Interessenabwägung stattzufinden (LG Stuttgart, Rpfleger 1985, 71; LG Essen, WM 1979, 269; LG Kiel, WM 1973, 145; LG Mannh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 15 Stufen ... / 2.5.2 Definitorische Besonderheiten

Rz. 42 Die systematischen Besonderheiten bei der Bestimmung des Pflegegrades eines Kindes werden flankiert von abweichenden, die Fähigkeiten eines Kindes berücksichtigenden Definitionen der in den maßgeblichen Modulen (s. o.) aufgeführten Pflegekriterien. Nach Maßgabe der Begutachtungs-Richtlinien sind bei der Feststellung des Pflegegrades eines Kindes folgende Konkretisieru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 1 Die Vorschrift regelt umfassend die Kostentragungspflicht in der Zwangsvollstreckung einschließlich eines vereinfachten Verfahrens zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers sowie das Festsetzungsverfahren. Sie gilt als allgemeine Bestimmung des Zwangsvollstreckungsrechts für alle Zwangsvollstreckungsarten einschließli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 6. Ermäßigungsverfahren (Abs. 5)

Rz. 198 [Autor/Stand] In § 4 Abs. 5 Satz 1 HmbGrStG ist geregelt, dass eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahlen nach § 4 Abs. 3 und 4 HmbGrStG nur wird auf Antrag gewährt wird, wenn die jeweiligen Voraussetzungen zum Veranlagungszeitpunkt vorlagen. Rz. 199 [Autor/Stand] Sind zum maßgebenden Veranlagungszeitpunkt mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt, sind die Ermäßigungen g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Gemeindebezogene Einordnung (Abs. 2)

Rz. 31 [Autor/Stand] Das BMF wird ferner durch § 263 Abs. 2 BewG ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die gemeindebezogene Einordnung in die jeweilige Mietniveaustufe zur Ermittlung der Zu- und Abschläge nach § 254 Abs. 2 BewG i.V.m. der Anlage 39 zum BewG auf der Grundlage der Einordnung nach § 12 des Wohngeldgesetzes in der jeweils gültigen Fass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Wohnraumförderung (Abs. 4)

Rz. 186 [Autor/Stand] Auch das HmbGrStG sieht in § 4 Abs. 4 HmbGrStG eine ermäßigte Grundsteuermesszahl für den sozialen Wohnungsbau vor. Aus sozialen Gründen soll – abweichend von § 15 Abs. 2 und 3 GrStG – eine Erweiterung der Grundsteuerbegünstigung auf sämtliche Mieter geförderten Wohnraums in der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgen. Dies geschieht in § 4 Abs. 4 Satz 1...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 6.4.2 Wann aufgrund der Lage eines Arbeitszimmers die Kosten steuerlich anerkannt werden

In seinem Beschluss vom 21.9.2009[1] hatte der BFH entschieden, dass Reiseaufwendungen bei gemischten Reisen nach Maßgabe der Zeitanteile der Reise aufteilbar sind. Bei der Regelung über den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer handelt es sich um eine gesetzliche Spezialregelung, die Vorrang vor den allgemeinen Grundsätzen hat. Konsequenz ist, das eine Auf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 6.4.1 BFH lehnt Aufteilung ab

Der BFH hat es abgelehnt, dass die Kosten für einen Wohnraum, der zu 60 % zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und zu 40 % privat genutzt wurde, anteilig als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können. Der BFH begründet seine Entscheidung insbesondere damit, dass der Gesetzgeber ausdrücklich an den herkömmli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 109 [Autor/Stand] § 2 HmbGrStG regelt die für die Ermittlung des Grundsteuerwerts maßgeblichen Gebäudeflächen. Die Fläche des Grund und Bodens wird im HmbGrStG nicht definiert, aber nach dem Sprachgebrauch allgemein bekannt und regelmäßig Synonym für die Flurstücksfläche. Rz. 110 [Autor/Stand] Bei Gebäudeflächen, die der Wohnnutzung dienen ist Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HmbGr...mehr