Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fälligkeit und Vollstreckbarkeit des Steueranspruchs

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Fälligkeit des Steueranspruchs tritt mit dem Zeitpunkt ein, mit dem die Steueranmeldung als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wirkt. Für die Vollstreckung der fälligen Steuer bedarf es keines Leistungsgebotes (§ 254 Abs. 1 Satz 4 AO i. V. m. § 249 Abs. 1 AO; AEAO zu § 168, Nr. 1 Abs. 2).mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sofern der Vollstreckungsschuldner geltend macht, die Art und Weise der Vollstreckung durch den Vollziehungsbeamten verstoße gegen § 287 AO, ist ein Einspruch gegen die Vollstreckungsmaßnahme "Durchsuchung" möglich. Im Regelfall ist die Durchsuchung im Zeitpunkt der Prüfung jedoch abgeschlossen ist. Die Rechtswidrigkeit der Vollstreckung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Hinausschieben der Fälligkeit

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Häufig ist der Finanzbehörde die Möglichkeit eingeräumt, die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis durch Verwaltungsakt zu modifizieren. So wird die Fälligkeit durch Stundung (§ 222 AO) oder Zahlungsaufschub (§ 223 AO) hinausgeschoben. Aussetzung der Vollziehung (§§ 361 AO, 69 FGO) soll nach BVerwG v. 27.10.1982, 3 C 6...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Vollstreckungsersuchen (§ 250 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird die Ausführung von Vollstreckungsmaßnahmen außerhalb der örtlichen Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde erforderlich, so ist die örtlich zuständige Vollstreckungsbehörde um die Durchführung zu ersuchen. Das gleiche gilt für Maßnahmen, die nicht Vollstreckungshandlungen sind, aber mit der Vollstreckung in Zusammenhang stehen. Das ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. EU-Beitreibungsgesetz

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gilt außer den völkerrechtlichen Abkommen seit dem 01.01.2012 das EU-Beitreibungsgesetz (EUBeitrG), das die EU-Beitreibungsrichtlinie in deutsches Recht umsetzt und das überholte EG-Beitreibungsgesetz ablöst (BeitrRUmsG v. 13.12.2011, BGBl I 2011, 2592). Das EU-BeitrG r...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Farr, Der Steuererlass als Beitrag zur Entschuldung privater Haushalte, BB 2002, 1989; Janssen, Erlass von Steuern auf Sanierungsgewinne, DStR 2003, 1055; Loose, Säumniszuschläge, AO-StB 2003, 193; Bartone, Der Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, AO-StB 2004, 356; Nieland, Die Unbilligkeit beim Steuererlass, AO-StB 2004, 284; Bartone, Der Erlass von Ansprüchen a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Handeln der Finanzverwaltung ist grundsätzlich kostenfrei. Kosten können nur erhoben werden, wenn das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (z. B. § 89 Abs. 4 bis 5 AO – Kostenpflichtigkeit der verbindlichen Auskunft). Für die Kosten der Vollstreckung regeln §§ 337 ff. AO eine Ausnahme der Kostenfreiheit. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / bb) Verletzung des Zwecks der Ermächtigung und der gesetzlichen Grenzen des Ermessens

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Ermessensfehlgebrauch wegen Nichtbeachtung des Zwecks der Ermächtigung kann sich daraus ergeben, dass die Ermächtigung nicht durch den Zweck der Ermächtigung (s. Rz. 25) gedeckt ist, weil die Finanzbehörde sachfremde Erwägungen anstellt. Bsp.: Die Finanzbehörde darf die Verlängerung der Frist zur Abgabe der ESt-Erklärung nicht von d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Rechtsschutz

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des begehrten Vollstreckungsschutzes ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO), im Klageverfahren die Verpflichtungsklage (§ 40 FGO). Im Hinblick auf den Charakter der Entscheidung als Ermessensentscheidung (s. Rz. 1), ist das FG zu Maßnahmen nach § 258 AO aber nur befugt, wenn das Ermessen d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Schadensersatz

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erweist sich der Arrest als von Anfang an ungerechtfertigt, haftet die Finanzbehörde für den Schaden, der dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung oder die Leistung von Sicherheit zur Abwendung der Vollziehung des Arrestes entstanden ist, und zwar – in entsprechender Anwendung von § 945 ZPO – ohne Rücksicht darauf, ob dem verantwortl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Vollstreckbare Verwaltungsakte (§ 251 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 249 Abs. 1 AO bestimmt die Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen. Die nach § 249 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO grundsätzlich vollstreckbaren Verwaltungsakte können zwar ohne Rücksicht auf ihre formelle Bestandskraft durchgesetzt werden, jedoch nur dann, wenn die Zulässigkeit ihrer Verwirklichung nicht durch besondere Maßnahmen eingeschränkt oder ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Pfändungsverfügung kann – und muss – Einspruch eingelegt werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO), wenn die Pfändung als solche rechtswidrig ist, z. B. wegen einer Überpfändung. Im einstweiligen Rechtsschutz kann Aussetzung der Vollziehung der Pfändungsverfügung beantragt werden (§§ 361 AO, 69 FGO). Einwendungen gegen den Steuerbescheid ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ausnahme bei Gefahr im Verzug

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 82 Abs. 2 AO dient der Effektivität der Verwaltung. Ausgeschlossene Personen sind durch das Verbot des § 82 Abs. 1 AO nicht gehindert, unaufschiebbare Maßnahmen bei Gefahr im Verzug zu treffen. Anwendungsfälle können insbes. auf dem Gebiet der Vollstreckung und von fristgebundenen Handlungen der Verwaltungsbehörden, aber auch im Zusam...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unmittelbarer Anwendungsbereich

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschriften gelten nur für die Vollstreckung von Ansprüchen des Steuergläubigers. Für Ansprüche des Stpfl. gegen den Fiskus gelten die Vorschriften des Sechsten Teils der AO nicht. Der Stpfl. kann seine Ansprüche erst nach gerichtlicher Feststellung nach Maßgabe des Achten Buchs der ZPO beitreiben (§§ 151 bis 154 FGO). Tz. 8 Stand: 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Erhebung der Gebühr bei Abwendung der Pfändung

Rz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gebühr wird auch erhoben, wenn die Pfändung durch Zahlung an den Vollziehungsbeamten abgewendet wird (§§ 339 Abs. 4 Nr. 1, 292 AO), wenn auf andere Weise Zahlung geleistet wird, nachdem der Vollziehungsbeamte an Ort und Stelle erschienen ist (§ 339 Abs. 4 Nr. 2 AO), wenn der Pfändungsversuch mangels pfändbarer Gegenstände fruchtlos g...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Vorläufige Regelungen

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da die Aufhebung des Verwaltungsakts den Rechtsgrund für geleistete Zahlungen auf die Steuerschuld beseitigt und damit einen Erstattungsanspruch entstehen lässt bzw. zur Einstellung der Vollstreckung (§ 257 Abs. 1 Nr. 2 AO), nicht aber zur Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen (§ 257 Abs. 2 AO), führt und die Voraussetzungen für eine Vo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Szymczak, Aussetzung der Vollziehung von Steuerverwaltungsakten, NWB Fach 2, 8145; Nommensen/Pinternagel/Söffing, Einschränkungen bei der Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO, DStR 1998, 70; Birkenfeld, Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung, DStZ 1999, 349; Mack, Der Streit um die Aussetzung der Vollziehung, Steuerstreit und Steuerstrafverteidigung 1999, 37; Bilsdorfe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsschutz

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Arrestanordnung kann Einspruch (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO) eingelegt werden. Wahlweise ist daneben die Anfechtungsklage zum FG gegeben, die nach § 45 Abs. 4 FGO ohne Vorschaltung des Einspruchsverfahrens statthaft ist. Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit Rücksicht auf § 325 AO ist im Verfahren vor dem FG für die Überprüfung ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Leistungsgebot als Vollstreckbarkeitsvoraussetzung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 254 Abs. 1 Satz 1 AO stellt den Grundsatz auf, dass die Vollstreckung erst beginnen darf, wenn die Leistung fällig ist und der Vollstreckungsschuldner zur Leistung, Duldung oder Unterlassung aufgefordert worden ist und seit der Aufforderung mindestens eine Woche verstrichen ist. Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Obwohl das Leistungs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 299 Zuschlag

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 817 ZPO. S. Abschn. 53 f. VollzA. Mit Wirkung zum 05.08.2009 wurde die Abs. 1 und 2 an die Möglichkeit der Internetversteigerung angepasst. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Zuschlag ist die Annahme des Meistgebots zu verstehen. Er führt zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vollstreckungsverbot gegen Bund oder Land

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 255 Abs. 1 Satz 1 AO verbietet die Vollstreckung gegen den Bund oder ein Land. Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Bund und die Länder ist auch die förmliche Androhung von Zwangsmitteln i. S. des § 332 AO nicht zulässig, weil es sich dabei um die Androhung einer unzulässigen Maßnahme handeln würde. Im übrigen stellt auch die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die §§ 328 bis 335 AO betreffen die Vollstreckung aus Verwaltungsakten, die nicht auf eine Geldleistung gerichtet sind. Zwangsmittel sind das Zwangsgeld (§ 329 AO), die Ersatzvornahme (§ 330 AO) und der unmittelbare Zwang (§ 331 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ihrer Rechtsnatur nach handelt es sich bei den Zwangsmitteln um Beug...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 301 Einstellung der Versteigerung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich §§ 818, 819 ZPO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 301 Abs. 1 AO geht davon aus, dass im Zuge der Versteigerung mehrerer gepfändeter Sachen des Vollstreckungsschuldners der erzielte Erlös schon vor restloser Versteigerung aller Sachen zur Deckung der beizutreibenden Beträge einschließlich der Kos...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Pfändung ist die staatliche Beschlagnahme mit dem Ziel, den Gläubiger zu befriedigen. Die §§ 281 bis 284 AO beinhalten allgemeine Vorschriften für die Vollstreckung in des bewegliche Vermögen. Dazu gehören neben den Sachen (körperliche Gegenstände, § 90 BGB) auch Forderungen und andere Vermögensrechte. Demgegenüber gehören zum unbeweglic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ausnahmen von der Anhörungsverpflichtung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 91 Abs. 2 AO kann von der Anhörung abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalles nicht geboten ist. Für die hiernach zu treffende Ermessensentscheidung der Behörde gibt die in § 91 Abs. 2 AO enthaltene Aufzählung von Beispielen Orientierungshilfe. Dabei handelt es sich insbes. um Verwaltungsakte, die – was im Best...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 918 ZPO . Wie der dingliche Arrest dient auch der persönliche Sicherheitsarrest zur Sicherung der Vollstreckung in das Vermögen des Stpfl. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der persönliche Arrest ist subsidiär. Kann die Sicherung durch Anordnung und Vollziehung eines dinglichen Arrestes erreicht w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Die Steuerschuld: Wesen und Gegenstand

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Entstehung der in § 37 Abs. 1 AO aufgeführten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Diese gehen durchweg auf eine Geldleistung, in erster Linie des Fiskus. Aber auch der Steuerpflichtige und andere Personen, denen aus Zahlungen ohne rechtlichen Grund oder aus systematischen oder wirtschaftspolitisc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit den in § 328 Abs. 1 AO aufgeführten Zwangsmitteln können nur solche Verwaltungsakte durchgesetzt werden, die auf Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet sind. Demgegenüber können Verwaltungsakte, die auf eine Geldleistung gerichtet sind, nur in dem nach §§ 259 bis 327 AO zulässigen Verfahren erzwungen wer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Vollstreckungsmaßnahmen (§ 231 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollstreckungsmaßnahmen, d. h. Handlungen des FA, die der zwangsweisen Durchsetzung des Zahlungsanspruchs im Vollstreckungsverfahren dienen (§§ 249ff. AO), führen ebenfalls zur Unterbrechung der Verjährung. Zu nennen sind hier insbes. die Pfändung von beweglichen Gegenständen (§ 281 AO), Forderungspfändungen (§ 309 AO) und die Stellung v...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 295 AO werden alle existenten Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote durch Verweis auf spezielle Vorschriften der ZPO sowie auf alle anderen gesetzlichen Vorschriften innerhalb und außerhalb der ZPO übernommen (= Verbot der Kahlpfändung). Andere gesetzliche Vorschriften sind z. B. § 863 ZPO (Pfändungsbeschränkungen bei Erbscha...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 269 Abs. 1 AO ist dasjenige FA für die Entgegennahme des Antrags zuständig, das im Zeitpunkt der Antragstellung nach §§ 17ff. AO, insbes. § 19 AO, für die Besteuerung nach dem Einkommen oder Vermögen zuständig ist, nicht also die Vollstreckungsbehörde. Der Antrag kann nur schriftlich oder elektronisch gestellt oder zur Niederschr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Voraussetzungen

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 7 AO zählt die Möglichkeiten für den automatisierten Kontenabruf enumerativ und abschließend auf. Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Abruf auf die genannten Fallgruppen beschränkt ("ist nur zulässig"), es handelt sich also nicht um Regelbeispiele. Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 AO lässt den Abruf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Unbilligkeit aus persönlichen Gründen

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gefährdet die Einziehung der geschuldeten Beträge – dauerhaft – die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Stpfl. kommt ein Erlass aus persönlichen Gründen in Betracht (Erlassbedürftigkeit; zu den Anforderungen an die hinzukommende Erlasswürdigkeit des Stpfl. s. Rz. 40). Notwendige Voraussetzung ist, dass die wirtschaftliche Notl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2018, Nur ein Fahrve... / 2 Aus den Gründen

"… I. Die Betr. ist am (…) geboren. Sie wohnt in (…). Weitere Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen konnte das Gericht nicht treffen. Eine mögliche Existenzbedrohung durch ein Fahrverbot konnte nicht festgestellt werden. Das Fahreignungsregister enthält nach Angaben der Stadt Offenburg keine Eintragung." Gegen die Betr. wurde am 10.10.2017 ein Bußgeldbescheid durch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Folgen der Eröffnung für die Geltendmachung von Steueransprüchen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind Vollstreckungsmaßnahmen eines einzelnen Gläubigers gegen den Schuldner nicht mehr zulässig. Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig ( § 89 InsO). Tz. 13 Stand: 22. Au...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verweist hinsichtlich der Vollstreckung gegen Erben auf eine Reihe von Bestimmungen des BGB und der ZPO. Wegen der Einzelheiten s. Abschn. 29 bis 31 VollstrA. § 1958 BGB Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Inhalt der Auskunft (Abs. 2)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht § 802c Abs. 2 ZPO. Die Angaben müssen so beschaffen sein, dass sich der Gläubiger anhand des Vermögensverzeichnisses einen vollständigen Überblick über das vorhandene Vermögen und über bestehende Einkunftsquellen verschaffen kann (BFH v. 26.07.2005, VII R 57/04, BStBl II 2005, 814). Der Schuldner hat in dem Ver...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsschutz

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Mängel der Pfändungsverfügung können sowohl der Vollstreckungsschuldner als auch der Drittschuldner Einspruch und nachfolgend Anfechtungsklage erheben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 FGO; BFH v. 03.09.1997, VII B 67/97, BFH/NV 1998, 421). So kann der Drittschuldner z. B. geltend machen, die Pfändung sei unwirksam, die gepfändete Ford...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Pflicht zur Auskunftserteilung (Abs. 1, 4)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vollstreckungsschuldner ist verpflichtet, auf Verlangen der Vollstreckungsbehörde für die Vollstreckung einer Forderung Auskunft über sein Vermögen zu erteilen, wenn er die Forderung nicht binnen zwei Wochen begleicht, nachdem ihn die Vollstreckungsbehörde unter Hinweis auf die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft zur Zahlu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32a Informationspflicht der Finanzbehörde bei Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, hat ihr der Verantwortliche nach Art. 13 DSGVO zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen, zum Umfang der Mitteilung ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Herausgabeansprüche können schuldrechtlicher oder dinglicher Natur sein, schuldrechtlich z. B. Herausgabeansprüche nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, dinglich z. B. der Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Besitzer der Sache. Ansprüche auf Leistung von Sachen sind stets schuldrechtlich b...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Ahndung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verfolgung leichtfertiger Steuerverkürzungen liegt im pflichtmäßigem Ermessen des FA (Opportunitätsprinzip, s. § 47 OWiG). Die Ahndung erfolgt durch Geldbuße, die im Mindestfall fünf Euro (s. § 17 OWiG) und im Höchstfall 50 000 Euro (s. § 378 Abs. 2 AO) beträgt. Das für Geldstrafen eingeführte System der Tagessätze (s. § 370 AO Rz. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VIII. Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (Abs. 9, 10, 11)

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend zur bis 31.12.2012 geltenden Rechtslage erfolgt die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis für die Abnahme von Vermögensauskünften ab dem 01.01.2013 nicht mehr automatisch, stattdessen ist die Anordnung der Eintragung nunmehr Gegenstand einer eigenen Ermessensentscheidung. Die Entscheidung tritt damit an die Stelle der bis zu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Antragserfordernis

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 361 AO setzt keinen Antrag voraus. Die Finanzbehörde entscheidet von Amts wegen darüber, ob Aussetzung der Vollziehung zu gewähren ist. Dies hat insbes. immer dann zu geschehen, wenn der Einspruch offensichtlich begründet ist oder aber die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm durch das BVerfG zu e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Regelung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Vorliegen eines Verwaltungsakts setzt eine Regelung voraus, durch die einseitig verbindlich Rechtverhältnisse festgestellt oder gestaltet (begründet, geändert, aufgehoben) werden. Eine rechtliche Regelung liegt auch bei der Ablehnung eines Antrags auf Begründung, Änderung oder Aufhebung, bzw. auf Feststellung eines Rechtsverhältniss...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steueranmeldung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 168 Satz 1 AO steht eine Steueranmeldung – ggf. nach Zustimmung der Finanzbehörde (§ 168 Satz 2 AO) – einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich, eine Steuerfestsetzung durch besonderen Steuerbescheid entfällt (s. § 168 AO Rz. 2). Voraussetzung ist, dass sie wirksam ist, d. h. u. a., dass sie eigenhändig unter...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu den für die Zulässigkeit eines dinglichen Arrestes erforderlichen Voraussetzungen (Arrestanspruch und Arrestgrund, s. § 324 AO Rz. 4 ff.) müssen Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass ohne persönliche Freiheitsbeschränkungen des Schuldners die Vollstreckung in sein Vermögen nicht gewährleistet erscheint (§ 326 Abs. 1 Satz 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 276 Abs. 1 und 2 AO ist der aufzuteilende Steuerbetrag abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung. Wird der Antrag vor Einleitung der Vollstreckung gestellt, d. h. vor Ausfertigung der Rückstandsanzeige (§ 276 Abs. 5 AO), so wird die Steuer aufgeteilt, die im Zeitpunkt des Eingangs des Aufteilungsantrages geschuldet ist. Geschulde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid. Im in den §§ 155ff. AO geregelten Steuerfestsetzungsverfahren wird über den Steueranspruch entschieden, indem durch Steuerbescheid ggfs. ausschließlich automationsgestützt (§ 155 Abs. 4 AO) die Steuern festgesetzt werden. Im Unterschied dazu werden im Feststellungsverfahre...mehr