Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ausgaben

Tz. 18 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Folgende Ausgaben dürfen bei der Ermittlung des Einkommens nicht abgezogen werden und sind aus diesem Grund als steuerneutrale Posten zu behandeln: die Steuern vom Einkommen und die sonstigen Personensteuern (Körperschaftsteuer, anrechenbare Körper- und Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag), die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgabe...mehr

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AGS 6/2018, Beginn der Verz... / 2 Aus den Gründen

I. … II. Die – zulässige, insbesondere nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte und form- und fristgerecht (§ 569 ZPO) eingelegte – sofortige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg und führt zur tenorierten Abänderung des angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschlusses. 1. Die Beschwerdesumme des § 567 Abs. 2 ZPO von 200,00 EUR ist überschritte...mehr

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FoVo 6/2018, Zwangsvollstre... / 3 Der Praxistipp

Die GVGA hilft Das vom AG begründete Ergebnis ergibt sich im Allgemeinen wie im Besonderen aus der Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung (GVGA). Die GVGA ist eine landesrechtliche Verwaltungsvorschrift im Sinne einer abstrakt-generellen Dienstanweisung für den Gerichtsvollzieher, die die Bestimmungen der ZPO konkretisiert und dort, wo der GV ein Ermessen hat, für seine Ausübun...mehr

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FoVo 6/2018, Die Vorlage des Vermögensverzeichnisses und seine Nachbesserung beim Selbstständigen

Das unbefriedigende Vermögensverzeichnis Welcher Gläubiger und Rechtsdienstleister kennt die Situation nicht: Es wird – insbesondere bei einem Selbstständigen hoffnungsfroh – der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft gestellt. Das dann aufgestellte und/oder übersandte Vermögensverzeichnis enthält aber keinen Hinweis auf zugriffsfähiges Vermögen. Gerade bei einem Selbststän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3 Grenzen des Akteneinsichtsrechts

Rz. 27 Nach ständiger Rechtsprechung besteht kein Akteneinsichtsrecht, wenn der Akteninhalt unter keinem Gesichtspunkt geeignet ist, dem Rechtsschutz des Klägers zu dienen, z. B. bei unzulässigen Rechtsmitteln.[1] Das ist bedenklich, weil dem Kläger die Möglichkeit genommen wird, eben dies zu überprüfen.[2] Rz. 28 Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens – etwa bei Strei...mehr

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FoVo 6/2018, Abgrenzung zwi... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht keinen Grund für die Freigabe Der Antrag ist abzulehnen, weil die Voraussetzungen des § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO nicht vorliegen. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine Aussicht auf Erfolg, auch wenn die beabsichtigte Rechtsbeschwerde nach Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft wäre (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO). Das Beschwerdegericht hat richtig entschied...mehr

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FoVo 6/2018, Zwangsvollstre... / 2 II. Die Entscheidung

AG widerspricht dem GV Die Entscheidung gem. § 766 ZPO ist zulässig und begründet. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung liegen vor. Der GV ist nicht berechtigt, die Durchführung der von der Gläubigerin beantragten Pfändung von der Leistung eines Kostenvorschusses i.H.v. 1.000 EUR abhängig zu machen. Grundsätzliche Verbringungspflicht … § 808 Abs. 2 ZPO si...mehr

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FF 6/2018, Verwirkung eines... / 2 Anmerkung

Wird Unterhalt für länger zurückliegende Zeiträume verlangt, sollte aufseiten des Unterhaltspflichtigen immer geprüft werden, ob hiergegen nicht die Einrede der Verjährung oder der Einwand der Verwirkung erhoben werden kann. Dabei kann die Verwirkung deutlich früher greifen als die Verjährung. Zudem ist die Verwirkung als Einwendung von Amts wegen zu berücksichtigen, muss al...mehr

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FoVo 6/2018, Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Ergänzung des Vermögensverzeichnisses (Nachbesserung) beim Selbstständigen

Hat der Schuldner ein äußerlich erkennbar unvollständiges, ungenaues oder widersprüchliches Verzeichnis vorgelegt, so ist er nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Nachbesserung (Ergänzung) verpflichtet (BGH NJW 2004, 2979; BGH NJW-RR 2008, 1163 = FoVo 2009, 14). Der entsprechende Antrag ist an den Gerichtsvollzieher zu stellen. Der nachfolgende Antrag stellt ein Mus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer (Rechtslage bis... / 5 Haftung

Das Grundsteuergesetz enthält in § 11 GrStG spezielle Regelungen über die persönliche Haftung für die Grundsteuer. Der Nießbraucher des Steuergegenstands und derjenige, dem ein dem Nießbrauch ähnliches Recht zusteht, haften neben dem Steuerschuldner.[1] Der Erwerber haftet neben dem früheren Eigentümer für die auf den Steuergegenstand oder Teil des Steuergegenstands entfallend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3 Anwendbarkeit des OWiG gem. § 384a Abs. 2 AO

Rz. 27 § 384a Abs. 2 AO erstreckt durch seinen Verweis auf § 41 BDSG die Anwendbarkeit des OWiG auch auf Verstöße nach Art. 83 Abs. 4-6 EU-DSGVO im Anwendungsbereich der AO. Folglich ist die Regelung des § 377 Abs. 2 AO, nach der die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze den allgemeinen Regelungen des OWiG vorgehen, insoweit nicht anwendbar. § 41 Abs. 1 BDSG trifft eine mater...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Deibel, Das neue Asylbewerberleistungsrecht, ZAR 1998 S. 28. ders., Bestandskraft und Nachzahlung im Asylbewerberleistungsrecht, Sozialrecht aktuell 2013 S. 63. ders., Rechtsschutz gegen die Vollstreckung bestandskräftiger Sozialhilfebescheide, ZFSH/SGB 2014 S. 325. ders., Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2015 S. 117. ders., Leistungswechsel nach erfolgreich...mehr

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FF 5/2018, FF 5/2018 / Vollstreckung

OLG Braunschweig, Beschl. v 9.3.2018 – 1 WF 17/18 Ein wichtiger Grund zur Aussetzung eines Ordnungsmittelverfahrens in einer Umgangssache liegt in der Vorgreiflichkeit eines Abänderungsverfahrens zum Umgang.mehr

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AGS 5/2018, Wertfestsetzung in der Zwangsvollstreckung; Vollstreckung einer nicht vertretbaren Handlung

RVG § 25 Abs. 1 Nr. 3 Leitsatz Im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO wird nicht ein Streitwert, sondern ein Gegenstandswert gem. § 33 Abs. 1 RVG festgesetzt. Verfolgt ein Titelgläubiger mit einem Antrag nach § 888 ZPO das Ziel, Eigentum an einem Grundstück zu erwerben, so entspricht der Gegenstandswert dem Wert des Grundstücks. Im Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 3 ...mehr

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FoVo 5/2018, Herausgabe von... / 2 II. Aus der Entscheidung

Die Rechtsbeschwerde des Schuldners hat in der Sache keinen Erfolg. Der Rechtsreferendar durfte unterschreiben Der unter dem Briefkopf des vorinstanzlichen Rechtsanwalts der Gläubigerin angefertigte Beschwerdeschriftsatz ging innerhalb der laufenden Beschwerdefrist beim Amtsgericht ein. Dieser Schriftsatz wurde nicht von dem Rechtsanwalt selbst unterzeichnet, sondern mit dem V...mehr

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FoVo 5/2018, Der Sinn der ö... / VI. Fazit

Wer dem Schuldner also nicht die Möglichkeit geben will, sich durch die Verschleierung seines Aufenthaltes der Vollstreckung zu entziehen, kann sich durch die Nutzung der öffentlichen Zustellung der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft nunmehr weitere Optionen zur Informationsbeschaffung und darauf aufbauend zur Vollstreckung erschließen. Jedenfalls in den Fällen, in den...mehr

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zerb 5/2018, Wirkungen des ... / Aus den Gründen

1. Nach § 719 Abs. 2 ZPO, der gemäß § 544 Abs. 5 Satz 2 ZPO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entsprechende Anwendung findet, kann das Revisionsgericht die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil anordnen, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht e...mehr

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FoVo 5/2018, Darf der GV Ko... / I. Das Problem

Wer trägt Vollstreckungskosten bei der PKH-Bewilligung? Der Gläubiger möchte gegen den Schuldner die Vollstreckung betreiben, sieht sich aber nicht in der Lage, die Kosten zu tragen. Er beantragt deshalb Prozesskostenhilfe für die Mobiliarzwangsvollstreckung, die ihm auch unter unserer Beiordnung bewilligt wird. Der Gerichtsvollzieher verlangt nun aber von dem Gläubiger seine...mehr

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FoVo 5/2018, Auskunftspflic... / 3 Der Praxistipp

Problem und Lösung des Schuldners Die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ist heute unabdingbar. Es ist kaum vorstellbar, dass ein Arbeitgeber den Lohn bar auszahlt. Auch können Vermieter, Stromversorger oder Telekommunikationsunternehmen kaum bar bezahlt werden. Erhält der Schuldner kein P-Konto oder sind ihm die Kosten dafür zu hoch, wird nicht selten eine nahestehend...mehr

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FoVo 5/2018, Herausgabe von... / 1 I. Der Fall

Herausgabe von Projektunterlagen Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin aus einem Urteil die Zwangsvollstreckung auf Herausgabe von Unterlagen für das Projekt "Errichtung und Betrieb der … Anlage …/Nigeria". Der maßgebliche Tenor dieses Urteils lautet: Was konkret herauszugeben ist "Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin sämtliche Unterlagen bestehend aus allen t...mehr

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FoVo 5/2018, Auskunftspflic... / Leitsatz

Daten über Konten Dritter mit Verfügungsmacht des Schuldners sind für Zwecke der Vollstreckung erforderlich und deshalb nicht gemäß § 802I Abs. 2 ZPO zu löschen. Der Gerichtsvollzieher (GV) ist deshalb nicht befugt, die Personalien von Drittkontoinhabern, über deren Konten der Schuldner verfügungsberechtigt ist, bei Auskunftserteilung an den Gläubiger zu schwärzen. AG Kirchha...mehr

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AGS 5/2018, Vollstreckungsg... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte mit Schriftsatz ihrer Bevollmächtigten v. 2.6.2016 beim FamG Vollstreckungsgegenantrag erhoben, mit welchem sie begehrt hatte, die Zwangsvollstreckung aus insgesamt vier Kostenfestsetzungsbeschlüssen des FamG für unzulässig zu erklären. Zugleich hat sie beantragt, den Antragsgegner zu verpflichten, die genannten Titel herauszugeben und die Vollstreck...mehr

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FoVo 5/2018, Herausgabe von... / Leitsatz

1. Noch nicht auf einem geeigneten Datenträger verkörperte Daten können nicht Gegenstand einer Herausgabevollstreckung nach § 883 Abs. 1 ZPO sein. 2. Die Unterstützung des Gerichtsvollziehers (GV) durch einen von ihm auf Kosten des Schuldners beauftragten Sachverständigen kann bei Herausgabetiteln zulässig und geboten sein, wenn andernfalls die Vollstreckung unmöglich ist ode...mehr

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FoVo 5/2018, Auskunftspflic... / 2 II. Die Entscheidung

Schuldner wird zum Rechtsmittel nicht angehört Die Entscheidung über die Erinnerung erfolgt ohne rechtliches Gehör des Schuldners, da andernfalls ein durch § 802I ZPO bezweckter Vollstreckungserfolg der Gläubigerin gefährdet wäre. Gemäß § 802I Abs. 3 ZPO wird der Schuldner erst vier Wochen nach dem Gläubiger über das Ergebnis des Auskunftsersuchens in Kenntnis gesetzt. Dadurc...mehr

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AGS 5/2018, Schutzzweck und... / Leitsatz

Sind die Kosten des Rechtsstreit den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt worden und ist nur einem der Beklagten Prozesskostenhilfe bewilligt worden, dem anderen aber nicht, so kann der Kläger als Zweitschuldner in Anspruch genommen werden, wenn die Vollstreckung in das Vermögen des Beklagte, dem keine Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, sich als aussichtslos erweist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Vollstreckungsverjährung

Rz. 16 [Autor/Stand] Neben der zeitlichen Grenze für die eigentliche Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ist auch die Vollstreckung einer rechtskräftig festgesetzte Geldbuße (grds. entsprechend § 79 StGB für Strafen) zeitlich beschränkt. Für die Vollstreckungsverjährung gilt gem. § 34 Abs. 3 OWiG ab Rechtskraft der Entscheidung (vgl. § 89 OWiG) und abhängig von der Höhe der Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verfahrensablauf

Rz. 37 [Autor/Stand] Hinsichtlich des Ablaufs des Einziehungsverfahrens enthält die AO keine besonderen Bestimmungen. In § 401 AO wird lediglich auf § 435 StPO verwiesen, der in Abs. 2 auf die entsprechende Anwendung der §§ 201–204, 207, 210 und 211 sowie §§ 424–430 und § 433 StPO verweist. Im Übrigen bewendet es bei der in § 385 Abs. 1 AO enthaltenen generalklauselartigen V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2018, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 23.–24.2.2018

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte zu der Veranstaltung eingeladen, um einen möglichst umfassenden Überblick über die wesentlichen familienrechtlichen Themen wie Scheidung, Kindschaftsrecht und Vermögen mit Auslandsbezug anzubieten. Der Fokus lag auf dem europäischen Recht, aber auch internationales Recht kam zur Sprache. Die Referentinnen und Referenten lieferten z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Antrag der FinB

Rz. 27 [Autor/Stand] Ebenso wie für § 435 StPO ist nach § 401 AO das Verfahren von der Stellung eines entsprechenden Antrags abhängig. Ohne einen solchen Antrag kommt das Verfahren nicht in Gang. Es handelt sich um eine Art Klageerhebung[2]. Er ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene auf die Herausgabe verzichtet hat[3]. Aus dem Wortlaut der Vorschrift ("kann") ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.5.4 Vollstreckungsbeamte (Abs. 3)

Rz. 23 Abs. 3 ist eine Schutzmaßnahme für Vollstreckungsbeamte. Die Regelung entspricht einem Anliegen der Praxis (vgl. BT-Drs. 12/5187 S. 41). Vollstreckungsbeamte sind erfahrungsgemäß in besonderem Maße verbalen oder tätlichen Angriffen ausgesetzt. Ahndet der Vollstreckungsbeamte dies durch eine Strafanzeige, so dürfen insoweit auch im Rahmen der Erforderlichkeit Sozialdat...mehr

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Vollstreckungsschutz (Miete) / 1.2.1 Gesundheits- und Lebensgefahr

Eine sittenwidrige Härte liegt insbesondere dann vor, wenn die Vollstreckung mit einer erheblichen Gesundheits- oder gar Lebensgefahr für den Schuldner verbunden ist. Die mit der Vollstreckung verbundenen physischen oder psychischen Belastungen des Schuldners oder seiner Angehörigen genügen nicht. Auch das Bestehen einer lebensbedrohlichen Erkrankung wie einer Krebserkrankun...mehr

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Vollstreckungsschutz (Miete) / 1.1 Grundsätze der Interessenabwägung

Vollstreckungsschutz kann gewährt werden, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Die Entscheidung ist auf der Grundlage einer Interessenabwägung zu treffen, bei der das Interesse des Gläubigers an der sofortigen Räumung und die Auswirkunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vollstreckungsschutz (Miete) / 1.3.2 Zahlungsunfähigkeit

Hinweis Kein Schutz Die Gewährung von Vollstreckungsschutz kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Schuldner die künftige Nutzungsentschädigung nicht bezahlen kann oder will.[1] Jedoch ist zu bedenken, dass es Vollstreckungshindernisse geben kann, die so schwer wiegen, dass die Vollstreckung ohne Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Schuldners eingestel...mehr

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Vollstreckungsschutz (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Das Vollstreckungsgericht kann eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einstellen, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Dies gilt für Vollstreckungsmaßnahmen jeder Art, u. ...mehr

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FoVo 4/2018, Ausschluss des... / 3 Der Praxistipp

Vollstreckung beginnt im Erkenntnisverfahren Die Entscheidung zeigt, dass die Zwangsvollstreckung schon im Erkenntnisverfahren beginnt. Zugleich hat sie eine vom BGH nicht angesprochene Anforderung an die Vollstreckung. Will der Gläubiger dem Schuldner nicht das Wahlrecht überlassen, ob er die Sache herausgeben oder den Schadensersatz leisten will, muss er dies mit der richti...mehr

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AGkompakt 4/2018, Kosten in... / I. Prozessuale Ausgangslage

Nicht angefochtener Teil des Urteils kann für vorläufig vollstreckbar erklärt werden Nach § 537 ZPO kann ein erstinstanzliches Urteil, das nur teilweise angegriffen wird, vom Berufungsgericht für (unbedingt) vorläufig vollstreckbar erklärt werden, soweit es durch die Berufungsanträge nicht angefochten wird (diese Vorschrift war bis zum 31.12.2001 in § 534 ZPO enthalten, so da...mehr

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FoVo 4/2018, Ausschluss des... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht keinen Herausgabeanspruch mehr Die Vollstreckungsgegenklage der Schuldnerin nach § 767 Abs. 1 ZPO ist begründet. Mit Recht hat diese geltend gemacht, dass die Vollstreckung aus Nummer 1 der Urteilsformel unzulässig ist. Denn sie ist berechtigt, Einwendungen gegen den im Urteil festgestellten Herausgabeanspruch zu erheben, weil diese erst nach Rechtskraft des Berufun...mehr

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FoVo 4/2018, Der Schuldner muss in der Vermögensauskunft Angaben zu Mobilfunkgeräten machen

Nach § 802c Abs. 1 S. 1 ist der Schuldner verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Antrag des Gläubigers und auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen zu geben. Zu den wesentlichen Vermögenswerten gehören oft auch hochwertige Mobilfunkgeräte in Form von Handys oder Tabletts. Da die Mobilfunkverträge nicht selten eine jährlich...mehr

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AGkompakt 4/2018, Kosten in... / 4. Gegenstandswert

Gegenstandswert richtet sich nach der Höhe der Forderung Nach Ansicht des OLG Hamm (FamRZ 1994, 248) soll der Wert des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung gem. § 3 ZPO nach dem im Einzelfall gegebenen Interesse an der Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung zu schätzen sein (ebenso OLG Frankfurt JurBüro 1996, 312). Das OLG Hamm geht dabei von einem Bruchteil i.H.v. 1/5 aus (...mehr

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FoVo 4/2018, Ausschluss des... / 1 I. Der Fall

Herausgabe mit Frist und Zahlungspflicht Die Schuldnerin wurde rechtskräftig verurteilt, an den Gläubiger ein im Einzelnen bezeichnetes Chorarchiv herauszugeben, wobei ihr zur Herausgabe eine Frist von vier Wochen ab Rechtskraft gesetzt wurde. Weiter wurde sie für den Fall, dass die Frist fruchtlos ablaufe, verurteilt, an den Gläubiger 10.000 EUR nebst Zinsen seit Fristablauf...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Vollstreckung

Rz. 476 Dem Gläubiger muss es möglich sein, die Verjährung eines titulierten Anspruchs zu verhindern. Die Verjährung beginnt daher (wie schon nach § 209 Abs. 2 Nr. 5 BGB a.F.[436]) gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB jeweils neu durch Beantragung oder Vornahme einer gerichtlichen bzw. behördlichen Vollstreckungshandlung[437] (siehe auch Rdn 643). Rz. 477 Die unterbrechende Wirkung e...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / gg) Ausländische Elternteile

Rz. 571 Bei Verletzten mit nicht-deutschen Elternteilen ist u.U. bei der Bestimmung der gesetzlichen Vertretung das internationale Privatrecht (IPR) mit heranzuziehen.[486] Rz. 572 Kommt bei der Beurteilung eines Sachverhaltes die Anwendung ausländischen Rechtes in Betracht, ist das deutsche internationale Privatrecht von Amts wegen anzuwenden.[487] Rz. 573 Welches Recht auf d...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Ausländischer Verkehrsanwalt

Rz. 1205 Die Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts sind i.d.R. nicht erstattungsfähig. Die Erstattungsfähigkeit von Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts kann nicht allein damit begründet werden, dass es sich um eine ausländische Partei handelt; es gelten vielmehr dieselben Kriterien wie für eine inländische Partei.[1102] Rz. 1206 Es bedarf der Notwendigkeitsprüfung i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.6 Beweislast und Verfahren

Rz. 37 Es gelten die allgemeinen Grundsätze der objektiven Beweislast, so dass die Beweislast für die Rechtswidrigkeit des aufzuhebenden Bescheides derjenige trägt, der sich auf die Rechtswidrigkeit beruft und aus § 44 Abs. 1 Satz 1 eine für ihn günstige Rechtsfolge herzuleiten sucht, also regelmäßig derjenige, der die Sozialleistung begehrt bzw. sich gegen die Beiträge wehr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 2.2.2 Nichterfüllung einer Auflage (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 17 Der Widerrufsvorbehalt in einem VA bei nicht oder nicht rechtzeitiger Erfüllung einer zulässigen Auflage bildete neben dem Widerrufsvorbehalt bis zur Einfügung des Abs. 2 den Hauptanwendungsfall des Widerrufs. Die Auflage ist nach der Legaldefinition des § 32 Abs. 2 Nr. 4 eine Bestimmung, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen aufgegeben wird. Sol...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 2.3.3 Widerruf für die Vergangenheit

Rz. 28 Bei Zweckverfehlung oder Nichterfüllung einer Auflage ist der Widerruf für die Vergangenheit als Ermessensentscheidung zu treffen (Bay. LSG, Urteil v. 21.1.2010, L 9 AL 45/07). Das Ermessen bezieht sich auf das "Ob", den Umfang "soweit" und den Zeitpunkt des Widerrufes (Waschull, in: LPK-SGB X, § 47 Rz. 24). Indem Satz 2 diesen Widerruf für die Vergangenheit bei Vertr...mehr

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Erfüllungsort bei Lieferung "ex works"

Zusammenfassung Bei Lieferungen ex works ist normalerweise der Käufer für den Versand verantwortlich. Erfüllungsort ist dann der Sitz des Verkäufers. Bei internationalen Verträgen ändert die Übernahme der gesamten Versandorganisation durch den Verkäufer jedenfalls dann nichts an dem Erfüllungsort, wenn sich die Übernahme nur als zusätzlicher Service darstellt. Der Hintergrund...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Benz, Die Bestandskraft von Verwaltungsakten der Sozialversicherungsträger, WzS 1986 S. 161. ders., Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, BG 1987 S. 31. Bieback, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Institut staatlicher Haftung für rechtswidriges Verwaltungshandeln, DVBl. 1983 S. 159. ders., Grundlagen und Schranken des sozialrechtlichen Herstellungsanspruc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.2.7 Weitere Voraussetzungen an das Ersuchen der Gerichtsvollzieher

Rz. 22 Die Übermittlung an den Gerichtsvollzieher ist darüber hinaus nach Abs. 2 Satz 3 nur zulässig, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO nicht nachkommt (Nr. 1) oder bei einer Vollstreckung in die in der Vermögensauskunft aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.1.6 Beschaffung der Daten auf andere Art und Weise

Rz. 12 § 74a Abs. 1 geht im Interesse des Sozialdatenschutzes über § 4 Abs. 3 hinaus. Nach Abs. 1 Satz 2 hat sich die ersuchende Stelle zunächst zu bemühen, die von ihr benötigten Daten auf andere Weise zu beschaffen, d. h. woanders als bei der Stelle nach § 35 SGB I. Die ersuchende Stelle hat darzulegen, dass sie die Datenbeschaffung bereits anderweitig und erfolglos versuc...mehr