Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.4.1 Zuführungen

Der Verwalter stellt in der Jahresabrechnung den im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Rücklagenzuführungsbetrag nicht wie eine Kostenposition ein, sondern stellt die tatsächlich von den Wohnungseigentümern geleisteten Beiträge zur Erhaltungsrücklage in der Darstellung der Entwicklung der Erhaltungsrücklage dar. Darstellung der Entwicklung der Erhaltungsrücklagemehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / f) Verfahren auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung

Rz. 87 Wird der Anwalt im Verfahren auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung vor der Behörde (§ 86a Abs. 3 SGG) tätig, so handelt es sich immer um eine weitere selbstständige Angelegenheit, in der der Anwalt seine Vergütung gesondert erhält, und zwar auch dann, wenn er auch in der Hauptsache, also im Widerspruchsverfahren, tätig ist; es handelt sich bei dem Aussetzungsantra...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 6. Neubescheidungsverfahren nach erfolgreicher Klage

Rz. 195 Wird die Behörde auf eine erfolgreiche Anfechtungsklage hin zu einer Neubescheidung verpflichtet, so schließt sich ein neues Widerspruchsverfahren (Neubescheidungsverfahren) an, sodass damit eine neue Gebührenangelegenheit i.S.d. § 15 RVG eröffnet wird. Beispiel 101: Tätigkeit im Rechtsstreit ohne vorangegangene Tätigkeit im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren mi...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 1. Hauptsacheklage

Rz. 106 In aller Regel führt die Untätigkeit der Behörde im Widerspruchsverfahren in Verwaltungssachen nur dazu, dass die Durchführung des Nachprüfungsverfahrens aufgrund des Zeitablaufes und der Untätigkeit entbehrlich wird (§ 78 VwGO). Die "Untätigkeitsklage" betrifft hier also die Hauptsache. Daraus wiederum folgt, dass der Streitgegenstand von Verwaltungs-, Nachprüfungs-...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 12. Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 246 Das Verfahren nach Zurückverweisung stellt auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten gebührenrechtlich gegenüber dem Ausgangsverfahren eine eigene Angelegenheit dar (§ 21 Abs. 1 RVG). Der Anwalt erhält also alle Gebühren erneut. Allerdings ist die Verfahrensgebühr des vorausgegangenen Verfahrens auf die Verfahrensgebühr des Verfahrens nach Zurückverweisung anzurechne...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.4.2 Entnahmen

Die Entnahme aus der Erhaltungsrücklage stellt einen Buchungsvorgang dar. Es ist daher nicht erforderlich, dass der Betrag, der für eine Sanierungsmaßnahme der Rücklage entnommen werden soll, unmittelbar von dem für die Geldanlage der Erhaltungsrücklage geführten Konto gezahlt wird. Was ist zu tun mit aus der Rücklage finanzierten Sanierungsmaßnahmen? Nach früherer Rechtslage...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.2.2 Abweichende Kostenverteilungsschlüssel

Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG ist durch Vereinbarung abdingbar. So wird in vielen Gemeinschaftsordnungen eine abweichende Kostenverteilung vereinbart, die für unterschiedliche Kostenarten verschiedene Verteilungsschlüssel vorsieht, die dem Gerechtigkeitsempfinden der Eigentümer eher entsprechen oder aus anderen Gründen praktikabler erscheinen. So wird z. B. häufi...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.4.1 Zeitnahe Erstellung

Die Jahresabrechnung ist nach Ablauf der abzurechnenden Wirtschaftsperiode zeitnah zu erstellen und der Eigentümergemeinschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Allgemein wird hier von einem Zeitraum von 3 bis maximal 6 Monaten nach Beginn des Folgejahres ausgegangen.[1] Abweichendes kann im Verwaltervertrag geregelt werden oder sich aus einer Vereinbarung der Wohnungseigentüm...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 5.1 Festsetzungsbeschluss

Über die sich auf Grundlage der Jahresgesamtabrechnung ergebenden Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge beschließen die Wohnungseigentümer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Da gesetzlich für die Beschlussfassung kein bestimmtes Stimmprinzip vorgesehen ist, richtet sich dieses nach dem gesetzlichen Kopfprinzip des § 25 Abs. 2 WEG oder einem hiervon abweichend verei...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 6 SEPA Pre-Notification

Seit 1.2.2014 ist das deutsche Überweisungsverfahren durch das SEPA (Single Euro Payments Area)-Verfahren abgelöst. In diesem Zusammenhang müssen dem Kontoinhaber – also dem betreffenden Wohnungseigentümer – 14 Tage vor dem Einzug per SEPA-Lastschriftmandat Forderungsbetrag, Fälligkeit, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz angekündigt werden, und zwar unabhängig davon, ob bereit...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / e) Besondere erstinstanzliche Verfahren vor den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht

Rz. 31 In Nr. 3300 Nr. 2 VV sind mit dem 2. KostRMoG[6] auch die erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bundessozialgericht und den Landessozialgerichten erfasst worden, die bisher als einfache erstinstanzliche Verfahren zu vergüten waren. Rz. 32 In allen diesen Verfahren ist das GKG anzuwenden und es entstehen Wertgebühren. Rz. 33 Dadurch wird in den folgenden, in § 29 SGG genan...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.1.2 Ausgaben

Stets sind in die Jahresabrechnung aus dem Verwaltungsvermögen getätigte Ausgaben einzustellen, egal ob die Ausgaben rechtmäßig oder unrechtmäßig erfolgten und unabhängig davon, ob die Ausgaben ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen haben oder nicht.[1] Dies gilt für sämtliche getätigten Ausgaben und unabhängig davon, ob sie nachvollziehbar oder durch Kontoauszüge belegt sind...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XXIV. Beratungshilfe

Rz. 223 Nach § 2 Abs. 2 BerHG wird auch in Angelegenheiten des Verwaltungsrechts Beratungshilfe gewährt. Insoweit ergeben sich hier keine Besonderheiten. Entstehen kann eine Beratungsgebühr (Nr. 2501 VV), eine Geschäftsgebühr (Nr. 2503 VV) und eine Einigungs-/Erledigungsgebühr (Nr. 2508 VV). Rz. 224 Die Gebühren können im Verwaltungs- und Nachprüfungsverfahren gesondert entst...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / ff) Verwaltungsverfahren und Neubescheidungsverfahren nach Klage

Rz. 53 Wird nach dem Widerspruchsverfahren Klage erhoben und schließt sich danach ein Neubescheidungsverfahren an, so handelt es sich um ein neues Verwaltungsverfahren, in dem die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV entsteht. War der Anwalt zuvor bereits im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren tätig, findet keine Anrechnung nach Vorbem. 2.3. Abs. 4 VV statt, da dem Neubescheid...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Betriebsgebühr

Rz. 86 Auch hier entsteht zunächst immer eine Betriebsgebühr, also im gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3102, 3204, 3212 VV), außergerichtlich eine Geschäftsgebühr (Nr. 2302 Nr. 1 VV), eine Beratungsgebühr (§ 34 Abs. 1 RVG) oder eine Prüfungsgebühr (Nr. 2102 VV). Rz. 87 Eine Reduzierung der Betriebsgebühren bei vorzeitiger Erledigung ist hier grundsätzlich n...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / cc) Anrechnung

Rz. 109 War der Anwalt bereits im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren tätig, so hat er dort eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV bzw. im Falle der Beratungshilfe nach Nr. 2503 VV verdient. Diese Gebühren sind im gerichtlichen Verfahren hälftig anzurechnen. Die frühere Ermäßigung der Verfahrensgebühr (Nr. 3103 VV a.F.) ist aufgehoben. Rz. 110 Bei vorangegangener Ges...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / ee) Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter

Rz. 45 Wird anlässlich eines Verwaltungsverfahrens, eines Nachprüfungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens ein Verwaltungsverfahren über die Aussetzung der sofortigen Vollziehung oder deren Anordnung eingeleitet oder über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter, so stellt dieses Verwaltungsverfahren eine weitere selbstständige Angelegenheit i.S.d. §...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 51 War der Anwalt bereits im vorangegangenen Besteuerungs-, Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren tätig, sind die dort angefallenen Gebühren – vorbehaltlich einer Begrenzung – hälftig anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV, § 35 Abs. 2 RVG).mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 7. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 199 Wird der Anwalt in einem selbstständigen Beweisverfahren nach § 76 SGG tätig, gilt das Gleiche wie bei den Wertgebühren. Beweisverfahren und nachfolgendes Hauptsacheverfahren sind zwei verschiedene Angelegenheiten. Die Gebühren nach den Nrn. 3102, 3106 VV entstehen gesondert. Allerdings wird die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrens...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / c) Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 60 Anzurechnen ist die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV eines Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahrens auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens wegen desselben Gegenstands (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV). Angerechnet wird die Gebühr zur Hälfte, höchstens allerdings mit einem Gebührensatz von 0,75. Soweit also eine höhere Geschäftsgebühr als 1,5 ang...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / bb) Vorbefassung richtet sich nach dem RVG

Rz. 33 Hatte der Anwalt im Besteuerungs- oder Verwaltungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV verdient, ist diese nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV hälftig anzurechnen, höchstens zu 0,75. Beispiel 9: Anrechnung einer Geschäftsgebühr im Verwaltungs-/Besteuerungsverfahren auf die nachfolgende Geschäftsgebühr des Einspruchsverfahrens Die Kindergeldkasse hatte von der Ma...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 19. Einzeltätigkeit

Rz. 331 Ist der Anwalt lediglich mit einer Einzeltätigkeit beauftragt, so erhält er eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3406 VV. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 36,00 EUR bis 408,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 222,00 EUR. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich der Rahmen um 30 %, höchstens um 200 %. Rz. 332 Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist hier nicht vorgesehe...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV

Rz. 279 Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem Sozialgericht erhält der Anwalt zunächst eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Die Anrechnung einer vorangegangenen Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV kommt nicht in Betracht. Hauptsacheverfahren und Aufhebungs- oder Anordnungsverfahren sind nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG verschiedene gebührenrecht...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 2. Reine Bescheidungsklage

Rz. 107 Wird eine reine Bescheidungsklage erhoben, so sind die Gegenstände von Verwaltungsverfahren und Klageverfahren unterschiedlich, sodass die Geschäftsgebühr des Verwaltungsverfahren nicht angerechnet wird.[38] Sie wird erst angerechnet, wenn es nach Bescheidung zu einem Klageverfahren zur Hauptsache kommt. Beispiel 51: Untätigkeitsklage (Bescheidungsklage) Der Anwalt wa...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / bb) Vorangegangene Tätigkeit richtet sich nach dem RVG

Rz. 52 Ist im vorangegangenen Besteuerungs-, Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren eine Geschäftsgebühr angefallen, so ist diese zur Hälfte anzurechnen, höchstens jedoch zu 0,75 (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV). Sind dem gerichtlichen Verfahren mehrere anzurechnende Gebühren vorausgegangen, ist nur die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV hälftig anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / X. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 77 In einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem FG erhält der Anwalt ebenfalls die erhöhten Gebühren eines Berufungsverfahrens nach den Nrn. 3200 ff. VV (Vorbem. 3.2.1 Nr. 1 VV).[24] Rz. 78 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 53 Abs. 1 i.V.m. § 51 Abs. 1 und 2 GKG. Hier ist der Mindestwert des § 52 Abs. 4 GKG nicht anzuwenden.[25] Beispie...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / a) Überblick

Rz. 250 Wird der Anwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, so handelt es sich insoweit nach...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung für die außergerichtliche Vertretungstätigkeit des Rechtsanwalts findet sich in Teil 2 Abschnitt 3 VV, den Nrn. 2300 ff. VV. Für sämtliche in einer Angelegenheit anfallenden außergerichtlichen Tätigkeiten erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr. Sie gilt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 7. Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren

Rz. 105 Sind mehrere Geschäftsgebühren anzurechnen, ist § 15a Abs. 2 RVG zu beachten. Beispiel 49: Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren Der Anwalt war in zwei verschiedenen Veraltungsverfahren tätig (Gegenstandswert jeweils 5.000,00 EUR). In beiden Verfahren ergehen Bescheide, die jeweils mit einem Widerspruch angegriffen werden. Über die Widersprüche wird zeitgleich entschi...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / a) Grundfälle

Rz. 59 Schließlich kann sich ein Erstattungspflichtiger auch dann auf die Anrechnung berufen, wenn gleichzeitig zwei Gebühren gegen ihn geltend gemacht werden, die aufeinander anzurechnen sind. Rz. 60 Dabei ist erforderlich, dass beide Gebühren entweder im Erkenntnisverfahren oder beide Gebühren im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden. Es reicht nicht aus, dass ...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 2. Wahlrecht bei der Einforderung

Rz. 5 Der Anwalt kann nach § 15a Abs. 1 RVG frei wählen, welche der aufeinander anzurechnenden Gebühren er in voller Höhe einfordert und welche vermindert.[1] Er kann selbstverständlich nicht beide Gebühren zugleich unvermindert einfordern. Beispiel 1: Wahlrecht bei der Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Gegenstandswert (I) Der Anwalt hatte nach einem Gegenstandswert von 8.0...mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / d) Streitwert

Rz. 21 Da in den Gerichtsverfahren – einschließlich der Verfahren vor den Sozialgerichten – Gerichtsgebühren nach dem Wert abgerechnet werden, erfolgt die Wertfestsetzung nach § 63 GKG. Dieser Wert gilt dann auch für die Anwaltsgebühren (§§ 23 Abs. 1 S. 1, 32 Abs. 1 RVG). Rz. 22 Der Streitwert richtet sich vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Arbeitsgerichtsba...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV

Rz. 124 Die Terminsgebühr kann in allen Varianten der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entstehen, also in einem gerichtlichen Termin (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV), bei Wahrnehmung eines Termins, der von einem gerichtlichen Sachverständigen anberaumt worden ist (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV)[22] und auch für die Mitwirkung an einer Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahren...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Gerichtliches Verfahren mit vorangegangener Tätigkeit vor der Behörde auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Rz. 268 War der Anwalt auch mit dem Antrag auf Aussetzung vor der Verwaltungsbehörde beauftragt, ist dort eine eigene Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV entstanden (§ 17 Nr. 1a RVG) (siehe dazu Rdn 87 ff.). Im gerichtlichen Anordnungsverfahren entsteht jetzt wiederum die Verfahrensgebühr der Nr. 3102 VV, allerdings unter hälftiger Anrechnung der vorangegangenen Geschäfts...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 2. Gerichtliches Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung

Rz. 229 Nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens kann gegen den ergangenen Bescheid Anfechtungsklage erhoben werden. Auch ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung müsste möglich sein. Rz. 230 Schließt sich an das Verwaltungszwangsverfahren ein gerichtliches Verfahren über die Zwangsmaßnahme an, so gelten nach Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 6. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 99 Auch in Verwaltungssachen wird die Geschäftsgebühr angerechnet, und zwar nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV zur Hälfte, höchstens jedoch zu einem Gebührensatz von 0,75. Das gilt auch bei mehreren Auftraggebern (siehe dazu § 8 Rdn 48 ff. m. Nachw. zur Rspr.). Hatte der Anwalt vorgerichtlich mehrere Geschäftsgebühren verdient, war er also sowohl im Verwaltungsverfahren tätig...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / c) Besondere Beschwerden

Rz. 11 Abweichend von den Gebühren für allgemeine Beschwerden in den Nrn. 3500 ff. VV ordnet Vorbem. 3.2.1 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 VV an, dass bestimmte Beschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen ebenso abzurechnen sind wie Berufungen. Die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 5 VV gelten dann nicht (Vorbem. 3.5 VV). Rz. 12 Das betrifft Verfahren über Beschwerdenmehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / 8. Umsatzsteuer bei Schadensersatzanspruch der BRD wegen Beschädigung von Schutzplanke und Lärmschutzwand einer Bundesautobahn

Rz. 67 BGH, Urt. v. 18.3.2014 – VI ZR 10/13, VersR 2014, 849 Zitat BGB § 249; § 254; § 19 2. AVVFStrmehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 69 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Mit Recht hatte das Berufungsgericht die Klage für zulässig erachtet. Die Klägerin war als Eigentümerin der beschädigten Einrichtungen Inhaberin des streitgegenständlichen Schadensersatzanspruchs und als solche prozess-führungsbefugt. Dass die Verwaltung des fraglichen Autobahnabschnitts gemäß Ar...mehr

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§ 4 Stundenverrechnungssätz... / a) Der Fall

Rz. 93 Die Beklagten hatten der Klägerin unstreitig den bei einem Verkehrsunfall entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Klägerin betreibt ein Unternehmen, das komplette Baustellenabsicherungsanlagen errichtet. Am Unfalltag geriet ein vom Beklagten zu 2 gesteuerter, bei der Beklagten zu 1 versicherter Lkw auf der A 61 im Bereich der Gemarkung D aufgrund eines geplatzten Vorder...mehr

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§ 4 Stundenverrechnungssätz... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 96 Das Berufungsgericht führte im Wesentlichen aus: Der Bundesgerichtshof lasse zu, dass, wenn bei einer Beschädigung einer Sache der Geschädigte die Sache im eigenen Betrieb reparieren lasse, dieser neben dem Lohn- und Materialaufwand auch anteilige Gemeinkosten – außer Unternehmergewinn – geltend machen könne. Der Bundesgerichtshof habe jedoch klargestellt, dass der Ges...mehr

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§ 6 Nutzungsausfall und mer... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 3 Das Berufungsurteil ließ hinsichtlich der zugesprochenen Nutzungsausfallentschädigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Klägerin erkennen. Rz. 4 Das Berufungsgericht war zutreffend davon ausgegangen, dass dem Eigentümer eines privat genutzten Pkw, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Entnahme von Gegenständen (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 13 § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG regelt die Entnahme von Gegenständen durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Dieser Tatbestand ist nach dem gesetzgeberischen Willen identisch mit dem, der bis Ende März 1999 in § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG geregelt war mit folgendem Wortlaut: Zitat Eigenverbrauch liegt vor, wenn ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unentgeltliche Zuwendungen aus unternehmerischen Gründen(§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 45 Mit § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG ist zum 1.4.1999 ein für das deutsche Umsatzsteuerrecht weitgehend neuer Tatbestand geschaffen worden: die unentgeltliche Zuwendung von vorsteuerentlasteten Gegenständen aus unternehmerischen Gründen . Mit ihm soll der unversteuerte Letztverbrauch umfassend vermieden werden, und zwar auch dann, wenn unternehmerische Zwecke mit der Zuwend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Mitverpachtung von Betriebsvorrichtungen

Rz. 166 Das deutsche Recht gibt das Unionsrecht nicht ganz zutreffend wieder. Allerdings hat auch der BFH in seinem Urteil v. 28.5.1998[1] für die Überlassung von Versorgungseinrichtungen für Mobilheimplätze auch bei langfristiger Vermietung eine Steuerpflicht angenommen. Bei (steuerfreier) Verpachtung von Grundstücken mit darauf errichteten Betriebsvorrichtungen führe das A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Unentgeltliche Gegenstandszuwendungen an das Personal (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 35 Die Nr. 2 von § 3 Abs. 1b S. 1 UStG betrifft die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands durch einen Unternehmer an sein Personal für dessen privaten Bedarf, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen. Weil die unentgeltlichen Zuwendungen eines Gegenstands in § 3 Abs. 1b UStG und die unentgeltliche Erbringung von Dienstleistungen in § 3 Abs. 9a UStG getrennt geregelt w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Gemischter Vertrag

Rz. 60 Ein gemischter Vertrag liegt vor, wenn er sowohl die Merkmale einer Vermietung/Verpachtung als auch die Merkmale anderer Leistungen, d. h. Elemente der Nutzungsüberlassung an anderen Gegenständen als Grundstücken oder aufgrund anderer Rechtsbeziehungen enthält. Die verschiedenen Merkmale müssen in dem Vertrag jedoch so stark vertreten sein, dass jedes Element umsatzst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Systematische Überlegungen

Rz. 5 Mit § 3 Abs. 1b UStG, der die Steuerbarkeit unentgeltlicher Wertabgaben aus einem Unternehmen bezüglich körperlicher Gegenstände regelt – die unentgeltliche Wertabgabe in Form von Dienstleistungen normiert der gleichfalls ab dem 1.4.1999 geltende § 3 Abs. 9a UStG [1] –, hat der deutsche Gesetzgeber die (spätestens) seit dem Urteil des EuGH v. 27.6.1989[2] fällige Anpass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielle Wirtschaftsgüter / 4.1 Anlagevermögen

Steuerrechtlich gilt, dass immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nur aktiviert werden dürfen, wenn sie entgeltlich erworben wurden oder wenn sie in das Betriebsvermögen eingelegt wurden.[1] Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind mit ihren Anschaffungskosten zu aktivieren. Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.1 Aufteilungsgebot

Rz. 170 Nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG ist auch die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), steuerpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind. Dieses Aufteilungsgebot soll auch keine Einbeziehung der Überlassung vo...mehr