Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Buciek, Vollstreckung von Steuerforderungen und § 850f ZPO, DB 1988, 882; Strunk, Der Anwendungsbereich des § 319 der Abgabenordnung, BB 1992, 1907; Lemaire, Pfändungsschutz bei der Forderungspfändung, AO-StB 2004, 227.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die §§ 309 bis 321 AO regeln die Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte. § 309 AO hat allein die Pfändung einer Geldforderung zum Gegenstand. Durch entsprechende Bezugnahme findet § 309 AO allerdings auch Anwendung bei Pfändungen von Herausgabeansprüchen und Leistungen von Sachen (§ 318 Abs. 1 AO) sowie ferner für die Vo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 266 Sonstige Fälle beschränkter Haftung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist § 786 ZPO nachgebildet. §§ 781–784 ZPO s. § 265 AO Rz. 1. § 1480 BGB Haftung nach der Teilung gegenüber Dritten Wird das Gesamtgut geteilt, bevor eine Gesamtgutsverbindlichkeit berichtigt ist, so haftet dem Gläubiger auch der Ehegatte persönlich als Gesamtschuldner, für den zur Zeit der Teilung eine solche Haftung nicht ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kraemer, Kosten im Vollstreckungsverfahren, DStZ 1988, 515; Lemaire, Kostentragung nach Pfändungsmaßnahmen, AO-StB 2004, 377; Kranenberg, Vollstreckung von Vollstreckungskosten, AO-StB 2013, 121.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Regelung durch das Recht der Europäischen Union

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Abs. 1 Satz 1 AO ordnet an, dass die Steuern durch das Recht der EU "geregelt" sein müssen. Es kommt – wie bei dem Merkmal "Regelung durch Bundesrecht" – lediglich darauf an, ob eine Regelung tatsächlich vorliegt, nicht dass die EU über eine entsprechende Regelungskompetenz verfügt (vgl. Musil in HHSp, § 1 AO Rz. 33; Seer in Tipke/K...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Sitzungspolizei

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit Sitzungspolizei sind alle Maßnahmen gemeint, die der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung, d. h. der äußeren Ordnung des Verfahrensablaufs und dem Schutz der Verfahrensbeteiligten, im Interesse einer ordnungsgemäßen Prozessführung dienen (BVerfG v. 14.07.1994, 1 BvR 1595/92, 1 BvR 1606/92, BVerfGE 91, 125; Brandis in Tipke/Kr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 1362 BGB – auf den § 739 ZPO Bezug nimmt – wird zugunsten der Gläubiger des Ehemannes oder der Ehefrau vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Gegenstände dem Schuldner gehören. Diese – widerlegliche – Vermutung gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben und sich die Sachen im Besitz d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Grundsätze für die Inanspruchnahme der Gesamtschuldner

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Inanspruchnahme der Gesamtschuldner durch die Finanzbehörde wird in § 44 AO nicht angesprochen. Sie ist in das Ermessen der Finanzbehörde (s. § 5 AO) gestellt. § 44 AO bestimmt lediglich, gegen welche Personen die Forderung gerichtet werden kann. Soweit es sich um die Inanspruchnahme eines Haftenden auf Zahlung handelt, ist § 219 AO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist eine spezialgesetzlich geregelter Fall einer Vollstreckung "anderer Leistungen als Geldforderungen" (§ 328 Abs. 1 Satz 2 AO). Eine Erzwingung von Sicherheiten im Wege der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln i. S. der §§ 328 ff. AO ist unzulässig.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

App, § 328 AO – Stärken und Schwächen einer Vorschrift, DStZ 1991, 242; App, Rechtsbehelfe im Verfahren zur Erzwingung von Anordnungen der Finanzämter, BB 1991, 1392; App, Von alten zu neuen Problemen der Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen, StVj 1992, 257; Becker, Zwangsgelder in der Außenprüfung, StBp 2002, 317.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Einwendungen nach §§ 772 bis 774 ZPO

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Vollstreckung können auch die Einwendungen nach §§ 772 bis 774 ZPO geltend gemacht werden (§ 262 Abs. 1 Satz 1 AO). § 772 ZPO Drittwiderspruchsklage bei Veräußerungsverbot Solange ein Veräußerungsverbot der in den §§ 135, 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art besteht, soll der Gegenstand, auf den es sich bezieht, weg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Kosten

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da das Mahnverfahren kein Teil der Vollstreckung ist, werden für das Mahnverfahren keine Kosten erhoben (§ 337 Abs. 2 Satz 1 AO). Der Vollstreckungsschuldner hat allerdings die Kosten zu tragen, die durch einen Postnachnahmeauftrag entstehen (§ 337 Abs. 2 Satz 2 AO).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Sicherungsanordnung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anordnung soll einen bestehenden Zustand sichern. Ob ein Anordnungsanspruch besteht, richtet sich dementsprechend danach, ob der Antragsteller einen Anspruch darauf hat, den in Frage gestellten Zustand aufrecht zu erhalten. Da für Anfechtungsklagen der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 FGO vorrangig ist (s. Rz. 2), kom...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Anordnung einer Ersatzzwangshaft ist, (1.) dass ein gegen eine natürliche Person festgesetztes Zwangsgeld (§ 329 AO) uneinbringlich ist, (2.) die Androhung des Zwangsgeldes einen entsprechenden Hinweis enthielt und (3.) der Verpflichtete die auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt bzw. ihr zuwidergehandelt hat. Ob di...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Aufrechnungserklärung (§ 226 Abs. 1 AO i. V. m. § 388 BGB)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 388 BGB erfolgt die Aufrechnung durch einseitige, empfangsbedürftige Erklärung gegenüber dem Aufrechnungsgegner. Die Aufrechnungserklärung der Finanzbehörde ist in gleicher Weise wie die des Stpfl. eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung und kein Verwaltungsakt (BFH v. 26.07.2005, VII R 72/04, BStBl II 2006, 350; BFH v. 29.11....mehr

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FoVo 10/2018, Nachweis der ... / 2 II. Die Entscheidung

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2, § 575 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache Erfolg. Die Streitfrage: Feststellung des Annahmeverzuges ohne Rechtskraft? Das LG hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, den Beweis, dass der Schuldner im Verzug der Annahme sei, habe die Gläubigerin durch das Urteil d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift hat den Schutz Dritter zum Ziel, deren Rechte durch die Zwangsvollstreckung gegen den Vollstreckungsschuldner betroffen sind. Sie regelt, in welchen Fällen und in welcher Form der Dritte Einwendungen gegen die Vollstreckung erheben kann. S. Abschn. 13 VollstrA.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Duldung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die kraft Gesetzes zur Duldung der Vollstreckung Verpflichteten können, soweit überhaupt ein Duldungsbescheid notwendig ist (s. § 77 AO Rz. 3), aufgrund eines Duldungsbescheids in Anspruch genommen werden. Anwendungsfälle finden sich z. B. in den §§ 263 bis 265 AO und in § 323 AO. Bereits zur Geltendmachung der Gläubigerrechte nach dem A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besonderheiten der Erbenhaftung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 45 Abs. 2 AO befasst sich mit der Erbenhaftung, § 265 AO mit der Vollstreckung gegen Erben. Nach § 45 Abs. 2 Satz 1 AO haben Erben für die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten einzustehen. Da die Erben Gesamtrechtsnachfolger si...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pfändung beweglicher von Sachen, die im Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners sind, nimmt der Vollziehungsbeamte in der Weise vor, dass er sie in Besitz nimmt (§ 286 Abs. 1 AO). Er hat hierüber unaufgefordert eine Quittung zu erteilen (Abschn. 21 VollzA). Gewahrsam ist rein tatsächliche Herrschaft über die Sache und nicht gleichbede...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Antrag der Vollstreckungsbehörde kann Einspruch und ggf. Anfechtungsklage erhoben werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 FGO), denn zumindest die mit dem Antrag verbundene Bestätigung, dass die gesetzlichen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, verleiht dem Antrag die Rechtnatur eines Verwaltungsakts (BFH v. 17.10.1989, VII R ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Zuständige Vollstreckungsbehörde (Abs. 5)

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 284 Abs. 5 Satz 1 AO erklärt diejenige Vollstreckungsbehörde für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung für zuständig, in deren Bezirk sich der Wohnsitz oder der Aufenthaltsort des Vollstreckungsschuldners befindet. Liegen die in § 284 Abs. 5 Satz 1 AO normierten Zuständigkeitsvoraussetzungen bei der Vollstreckungsbehörde, die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Völkerrechtliche Verträge

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenseitige völkerrechtliche Vereinbarungen, die innerstaatlich aufgrund Zustimmungsgesetzes (Art. 59 Abs. 2 GG) anwendbar sind und die sich auf die Vollstreckung erstrecken, bestehen für direkte Steuern mit Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich und Schweden, für Zöll...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Kosten der Vollstreckung versteht das Gesetz Gebühren und Auslagen (§ 337 Abs. 1 AO). Sie werden nicht vor der Bekanntgabe der Festsetzung (Kostenansatz) fällig (§ 220 Abs. 2 Satz 2 AO). Wegen der Kostenfestsetzung s. § 346 Abs. 2 AO. Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schuldner der Kosten ist der Vollstreckungsschuldner, also de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Zuständigkeit und Entscheidung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständig sind die Vollstreckungsbehörden (§ 249 Abs. 1 Satz 3 AO). Sie entscheiden regelmäßig durch schriftlichen VA. § 258 AO schreibt aber die Schriftform nicht vor, sodass eine dem Antrag stattgebende oder ablehnende Entscheidung auch mündlich erfolgen kann (BFH v. 31.05.2005, VII R 62/04, BFH/NV 2005, 1743). Tz. 20 Stand: 22. Auflag...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Die Veräußerung hindernde Rechte (§ 771 ZPO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit § 262 Abs. 1 Satz 1 AO auf die dem Dritten zustehenden "die Veräußerung hindernden Rechte" Bezug nimmt, stimmt die Vorschrift inhaltlich mit § 771 ZPO überein. § 771 ZPO Drittwiderspruchsklage (1) Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, so ist der Widers...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zahlungen des Stpfl. (§ 224 Abs. 1, 4 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 224 Abs. 1 Satz 2 AO ist Zahlung durch Übergabe von Zahlungsmitteln (Bargeld, Schecks) grundsätzlich nur innerhalb des Kassenraums der zuständigen Finanzkasse möglich; außerhalb des Kassenraums sind solche Zahlungen unwirksam (BFH v. 17.02.1954, II 171/52, BStBl III 1954, 131), es sei denn, die Zahlungsmittel werden einem Amtsträ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt in Absatz 1 klar, dass Verwaltungsakte ohne Rücksicht auf ihre Bestandskraft grundsätzlich vollstreckbar sind. In den folgenden Absätzen weist die Vorschrift auf die Vollstreckungssperre nach § 79 Abs. 2 BVerfGG hin (§ 251 Abs. 2 Satz 1 AO) und regelt die Zulässigkeit der Vollstreckung im und nach Abschluss des Inso...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zeitliche Grenze der Berichtigung

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigung nach § 129 AO kann jederzeit, d. h. auch im Einspruchs- oder Klageverfahren erfolgen (s. Rz. 2 und s. Rz. 25). Sie ist auch noch nach Eintritt der Bestandskraft möglich. Eine Einschränkung gilt allerdings bei der Berichtigung von Steuerbescheiden. Diese können nur bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist berichtigt werden. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vollstreckungssperre nach § 79 Abs. 2 BVerfGG (§ 251 Abs. 2 Satz 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 79 Abs. 2 BVerfGG verbietet die Vollstreckung aus unanfechtbaren Verwaltungsakten, wenn die diesen zugrunde liegende Rechtsnorm vom BVerfG für nichtig erklärt worden ist, oder – über den Wortlaut von § 79 hinaus – das BVerfG ihre Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt hat (BFH v. 18.10.1994, VII R 20/94, BStBl II 1995, 42). H...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Vollstreckbare Verwaltungsakte (§ 249 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 AO "können" Verwaltungsakte vollstreckt werden. Hierbei handelt es sich nach zutreffender Auffassung nicht um eine Ermessensentscheidung darüber, ob mit der Vollstreckung begonnen wird, denn § 85 AO verpflichtet die Finanzämter, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Dazu z...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Auswirkungen eines Aufteilungsverfahrens auf das Vollstreckungsverfahren und ordnet bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Aufteilungsantrag eine Vollstreckungsbeschränkung an. Die Beschränkung der Vollstreckung beschränkt sich allein auf die Art der Vollstreckungsmaßnahmen (BFH v. 30.11.1993, VII B ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Keine Beschlagnahme

Rz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Pfändung ist unzulässig, wenn die Früchte durch Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen in Beschlag genommen worden sind. Eine Beschlagnahme kann durch Anordnung der Zwangsversteigerung (§ 20 Abs. 1 ZVG) oder der Zwangsverwaltung (§ 146 Abs. 1 ZVG) erfolgen. Rz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erfolgt eine Pfändung trotz Beschla...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Vollstreckung in Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen gelten zunächst die Vorschriften über die Forderungspfändungen (§ 318 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 309 bis 317 AO). Wegen der Nähe derartiger Ansprüche zur Sache selbst, musste der Gesetzgeber einige Besonderheiten aufnehmen (§ 318 Abs. 2 bis 5 AO). Tz. 2 Stand: 22. Aufla...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Stundung ist eine Billigkeitsmaßnahme, die in das pflichtgemäße Ermessen der FA gestellt ist (§ 5 AO). Stundung bedeutet Hinausschieben der Fälligkeit des gesamten Steuerbetrags oder von Teilbeträgen (§ 220 AO). Sobald die Leistung gestundet ist, ist die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken (§ 257 Abs. 1 Nr. 4 AO). Säumnisz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist eine spezielle und zugleich abschließende Berichtigungsvorschrift für unanfechtbare Aufteilungsbescheide. Sie ermöglicht keine Rücknahme des Aufteilungsantrags (s. § 269 AO Rz. 6). § 280 hat im Einspruchsverfahren gegen einen Aufteilungsbescheid keine Bedeutung und verbietet auch eine Verböserung (§ 367 Abs. 2 AO) gege...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 291 Niederschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stimmt inhaltlich mit § 762 ZPO überein. S. Abschn. 20, 48 f. VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Niederschrift sichert die Beweisbarkeit und erleichtert die Nachprüfbarkeit aller mit der Vollstreckungshandlung zusammenhängenden Vorgänge. Sie ist z. B. bei der Anschlusspfändung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 AO von ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Tenor

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unerlässlicher und wohl wichtigster Bestandteil eines Urteils ist weiter die eindeutige Urteilsformel, auch Tenor genannt (§ 105 Abs. 2 Nr. 3 FGO), worunter der – der Vollstreckung zugängliche – Rechtsausspruch zu verstehen ist. Der Tenor ist grundsätzlich maßgebend für die Reichweite eines Urteils. Ergibt sich aus der Urteilsformel – er...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerschuldner – insbesondere von Betriebssteuern wie GewSt, USt, aber auch GrESt – sind u. a. folgende nichtrechtsfähige Personenvereinigungen: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB), OHG und KG (§§ 105, 161 HGB; die aber auch zivilrechtlich Träger von Rechten und Pflichten sein können, §§ 124, 161 Abs. 2 HGB) und der ni...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 361 AO gewährt dem Steuerpflichtigen vorläufigen Rechtsschutz gegen die Vollziehung von angefochtenen Verwaltungsakten, also solchen, die noch nicht in materieller Bestandskraft erwachsen sind. Dabei steht § 361 AO neben § 69 FGO, die einander hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen der Ad...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Zweck, den Vollstreckungsschuldner zu schützen, erklärt § 319 AO spezielle Schutzvorschriften der ZPO und anderer gesetzlicher Bestimmungen für die Beitreibung von Steuerforderungen für anwendbar. Andererseits darf der Fiskus im nicht nach der ZPO über § 319 AO geschützten Bereich die Vollstreckung grundsätzlich wie ein Privatglä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für nach dem 01.01.2013 angeordnete Vermögensauskünfte gilt die vorstehende Fassung des § 284 AO. Die bis zum 31.12.2012 geltende Altfassung des § 284 AO (Eidesstattliche Versicherung) und die dort in Bezug genommenen Vorschriften der ZPO finden auch nach dem 31.12.2012 weiter Anwendung, wenn die Auskunftserteilung vor dem 01.01.2013 ang...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / I. Vorläufige Zwangsmaßnahmen

Gemäß § 111b StPO kann eine vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung erfolgen, oft in Kombination mit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO, §§ 69, 69a StGB. § 111b StPO erlaubt damit eine Beschlagnahme schon bei einfachem Tatverdacht dahingehend, dass der betroffene Gegenstand der Einziehung oder der...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Betretungsrecht

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Betretungsrecht steht den Amtsträgern (§ 7 AO), die mit der Einnahme eines Augenscheins betraut sind, den zu einem Augenschein zugezogenen Sachverständigen (§ 98 Abs. 2 AO) und allgemein dem mit der Erstattung eines Gutachtens gem. § 96 AO beauftragten Sachverständigen zu. Nur die genannten Personen sind nach § 99 Abs. 1 Satz 1 AO ber...mehr

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AGS 10/2018, Klage auf Zahl... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat im vorliegenden Rechtsstreit von dem Beklagten Räumung von vermietetem Wohnraum, Bezahlung eines Hauptforderungsbetrags i.H.v. 1.028,40 EUR sowie Bezahlung einer Nutzungsentschädigung in monatlicher Höhe von 332,88 EUR, beginnend ab September 2017 und endend mit der vollständigen Räumung und Herausgabe der Mietwohnung begehrt. Aufgrund des zwischen den Partei...mehr

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Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 292 Abwendung der Pfändung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt abschließend die Voraussetzungen, unter denen der Vollstreckungsschuldner die Pfändung abwenden kann. S. Abschn. 11 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegt eine der in § 292 Abs. 1 und 2 AO genannten Voraussetzungen vor, muss der Vollziehungsbeamte die Vollstreckungsmaßnahme unterlassen (im Einzelnen Lema...mehr

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FoVo 10/2018, Nachweis der ... / 3 Der Praxistipp

Unterschiedliche Rechtsmittel beachten Im Rahmen der Forderungspfändung ist zu beachten, dass unterschiedliche Rechtsmittel einschlägig sein können. Wird der PfÜB-Antrag abgelehnt oder – ausnahmsweise und entgegen § 834 ZPO – der Schuldner angehört und der PfÜB erst nach Anhörung erlassen, liegt eine Vollstreckungsentscheidung vor. Einschlägig ist dann die sofortige Beschwerd...mehr

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FoVo 10/2018, Antrag auf Fr... / 3 Der Praxistipp

Herausgabeanspruch ist kein Kindergeldanspruch Die Entscheidung klingt zunächst hart. Im ersten Moment wird jeder den Reflex haben, dass Kindergeld doch geschützt sein muss. Das vernachlässigt allerdings materiell-rechtlich, dass die Gutschrift auf einem Konto die Herkunftsquelle erledigt und nun ausschließlich ein Herausgabeanspruch gegen das Kreditinstitut besteht, §§ 675, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vollstreckungsbehörden (§ 249 Abs. 1 Satz 3 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 249 Abs. 1 Satz 3 AO überträgt im Wesentlichen den Finanzämtern und Hauptzollämtern die Durchführung der Vollstreckung im Verwaltungswege bezüglich aller auf Geldleistung gerichteter Verwaltungsakte. Wegen der Aufgaben der Vollstreckungsbehörden im Einzelnen s. auch Abschn. 20 ff. VollstrA. Die HZA sind auch die zuständigen Vollstrecku...mehr