Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorge

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung bei der kieferorthopädischen Behandlung neu bestimmt und eingegrenzt worden. Abs. 2 wurde mehrfach geändert. Nach Satz 1 sind durch Art. 1 des 8. SGB V-ÄndG v. 28.10.1996 (BGBl. I S. 1559) zunächst die Sätze 2 bis 5 wegen der sog. Mehrko...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.3 Voraussetzung für die Kürzung: Rentenbeginn nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit/stationären Behandlung

Rz. 35 Unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsgeschichte greift der Krankengeldkürzungstatbestand des § 50 Abs. 2 erst dann ein, wenn die anrechenbare Leistung von einem Zeitpunkt an bewilligt wird, der nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, nach Beginn der stationären Krankenhaus- oder Vorsorge-/Rehabilitationsbehandlung liegt (BSG, Urteil v. 4.6.2019, B 3 KR 15/18 R, sowie ...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.1.3 Behandlungsfreiheit/Grenzen

Rz. 5 § 28 Abs. 1 sieht die dem Vertragsarzt zukommende Tätigkeit nicht nur in der Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls Krankheit, sondern gerade auch in der von ihm zu verantwortende Einleitung, Durchführung und Überwachung einer den Zielen des § 27 Abs. 1 gerecht werdenden Behandlung. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt den Versicherten insoweit Leistun...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern dienen dem Zweck, Krankheiten aufzuspüren, die die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden. Damit wird gleichzeitig ein Beitrag zur Senkung der Säuglingssterblichkeitsrate in Deutschland geleistet. Seit dem 1.7.1997 war zu den bisher 9 Untersuchungen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.2 Anzurechnende Rentenarten

Rz. 34 Bei den in § 50 Abs. 2 aufgeführten Renten/Leistungen handelt es sich um spezielle Renten aus der Alterssicherung der Landwirte (Nr. 1): Die Alterssicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt und zielt seit ihrer Einführung im Jahr 1957 auf eine Teilsicherung des Lebensunterhaltes ab. Diese Teilsi...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Zweck der Testamentsvollstreckung und Folgen

Die Testamentsvollstreckung, geregelt in §§ 2197 ff. BGB, beruht vor allem auf dem Interesse des Erblassers am künftigen Schicksal seines Vermögens. Die mit der Testamentsvollstreckung verbundene sachkundige, fremdnützige und unparteiische Willensvollstreckung dient der Absicherung von Nachfolgegestaltungen und der Verwirklichung der Zielvorstellungen des Erblassers gem. § 22...mehr

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Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 2.1 Ärztliche Weiterbildung

Rz. 4 Die ärztliche Weiterbildung ist in Deutschland Aufgabe der Ärztekammern/Landesärztekammer der Bundesländer. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat zwar eine auf Beschlüssen des Deutschen Ärztetages und ihres Vorstandes beruhende (Muster-)Weiterbildungsordnung entwickelt, die rechtlich gesehen für die Ärztekammern/Landesärztekammern aber nur empfehlenden Charakter hat. Maßgebe...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 3 Literatur

Rz. 9 Huster, Prävention nach dem SGB V – Grundfragen und Regulierungsprobleme, VSSAR 2019, 329.mehr

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Sommer, SGB V § 20g Modellv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20g wurde durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) mit Wirkung zum 25.7.2015 in das SGB V eingefügt.mehr

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Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 2.1 Verpflichtung zu Förderung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Neuregelung der Förderung der Selbsthilfe in § 20c bringt abweichend von der bisherigen Soll-Regelung eine unbedingte Förderverpflichtung im Rahmen der Festlegungen des Abs. 3. Diese Förderverpflichtung soll sicherstellen, dass das vorgesehene Fördervolumen nicht unterschritten wird. Allerdings besteht auch zukünftig kein Rechtsanspruch auf die Förderung, wie dies ...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 2.2 Elemente der nationalen Präventionsstrategie (Abs. 2 bis 4)

Rz. 4 Wesentliche Elemente der nationalen Präventionsstrategie sind nach Abs. 1 Nr. 1 die Entwicklung und die Vereinbarung bundeseinheitlicher gemeinsamer Rahmenempfehlungen, sowie nach Abs. 2 Nr. 2 die Erstellung eines Berichts über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention in jeder Legislaturperiode. 2.2.1 Trägerübergreifende Rahmenempfehlungen (Abs. 3) Rz. 5 D...mehr

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Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20h ist ursprünglich als § 20c durch Art. 1 Nr. 12 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 376) mit Wirkung zum 1.1.2008 eingefügt worden. Er ergänzte und konkretisierte die bis dahin in § 20 enthaltenen Regelungen zur Förderung der Selbsthilfe als Ziel der Prävention und Rehabilitation. Die ...mehr

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Sommer, SGB V § 20g Modellv... / 2.2 Ziele der Modellvorhaben (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 4 Gesetzlich definiertes Ziel eines Modellvorhabens muss die Verbesserung der Qualität und Effizienz der Versorgung mit Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten und mit Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sein. Nach Satz 3 können die Modellvorhaben auch der wissenschaftlich fundierten Auswahl geeigneter Maßnahmen der Zusammenarbeit...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Obwohl Empfängnis und Schwangerschaft keine Krankheiten sind (BSGE 39 S. 167), hat der Gesetzgeber damit im Zusammenhang stehende Leistungen in den Dritten Abschnitt des SGB V (Leistungen zur Verhütung von Krankheiten) eingeordnet. Dabei ist die Überschrift des § 24a – Empfängnisverhütung – eher missverständlich. Der Anspruch nach dieser Vorschrift umfasst Leistungen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.1 Anspruchsinhalt

Rz. 3 Leistungen zur Empfängnisverhütung bzw. Empfängnisregelung können männliche und weibliche Versicherte in dem von ihnen zu bestimmenden Bedarfsfall in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen gilt als der Versicherungsfall. Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme muss daher ein Versicherungsverhältnis (Mitgliedschaft oder Familienversicherung) oder ein nachgehen...mehr

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Sommer, SGB V § 20g Modellv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bereits seit dem 2. GKV-Neuordnungsgesetz aus dem Jahr 1997 können Krankenkassen und ihre Verbände zur Weiterentwicklung der Versorgung Modellvorhaben durchführen oder mit Leistungserbringern vereinbaren. Gemäß § 63 Abs. 1 können die Krankenkassen und ihre Verbände im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit de...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 2.1 Entwicklung der nationalen Präventionsstrategie (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Pflegekassen eine gemeinsame nationale Präventionsstrategie zu entwickeln. Deren Ziel ist die Vereinbarung bundeseinheitlicher, trägerübergreifender Rahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention, die wiederu...mehr

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Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20f wurde durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) mit Wirkung zum 25.7.2015 in das SGB V eingefügt. Rz. 1a Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) v. 10.2.2020 (BGBl. I S. 148) hat mit Wirkung zum 1.3.2020 du...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 3 Literatur

Rz. 22 Hümmer, Die Vereinbarkeit verpflichtender Früherkennungsuntersuchungen von Kindern mit Art. 6 GG, ZfL 2007, 46. Kunkel, Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen – Präventives Potenzial noch besser ausschöpfen!, BKK 2006, 390. Lampert, Prävention und Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche, KrV 2003, 17. Roolf, Neue Leistungen zum Kariesschutz bei...mehr

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Sommer, SGB V § 20g Modellv... / 2.1 Träger der Modellvorhaben (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Abs. 1 benennt als Träger der Modellvorhaben die Leistungsträger nach § 20d Abs. 1 und ihre Verbände. Das sind mithin die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. Diese können einzeln oder zusammen Vereinbarungen zu Modellvorhaben treffen. Sie können auch K...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.4 Erarbeitung von gemeinsamen Empfehlungen nach § 25 (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 9 Gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 3 hat die BAR dafür zu sorgen, dass zur Optimierung der Rehabilitationsprozesse und -grundsätze neben der Gemeinsamen Empfehlung "Reha-Prozess" (Abs. 2 Nr. 2) weitere Gemeinsame Empfehlungen i. S. d. § 25 erarbeitet werden. Ziel ist insbesondere die Stärkung/Sicherung der Zusammenarbeit. Damit sollen z. B. Schnittstellenprobleme vermieden, Strukturen...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 3 Literatur

Rz. 10 Breucker, Neue Qualität der Arbeit – neue Qualität der Prävention?, GSP 2018, 13. Düwell, Schritte auf dem Weg zu einem betrieblichen Gesundheitsmanagement, jurisPR-ArbR 45/2015 Anm. 1. Gehrs/Brügge, Gesundheitsförderung für Arbeitnehmer – Wie Arbeitgeber die Gesundheit aus lohnsteuerrechtlicher Sicht fördern können, StuB 2018, 663. Pionteck/Gash, Unfallversicherungsschu...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abschließend, ob und ggf. in welchem Umfang die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Leistung der Krankenkasse entstehenden notwendigen Fahrkosten von dieser übernommen werden (BSG, Urteil v. 13.12.2016, B 1 KR 2/16 R). Während Abs. 1 Satz 1 und 3 sowie Abs. 2 Satz 1 die Anspruchsvoraussetzungen für die Übernahme der Fahrkosten durch die K...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.2 Beratung zur Empfängnisregelung (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 4 Die ärztliche Beratung (vgl. zum Folgenden insgesamt die Konkretisierungen unter B.2.ff. der Richtlinie) zu Fragen der Empfängnisregelung ist Inhalt der vertragsärztlichen Versorgung. Deshalb kann unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen oder ermächtigten Ärzten und medizinischen Einrichtungen frei gewählt werden. Die ärztliche Beratung schließt sowohl...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.1.1 Diagnose einer Krankheit

Rz. 4 Der Versicherte hat einen Naturalleistungs- oder Naturalverschaffungsanspruch (Primäranspruch) auf die Sach- oder Dienstleistung der Kasse. Dieser sog. Anspruch dem Grunde nach legt nur die Rahmenbedingungen für die Entstehung möglicher Ansprüche fest. Der konkrete Leistungsanspruch ergibt sich grundsätzlich aus dem materiellen Leistungs- bzw. Leistungserbringungsrecht...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Früherkennungsmaßnahmen für Kinder waren schon Gegenstand einer Regelung in § 181 Abs. 1 Nr. 1 RVO. Allerdings wurden nur Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres erfasst. Die Norm wurde durch das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt und begründete einen Anspruch auf Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bis zur Vollend...mehr

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Sommer, SGB V § 25 Gesundhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hat in Abs. 4 Satz. 2 die Wörter "Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen" durch die Wörter "Gemeinsamer Bundesausschuss" ersetzt. Dabei handelt es sich um eine Folgeänderung zu § 91. Der Gemeinsame Bundesausschuss ersetzt die bisherigen Normsetzungsgremien und trifft alle versorgungsrelevanten Ent...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.3 Psychotherapeutische Behandlung (Abs. 3)

Rz. 16 Durch das Gesetz über die Berufe des Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichentherapeuten sind die Konsequenzen aus der Schaffung dieser neuen Heilberufe gezogen worden. Diese Berufsgruppen sind nunmehr wie bisher schon Ärzte zur psychotherapeutischen Behandlung der Versicherten zugelassen. Die Psychotherapeuten sind nunmehr nicht mehr lediglich Hilfspersonen...mehr

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Sommer, SGB V § 25 Gesundhe... / 2.1 Anspruch auf ärztliche Gesundheitsuntersuchungen und Präventionsempfehlung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Versicherte haben nach § 25 Abs. 1 Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung, die eine Früherkennung und damit auch eine rechtzeitige Behandlung ermöglichen soll. Die Gesundheitsuntersuchungen können infolge der Änderung durch das Präventionsgesetz jetzt schon von Versicherten beansprucht werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die zuvor in Abs. 1 vor...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Ziel ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften innerhalb einer organisatorischen Einheit, um eine...mehr

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Triebfahrzeugführer (Profes... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Triebfahrzeugführer (Profes... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Durchführung bzw. Veranlassung einer allgemeinen ärztlichen Untersuchung gemäß Anlage 4 TfV, bei Tf älter als 40 Jahre ist zusätzlich ein Ruhe-EKG notwendig, Durchführung bzw. Veranlassung einer regelmäßigen Untersuchung der sensorischen Funktionen Seh- und Hörvermögen sowie Farbwahrnehmung, Durchführung bzw. Veranlassung einer Blut- oder Urinanalyse zur Feststellung von Diabe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Triebfahrzeugführer (Profes... / Zusammenfassung

Überblick Ein Triebfahrzeugführer (Tf), heute umgangssprachlich häufig noch Lokomotiv- oder Lokführer genannt, steuert Lokomotiven bzw. Triebfahrzeuge von Zügen des Personen- oder Güterverkehrs auf Schienen im Nah- und Fernverkehr. Dies kann ebenso Aufgaben des Rangierbetriebes wie das Bedienen sogenannter Nebenfahrzeuge, z. B. Reparaturzüge im Gleisbau sowie Triebfahrzeuge ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Rahmenbedingungen

Rz. 1 Zu den wichtigsten Aufgaben der Betriebswirtschaft zählt es u. a., den Bestand eines Unternehmens für die Zukunft zu sichern. Dabei kommt es darauf an, einerseits erkannte Mängel zu beseitigen, andererseits vorhandene Stärken zu fördern. Für den Unternehmer ist damit regelmäßig der Wunsch verbunden, auch die materielle Vorsorge für die folgende Generation zu treffen. B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherungspflicht (... / 1 Inhalt der Verkehrssicherungspflicht

Der Verkehrssicherungspflichtige muss das Grundstück auf Gefahrenquellen überprüfen und diejenigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen, die nach den Gesamtumständen objektiv erforderlich und zumutbar sind und die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Gefahren zu bewahren.[1] Die Verk...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Medizinische Untersuchung / 3 Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen

In bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen ist eine medizinische Untersuchung von Arbeitnehmern erforderlich: Gemäß §§ 32 ff. JArbSchG bedarf es vor der Beschäftigung eines Jugendlichen einer ärztlichen Erstuntersuchung und der Vorlage einer diesbzgl. Bescheinigung beim Arbeitgeber. Ziel ist es, gesundheitlichen Beeinträchtigungen des jugendlichen Organismus durch die Besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2025, Zugang der Er... / 2 Anmerkung

Die aktive Weiternutzung von Instagram-Konten verstorbener Influencer ist vererblich und dennoch sollten Influencer nach wie vor Vorsorge treffen 1. Entscheidung des OLG Oldenburg: Instagram-Konto darf aktiv weitergenutzt werden Die mittlerweile rechtskräftig gewordene Entscheidung des OLG Oldenburg beantwortet die vom BGH[1] ausdrücklich offengelassene Frage nach der aktiven ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2025, Anregungen für... / II. Was ist eine Versicherung und was nicht?

Ganz allgemein ist die grundlegende Idee einer Versicherung eine Verbindung zwischen einer rein privaten Vorsorge (im Regelfall durch Rücklagen) und einer rein kollektiven (zum Beispiel durch Umlagen). Der private Vorsorgeanteil liegt in dem Abschluss einer Versicherung und der Erfüllung der darin geregelten Pflichten und Obliegenheiten, der kollektive Anteil hingegen betrif...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / IV. Freier Markt und staatliche Regulierung

Grundsätzlich ist eine Versicherung sinnvoll, wenn sie erstens für die Versicherungsnehmer per Saldo vorteilhafter ist als die private Vorsorge oder die Absicherung über Solidarleistungen, zweitens die Versicherer wirtschaftlich nicht überfordert und drittens gesellschaftlichen Interessen nicht zuwiderläuft. Dieser Grundsatz bedarf weiterer Darlegungen: 1. Was soll versicherb...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / 2. Impulse zur Frage, was erlaubt sein darf

Die Abgrenzung zwischen noch versichertem Risiko und der Überschreitung der versicherten Grenzen schafft Anlass zu klären, was, und ggf. unter welchen Bedingungen, erlaubt sein soll und was nicht mehr. In einer immer technologiebestimmten Gesellschaft steigen ohne entsprechende Vorsorge die Schadenspotentiale. Die Kalkulationen der Versicherer für die Nutzung von Technologie ...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / a) Sachversicherungen

Sachversicherungen sind die Klassiker des Versicherungsrechts. Sie können als reine Absicherungsinstrumente gegen wirtschaftliche Überforderungen bei hohen Risiken für Haftungsverbindlichkeiten dienen, können aber auch unterhalb der Schwelle der wirtschaftlichen Überforderung sinnvoll sein, um große Sprünge im Aufwand zu glätten. Bei kleineren Schäden bei Ereignissen des tägl...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / b) Systemkonkurrenz zu den Sozialversicherungen

Unterschiedliche Beiträge und Leistungen zwischen privaten und Sozialversicherungen werden oft als ungerecht empfunden. Die Prämienbildung über einen mäßig regulierten Versicherungsmarkt lässt einen Leistungsvergleich mit den gesetzlich detailliert geregelten Sozialversicherungsleistungen kaum zu, auch wenn die Leistungsversprechen von privaten Krankenversicherungen oft Bezu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1 Wohnsitz

Rz. 25 Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Der Begriff der Wohnung umfasst all jene Räumlichkeiten, die sich für einen längeren Aufenthalt eignen und die Befriedigung von elementaren Lebensbedürfnissen zulassen. Von dem Beibeha...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / 2. Was muss versichert werden müssen?

Wann ist eine Pflicht, sich versichern zu müssen, gerechtfertigt? Bei Risiken für fremde Schäden durch gefahrgeneigte Handlungen oder dem Betrieb technischer Anlagen mit Betriebsgefahr ist die Rechtfertigung für eine Versicherungspflicht wie nach dem Pflichtversicherungsgesetz offensichtlich. Bei eigenen Risiken ist das anders. Dort gibt es im privaten Versicherungsrecht grun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Der erweiterte Kreis der Anspruchsberechtigten nach § 1 Abs. 3

Rz. 76 Mit § 1 Abs. 3 erweitert der Gesetzgeber in Abweichung von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 den Kreis der Anspruchsberechtigten auf "im Rechtssinne (noch) nicht mit dem Kind verwandte Personen". [1] Anspruchsbegründend wirkt im Falle des § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 eine "rechtlich verfestigte Familienbeziehung."[2] § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 regelt den Zeitraum bis zur Feststell...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2.2 Der Begriff der Haushaltsgemeinschaft

Rz. 38 Der Gesetzgeber macht nicht nur die Betreuung und Erziehung des Kindes durch den Berechtigten zur Voraussetzung[1], sondern verengt den anspruchsberechtigten Personenkreis, indem er das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft[2] mit dem Kind fordert. Der Begriff des Haushalts wird im BEEG nicht definiert.[3] Nach der Rechtsprechung des BSG ist ein Haushalt eine durch fam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2025, Anregungen für... / c) Obliegenheiten

Die Musterfassung des Gesamtverbandes der Versicherer für die Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen erläutern zwar, dass es sich bei Obliegenheiten um "Verhaltensregeln" handelt, deren Verletzung den Versicherungsschutz gefährden kann, führt dies aber nicht weiter aus und verzichtet, anders als beim Ausschluss, auf eine Begründung.[36] Angemessene Obliegenheiten stä...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers

Leitsatz 1. Erziehung von Kindern im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL bezieht sich auf die planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen zu tüchtigen und mündigen Menschen. 2. Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers kann diese Voraussetzungen erfüllen. 3. Bei Fehlen eines förmlichen Anerkennungsverfahrens kann jedenfalls dann von einer Einrichtung mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter gleicher Zielsetzung aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Stolpern und Stürzen / 3.1 Verhalten

Eine wirkungsvolle Prävention besteht darin, über mögliche Gefahren und geeignete Maßnahmen zu informieren und für stolper- und sturzfreies Arbeiten zu sensibilisieren. Die Berufsgenossenschaften haben hier ein großes Potenzial zur Prävention erkannt und führen laufend Aktionen durch. Verhaltensänderungen werden u. a. erreicht durch: Kampagnen, Informationsmaterial, z. B. Plak...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Säure / Zusammenfassung

Begriff Säuren sind häufig farblose bis gelbliche Flüssigkeiten oder kommen als wässrige Lösungen von festen Säuren zum Einsatz (z. B. Zitronensäure). Je nach Konzentration sind sie wasserähnlich bis ölig. Charakteristisch für Säuren ist die saure Reaktion in Wasser (pH-Wert <7), Universalindikatorpapier färbt sich rot. Eine Säure kann mehr oder weniger stark ätzend bzw. rei...mehr