Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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§ 9 Testamentsvollstreckung / C. Sonstige Beschlüsse in Verfahren im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung

Rz. 58 Muster 9.16: Außerkraftsetzung einer letztwilligen Anordnung Muster 9.16: Außerkraftsetzung einer letztwilligen Anordnung Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az: VI _________________________ Folgende Anordnung, die die Erblasserin für die Verwaltung des Nachlasses im notariellen Testament vom _________________________ getroffen hat, wird au...mehr

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§ 15 Nachlassinsolvenz / A. Antrag auf Nachlassinsolvenz

Rz. 1 Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses können Nachlassgläubiger und jeder Erbe den Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beim Amtsgericht stellen, § 317 InsO. Zuständig ist dabei nicht das Nachlassgericht, sondern die Insolvenzabteilung des Gerichts, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, § 315 InsO. Dabei ist § ...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. Muster: Einbehalten einer zu hohen Vergütung

Rz. 77 Muster 9.23: Einbehalten einer zu hohen Vergütung Muster 9.23: Einbehalten einer zu hohen Vergütung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlassverfahren _________________________ Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers Der am _________________________ verstorbene Erblasser hatte mit notariellem Testament vom _________________________ d...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / 2. Muster: Bestellung Nachlasspfleger

Rz. 22 Muster 3.4: Bestellung Nachlasspfleger Muster 3.4: Bestellung Nachlasspfleger Geschäftsnummer: 7 VI _________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________, geb. am _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, an der betei...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / I. Anordnungsbeschluss

Rz. 20 Der Wirkungskreis des Nachlasspflegers wird im Anordnungsbeschluss, § 38 FamFG, des Nachlassgerichts festgelegt. Er muss nicht zwingend umfassend sein, sondern kann sich auf einzelne Aufgaben beschränken, wenn nur insofern ein Sicherungsbedürfnis besteht.[22] Dies kann evtl. nur die Führung eines konkreten Prozesses oder die Verwaltung eines einzelnen oder mehrerer Na...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / 1. Muster: Protokoll Nachlasspflegerbestellung

Rz. 21 Muster 3.3: Protokoll Nachlasspflegerbestellung Muster 3.3: Protokoll Nachlasspflegerbestellung Geschäftsnummer VI _________________________/_________________________ Niederschrift In der Nachlasssache _________________________ Vor der Rechtspflegerin _________________________ fand sich ein, persönlich bekannt, Herr Rechtsanwalt _________________________ Der Erschienene sol...mehr

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§ 10 Nachlassverwaltung / A. Zweck und Ziele der Nachlassverwaltung

Rz. 1 Bei der Nachlassverwaltung handelt es sich um einen Unterfall der Nachlasspflegschaft.[1] Sie bezweckt zweierlei: Der Nachlassverwalter ist nicht gesetzlicher Vertreter der Erben, sondern ein "amtlich bestelltes Organ zur Verwaltung einer fremden Vermögensmasse mi...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. Nachweis

Rz. 48 Die Befugnis eines Testamentsvollstreckers, über das Nachlassgrundstück zu verfügen, kann entweder nach § 35 Abs. 2 Hs. 1 GBO durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis, § 2368 BGB, oder nach § 35 Abs. 2 Hs. 2, Abs. 1 S. 2 GBO durch eine in einer öffentlichen Urkunde enthaltene Verfügung von Todes wegen nachgewiesen werden.[45] Im Zeugnis ist anzugeben, ob der Testaments...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / VII. Übersicht: Gegenstandswerte im nachlassgerichtlichen Verfahren

Rz. 22 Der Geschäftswert im Erbscheinsverfahren [4] bemisst sich nach dem reinen Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalls. Vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten werden abgezogen, § 40 Abs. 1 S. 2 GNotKG. Rz. 23 Bei der Vertretung eines Miterben im Erbscheinerteilungsverfahren bestimmt sich der Gegenstandswert, der für die Berechnung der Vergütung des Rechtsanwalts zugrunde...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 4. Entlassung aus wichtigem Grund, § 2227 BGB

Rz. 72 Die Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB setzt einen Antrag eines Beteiligten voraus. Darüber hinaus muss ein wichtiger Grund vorliegen. Die Nichtvorlage eines Nachlassverzeichnisses durch den Testamentsvollstrecker stellt nicht in jedem Fall einen wichtigen Grund zu seiner Entlassung dar. Voraussetzung ist vielmehr, dass die unterlassene Übermittlun...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / V. Inhalt des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 36 Im Testamentsvollstreckerzeugnis sind Rz. 37 Diese weiteren Angaben sind nur erforderlich, soweit ...mehr

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Nachhaltigkeit: Voluntary L... / 1.1 Entwicklung Kommunaler Steuerung, Leitbilder, Input-Output-Outcome

Kommunalverwaltungen unterliegen Leitbildern. Die bis in die 1970er-Jahre in Deutschland vorherrschende "Ordnungskommune" war geprägt von der Orientierung am Einhalten und Umsetzen von Gesetzen und Verordnungen. Es war eine klassische Verwaltung. Sicherheit und Ordnung wurden gewährleistet und Verwaltungsabläufe waren am "korrekten" Abarbeiten und Umsetzen eben dieser Gesetz...mehr

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Nachhaltigkeit: Voluntary L... / 5.6 Beispiel Mannheim

Wenn man nach dem europäischen Handbuch zur Erstellung der SDGs geht, befindet sich Mannheim schon in der Endstufe 4 – völlige Ausrichtung des kommunalen Strategieplans an den SDGs. Wie kam es dazu? Mannheims Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz war von vielen seiner deutschen Bürgermeisterkollegen gewarnt worden, "wenn Du einen Leitbildprozess mit der Bürgerschaft für die Stadt...mehr

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Nachhaltigkeit: Voluntary L... / 5.1 Voluntary Local Reviews

Ein Voluntary Local Review ist, wie oben erläutert wurde, eine freiwillige Bestandsaufnahme einer Stadt, wie sie die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele lokal umsetzt.[1] Eigentlich haben viele Städte schon einen sogenannten VLR, weil sie Nachhaltigkeitsberichte im Sinne der Erklärung von Rio erstellen und aufzeigen, wie nachhaltig sie in Bezug auf Ökonomie, Ökologie und Sozialem sin...mehr

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Nachhaltigkeit: Voluntary L... / 5.7 Unterstützung und Tipps zur Erstellung eines VLR

Wie oben bereits aufgeführt, gibt es auf internationaler Ebene – vor allem auf Englisch – mehrere Handbücher und Leitfäden zur Erstellung von Voluntary Local Reviews. Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global bietet deutschen Kommunen Unterstützung zur Erstellung eines VLR nach Muster des Kieler VLR an.[1] Auch die bereits erwähnte Handreichung von E...mehr

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Nachhaltigkeit: Voluntary L... / 5.9 Conclusio und Vorteile – keep it simple!

Wie wir gesehen haben, ist die Implementierung von Steuerungsinstrumenten in Verwaltungen "ein dickes Brett". Weder das Neue Steuerungsmodell noch der Nachfolger, das kommunale Steuerungsmodell sind in Verwaltungen wegen des umfassenden Ansatzes umgesetzt worden. Auch die Umsetzung der Doppik in deutschen Kommunen ist in Bezug auf einen Managementansatz von organisiertem und...mehr

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Nachhaltigkeit: Voluntary L... / 5.4 Beispiel Stuttgart

Stuttgart hat inzwischen seinen zweiten Voluntary Local Review unter dem Titel "Lebenswertes Stuttgart – Die globale Agenda 2030 auf lokaler Ebene" Ende 2021 vorgestellt. Der Fokus dabei liegt auf der "Bestandsaufnahme" anhand der mit Bertelsmann und dem Deutschen Institut für Urbanistik entwickelten nationalen SDG-Indikatoren für Stuttgart. Ziele dieser Bestandsaufnahmen si...mehr

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Nachhaltigkeit: Voluntary L... / 1.3 Conclusio/Sachstand

Die Einführung von steuerungsverändernden Instrumenten in Kommunen ist immer mit großem Aufwand verbunden. Der Umsetzungserfolg ist nicht immer gegeben. Evidenzbasierte Steuerungssysteme sind durch die Einführung der Doppik oder der Übertragung des Kommunalen bzw. neuen Steuerungsmodells teilweise eingeführt worden, stocken aber oftmals in der Outputsteuerung und sind zu sel...mehr

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Nachhaltigkeit: Voluntary L... / 4 Agenda 2030 und Sustainable Development Goals (SDG)

Globale Agenden versuchen immer wieder den inhaltlichen Gesamtrahmen zur Erhaltung unserer Lebensgrundlagen zu setzen und ein menschenwürdiges Leben für alle auf unserem Planeten zu ermöglichen. Club of Rome (1972) Der erste publikumswirksame Weckruf in Bezug auf den Erhalt der Lebensgrundlagen auf unserem Planeten, kam vom Club of Rome 1972 "Die Grenzen des Wachstums". Er bes...mehr

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Nachhaltigkeit: Voluntary L... / 3 Chartas allgemein

Unter einer Charta versteht man eine völkerrechtliche verbindliche Grundsatzung, meist von den Vereinten Nationen. Diese beschreibt dann universelle Ziele oder Grundsätze für die internationale Staatengemeinschaft. Die berühmteste ist wohl die UN-Gründungscharta selbst, die 1945 unter dem Eindruck zweier Weltkriege versuchte, den Weltfrieden dauerhaft zu sichern. Deren Ziele...mehr

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Nachhaltigkeit: Voluntary L... / 6 Literaturhinweise

Barber, If Mayors Ruled the World (yale.edu), YouTube abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=Um-pfPMzq0s (letzter Abruf am 9.8.2022). Bogumil/Holtkamp, Bürgerkommune konkret – Vom Leitbild zur Umsetzung, https://library.fes.de/pdf-files/stabsabteilung/01431.pdf (letzter Abruf am 9.8.2022). Brookings Institute, https://www.brookings.edu/blog/up-front/2019/07/09/a-handb...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 4 des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) eingefügt (zum JKomG ausführlich: Viefhues, NJW 2005 S. 1009). Sie soll den Verfahrensbeteiligten ermöglichen, elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der Schriftform zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Option zur Steuerpflicht gem. § 25c Abs. 3 UStG

Rz. 23 Weil die Steuerfreiheit von Inlandsumsätzen üblicherweise den Ausschluss des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 2 UStG zur Folge hat, ermöglicht § 9 Abs. 1 UStG den Verzicht auf wichtige Steuerbefreiungen zur Vermeidung der systemwidrigen Belastung mit nicht abzugsfähiger Vorsteuer im Unternehmerbereich. Da § 25c UStG die Gold-Umsatzbesteuerung umfassend regelt, ist die O...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Vorläufige Insolvenzverwaltung: Keine Verrechnung von Vorsteuerüberhängen mit später entstandenen Steuerschulden

Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind, gelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit (§ 55 Abs. 4 InsO in der für das Streitjahr geltenden Fassung vom 20.12.2011). Nach der BFH-...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Jansen, SGG § 171 Änderung ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 171 ist zum 1.1.1954, wie das gesamte SGG v. 3.9.1953, in Kraft getreten (BGBl. I S. 1239). Durch Art. 8 Nr. 9 Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) ist Abs. 1 mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben und die Absatzbezeichnung "(2)" gestrichen worden. § 171 enthält seitdem nur noch eine Sonderre...mehr

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Jansen, SGG § 171 Änderung ... / 3 Anwendungsausschluss

Rz. 4 § 171 findet keine Anwendung, wenn die Voraussetzungen des § 96 nicht vorliegen (vgl. BSG, Urteil v. 22.6.1994, 6 RKa 21/92). Dann muss der neue Bescheid gesondert angefochten werden. Ferner ist der Anwendungsbereich der Vorschrift nicht eröffnet, wenn der Kläger durch den ersetzenden bzw. abändernden Bescheid klaglos gestellt wird (vgl. BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.2.3 Vergleichbarkeit der Verschmelzung

Rz. 100 Nach der in Rz. 96 vertretenen Auffassung bestimmen sich die Strukturmerkmale einer Verschmelzung nach Art. 2 Buchst. a) FRL. Strukturmerkmale sind danach: Übertragung des gesamten Aktiv- und Passivvermögens eines Rechtsträgers oder mehrerer Rechtsträger auf einen bestehenden Rechtsträger bei der Verschmelzung zur Aufnahme oder von mindestens 2 Rechtsträgern auf einen...mehr

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Jansen, SGG § 171 Änderung ... / 2 Folgebescheide

Rz. 2 Der Regelung bedarf es, weil ein neuer Verwaltungsakt nicht gemäß §§ 96, 153 Abs. 1, 165 Gegenstand des anhängigen Revisionsverfahrens wird (vgl. Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, § 171 Rz. 3). Die Regelung unterscheidet sich von § 127 FGO, wonach der BFH bei der Ersetzung eines angefochtenen Verwaltungsaktes während des Revisionsverfahrens in der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.2.4 Vergleichbarkeit der Spaltung

Rz. 106 Die Spaltung ist unternehmensrechtlich weitgehend durch Verweisungen auf die Verschmelzung geregelt. Die Finanzverwaltung leitet die Strukturmerkmale aus der Spaltungsrichtlinie ab, die weitgehend der Verschmelzungsrichtlinie entspricht, aber nur die Aufspaltung regelt.[1] Zur Abspaltung vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass keine europarechtlichen Sekundärreg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1 Umwandlung als Veräußerungs- und Anschaffungsvorgang

Rz. 33 Rspr. und Verwaltung sehen die Umwandlung als ein Veräußerungsgeschäft auf der Seite des übertragenden Rechtsträgers und als ein Anschaffungsgeschäft auf der Seite des übernehmenden Rechtsträgers an.[1] Danach ist eine Umwandlung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als tauschähnlicher Vorgang und damit als rechtsgeschäftliche Veräußerung zu beurteilen. Die Umwand...mehr

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Verlängerte Frist für Immobilienverwalter-Zertifizierung

Der Deutsche Bundestag hat einer Verschiebung der Zertifizierung für Immobilienverwalter um ein Jahr auf den 1.12.2023 zugestimmt. Vorausgegangen war eine Initiative des VDIV Deutschland vor dem Hintergrund, dass nicht alle Zertifizierungswilligen bis zum 1.12.2022 eine Prüfung vor den Industrie- und Handelskammern (IHK) hätten ablegen können. Mit Inkrafttreten der WEG-Reform...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Von der gesonderten Festste... / III. Die Bewertung in der Praxis nach §§ 151 ff. BewG

Betrifft eine Erbschaft oder eine Schenkung einen Anteil einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder -gemeinschaft, ist der Anteil am Wert dieser Gesellschaft gesondert festzustellen. Allgemein gesprochen ist der Anteil am Wert von anderen als in § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BewG genannten Vermögensgegenständen und von Schulden, die mehreren Personen zustehen, geson...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Finanzverwaltung hat ein umfassendes BMF-Schreiben zur Anwendung der Abgeltungsteuer herausgegeben. Seit der letzten Veröffentlichung im Januar 2016 haben sich zahlreiche Änderungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen, der Rspr. sowie einer zum Teil geänderten Auffassung der Verwaltung ergeben, welche in die Neufassung des BMF-Schr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 3.1 Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens (Abs. 5)

Rz. 19 Auch Unterstützungskassen sind partiell steuerpflichtig, soweit sie überdotiert sind. Überdotiert ist eine Unterstützungskasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG, wenn ihr Vermögen das nach § 4d EStG zulässige Kassenvermögen um mehr als 25 % übersteigt. Bei der Ermittlung des Vermögens sind zukünftige Kassenleistungen nicht zu berücksichtigen, weil auf sie kein Rech...mehr

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Von der gesonderten Festste... / V. Möglichkeit der gewerblichen Prägung

Bei einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG ist eine Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG durchzuführen. Hierbei ist eine abschließende Begünstigung i.S.v. §§ 13a, 13b ErbStG ausgeschlossen, da es an begünstigungsfähigem Vermögen fehlt (Halaczinsky in Rössler/Troll, 34. EL 1/2022, § 151 BewG Rz. 27). Dabei ist es fraglich, ob sich durch die Möglichkeit der gewe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 3.2 Übergangsregelung für Kapitalgesellschaften (Abs. 5a)

Rz. 26 Die Neuregelung in § 6 Abs. 5 S. 2 KStG kann Unterstützungskassen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft benachteiligen. Zur Überdotierung kann es in der Leistungsphase der Unterstützungskasse kommen. Dann sind nach § 6 Abs. 5 S. 2 KStG die Versorgungsleistungen nicht mehr einkommensmindernd zu berücksichtigen. In der vor dem Vz 2016 liegenden Ansammlungsphase wa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / b) Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

Der nur für die Vorerbschaft eingesetzte Testamentsvollstrecker ist nicht kraft Gesetzes an die Beschränkungen gebunden, die dem Vorerben ggü. dem Nacherben in den §§ 2113, 2114 BGB auferlegt sind. Der Erblasser kann gem. § 2208 Abs. 1 Satz 1 BGB anordnen, dass der für die Vorerbschaft ernannte Testamentsvollstrecker nur die Rechte des nicht befreiten Vorerben ausüben und des...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 9.2 Form der Übermittlung

Rz. 144 Aus elektronischen Buchführungssystemen sollen die Daten voll automatisiert in die Positionen des durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermittelnden Datensatzes, die sog. E-Bilanz, übernommen werden. So soll mit dem Verfahren eine vollelektronische Kette von der Buchführung bis zur Verarbeitung im Finanzamt gewährleistet werden.[1] Nach dem Gesetzgeber ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungsschutz für E-M... / 1.2.2 Ladestationen/Wallboxen

Für Wohnungseigentümergemeinschaften gilt: Baut ein Eigentümer (oder Mieter) eine Wallbox in das Gebäude ein, ist diese in dessen Hausratversicherung enthalten. Baut die WEG die Wallboxen gemeinschaftlich ein (oder sind sie bei neu errichteten Gebäuden von vornherein enthalten), so sind sie über die Gebäudeversicherung der WEG abgesichert. Bei der Einordnung des richtigen Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Digitalisierung / 2 Digitalisierungstarifvertrag TV-Hessen

Das Land Hessen und die Gewerkschaften haben sich am 15.10.2021 u. a. auf einen Digitalisierungstarifvertrag für die Beschäftigten des Landes Hessen (DigiTV-H) verständigt. Der DigiTV-H orientiert sich an dem Digitalisierungstarifvertrag des Bundes (DigiTV)[1], enthält zugleich aber wesentliche Abweichungen. Die wichtigste Abweichung dürfte in § 2 Abs. 3 DigiTV-H gegenüber § ...mehr

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AGS 10/2022, Kopp/Ramsauer, VwVfG - Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz

Begründet von Ferdinand O. Kopp; herausgegeben von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer; mitbearbeitet von Prof. Dr. Peter Wysk und Dr. Carsten Tegethoff. 23. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXIII, 2.084 S., 69,00 EUR Zu dem von Ferdinand O. Kopp begründeten Klassiker zum VwVfG braucht man eigentlich nicht mehr viel Worte zu verlieren. Die zwischenzeitlich erschienenen 23 Auflag...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 8.1 BVerfG: 6 % Verzinsung mit Grundgesetz unvereinbar

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17; BGBl. I Nr. 66 vom 21.9.2021, S. 4303) ist die Vollverzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit 6 % p. a. für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2014 mit dem Grundgesetz unvereinbar. Für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 dürfen die bisherigen Vorschriften durch Ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Grenzüberschreitende Arrestierung, Einziehung und Sicherstellung von Vermögenswerten auf europäischer Ebene

Schrifttum: Hüttemann, Grundlagen und Bedeutung der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2018/1805, NZWiSt 2019, 201, 248. a) Vorläufige Sicherung Rz. 1113 [Autor/Stand] Auf europäischer Ebene ist die vorläufige grenzüberschreitende Sicherstellung von Vermögensgegenständen im Ausland möglich, wenngleich in der Praxis j...mehr

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ZErb 10/2022, Genehmigungsf... / 1 Gründe

I. Mit Beschl. v. 22.1.2020 richtete das AG Hamburg-Blankenese für die unbekannten Erben des am 31.10.2019 verstorbenen Erblassers eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie Ermittlung der Erben ein und wählte den Beteiligen zu 2.) zum Nachlasspfleger aus. Mit Beschl. v. 30.3.2020 richtete es ergänzend eine Verfahrenspflegscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entrichtung der Vorauszahlungsschuld (§ 37 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Abweichend von der logischen Reihenfolge, nach der eine Schuld erst entstanden sein muss, bevor sie fällig werden kann, regelt § 37 Abs 1 S 1 EStG erst den Entrichtungs- und dann erst den Entstehungszeitpunkt. Rn. 11 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In den Normalfällen sind die Vorauszahlungen zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines (Kalender-)...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Gesetzeszweck und Systematik

Rz. 14 [Autor/Stand] Intention des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber beabsichtigte mit dem UntStRefG[2] seinerzeit u.a. die Sicherung des deutschen Steuersubstrats. Hierzu führte er neben der Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) und anderen Vorschriften auch die Besteuerung von Funktionsverlagerungen ein (§ 1 Abs. 3 Sätze 9–10 a.F., § 1 Abs. 3b n.F.). Die Regelungen zur Funktions...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen für den Auskunftsverkehr

a) Informationseinholung durch deutsche FinB Rz. 725 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen für den grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr finden sich in einer Reihe von Normen. Zentrale Regelung des innerstaatlichen Rechts ist § 117 AO . Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 117 Abs. 1 AO ist die Inanspruchnahme der Amtshilfe durch inländische FinB zur Durchführung von Besteuerungsverfahr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuständiges FA

Rn. 27 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anmeldung erfolgt an das FA, das für den Leistenden zuständig ist. Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 48a Abs 1 S 1 EStG, ist aber aus dem Zusammenhang mit § 48a Abs 1 S 2 EStG (Abführungspflicht an das für den Leistenden zuständige FA) ableitbar (vgl Tz 65, 97 BMF BStBl I 2022, 1229). Für den Leistungsempfänger kann diese Reg...mehr