Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / X. Bankkonten

1. Eine Entscheidung des OLG Koblenz vom 31.5.2017[40] verdeutlicht, dass finanzielle Ansprüche zwischen Ehegatten wegen unberechtigter Kontoverfügungen nicht von der Trennung der Ehegatten abhängen müssen. Zwar gelten zunächst folgende Grundsätze: Während des ehelichen Zusammenlebens darf ein entsprechend bevollmächtigter Ehegatte zum Zweck der gemeinsamen allgemeinen Lebens...mehr

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AGS 4/2018, Entwerfen von T... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht (ZEV 2017, 712 [= AGS 2017, 556]) hat ausgeführt: Das AG habe den Klägern zu Recht ein Honorar auf der Grundlage einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV zugesprochen. Die Tätigkeit der Kläger habe nicht lediglich eine Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) bei Testamentsvollstreckung

Rz. 11 [Autor/Stand] Im Hinblick auf den Testamentsvollstrecker entspricht dies ständiger Rechtsprechung.[2] Ein an ihn unter Bezug auf § 32 Abs. 1 ErbStG adressierter Erbschaftsteuerbescheid ist daher unwirksam, wenn damit Erbschaftsteuer für Erwerber festgesetzt würde, deren Erwerb von Todes wegen nicht durch Erbanfall (§ 1922 BGB) erfolgte.[3] Allerdings kann ein (Mit)Erb...mehr

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zfs 4/2018, Manipulierte Ve... / I. Streitgenössische Nebenintervention nach §§ 61, 69 ZPO

Grundsätzlich muss nach A.1.1.4 AKB 2015 der Versicherungsnehmer es dem Versicherer überlassen, den Schaden zu regulieren (Regulierungsvollmacht).[105] Nach E.1.2.4 AKB 2015 steht dem Versicherer auch die Befugnis zur Prozessführung zu und im Namen des Versicherten kann er auch einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Vollmacht des Versicherers zur Abgabe der erforderlichen Erklä...mehr

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FF 4/2018, Das Wechselmodell – Reformbedarf im Kindschaftsrecht?

15. Göttinger Workshop zum Familienrecht Am 20.10.2017 veranstalteten Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen, Prof. Dr. Volker Lipp, Prof. Dr. Eva Schumann und Prof. Dr. Barbara Veit den 15. Göttinger Workshop zum Familienrecht.[1] Er griff die Diskussion um das sog. Wechselmodell auf, die schon seit einigen Jahren – zuletzt aufgrund der BGH-Entscheidungen zur gerichtlichen Anordnu...mehr

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zfs 4/2018, Manipulierte Ve... / C. Betrugsaufklärung durch Auswertung digitaler Fahrzeugdaten

Für die Aufklärung manipulierter Unfallereignisse erlangen die in modernen Kfz enthaltenen elektronischen Systeme eine immer größer werdende Bedeutung. Grundsätzlich werden für die Unfallanalyse nämlich immer Daten benötigt. Bislang wurden zur Unfallrekonstruktion meistens jedoch nur mechanische Daten erhoben und ausgewertet (z.B. Brems- und Schlagspuren, deformiertes Blech,...mehr

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FoVo 4/2018, Besondere Grün... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das sieht der BGH aber ganz anders Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, §§ 4, 6 Abs. 1, 64 Abs. 3 Satz 1 InsO) und auch im Übrigen zulässig. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht. LG hat nur Mindestvergütung als gerecht...mehr

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zfs 4/2018, Bedeutung von S... / 3 Anmerkung:

1) Der Senat geht mit Recht davon aus, dass er als BG an die Festsetzung der Höhe des Schmerzensgelds durch das erstinstanzliche Gericht nicht gebunden ist. Die Bestimmung der Schmerzensgeldhöhe ist Rechtsanwendung, nicht Feststellung einer Tatsache, die für das BG eine Bindung gem. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO begründen könnte (vgl. BGH MDR 2006 123; OLG Köln VersR 2008, 364 m. A...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Betriebswirtschaftliche Beratung: Unternehmensplanung als Geschäftsfeld für Steuerberater

Insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen nimmt das Tagesgeschäft eine so große Rolle ein, dass eine perspektivische und langfristige Unternehmensplanung oft auf der Strecke bleiben muss. Meist sind diese Unternehmen nicht einmal in der Lage, auf Nachfrage ihre kurzfristige unternehmerische Planung für die nächsten 12 Monate darzulegen. Neben der fehlenden Z...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Automatisch eingespielte Buchungen abrechnen

Frage: Aus einem Xing-Forum: Gibt es zu automatisch eingespielten Buchungen, z. B. bei Onlinehändlern (Amazon-Umsätze, PayPal-Umsätze, Ausgangsrechnungen) ein Honorarmodell, das nicht auf dem Gegenstandswert oder Zeiten basiert, sondern auf der Stückzahl der eingespielten Umsätze? In welchem Preisbereich kann man sich hier bewegen, sind 0,12 EUR pro automatischer Buchung ange...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Erteilung der Vollmacht

Rz. 771 Eine Vollmachtsurkunde ist zwar nicht vorgeschrieben, jedoch sinnvoller Nachweis für den Umstand der Beauftragung. Dies gilt vor allem für die Inkassoberechtigung. Anwaltliche Versicherung einer Bevollmächtigung ersetzt nicht deren Nachweis.[674] Rz. 772 Erfolgt (z.B. verletzungsbedingt) eine Bevollmächtigung durch Dritte, sind nahe Verwandte im Rahmen einer berechtig...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Erlöschen der Vollmacht

Rz. 777 § 168 BGB – Erlöschen der Vollmacht 1Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. 2Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. 3Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs. 1 entsprechende Anwendung. §...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / II. Vertragsparteien; Vollmacht

1. Schadenersatzpflichtiger ("Schädiger") a) Haftpflichtversicherung aa) Vollmacht Rz. 456 Der Haftpflichtversicherer handelt bei Vergleichsabschlussmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Vollmacht

a) Erteilung der Vollmacht Rz. 771 Eine Vollmachtsurkunde ist zwar nicht vorgeschrieben, jedoch sinnvoller Nachweis für den Umstand der Beauftragung. Dies gilt vor allem für die Inkassoberechtigung. Anwaltliche Versicherung einer Bevollmächtigung ersetzt nicht deren Nachweis.[674] Rz. 772 Erfolgt (z.B. verletzungsbedingt) eine Bevollmächtigung durch Dritte, sind nahe Verwandte...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vollmacht

Rz. 456 Der Haftpflichtversicherer handelt bei Vergleichsabschlussmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Betreuung

Rz. 581 Hinweis Siehe auch Rdn 612 ff., § 3 Rdn 177 ff. Rz. 582 Betreut (§§ 1896–1908k BGB) werden (geistig oder körperlich) behinderte (volljährige, § 1896 Abs. 1 S. 1 BGB) Erwachsene. Rz. 583 Sowohl bei der Einrichtung als auch bei der Fortsetzung einer Betreuung müssen die gesetzlichen Betreuungsvoraussetzungen vorliegen.[496] Rz. 584 Ein Betreuer darf nur bestellt werden, s...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Schwerverletzung

Rz. 546 Bei Schwerverletzten (insbesondere mit Hirnschädigung) muss die Gefahr einer – u.U. latenten – Geschäftsunfähigkeit nach §§ 104 Nr. 2, 105 BGB bedacht werden (dazu Rdn 1066). Rz. 547 Bestehen hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit Bedenken, ist u.U. die Einholung eines ärztlichen (amtsärztlichen) Gutachtens angeraten. Die Erforderlichkeit einer Pflegschaft oder Betreuung...mehr

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§ 5 Verjährung / d) Kenntnis des Vertreters

Rz. 391 Hinweis Siehe zu Drittleistungsträgern auch Rdn 425 ff. Rz. 392 § 164 BGB – Wirkung der Erklärung des Vertreters (1) 1Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. 2Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfol...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Gefährdung der Kindesinteressen

Rz. 521 § 181 BGB – Insichgeschäft Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht. § 1629 BGB – Vertretung des Kindesmehr

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§ 5 Verjährung / 2. Vertretung

Rz. 739 Die Zustellung an früher einmal beauftragte Anwälte reicht nicht aus, da das Mandat mit der Erledigung des ursprünglichen Prozessverfahrens erlischt.[706] Rz. 740 Die Vertretungsmacht des Haftpflichtversicherers umfasst nicht immer als Schadenersatzpflichtige Personen in Betracht zu ziehenden Parteien.[707]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Elterliche Sorge

Rz. 496 Hinweis Siehe auch Rdn 358 ff., 658 ff. Rz. 497 § 1626 BGB – Elterliche Sorge, Grundsätzemehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Schadenersatzpflichtiger ("Schädiger")

a) Haftpflichtversicherung aa) Vollmacht Rz. 456 Der Haftpflichtversicherer handelt bei Vergleichsabschlussmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Versicherer

(1) Direktanspruch, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG Rz. 485 § 115 VVG – Direktanspruchmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Allgemeines

Rz. 652 Die Eheschließung führt (wie z.B. §§ 1429, 1454 BGB zeigen) nicht automatisch zu einer allgemeinen gegenseitigen Vertretungsbefugnis der Ehegatten. Nach § 1357 BGB, § 8 Abs. 2 LPartG kann ein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartners den anderen Partner zwar durch ein von ihm ohne Absprache vorgenommenes Rechtsgeschäft zugleich mitverpflichten; dieses gilt aber nur ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Abtretung von Vergütungsforderungen

Rz. 1236 Soweit die Klage in eigenem Namen auf eine in einer Prozessvollmacht formularmäßig enthaltene Abtretung etwaiger Kostenerstattungsansprüche gestützt wird, bestehen berechtigte Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Abtretung unter dem Gesichtspunkt von § 305c Abs. 1 BGB (§ 3 AGBG a.F.).[1123] Die Abtretung in der Vollmacht kann sich als überraschend erweisen, ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit

aa) Volljährigkeit Rz. 538 § 2 BGB – Eintritt der Volljährigkeit Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Rz. 539 Art. 1 Konvention über die Rechte des Kindes – Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf da...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Anwaltseinschaltung

Rz. 558 Zu den kostenrechtlichen Aspekten siehe Rdn 1199 ff.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Fortfall der Genehmigungspflicht

(1) Volljährigkeit Rz. 631 Die Volljährigkeit des Mündels (auch im Verlaufe eines Rechtsstreites) macht die Genehmigung überflüssig (§ 1829 Abs. 3 BGB). Allerdings setzt dies Geschäftsfähigkeit des Mündels voraus. (2) Tod des Mündels Rz. 632 Mit dem Tod des unter Vormundschaft pp. stehenden Betreuten (Mündel) endet die Vormundschaft (bzw. Betreuung pp.). Es obliegt dem Vormund ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Haftpflichtversicherung

aa) Vollmacht Rz. 456 Der Haftpflichtversicherer handelt bei Vergleichsabschlussmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Anerkenntnis

Rz. 466 Hinweis Siehe auch § 5 Rdn 456 ff. Rz. 467 Die Zahlung des Haftpflichtversicherers stellt grundsätzlich ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis zulasten des Versicherungsnehmers auch für den Teil der Ansprüche dar, für den der Versicherer nicht einzustehen hat, weil er die Deckungssumme übersteigt.[426] Gleiches gilt im Verhältnis des Versicherers zu den mitve...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Leistungsfreiheit

Rz. 461 Seit Einführung der Direktklage ist der Kfz-Haftpflichtversicherer nicht mehr berechtigt, Versicherte, denen gegenüber er leistungsfrei ist, bei den Regulierungsverhandlungen zu vertreten.[422] Soweit der Versicherer im Innenverhältnis leistungsfrei ist, bedarf es der Vollmacht nicht, da der Geschädigte in diesem Fall die Möglichkeit der Direktklage gegen den Versich...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / g) Ehegatten

aa) Allgemeines Rz. 652 Die Eheschließung führt (wie z.B. §§ 1429, 1454 BGB zeigen) nicht automatisch zu einer allgemeinen gegenseitigen Vertretungsbefugnis der Ehegatten. Nach § 1357 BGB, § 8 Abs. 2 LPartG kann ein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartners den anderen Partner zwar durch ein von ihm ohne Absprache vorgenommenes Rechtsgeschäft zugleich mitverpflichten; dieses...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Beschränkung der elterlichen Sorge

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Außergerichtlicher Bereich

(1) Gerichtliche Genehmigungspflicht Rz. 599 § 1822 BGB – Genehmigung für sonstige Geschäfte Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts:mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Genehmigungsverfahren

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3)2. Schadenrechtsänderungsgesetz

(a) Betriebshaftung gegenüber Insassen (aa) Unfall bis 31.7.2002 Rz. 529 Auf die Rechts- und Haftungsänderungen durch das 2. Schadenrechtsänderungsgesetz[465] ist hinzuweisen. Nach Art. 229 § 5 S. 1 EGBGB sind die geänderten Vorschriften nicht anzuwenden, soweit das schädigende Ereignis vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1.8.2002 eingetreten ist.[466] Altfälle sind weiter...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / hh) Patientenverfügung

Rz. 613 Hinweis Siehe auch Rdn 583 f. Rz. 614 Der Bevollmächtigte kann in eine der in § 1904 Abs. 1 S. 1, 2 BGB genannten Maßnahmen nur einwilligen, nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen, wenn der Vollmachttext hinreichend klar umschreibt, dass sich die Entscheidungskompetenz des Bevollmächtigten auf die im Gesetz genannten ärztlichen Maßnahmen sowie darauf bezie...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Familien-/betreuungsgerichtlichen Genehmigung

aa) Vormundschaftsgericht – Betreuungsgericht – Familiengericht Rz. 624 Seit dem Inkrafttreten des FamFG[520] zum 1.1.2009 (Art. 112 Abs. 1 FGG-RG[521]) ist anstelle des zuvor zuständigen Vormundschaftsgerichts das Betreuungsgericht (§§ 271 ff. FamFG) für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger das berufene Gericht, während die Zuständigkeiten für Angelegen...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Volljährigkeit

Rz. 631 Die Volljährigkeit des Mündels (auch im Verlaufe eines Rechtsstreites) macht die Genehmigung überflüssig (§ 1829 Abs. 3 BGB). Allerdings setzt dies Geschäftsfähigkeit des Mündels voraus.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Kosten für Einholung der Genehmigung

Rz. 643 Hinweis Siehe auch Rdn 619 ff., 993 ff., 1212 f. (1) Kosten Rz. 644 Die Kosten des Verfahrens vor dem Betreuungsgericht setzen sich zusammen aus der Gerichtsgebühr (§ 63 GNotKG[531] i.V.m. Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 [Kostenverzeichnis], Hauptabschnitt 1), den gerichtlichen Auslagen und den außergerichtlichen Kosten des Betroffenen. (a) Anwaltliche Vertretung Rz. 645 Es beste...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Auswirkungen auf Drittbeteiligte

Rz. 121 Sind mehrere Verletzte oder mehrere als Ersatzpflichtige in Betracht kommende Personen (oder deren Haftpflichtversicherer) vorhanden, beeinflussen Verhandlungen, die einer von ihnen führt, nicht den Lauf der Verjährung bei den anderweitigen Anspruchsbeziehungen (siehe auch Rdn 365). Dies gilt nicht, wenn der Handelnde (Verhandelnde) die übrigen bei diesen Verhandlung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Versicherungsmakler

Rz. 469 Der BGH[429] hält eine Schadenregulierung durch Versicherungsmakler für nicht zulässig (Verstoß gegen § 4 RDG), u.a. wegen eines Interessenkonflikt, da der Versicherungsmakler als Sachwalter des Versicherungsnehmers anzusehen und die Rechtsdienstleistung nicht als erlaubte Nebentätigkeit zu der Tätigkeit als Versicherungsmakler einzuordnen sei.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / gg) Ausländische Elternteile

Rz. 571 Bei Verletzten mit nicht-deutschen Elternteilen ist u.U. bei der Bestimmung der gesetzlichen Vertretung das internationale Privatrecht (IPR) mit heranzuziehen.[486] Rz. 572 Kommt bei der Beurteilung eines Sachverhaltes die Anwendung ausländischen Rechtes in Betracht, ist das deutsche internationale Privatrecht von Amts wegen anzuwenden.[487] Rz. 573 Welches Recht auf d...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Differenzierung

Rz. 579 Das Vormundschaftsrecht umfasst seit der Neuregelung durch das Betreuungsgesetz[495] drei grundsätzlich verschieden ausgestaltete Bereiche: (1) Vormundschaft Rz. 580 Vormundschaft besteht über Minderjährige (§§ 1773–1895 BGB), und zwar als auf Dauer ausgerichtete erzieherische Personensorge und Vermögensfürsorge bei Kindern und Jugendlichen, die nicht unter elterlicher...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Vormundschaft, Pflegschaft, Betreuung

aa) Beschränkung der elterlichen Sorge Rz. 578 Siehe dazu Rdn 516 ff. bb) Differenzierung Rz. 579 Das Vormundschaftsrecht umfasst seit der Neuregelung durch das Betreuungsgesetz[495] drei grundsätzlich verschieden ausgestaltete Bereiche: (1) Vormundschaft Rz. 580 Vormundschaft besteht über Minderjährige (§§ 1773–1895 BGB), und zwar als auf Dauer ausgerichtete erzieherische Person...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / i) Aspekte bei Tötung

Rz. 662 Bei fremdverschuldeten Unfällen mit Todesfolge ist streng zu unterscheiden zwischenmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Erwachsene

Rz. 588 Pflegschaft dient als Hilfe für solche Erwachsene, für die ein Fürsorgebedürfnis durch gesetzliche Vertretung nicht allgemein, sondern nur für bestimmte personen- und sachbezogene Angelegenheiten besteht.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Insolvenz des Versicherers

Rz. 492 Bei Insolvenz des Versicherers bleibt die unmittelbare Einstandspflicht des Schädigers und der weiteren Eintrittspflichtigen (im Einzelfall z.B. Anstellungskörperschaft, weitere Gesamtschuldner) bestehen. Rz. 493 Den Opferschutz gewährleistet § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 PflVG.[440] § 16 PflVG bestimmt, dass die Änderungen mit Bezug auf die Regelung des § 12 Abs. 1 S. 1 Nr....mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Beistandsbestellung

Rz. 590 Anzumerken ist der Vollständigkeit halber, dass die Beistandsbestellung (§§ 1712–1717 BGB) – eine besonders ausgestaltete Art der Pflegschaft – im Rahmen der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen bedeutungslos ist.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Vergleich mit Personen unter Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft

Rz. 595 Hinweis Siehe auch Rdn 516 ff., 628 ff. (1) Minderjährige Rz. 596 Für Minderjährige kann – u.U. auch, wenn die Eltern noch leben (vgl. § 1630 II BGB) – ein Vormund oder Ergänzungspfleger eingeschaltet sein. Für Vergleiche gilt dann, dass bei einem Wert von mehr als 3.000 EUR (für die Wertberechnung gelten §§ 3 ff. ZPO)[502] zwingend die familien-/betreuungsgerichtliche...mehr