Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verlängerte Frist für Immobilienverwalter-Zertifizierung

Der Deutsche Bundestag hat einer Verschiebung der Zertifizierung für Immobilienverwalter um ein Jahr auf den 1.12.2023 zugestimmt. Vorausgegangen war eine Initiative des VDIV Deutschland vor dem Hintergrund, dass nicht alle Zertifizierungswilligen bis zum 1.12.2022 eine Prüfung vor den Industrie- und Handelskammern (IHK) hätten ablegen können. Mit Inkrafttreten der WEG-Reform...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Von der gesonderten Festste... / III. Die Bewertung in der Praxis nach §§ 151 ff. BewG

Betrifft eine Erbschaft oder eine Schenkung einen Anteil einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder -gemeinschaft, ist der Anteil am Wert dieser Gesellschaft gesondert festzustellen. Allgemein gesprochen ist der Anteil am Wert von anderen als in § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BewG genannten Vermögensgegenständen und von Schulden, die mehreren Personen zustehen, geson...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Finanzverwaltung hat ein umfassendes BMF-Schreiben zur Anwendung der Abgeltungsteuer herausgegeben. Seit der letzten Veröffentlichung im Januar 2016 haben sich zahlreiche Änderungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen, der Rspr. sowie einer zum Teil geänderten Auffassung der Verwaltung ergeben, welche in die Neufassung des BMF-Schr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 3.1 Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens (Abs. 5)

Rz. 19 Auch Unterstützungskassen sind partiell steuerpflichtig, soweit sie überdotiert sind. Überdotiert ist eine Unterstützungskasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG, wenn ihr Vermögen das nach § 4d EStG zulässige Kassenvermögen um mehr als 25 % übersteigt. Bei der Ermittlung des Vermögens sind zukünftige Kassenleistungen nicht zu berücksichtigen, weil auf sie kein Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Von der gesonderten Festste... / V. Möglichkeit der gewerblichen Prägung

Bei einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG ist eine Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG durchzuführen. Hierbei ist eine abschließende Begünstigung i.S.v. §§ 13a, 13b ErbStG ausgeschlossen, da es an begünstigungsfähigem Vermögen fehlt (Halaczinsky in Rössler/Troll, 34. EL 1/2022, § 151 BewG Rz. 27). Dabei ist es fraglich, ob sich durch die Möglichkeit der gewe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 3.2 Übergangsregelung für Kapitalgesellschaften (Abs. 5a)

Rz. 26 Die Neuregelung in § 6 Abs. 5 S. 2 KStG kann Unterstützungskassen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft benachteiligen. Zur Überdotierung kann es in der Leistungsphase der Unterstützungskasse kommen. Dann sind nach § 6 Abs. 5 S. 2 KStG die Versorgungsleistungen nicht mehr einkommensmindernd zu berücksichtigen. In der vor dem Vz 2016 liegenden Ansammlungsphase wa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / b) Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

Der nur für die Vorerbschaft eingesetzte Testamentsvollstrecker ist nicht kraft Gesetzes an die Beschränkungen gebunden, die dem Vorerben ggü. dem Nacherben in den §§ 2113, 2114 BGB auferlegt sind. Der Erblasser kann gem. § 2208 Abs. 1 Satz 1 BGB anordnen, dass der für die Vorerbschaft ernannte Testamentsvollstrecker nur die Rechte des nicht befreiten Vorerben ausüben und des...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 9.2 Form der Übermittlung

Rz. 144 Aus elektronischen Buchführungssystemen sollen die Daten voll automatisiert in die Positionen des durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermittelnden Datensatzes, die sog. E-Bilanz, übernommen werden. So soll mit dem Verfahren eine vollelektronische Kette von der Buchführung bis zur Verarbeitung im Finanzamt gewährleistet werden.[1] Nach dem Gesetzgeber ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungsschutz für E-M... / 1.2.2 Ladestationen/Wallboxen

Für Wohnungseigentümergemeinschaften gilt: Baut ein Eigentümer (oder Mieter) eine Wallbox in das Gebäude ein, ist diese in dessen Hausratversicherung enthalten. Baut die WEG die Wallboxen gemeinschaftlich ein (oder sind sie bei neu errichteten Gebäuden von vornherein enthalten), so sind sie über die Gebäudeversicherung der WEG abgesichert. Bei der Einordnung des richtigen Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Digitalisierung / 2 Digitalisierungstarifvertrag TV-Hessen

Das Land Hessen und die Gewerkschaften haben sich am 15.10.2021 u. a. auf einen Digitalisierungstarifvertrag für die Beschäftigten des Landes Hessen (DigiTV-H) verständigt. Der DigiTV-H orientiert sich an dem Digitalisierungstarifvertrag des Bundes (DigiTV)[1], enthält zugleich aber wesentliche Abweichungen. Die wichtigste Abweichung dürfte in § 2 Abs. 3 DigiTV-H gegenüber § ...mehr

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AGS 10/2022, Kopp/Ramsauer, VwVfG - Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz

Begründet von Ferdinand O. Kopp; herausgegeben von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer; mitbearbeitet von Prof. Dr. Peter Wysk und Dr. Carsten Tegethoff. 23. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXIII, 2.084 S., 69,00 EUR Zu dem von Ferdinand O. Kopp begründeten Klassiker zum VwVfG braucht man eigentlich nicht mehr viel Worte zu verlieren. Die zwischenzeitlich erschienenen 23 Auflag...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 8.1 BVerfG: 6 % Verzinsung mit Grundgesetz unvereinbar

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17; BGBl. I Nr. 66 vom 21.9.2021, S. 4303) ist die Vollverzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit 6 % p. a. für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2014 mit dem Grundgesetz unvereinbar. Für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 dürfen die bisherigen Vorschriften durch Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Grenzüberschreitende Arrestierung, Einziehung und Sicherstellung von Vermögenswerten auf europäischer Ebene

Schrifttum: Hüttemann, Grundlagen und Bedeutung der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2018/1805, NZWiSt 2019, 201, 248. a) Vorläufige Sicherung Rz. 1113 [Autor/Stand] Auf europäischer Ebene ist die vorläufige grenzüberschreitende Sicherstellung von Vermögensgegenständen im Ausland möglich, wenngleich in der Praxis j...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2022, Genehmigungsf... / 1 Gründe

I. Mit Beschl. v. 22.1.2020 richtete das AG Hamburg-Blankenese für die unbekannten Erben des am 31.10.2019 verstorbenen Erblassers eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie Ermittlung der Erben ein und wählte den Beteiligen zu 2.) zum Nachlasspfleger aus. Mit Beschl. v. 30.3.2020 richtete es ergänzend eine Verfahrenspflegscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entrichtung der Vorauszahlungsschuld (§ 37 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Abweichend von der logischen Reihenfolge, nach der eine Schuld erst entstanden sein muss, bevor sie fällig werden kann, regelt § 37 Abs 1 S 1 EStG erst den Entrichtungs- und dann erst den Entstehungszeitpunkt. Rn. 11 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In den Normalfällen sind die Vorauszahlungen zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines (Kalender-)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Gesetzeszweck und Systematik

Rz. 14 [Autor/Stand] Intention des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber beabsichtigte mit dem UntStRefG[2] seinerzeit u.a. die Sicherung des deutschen Steuersubstrats. Hierzu führte er neben der Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) und anderen Vorschriften auch die Besteuerung von Funktionsverlagerungen ein (§ 1 Abs. 3 Sätze 9–10 a.F., § 1 Abs. 3b n.F.). Die Regelungen zur Funktions...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen für den Auskunftsverkehr

a) Informationseinholung durch deutsche FinB Rz. 725 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen für den grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr finden sich in einer Reihe von Normen. Zentrale Regelung des innerstaatlichen Rechts ist § 117 AO . Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 117 Abs. 1 AO ist die Inanspruchnahme der Amtshilfe durch inländische FinB zur Durchführung von Besteuerungsverfahr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuständiges FA

Rn. 27 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anmeldung erfolgt an das FA, das für den Leistenden zuständig ist. Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 48a Abs 1 S 1 EStG, ist aber aus dem Zusammenhang mit § 48a Abs 1 S 2 EStG (Abführungspflicht an das für den Leistenden zuständige FA) ableitbar (vgl Tz 65, 97 BMF BStBl I 2022, 1229). Für den Leistungsempfänger kann diese Reg...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 13 Umstellung auf vorschüssige Erhebung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft – Auswirkungen auf die Bilanzierung bei Mitgliedsunternehmen

Kernaussage Durch die Umstellung auf eine vorschüssige Erhebung von Beiträgen zur Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) sind für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen – anders als in der Vergangenheit – Rückstellungen "nur" in Höhe der Differenz zwischen dem durch das Mitgliedsunternehmen ermittelten Jahresbeitrag am Abschlussstichtag und den vorschüssig gezahlte...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.9.7 IDW PH 9.720.2 (05.2022): Verhältnis der Jahresabschlussprüfung bei kommunalen Wirtschaftsbetrieben zur örtlichen und überörtlichen Prüfung (Stand: 30.5.2022)

Der Prüfungshinweis behandelt das Verhältnis der Jahresabschlussprüfung bei kommunalen Wirtschaftsbetrieben zur örtlichen und überörtlichen Prüfung und gibt dabei einen Überblick über die jeweils einschlägigen Regelungen in den Bundesländern. Der Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) hat seine Verlautbarung umfassend aktualisiert, da sich 2016 zahlr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up 2023: Natio... / 13.1 Umstellung der Beitragserhebung bei der VBG

Bis zum 31.12.2021 hat die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) die Beiträge von ihren Mitgliedsunternehmen nachschüssig erhoben. Der Beitrag für das bereits abgelaufene Kalenderjahr wurde somit immer erst Mitte Mai des Folgejahres auf der Basis der tatsächlichen Verhältnisse des abgelaufenen Kalenderjahres ermittelt und zur Zahlung fällig gestellt. Dieses System der Beitra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[3]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holding – ABC IntStR / 2.1 Begriffsbestimmung und Ausgestaltungsformen

Unter einer Holding wird ein Unternehmen verstanden, dessen Hauptzweck darin besteht, dauerhaft Anteile an anderen Unternehmen zu halten.[1] Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern eine besondere Form der Organisation der Konzernstruktur. Die Aufgaben der Holding bestehen regelmäßig in Verwaltungs-, Finanzierungs- und ggf. Führungsfunktionen. Hingegen wird üblicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.2 Fortbestand sowie Sonderrecht zur Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 4 Eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, die aufgrund eines bis zum 31.12.1995 gestellten Antrags noch vor dem 1.1.1996 wirksam wurde, bleibt nach Abs. 2 auch dann über den 31.12.1995 bestehen, wenn die Voraussetzungen in der Grundnorm nach der ab 1.1.1996 geltenden Fassung nicht mehr erfüllt werden (z. B. Bauingenieure in Bayern). Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Grund... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K lässt im Jahr 2017 seine beiden nebeneinanderliegenden Wohnungen zusammenlegen und entfernt die Trennwand der Balkone. Im Jahr 2021 teilt die Verwaltung K mit, er müsse diese Entfernung noch genehmigen lassen. Daher setzt die Verwaltung den Gegenstand auf die Tagesordnung. 11 Wohnungseigentümer gestatten die Entfernung, 6 sind dagegen und 2 enthalten sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Grund... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die nachträgliche Gestattung einer baulichen Veränderung. Die Verwaltung hat insoweit völlig zu Recht den klagenden Wohnungseigentümer auf die Notwendigkeit dieser Gestattung hingewiesen. Nachträgliche Gestattung Die Wohnungseigentümer können eine bereits vollzogene bauliche Veränderung nachträglich gestatten. Dieser Beschluss unterfällt alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstbehalt und Sondereige... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie mit einem Selbstbehalt zu verfahren ist. Daneben ging es um die Frage, ob die Wohnungseigentümer bei umstrittenen und höchstrichterlich ungeklärten Rechtsfragen, über die sie sich uneinig sind, ihre zukünftige Verwaltung durch Beschluss festlegen können. Und es ging um die Frage, wann ein Wohnungseigentümer die Änderung des g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Entlastung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann es ordnungsmäßig ist, dass die Wohnungseigentümer dem Verwalter namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Entlastung erteilen. Ferner geht es um eine Vereinbarung in einer Mehrhausanlage, nach der für die einzelnen Gebäude separate Konten einzurichten sind. Entlastung der Verwaltung Die "Entlastung" eines Verwalters ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versammlung: Hinweis auf 3-... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Entscheidung behandelt die Frage, wie die Verwaltungen zu laden haben, ohne den Kernbereich des Wohnungseigentums zu verletzen. Vertreterversammlung Die COVID-19-Pandemie hat die Verwaltung erheblich erschwert. Überblick: Eine Versammlung scheidet aus, wenn das öffentliche Recht Versammlungen verbietet. In diesem Fall ist der Verwalter berechtigt, alle dring...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizkostenV: Vorgehen bei v... / 4 Die Entscheidung

Die bisherige Handhabung widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Nach § 5 Abs. 7 Satz 1 HeizkostenV seien dann, wenn der Verbrauch der von einer Anlage i. S. d. § 1 Abs. 1 HeizkostenV versorgten Nutzer nicht mit gleichen Ausstattungen erfasst werde, zunächst durch Vorerfassung vom Gesamtverbrauch die Anteile der Gruppen von Nutzern zu erfassen, deren Verbrauch mit gle...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastung des gemeinschaftl... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Bewilligung des Verwalters reiche tatsächlich nicht aus. Zwar vertrete der Verwalter die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG gerichtlich und außergerichtlich. Hieraus folge aber kein Recht, die Eintragung einer Grunddienstbarkeit an dem gemeinschaftlichen Grundstück zu bewilligen (Hinweis auf a. A. OLG Nürnberg, Beschluss v. 12.7....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versammlungsstätte: Eignung / 3 Das Problem

In der Wohnungseigentumsanlage gibt es 6 Wohnungen. Die Wohnungseigentümer sind untereinander zerstritten. Die Verwaltung beruft eine Versammlung in die Wohnung des Miteigentümers X ein. Gegen die auf dieser Versammlung gefassten Beschlüsse geht Wohnungseigentümer K vor. Er ist der Ansicht, die Versammlungsstätte sei ungeeignet gewesen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7 Subjektiver Tatbestand

Rz. 300 Der Tatbestand der freigebigen Zuwendung setzt einen Willen zur Freigebigkeit voraus. Dieser lässt sich im Anschluss an Hannes/Holtz [1] dogmatisch in 3 Elemente untergliedern: (1) in den Willen zur Bereicherung, der Zuwendende will den Bedachten durch die Zuwendung wirtschaftlicher Vorteile begünstigen; (2) den Willen zur Unentgeltlichkeit, die Zuwendung erfolgt nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizkostenV: Vorgehen bei v... / 1 Leitsatz

Wird in einer Wohnungseigentumsanlage mit verschiedenen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung der anteilige Verbrauch einer oder mehrerer Nutzergruppe(n) entgegen § 5 Abs. 7 Satz 1 HeizkostenV nicht mit separaten Wärmemengenzählern vorerfasst, entspricht die Abrechnung der Heizkosten in der Regel dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der Verbrauch im Wege einer rechnerisch z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anspruch auf Einsichtnahme:... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG nicht so! K habe gegen B keinen Anspruch. Nach dem geltenden Recht bestünden keine Rechtsbeziehungen zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter, nach denen ein Wohnungseigentümer Auskunft verlangen könne. Der Einsichtnahmeanspruch der Wohnungseigentümer in die Verwaltungsunterlagen sei mit § 18 Abs. 4 WEG abschließend geregelt worden. Soweit K diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versammlungsstätte: Eignung / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das AG nicht anders. Die Wohnung des Miteigentümers X sei K nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar gewesen. Damit allen Eigentümern die Teilnahme an einer Eigentümerversammlung ermöglicht und nicht erschwert werde, müsse der Ort der Versammlung verkehrsüblich zu erreichen und den Wohnungseigentümern zumutbar sein. Im Gesellschaftsrecht sei eine Wohnung e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Eignung I / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! A und B seien als Verwaltungsbeiräte geeignet. Zwar seien sie keine Wohnungseigentümer. Es genüge aber, dass sie werdende Wohnungseigentümer seien. Dem Ergebnis stehe nicht entgegen, dass A und B vom Kaufvertrag zurückgetreten seien. Ob der Rücktritt wirksam sei, sei ungeklärt und nicht entscheidend. Zwar werde regelmäßig vertreten, dass es für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Entlastung / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! Die Entlastung widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Dies sei der Fall, wenn gegen den Verwalter Schadensersatzansprüche in Betracht kämen und kein Grund ersichtlich sei, auf diese Ansprüche zu verzichten, oder wenn ein tatsächliches Verhalten gebilligt werde, das einen schwerwiegenden und eindeutigen Gesetzesverstoß oder einen Verstoß gegen di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Eignung II / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Wahl des A entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Der Umstand, dass ein Verwaltungsbeirat, jedenfalls ein – wie hier – unentgeltlicher, eine fehlerhafte Jahresabrechnung nicht beanstandet habe, stehe seiner Wiederwahl nicht entgegen. Dies ergebe sich schon aus der Haftungsbegrenzung des § 29 Abs. 3 WEG, nach welcher der Verwaltungsbeirat nur für Vorsat...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlagevereinbarung: Änderung? / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! Die Beschlüsse würden gegen die Gemeinschaftsordnung verstoßen. Nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG könne jeder Wohnungseigentümer eine ordnungsmäßige Verwaltung verlangen. Die Wohnungseigentümer müssten sich daher an ihre Vereinbarungen halten. Zwar gehe es bei dem ersten Beschluss wegen des bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Rettungswegs darum, das gemeinsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 25.2.2.2 Zweifel an der Verfassungskonformität

Rz. 559 Als Quintessenz der Beispielsfälle ist festzuhalten: Legt man die Vorschrift nach ihrem Wortlaut aus, werden Konstellationen der Schenkungsteuer unterworfen, bei denen es an einer objektiven Bereicherung des Steuerpflichtigen fehlt. Das Bereicherungsprinzip ist ein zentrales Prinzip des Erbschaftsteuerrechts, weswegen § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG mit dem aus dem Gleichheit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Eignung I / 5 Hinweis

Problemüberblick In der Entscheidung geht es um die Frage, welche Personen als Verwaltungsbeirat geeignet sind. Allgemeine Eignung Nach bislang h. M. ist notwendig, aber ausreichend, dass der Bestellte die dem Verwaltungsbeirat auferlegten Pflichten im Wesentlichen erfüllen könne. Besondere Anforderungen an die Kenntnisse eines Kandidaten über die Befugnisse des Verwaltungsbeir...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschluss: Was gilt bei meh... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die alltägliche Frage, wann und wohin zu laden ist. Daneben stellt sich die Frage, ob formale Ladungsmängel ohne Weiteres zur Ungültigkeit eines Beschlusses führen. Versammlungsort Welcher Versammlungsort (geografische Gemeinde) und welche Versammlungsstätte (Saal, Raum, etc.) vom Einzuladenden zu wählen sind, kann durch Vereinbarung oder dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.6.1 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6a UStG

Rz. 400 Der Ort der sog. Finanzumsätze als sonstige Leistungen in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6 UStG ist durch die Verweisung auf verschiedene andere Vorschriften des UStG gekennzeichnet, die betreffenden Leistungen lassen sich daher nur im Zusammenhang mit diesen Vorschriften bestimmen. Anzumerken ist, dass sich in der unionsrechtlichen Grundlage der Regelung in Art. 59 Buchst. e ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu diesem Datum geltenden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11 Testamentsvollstreckung

Rz. 268 Bei der Testamentsvollstreckung bleibt der Erbe zwar Rechtsträger, doch fehlt ihm die Verfügungsbefugnis über die Nachlassgegenstände, die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegen.[1] Gewöhnlich besteht die Aufgabe des Testamentsvollstreckers in der Abwicklungsvollstreckung. Doch kann der Erblasser abweichend auch als sog. Dauervollstreckung anordnen, d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Besteuerung am Ort des leistenden Unternehmens (§ 3a Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 75 Gemäß § 3a Abs. 1 S. 1 UStG ist eine sonstige Leistung an einen Nichtunternehmer[1] an dem Ort zu versteuern, an dem der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Dabei ist unter dem Ort, von dem aus der Leistende sein Unternehmen betreibt, der Ort zu verstehen, von dem aus dieser Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit anbietet. Dies ist grundsätzlich der maßg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und Vertrauensschutz

Rz. 108 Aus Sicht des leistenden Unternehmers ist vor allem die Feststellung der Qualifikation seines Leistungsempfängers als Unternehmer oder als "Nichtunternehmer" zur zentralen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen geworden[1]; dieser Status des Leistungsempfängers muss übrigens bei jeder (!) einzelnen ausgeführten Leistung f...mehr