Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorge

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / 1

Nicht erst seit Kurzem, aber in jüngerer Zeit merklich zunehmend, versuchen (vermeintlich zukünftige aber auch wirkliche) Erben und (zweifelhaft) (privatschriftlich) (general-)bevollmächtigte Individuen hinsichtlich der (möglicherweise) getätigten Urkundsgeschäfte des Erblassers/Vollmachtgebers über Notare an Informationen über sowohl alle jemals getätigten Urkundsgeschäfte ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Der anwaltliche Vorsorgebevollmächtigte

Rz. 58 Findet sich im näheren Umfeld keine geeignete Vertrauensperson zu Ausübung der Vorsorgevollmacht, kann ein anwaltlicher Vorsorgebevollmächtigter[108] gewählt werden. Dieser ist berufsrechtlich zur Unabhängigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet, darf nur die Interessen seines Mandanten und damit des Vollmachtgebers wahrnehmen. Von Gesetzes wegen darf er sich in keine...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) General- und Spezialvollmacht

Rz. 61 Eine Vollmacht kann entweder für bestimmte Rechtsgeschäfte als Spezialvollmacht oder als alle Rechtsgeschäfte umfassende Generalvollmacht erteilt werden. Lediglich im Rahmen der rechtsgeschäftlichen Vollmachten erscheint eine Einzelvollmacht, beispielsweise eine Kontovollmacht, sinnvoll. Wird dagegen eine Vorsorge dahin gehend angestrebt, eine Betreuerbestellung zu ve...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Gestaltung der Wiederverheiratungsklausel bei der Nießbrauchslösung

Rz. 451 Bei dieser Testamentsform werden die Abkömmlinge regelmäßig zu Erben berufen, wobei dem überlebenden Ehegatten ein Nießbrauchsrecht am Nachlass eingeräumt wird. Vorsorge für den Fall der Wiederverheiratung kann hier bereits bei der Anordnung des Nießbrauchs getroffen werden, nämlich dahin gehend, dass das Nießbrauchsrecht mit der Wiederverheiratung erlischt. Auch hie...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Notarielle Gebühren

Rz. 288 Der Geschäftswert einer notariellen Vorsorgevollmacht richtet sich grundsätzlich gemäß § 98 GNotKG nach dem halben Wert des Aktivvermögens des Vollmachtgebers. Nach § 98 Abs. 4 GNotKG beträgt der Geschäftswert allerdings höchstens 1 Mio. EUR. Aufgrund des Eventualcharakters der Vollmacht kann auch ein höherer Abschlag als 50 % möglich sein.[392] Eine 1,0-Gebühr nach ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / f) Aufenthalts- und Umgangsbestimmung

Rz. 109 Dem Bevollmächtigten kann die Bestimmung darüber übertragen werden, wo sich der Vollmachtgeber aufhalten und mit wem dieser Kontakt haben darf. Unter Entscheidungen über den Aufenthalt fallen Fragen über die Aufnahme in ein Pflegeheim, Hospiz, Krankenhaus und ähnliche Einrichtungen sowie die Auflösung der bisherigen Wohnung. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betr...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / IV. Vertretung in Betreuungsverfahren

Rz. 290 Bei der Vertretung des Mandanten im Betreuungsverfahren besteht die Gefahr, dass der Gegenstandswert des Verfahrens gering bemessen wird und die Leistung des Anwalts in diesem FamFG-Verfahren somit durch die Gebühren nach RVG nicht hinreichend honoriert werden.[393] Es ist daher in jedem Fall empfehlenswert, gemäß § 4 RVG eine schriftliche Vergütungsvereinbarung nach...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / Literaturtipps

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / V. Übernahme von Betreuungen

Rz. 291 Die Vergütung und der Aufwendungsersatz sind nunmehr in den §§ 1875–1881 BGB sowie im VBVG geregelt. Der Aufwendungsersatz und die Aufwandspauschale für die ehrenamtlichen Betreuer befindet sich in §§ 1876–1881 BGB, die für nicht ehrenamtliche Betreuer, mit den Berufsbetreuern, im VBVG. Grundsätzlich werden ehrenamtliche Betreuungen unentgeltlich geführt. Möglich, bei...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / A. Typische Sachverhalte aus der Praxis

Rz. 1 In der Praxis zur Nachfolgegestaltung – privat und im Unternehmensbereich – werden Stiftungen nach wie vor häufig nachgefragt, ohne dass es bei jeder entsprechenden Beratung tatsächlich zu einer Stiftungserrichtung kommen muss. In der Fachliteratur sind Stiftungen vor allem als Ansatz zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge vielfach Gegenstand von Diskussionen.[1] In ...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 6. Neuregelung der Formalien einer transmortalen Vollmacht

Rz. 107 Mit Ablauf des 31.12.2022 trat das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) außer Kraft. Als Nachfolgeregelung trat zum 1.1.2023 im Zusammenhang mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) [107] an seine Stelle. Neu geregelt wurden zum 1.1.2023 die Rechtsnatur und die Rechtsfolgen betreuungsbehördlicher Beglaubigungen von Un...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Muster: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten

Rz. 158 Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Wechselseitige Vorsorgevollmacht der Eheleute __________________...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 1. Personen und Güterstände

Rz. 5 Um sich in jeder Phase der Bearbeitung des Mandats einen schnellen Überblick über die an dem Verfahren beteiligten Personen machen zu können, sollte man sich zunächst bei der Personenerfassung eine Art Familienstammbaum des Mandanten bzw. des Erblassers zeichnen. Weiter ist der Familienstand des Erblassers zu erfassen (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden). Anhand...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / I. Betreuungsrechtsänderungsgesetze

Rz. 1 Am 1.1.1992 trat das Betreuungsgesetz [1] in Kraft, welches insbesondere die für die kautelarjuristische Praxis bedeutende Vorschrift des § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. geschaffen hat. Fortan bestand die Möglichkeit, für den zukünftigen Fall eigener Geschäftsunfähigkeit oder auch bloßer Hilfsbedürftigkeit eine dritte Person auf rechtsgeschäftlicher Grundlage zur Wahrnehmun...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / f) Ehebezogene Zuwendung

Rz. 43 Ehebezogene Zuwendungen dienen der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft, auch wenn sie oftmals ohne eine objektiv messbare Gegenleistung vorgenommen werden. Es werden verschiedene Fallgruppen[112] unterschieden:mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 1. Das jederzeit fällige Auseinandersetzungsverlangen

Rz. 2 Ausgangspunkt für die Teilungsversteigerung ist § 2042 Abs. 1 BGB, wonach jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung des Nachlasses, der sich in Erbengemeinschaft befindet, verlangen kann, sofern weder der Erblasser etwas anderes angeordnet hat noch die Erben durch Vereinbarung einen ganzen oder teilweisen Auseinandersetzungsausschluss bezüglich des Nachlasses vere...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / Literaturtipps

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Wertermittlung der anwaltlichen Gebühren

Rz. 285 Anhaltspunkt für die Wertbestimmung der Vorsorgevollmacht im Bereich der Vermögenssorge ist das Aktivvermögen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Vorsorgevollmacht im Innenverhältnis auf die Zeit der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers beschränkt ist, so dass im Gegensatz zur sofort einsetzenden Generalvollmacht ein Wertabzug vorzunehmen ist. Es ist insoweit...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 1. Grundsätzliches

Rz. 4 Der Erbverzicht ist ein erbrechtlicher abstrakter Verfügungsvertrag mit negativem Inhalt,[10] indem er unmittelbar den Berufungsgrund für die Erbschaft beseitigt, also bereits die Entstehung eines Erb- und/oder Pflichtteilsrechts von vornherein verhindert.[11] § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB zufolge gilt der Verzichtende für die Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge als vor dem ...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 7. Anmerkungen zu den Mustern

Rz. 20 Um die Modalitäten der Bestattung in allen gewünschten Einzelheiten zu regeln, bietet es sich für den Erblasser an, gerade wenn er alleinstehend ist und keine nahen Angehörigen hat, mit einem Bestattungsinstitut einen Bestattungsvorsorgevertrag und gegebenenfalls auch einen Grabpflegevertrag abzuschließen.[59] Der Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages mit einer dre...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 250 & Zustimmung bei Übertragung (siehe auch Rdn 206) Ist der Übergeber zum Übertragungszeitpunkt in Zugewinngemeinschaft verheiratet, sind die Vorschriften der §§ 1365 und 1375 BGB zu beachten. Gemäß § 1365 BGB ist eine Zustimmung des Ehegatten zur Übertragung dann erforderlich, wenn der Übergeber über sein Vermögen im Ganzen verfügt, wobei hier der objektive Wert maßgebl...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Ausgestaltung des Innenverhältnisses

Rz. 116 Um seine Interessen optimal berücksichtigt zu wissen und um der Gefahr des Missbrauchs der Vollmacht entgegenzuwirken, bedarf auch das zugrunde liegende Innenverhältnis bzw. das sog. Grundverhältnis einer sorgfältigen Regelung.[173] Wenngleich Vollmacht und Grundverhältnis voneinander unabhängig sind, bestimmen sich alle Rechte und Pflichten wegen der Ausübung der Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Geldbuße

Rz. 27 [Autor/Stand] Ein weiterer gewichtiger Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit besteht hinsichtlich der Unrechtsfolgen. Während die Begehung einer Straftat mit einer Strafe geahndet wird, kann die Ordnungswidrigkeit nur zur Verhängung einer Geldbuße führen. Sie hat auch repressiven Charakter[2], ist aber keine (echte) Strafe. Was den theoretischen Untersc...mehr

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ZErb 07/2023, Bericht der Jahrestagung VorsorgeAnwalt e.V. 2023

Am 5.5. und 6.5. fand in Münster die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. statt. Tags zuvor fand der vereinsinterne Workshop statt. Herr RA Jochen Faßhauer referierte zu den Themen Laienvorträge und Tätigkeiten als Vorsorgeanwalt, Frau FAinFamR, FAinErbR Beatrix Rütten, Herr FAErbR Dr. Dietmar Kurze und Herr FAErbR Dieter Trimborn von Landenberg sprachen über ihre Erfahrungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 294 [Autor/Stand] Die Anzeige- und Mitwirkungspflichten, die die AO und die Einzelsteuergesetze dem Stpfl. und beteiligten Dritten auferlegen, werden ergänzt bzw. verschärft durch die vielfältigen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (§ 8 GwG) Sorgfalts- (§§ 10 ff. GwG) sowie und Meldepflichten (§§ 23a, 43 ff. GwG) und ein erforderliches Risikomanagement (§§ 4 ff. G...mehr

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AGS 07/2023, Entschädigungs... / II. Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

1. Gesetzliche Grundlagen Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält gem. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO PKH, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Dabei gelten die Regelungen der ZPO über ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Trinkwasserverordnung / 1.2 Trinkwasserverordnung 2023

Zuletzt ist die "Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung" am 24.6.2023 in Kraft getreten. Hintergrund dieser Novelle ist die Umsetzung europäischer Vorgaben in deutsches Recht.[1] Hinweis Wesentliche Neuerungen der TrinkwV 2023 Mit einer Frist bis 12.1.2026 müssen alte Bleileitungen ausgetauscht oder stillgelegt werden (§ 17 Abs. 1 TrinkwV). Sämtliche mit d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stellplatz (WEMoG) / 3.1 Stellplatznutzung

Eine Änderung der dinglichen Zuordnung der Pkw-Abstellplätze betrifft den Kernbereich des Sondereigentums und ist daher der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung entzogen.[1] So also etwa in der Teilungserklärung die Kfz-Stellplätze bestimmten einzelnen Sondereigentumseinheiten zugeordnet sind, können diese nicht durch Beschluss anderen Sondereigentumseinheiten zugeor...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stellplatz (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Ob es um die Zuordnung von Stellplätzen zu Sonder- oder Gemeinschaftseigentum, die Einräumung eines Sondernutzungsrechts, die Kostenverteilung, eigenmächtige bauliche Veränderungen oder lediglich um Gebrauchsregelungen geht, beim Thema "Stellplatz" kommt es häufig zu Streitigkeiten unter den Wohnungseigentümern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 3 Abs. 1 Satz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Trinkwasserverordnung (Zert... / 1 Normengeschichte

Die Trinkwasserverordnung [1] stammt aus dem Jahr 1975.[2] Sie trat im Januar 1976 in Kraft. Ihre Ermächtigungsgrundlage, § 11 Abs. 2 Satz 1 des früheren Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz – BSeuchG), gestattete es dem Bundesminister für Gesundheit durch Rechtsverordnung zu bestimmen, welchen Anforderungen u. a....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / 2 Leistungen

Das soziale Recht auf Zugang zur Sozialversicherung garantiert Ansprüche auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter.[1] Dazu gehören nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.6.1 Anrechnung von Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (§§ 1, 3 Abs. 1, 10 BUrlG)

Rz. 69 Beispiel Ein Tarifvertrag enthält folgende Regelung: Der Urlaub beträgt pro Urlaubsjahr 25 Tage. Kuren und Heilverfahren, für die dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 9 Abs. 1 EFZG zustehen, können auf den Erholungsurlaub gem. Nr. 1 angerechnet werden. Die Anrechnung darf nicht mehr als 10 Urlaubstage umfassen. Lösung Eine solche Regelung ist insofe...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.2.3.2 Vorsorge für Alter und Erwerbsunfähigkeit

Ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens kann der Berechtigte neben dem Elementarunterhalt auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters oder der Erwerbsunfähigkeit verlangen. Vor der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens partizipiert der Berechtigte über den Versorgungsausgleich an der Altersvorsorge, die der verpflichtete Ehegatte betreibt...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.5.2.2 Zusätzliche Altersvorsorge

Es entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH, dass Aufwendungen für eine zusätzliche Altersversorgung in begrenzter Höhe grundsätzlich unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind. Der BGH hat bereits vor einigen Jahren erkannt, dass durch die aus dem Erwerbseinkommen abzuführenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine angemessene Altersversorgung ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.3 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB)

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Nach früherer und jetzt wieder aktueller Rechtsprechung gilt das Stichtagsprinzip: Abzustellen ist primär auf die ehelichen Lebensverhältnisse, die bei Rechtskraft der Ehescheidung maßgebend waren.[212] Zwischenzeitlich gab es eine Phase, in der der BGH eine die früheren ehelich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.1.2 Mindesttodesfallschutz bei Lebensversicherungen

Im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungsteuer wurden zunehmend Versicherungsverträge mit einem minimalistischen Versicherungsschutz hinsichtlich des biometrischen Risikos angeboten. Beispielsweise gibt es Verträge, bei denen im Todesfall nur 1 % über dem zu diesem Zeitpunkt angesammelten Vermögen gezahlt werden. Bei Verträgen mit einem derart minimalistischen Versic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 204 Erricht... / 2.1.2 Vorsorgedateisysteme

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erlaubt die Datenverarbeitung in Vorsorgedateisystemen. Als Zweck werden die einheitliche Beurteilung vergleichbarer Versicherungsfälle, gezielte Maßnahmen der Prävention zu ergreifen und geeignete Maßnahmen der Prävention und zur Teilhabe zu gewinnen. Zu diesem Zweck dürfen alle in Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 14 genannten Daten erhoben werden. Aufgrund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.1.1.4 Besteuerung der vermögensverwaltenden Versicherungsverträge

In den Fällen einer individuellen Vermögensverwaltung tritt der Vorsorgecharakter einer Lebensversicherung soweit hinter dem Zweck der Kapitalanlage zurück, dass eine privilegierte Besteuerung nicht angemessen erscheint. Vielfach preisen die Anbieter oder Vermittler derartige Produkte als sog. "Versicherungsmantel" an, was dokumentiert, dass es nicht um die Vorsorge durch ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 204 Erricht... / 2.1.6 Renten-Dokumentation

Rz. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 erlaubt die Verarbeitung von Daten über Entschädigungsfälle, in denen Rentenleistungen oder Leistungen bei Tod erbracht werden. Dadurch sollen Erkenntnisse über den Rentenverlauf und zur Verbesserung der Prävention und der Maßnahmen zur Teilhabe gewonnen werden. Hierfür dürfen nach Abs. 2 Satz 3 nur Daten nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 12 erhoben wer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 204 Erricht... / 2.1.4 Berufskrankheiten-Dokumentation

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 erlaubt, Berufskrankheitenanzeigen, Daten über Verwaltungsverfahren und Entscheidungen über Berufskrankheiten in einer Berufskrankheiten-Dokumentation zu verarbeiten. Dadurch sollen Häufigkeiten und Entwicklungen im Berufskrankheitengeschehen sowie wesentliche Einwirkungen und Erkrankungsfolgen dargestellt und Erkenntnisse zur Verbesserung der Präve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 204 Erricht... / 2.1.3 Unfalldokumentation

Rz. 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erlaubt die Dokumentation über Arbeits- und Wegeunfälle. Damit sollen Größenordnungen, Schwerpunkte und Entwicklungen der Unfallbelastung in einzelnen Bereichen dargestellt werden, um Erkenntnisse zur Verbesserung der Prävention und der Maßnahmen zur Teilhabe zu gewinnen. Konkret können damit Unfallverhütungsvorschriften weiterentwickelt und neue Un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 204 Erricht... / 2.1.1 Daten über Verwaltungsverfahren und Entscheidungen nach § 9 Abs. 2

Rz. 5 Die Errichtung eines Dateisystems ist gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zulässig, um Daten über Verwaltungsverfahren und Entscheidungen nach § 9 Abs. 2 zu verarbeiten. Gemäß § 9 Abs. 2 ist eine Krankheit, die nicht in der Berufskrankheitenverordnung aufgeführt ist oder bei der die dort genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, unter bestimmten Voraussetzungen wie eine Berufsk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 204 Erricht... / 2.1.5 Rehabilitations- und Teilhabe-Dokumentation

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 erlaubt, Daten über Entschädigungsfälle, in denen Leistungen zur Teilhabe erbracht werden, in dieser Dokumentation zu sammeln. Dadurch sollen Schwerpunkte der Maßnahmen zur Teilhabe dargestellt werden, damit Erkenntnisse zur Verbesserung der Prävention und der Maßnahmen zur Teilhabe gewonnen werden können. Hierfür dürfen nach Abs. 2 Satz 3 nur Daten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 204 Erricht... / 2.5 Öffnungsklausel

Rz. 14 Die Errichtung weiterer Dateisysteme für mehrere Unfallversicherungsträger bei einem Unfallversicherungsträger oder bei einem Verband der Unfallversicherungsträger ist nach Abs. 4 Satz 1 zulässig. Die Dateisysteme müssen erforderlich sein zur Verhütung von Versicherungsfällen oder die Abwendung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die Errichtung eines solchen Dat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 13 Übersicht über die Tätigkeitsbereiche im Sozial- und Erziehungsdienst

Es können 6 Tätigkeitsbereiche unterschieden werden: Kinderpflegerin Erzieherin, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerzieherinnen Handwerklicher Erziehungsdienst Heilpädagogen Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge, Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung Leiterin von Kindertagesstätten Die Eingruppierung in sämtlichen Tätigkeitsbereichen richtet sich nach der auszuübenden T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Infektionsschutz / 2.1 Gesundheitswesen/Wohlfahrtspflege

Infektionsschutz ist wegen des erhöhten Risikos im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege[1] ein umfangreiches Thema, das immer auf den Schutz von Patienten/Betreuten und Personal zielt. Zu berücksichtigen sind dabei: Die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, z. B. im Hinblick auf das Auftreten meldepflichtiger Krankheiten, Isolations- und Quarantänemaßnahmen, Hygiene...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Infektionsschutz / 2 Infektionsschutz in besonderen Bereichen

In Bereichen, in denen besondere Infektionsrisiken bestehen, greift für den Schutz der Beschäftigten die BioStoffV. Danach muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, wobei die zu erwartenden Infektionserreger nach Kriterien wie Gefährlichkeit der Erkrankung, Ansteckungsgefahr/Impfmöglichkeit und Gefahr für die Allgemeinheit in 4 vorgegebene Risikogruppen eingestuf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Infektionsschutz / 2.3 Biotechnologie

In der Biotechnologie überlagert sich der Schutz der Mitarbeiter mit dem erforderlichen Produktschutz und dem Schutz von Umwelt und Bevölkerung, z. B. vor gentechnisch veränderten Erregern. Generell gehen die strengeren Bestimmungen der Gentechnikgesetzgebung immer vor. Vor allem die Gentechniksicherheitsverordnung enthält u. a. auch konkrete Arbeitsschutzanforderungen. Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 270 Zuweisu... / 2.4 Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen (Abs. 4)

Rz. 13g Die Krankenkassen erhalten jährlich aus dem Gesundheitsfonds eine Pauschale für jeden Versicherten, der an Leistungen der Mutterschaftsvorsorge, Gesundheits- oder Früherkennungsuntersuchungen, zahnärztlichen Individualprophylaxe sowie Schutzimpfungen teilgenommen hat (Satz 1). Das BAS ermittelt die Höhe der Zuweisungen und weist den Krankenkassen die Mittel zu (Satz 2). D...mehr