Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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zfs 02/2023, Die sog. Alkoh... / 2. Straftat

Möglich ist ein Konflikt zwischen der Alkoholklausel 2 und dem Ausschluss von vorsätzlichen Straftaten, Ziff. 5.1.2 AUB. Er betrifft solche Fälle, in denen der Versicherungsschutz auch noch bei Fahrten im Zustand absoluter Fahruntauglichkeit zugesichert wird, also mit 1,1 Promille oder mehr, was nach § 316 StGB strafbar sind. Zu denken ist auch an § 315 c StGB. Beispiel: Die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich

Rn. 212 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Die Regelung erfasst Abfindungen, die anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, und gilt für unbeschränkt und beschränkt StPfl gleichermaßen. Maßgeblich für die Anwendung des § 50d Abs 12 EStG ist der Zuflusszeitpunkt iSd § 11 EStG iVm § 38a EStG (s BFH v 10.07.1996, BStBl II 1997, 341; BMF v 03.05.2018, BStBl I 20...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 2. Das Recht der Kontrollbetreuung

Das Bestehen einer Vorsorgevollmacht schließt die Bestellung eines Betreuers weiterhin grundsätzlich aus (§ 1814 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BGB). Die privatautonome Regelung geht dem staatlichen "Eingriff" vor. Zur Vermeidung einer überflüssigen und nicht gewünschten Betreuerbestellung besteht auch in Zukunft eine Unterrichtungspflicht über eine bestehende Vorsorgevollmacht bei Kennt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begünstigte Reinvestitionen (§ 6b Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 164 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die begünstigten Reinvestitionen benennt § 6b Abs 1 S 2 EStG abschließend. Diese Regelung bestimmt, dass der Abzug zulässig ist bei den AK oder HK von Grund und Boden, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Grund und Boden entstanden ist, Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem luf BV ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Anschaffungspreis

Rn. 161 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Das Grundmodell für die Bestimmung des Anschaffungspreises ist der Kaufvertrag gemäß § 433 BGB mit dem dort genannten Preis. Dieser umfasst nicht die abziehbare Vorsteuer, die als Forderungsrecht gegenüber dem Fiskus ein eigenständiges WG darstellt. Erwerbspreise in Fremdwährung sind in Euro zum Zeitpunkt des Erwerbs und nicht der Bezahlung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 102 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Dieser Fall ist aufgrund bürgerlichen Rechts gegeben, wenn ein anderer als der bürgerlich-rechtliche Eigentümer des Grund und Bodens das Gebäude zu einem vorübergehenden Zweck (...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2 Tarifrecht

Deutsche Tarifvertragsparteien haben eine Regelungskompetenz grundsätzlich nur für solche Arbeitsverhältnisse, die deutschem Arbeitsrecht unterliegen.[1] Daran ändert die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags nichts, weil sie nur die fehlende Tarifbindung ersetzt, nicht aber den Geltungsbereich des Tarifvertrags erweitert.[2] Die Anwendbarkeit deutscher Tarifvert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hintergrund und Zweck der Regelung

Rn. 210 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Der durch das AmtsHRLÄndUG v 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3000) eingefügte § 50d Abs 12 EStG sieht vor, dass mit Wirkung vom 01.01.2017 Abfindungszahlungen anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses für Zwecke der DBA-Anwendung als ein zusätzliches Entgelt für frühere Tätigkeit gelten. Mit dieser gesetzlich normierten Auslegungsregel kor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sonderfall: Einlage eines WG aus dem PV in das BV einer Gesamthands-PersGes

Rn. 1156 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Nach Rspr des BFH BStBl II 2000, 230 (dem das BMF v 29.03.2000, BStBl I 2000, 462 dem Grunde nach folgt) wird die Überführung von WG aus dem PV in das BV einer PersGes eines Gesellschafters gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als tauschähnlich und damit als entgeltlicher Vorgang gewertet. Damit liegt grds keine Einlage iSd § 6 Abs 1 N...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Ist der eine Ehegatte Versicherungsnehmer einer privaten Rentenversicherung, die auf das Leben des anderen Ehegatten als versicherte Person abgeschlossen wurde, handelt es sich um ein auszugleichendes Anrecht des Versicherungsnehmers. Entscheidend für die Zuordnung der Anrechte aus einem solchen Versicherungsvertrag ist das Bezugsrecht. Dieses steht in der Regel dem Versiche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 782 (Juli 2016). Rn. 633 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Abfindung an ausgeschiedenen Gesellschafter einer PersGes kann AK seines anteiligen Geschäftswertes sein s BFH v 16.05.2002, III R 45/98, BStBl II 2003, 10. Arbeiterstamm idR geschäftswertbildender Faktor; selbstständiges WG, wenn Erwerb eines Geschäftswerts ausnahmsweise ausscheidet (s BFH v 25.0...mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / II. Pauschalhonorar des Terminsvertreters

1. Vereinbartes Pauschalhonorar nicht erstattungsfähig Nach Auffassung des OLG Dresden sind im Rahmen des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO nur die auf der Grundlage des RVG angefallenen gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts festzusetzen. Demgegenüber seien Rechtsanwaltskosten, die auf einer Honorarvereinbarung beruhten, grds. be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

van Lishaut, StSenkG: Mitunternehmerische Einzelübertragungen iSd § 6 Abs 5 S 3ff EStG, DB 2000, 1784, 1786; Kloster/Kloster, StSenkG: Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften, GmbHR 2000, 1129, 1133; van Lishaut, Einzelübertragungen bei Mitunternehmerschaften, DB 2001, 1519, 1522; Heerdt, Das Rangverhältnis von § 6 Abs 5 S 6 EStG zu den Sperrfristregelungen bei Einbringung ...mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.8 Abdingbarkeit oder ausdrückliche Vereinbarung der Gesamtnichtigkeit im Falle des Rücktritts?

Die Beteiligten sollten die Auswirkung eines Rücktritts auf die übrigen Verfügungen ausdrücklich vertraglich regeln, weil vertragsmäßige und einseitige Verfügungen nur wirksam bleiben, wenn ein entsprechender Wille der Vertragspartner anzunehmen ist (§ 2298 Abs. 3, § 2299 Abs. 3 BGB). Im Regelfall erweist sich auch in diesem Zusammenhang die gesetzliche Regelung als interess...mehr

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Erbvertrag / 4.5.5 Ungeschriebenes Abmahnungserfordernis?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben und dem "Dauerschuldcharakter" der Vereinbarung ein ungeschriebenes Erfordernis der Abmahnung vor Ausübung des vertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrechts ergeben. Dies soll gelten, wenn sich der Erblasser in einem Erbvertrag den Rücktritt für den Fall vorbehalten hat, dass der Ver...mehr

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Erbvertrag / 3.4.4 Verfügungen von Todes wegen in einseitigen, zweiseitigen und mehrseitigen Erbverträgen

Als "einseitige Erbverträge" – zu unterscheiden von "einseitigen Verfügungen" gem. § 2299 BGB – werden solche Vereinbarungen bezeichnet, in denen nur ein Vertragspartner eine bindende Verfügung von Todes wegen trifft, der andere Vertragspartner also entweder überhaupt nicht von Todes wegen verfügt oder jedenfalls nicht mit erbrechtlicher Bindungswirkung. Formulierungsbeispie...mehr

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Erbvertrag / 4.5.4 Rücktritt und Teilrücktritt

Sind in einem Erbvertrag von beiden Teilen vertragsmäßige Verfügungen getroffen und ist in einem solchen Vertrag der Rücktritt vorbehalten, so wird durch den Rücktritt eines der Vertragschließenden grundsätzlich der ganze Vertrag aufgehoben (§ 2298 Abs. 2 Satz 1 BGB), es sei denn, dass ein anderer Wille der Vertragschließenden anzunehmen wäre (§ 2298 Abs. 3 BGB). Das Gesetz ...mehr

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Erbvertrag / 3.4.2 Auslegung

Ob ein Vertrag bindende erbrechtliche Regelungen enthält, kann sich sowohl ausdrücklich aus dem Wortlaut der betreffenden Vereinbarung als auch in Zweifelsfällen im Wege der Auslegung ergeben. Wenn eine Vertragsurkunde eine erbrechtliche Verfügung, aber keine oder keine klare Bestimmung über deren Bindung enthält, dann muss der Vertragswortlaut hinsichtlich des mutmaßlichen ...mehr

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Erbvertrag / 4.5.9 Die Form des Rücktritts

Die Erklärung bedarf der notariellen Beurkundung (§ 2296 Abs. 2 Satz 2 BGB). Das Formerfordernis ist nicht abdingbar, es gilt nur für die vertragsmäßigen Verfügungen. Einseitige Verfügungen (§ 2299 BGB) unterliegen dagegen nur den allgemeinen Regeln des Widerrufs von letztwilligen Verfügungen und den dort geltenden einfacheren Formvorschriften. Wenn der Erbvertrag Teil einer...mehr

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Erbvertrag / 4.1.3 Die Wirkung des Aufhebungsvertrags

Wenn der gesamte Erbvertrag durch Vertrag aufgehoben wird, so tritt regelmäßig die einseitige Verfügung außer Kraft, sofern nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist, § 2299 Abs. 3 BGB. Die Aufhebung kann auch lediglich einen Teil der erbvertraglichen Verfügungen erfassen oder die Beseitigung der vertraglichen Bindung zum Gegenstand haben, sodass die Verfügung te...mehr

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Erbvertrag / 4.5.3 Die gesetzlichen Rücktrittsrechte des Erblassers

Wenn sich der Bedachte nach Errichtung des Erbvertrages einer Verfehlung schuldig macht, die den Erblasser zur Entziehung des Pflichtteils berechtigt oder, falls der Bedachte nicht zu den Pflichtteilsberechtigten gehört, zu der Entziehung berechtigen würde, wenn der Bedachte ein Abkömmling des Erblassers wäre, so räumt das Gesetz dem Erblasser ein Rücktrittsrecht ein (§ 2294...mehr

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Erbvertrag / 1 Subjekte des Erbvertrags

Von der einseitigen Verfügung im Testament, die gemäß § 2253 BGB jederzeit frei widerruflich ist, unterscheidet sich der Erbvertrag in subjektiver Hinsicht durch die Einbeziehung mindestens eines weiteren Beteiligten neben dem Erblasser. Im Gegensatz zum gemeinschaftlichen Testament können zudem andere Personen als Ehegatten[1] Beteiligte des Erbvertrags sein. Neben den Erbl...mehr

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Erbvertrag / 3.4.6.1 Zulässigkeit und Grenzen des erbvertraglich vereinbarten Änderungsvorbehalts

Zwar besteht in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich Einigkeit darüber, dass sich ein Erblasser aufgrund der geltenden Vertragsfreiheit eine Änderung seiner erbvertraglichen Verfügungen durch spätere Verfügung von Todes wegen vorbehalten kann, da der Gesetzeswortlaut einer solchen Handhabung nicht entgegensteht.[1] Uneinheitlich wird allerdings die Frage beantwortet, w...mehr

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Erbvertrag / 4.8.1.5 Wirkung der Anfechtung

Ficht der Erblasser den Erbvertrag an, so vernichtet dies den Vertrag gem. § 142 Abs. 1 BGB rückwirkend (ex tunc). Nach erfolgter Anfechtungserklärung ist eine Rücknahme der Anfechtung nicht mehr möglich[1]. Ficht er nur einzelne Erklärungen an, so beurteilen sich die Folgen bei einem einseitigen Erbvertrag nach § 2085, § 2279 Abs. 1 BGB, wohingegen bei einem zweiseitigen Ve...mehr

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Erbvertrag / 4.5.1 Vertragliches Rücktrittsrecht des Erblassers

Der Erblasser kann von dem Erbvertrag zurücktreten, wenn und soweit er sich den Rücktritt im Vertrag vorbehalten hat (vgl. § 2293 BGB).mehr

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Erbvertrag / 4.6 Ausschlagung der Zuwendung durch den Vertragspartner bei zweiseitigen Erbverträgen

Haben sich die Vertragspartner in einem zweiseitigen Erbvertrag den Rücktritt vorbehalten, so endet zwar das Rücktrittsrecht im Zweifel mit dem Tod eines Vertragsteils. Allerdings kann der Überlebende seine Verfügung durch Testament aufheben, wenn er das ihm durch den Vertrag Zugewendete ausschlägt (§ 2298 Abs. 2 Satz 3 BGB).mehr

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Erbvertrag / 3.3 Nicht erbvertraglich bindende Verfügungen im Erbvertrag

Das Gesetz sieht einen eng begrenzten Kanon von Gegenständen vor, die mit erbvertraglicher Bindungswirkung geregelt werden können (vgl. § 1941 Abs. 1, § 2278 Abs. 2 BGB). Wenn es heißt, dass andere Verfügungen als Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Auflagen und das anzuwendende Recht nicht vertragsmäßig getroffen werden können, so bedeutet dies nicht etwa ein gesetzliches Verbo...mehr

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Erbvertrag / 4.9.2 Bedeutung der Rückgabe in der Notarpraxis

Da die Vertragsparteien die Bindungswirkung eines Erbvertrags nur selten vollständig beseitigen wollen, sondern ihnen im Regelfall vielmehr an punktuellen Modifikationen gelegen ist, kommt die Rückgabe des Erbvertrags aus der notariellen Verwahrung als Gestaltungsmittel abseits des ohnehin engen Gesetzeszwecks nur in den eher seltenen Fällen in Frage, in denen die völlige Ve...mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.3 Rücktrittsvorbehalt beim entgeltlichen Erbvertrag und Absicherung des Vertragspartners

Von einem zweiseitigen Erbvertrag, bei dem die Vertragspartner jeweils erbvertraglich verfügen, unterscheidet sich der entgeltliche Erbvertrag dadurch, dass sich keine erbvertraglichen Regelungen der Vertragsparteien gegenüber stehen, sondern einerseits erbrechtliche Verfügungen des Erblassers und schuldrechtliche Verpflichtungen des Bedachten. Es handelt sich mittlerweile u...mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.5 Besonderheiten beim Rücktrittsvorbehalt im zweiseitigen Erbvertrag

Bei einem zweiseitigen Erbvertrag können sich beide Erblasser oder nur einer den Rücktritt vorbehalten. Zudem unterscheidet sich die Sachlage beim zweiseitigen Erbvertrag insofern vom einseitigen Erbvertrag, als – abgesehen von den eher theoretischen Fällen des gleichzeitigen Versterbens beider Vertragspartner – ein Vertragsteil den anderen überlebt. Der einseitige Erbvertra...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 2.3 Sicherung des Nachlasses

Während die Inbesitznahme der Vermögensgegenstände für die Entstehung des Erbfalls grundsätzlich nicht erforderlich ist, ist die Sicherung des Nachlasses als eine der ersten Maßnahmen nach dem Tode des Erblassers dringend zu empfehlen. Praxis-Tipp Da i.d.R. nach dem Tod des Erblassers ein längerer Zeitraum vergeht, bis ermittelt werden kann, wer in welchem Umfang Erbe geworde...mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.7 Zeitliche Beschränkung des Aufhebungsrechts des überlebenden Vertragspartners

Wenn die Vertragsparteien ein Rücktrittsrecht in einem zweiseitigen Erbvertrag vereinbaren, so ist zu bedenken, dass der Vertragspartner damit das Recht erhält seine eigene Verfügung nach dem Tode des Erblassers gegen Ausschlagung des Zugewendeten aufzuheben (§ 2298 Abs. 2 Satz 3 BGB). Auch dieses in § 2298 Abs. 2 Satz 3 BGB angesprochene Aufhebungsrecht kann von den Vertrag...mehr

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Erbvertrag / 4.1.2 Handlungsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit und Vertretung

Der Erblasser muss beim Abschluss des Aufhebungsvertrags handlungsfähig und geschäftsfähig sein und darf sich beim Vertragsschluss nicht vertreten lassen (§ 2290 Abs. 2 BGB), sondern muss den Vertrag persönlich schließen. Aus der gesetzlichen Regelung folgt im Umkehrschluss, dass der andere Vertragsteil, der nicht selbst Erblasser ist, sich vertreten lassen kann.[1] Auch der...mehr

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Erbvertrag / Einführung

Um die Erbfolge vor dem beliebigen Sinneswandel des Erblassers[1] zu bewahren, können in einem Erbvertrag Erben eingesetzt sowie Vermächtnisse und Auflagen angeordnet und zudem eine Rechtswahl getroffen werden (vgl. § 1941 Abs. 1 BGB). Damit wird die gesetzlich typisierte Bindung des Erblassers an seine Verfügungen erreicht und die Testierfreiheit entgegen § 2302 BGB eingesc...mehr

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Erbvertrag / 4.4 Aufhebung durch spätere letztwillige Verfügung gem. § 2289 Abs. 2 und § 2297 Satz 1 BGB

Nachfolgende letztwillige Verfügungen sind ohne entsprechende Vorkehrungen im Vertrag grundsätzlich unwirksam, sofern sie in das Recht des vertragsmäßig Bedachten eingreifen. Ein gesetzlicher Änderungsvorbehalt findet sich in § 2289 Abs. 2 BGB, ein Verzicht auf diesen Vorbehalt ist nicht möglich (§ 138 BGB). Ist der Bedachte ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling des Erblass...mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.1 Rücktrittsvorbehalt bei Erbverträgen zwischen Unverheirateten

Bei Erbverträgen zwischen Unverheirateten ist ein Rücktrittsvorbehalt im Regelfall unverzichtbar. Ohne einen solchen Vorbehalt verbliebe den Vertragspartnern nach einer Trennung und wenn sie sich auf eine Aufhebung des Erbvertrages nicht einigen können allein die Möglichkeit den Vertrag gem. § 2078 Abs. 2 BGB aufgrund eines Motivirrtums anzufechten. Denn § 2077 BGB, wonach V...mehr

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Erbvertrag / 3.1 Aufhebungswirkung des Erbvertrags

Der Erbvertrag hebt frühere letztwillige Verfügungen des Erblassers auf, soweit sie das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigen würden (§ 2289 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ein Erbvertrag zwischen denselben Vertragsparteien wird insofern hinsichtlich der Abweichungen zum ersten Vertrag auch ohne ausdrückliche Erklärung als einverständliche Vertragsaufhebung i. S. d. § 2290 A...mehr

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Erbvertrag / 4.5.10 Abgabe der Rücktrittserklärung und Zugang einer Ausfertigung der Rücktrittsurkunde

Der Rücktrittserklärung kann nicht durch einen Vertreter abgegeben werden (§ 2296 Abs. 1BGB) und muss als empfangsbedürftige Willenserklärung dem Vertragspartner zugehen (§ 2296 Abs. 2 Satz 1 BGB). Wenn der Erblasser nach Abgabe seiner Rücktrittserklärung stirbt, so bleibt die Erklärung grundsätzlich nach allgemeinen Grundsätzen wirksam (§ 130 Abs. 2 BGB), es sei denn der Er...mehr

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Erbvertrag / 3.5.4 Vorbehalt beeinträchtigender Schenkungen und Abdingbarkeit der §§ 2287 f. BGB

Wenn der Vertragserbe dem Erblasser gegenüber der Schenkung zustimmt, so kommt dies einem Verzicht auf den Anspruch gem. § 2287 BGB gleich. Der Verzicht gilt auch für den Ersatzerben fort. Die Praxis richtet sich hier nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach die entsprechenden Zustimmungserklärungen notariell zu beurkunden sind. Wegen der Nähe zum Zuwendungsverzic...mehr

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Erbvertrag / 4.10 Zuwendungsverzicht gem. § 2352 Sätze 2 und 3 i. V. m. § 2349 BGB

Wenn aufgrund eines Erbvertrags einem Dritten eine Zuwendung zu machen ist, so kann der Dritte durch einen notariell zu beurkundenden Vertrag in entsprechender Anwendung des § 2351 BGB [1] mit dem überlebenden Erblasser gem. § 2352 Satz 2 BGB auf die Zuwendung verzichten, gem. § 2352 Satz 3 i. V. m. § 2349 BGB auch mit Wirkung für seine eigenen Abkömmlinge. Eine formlose Verz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 2 Fortzahlung während der Freistellung (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG)

Rz. 3 Korrespondierend zur Freistellungspflicht gem. § 15 BBiG verpflichtet § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG den Ausbildenden zur Fortzahlung der Vergütung für diesen Zeitraum. Dies umfasst Zeiten für Wege zwischen Betrieb und Berufsschule, Unterricht und den notwendigen Verbleib des Auszubildenden an der Berufsschule.[1] Die Vorschriften der §§ 15, 19 BBiG führen hingegen nicht zu ei...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.1.4 Klare und verbindliche Prozesse, regelmäßig adjustiert

Zur Verringerung der Komplexität im Nachhaltigkeitsmanagement nutzt Bosch einen zentralen Kernprozess, der sich an den Standardprozessdefinitionen der ISO – insbesondere ISO 31000 – orientiert und sich in 4 Teilprozesse gliedert: Management Responsibility: Strategie, Prozesse und Regelungen werden mindestens einmal jährlich auf ihre Aktualität geprüft und mit der Unternehmens...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 3.1 Ausfall der Berufsausbildung (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 7 Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2a BBiG erlangt der Auszubildende einen Anspruch auf Fortzahlung seiner Vergütung, wenn die Berufsausbildung aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund ausfällt. Auch wenn die Vorschrift offen lässt, welche Gründe im Einzelnen erfasst werden, handelt es sich hierbei in aller Regel um solche, die dem Risikobereich des Ausbildenden zuzuordnen sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Heizkörperventile

Begriff Ob es sich bei den Heizkörperventilen um Gemeinschafts- oder Sondereigentum handelt, ist umstritten. Überwiegend wird angenommen, bei Heizkörperventilen handle es sich um Gemeinschaftseigentum.[1] Soweit jedoch die Heizkörper in der Teilungserklärung oder einer nachfolgenden Vereinbarung der Wohnungseigentümer zu Sondereigentum erklärt wurden, stehen auch die Heizkö...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mobilfunkantennen in Wohnun... / 4 Rechtsfragen bei vermietetem Sondereigentum

Die Rechtsprechung ist sich in der Beurteilung der Frage uneins, ob der Betrieb einer Mobilfunkanlage auf dem Dach eines Gebäudes mit vermieteten Wohnungen oder auf einem Gebäude in deren Nähe einen Mangel der Mietsache darstellt, der einen Mieter zur Mietminderung berechtigt. Achtung Mietminderung möglich Das Amtsgericht München hat bei einer auf dem Dach über einer vermietet...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
New Work: Arbeitskultur der... / 3.1 Das Hier und Jetzt

Beginnen wir mit dem Hier und Jetzt. Was bedeutet Arbeit von unserem heutigen Standpunkt aus betrachtet? Arbeit gilt als Pflicht. Der pflichtbewusste Bürger geht einer geregelten Arbeit nach, die dann fortan für die nächsten 40 Jahre unwillkürlich seinen Alltag und seinen Tagesablauf bestimmt. Die negative Sichtweise Vor über 10 Jahren wurde ich zusammen mit meinen Kommilitone...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 1.2 Verhältnis von Vereinbarung und Gesetz

Ist ein bestimmter Kostenverteilungsschlüssel (etwa in der Gemeinschaftsordnung) vereinbart, haben die Wohnungseigentümer nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG die Kompetenz, diesen durch Mehrheitsbeschluss bezüglich bestimmter Kosten oder Arten von Kosten abzuändern. Die Vereinbarung kann allerdings festschreiben, dass eine Änderungsbeschlussfassung nicht möglich ist, vielmehr der ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 1.3.3 Aufwendungen nur zugunsten eines bestimmten Sondereigentums

Auch für Wartungs- bzw. Erhaltungskosten an Teilen des Gemeinschaftseigentums, die letztlich nur einem einzelnen Sondereigentümer zugutekommen, bleibt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer insgesamt verantwortlich, soweit hier nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung bestehen. Soweit die Wohnungseigentümer im konkreten Einzelfall nicht gemä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 1.1 Gesetzlicher Ansatz: Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen

Die Generalklausel der Kostenverteilung stellt § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG dar. Hiernach hat jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen. Den maßgeblichen Anteil regelt § 16 Abs. 1 Satz 2 WEG. Danach bestim...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 3.1 Grundsätze

Bezüglich der Kosten von Erhaltungsmaßnahmen gelten keine Besonderheiten gegenüber der Verteilung der Betriebs- und Verwaltungskosten. Auch ihre Verteilung richtet sich nach dem gesetzlichen oder abweichend hiervon vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel. Allerdings bestehen nicht selten insoweit Besonderheiten, als bestimmte Bereiche des Gemeinschaftseigentums durch die Tei...mehr