Rz. 8

Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 erlaubt, Berufskrankheitenanzeigen, Daten über Verwaltungsverfahren und Entscheidungen über Berufskrankheiten in einer Berufskrankheiten-Dokumentation zu verarbeiten. Dadurch sollen Häufigkeiten und Entwicklungen im Berufskrankheitengeschehen sowie wesentliche Einwirkungen und Erkrankungsfolgen dargestellt und Erkenntnisse zur Verbesserung der Prävention und der Maßnahmen zur Teilhabe gewonnen werden. Aufgrund dieser Ermächtigung hat die DGUV 2010 die BK-Dok 2008 Dokumentation des Berufskrankheitengeschehens herausgegeben (https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2094). Hierfür dürfen nach Abs. 2 Satz 3 nur Daten nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 12 erhoben werden.

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