Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Beschlusserfordernis

Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Zustimmungsbeschluss ist immer dann erforderlich, wenn das abhängige UN eine AG, KGaA oder SE nach deutschem Recht ist (vgl. MünchKomm. AktG (2020), Einleitung zu §§ 291ff. AktG, Rn. 52; KonzernR (2022), § 293 AktG, Rn. 4). Die grds. unbeschränkte und unbeschränkbare Vertretungsmacht des Vorstands aus § 82 Abs. 1 AktG wird durch das Zustim...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Grenzüberschreitende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge

Rn. 56 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Grenzüberschreitende BHV oder GAV mit einer deutschen AG, KGaA oder SE als beherrschtem UN sind von Rspr. und Lehre anerkannt. Soweit es der Schutz des TU, seiner außenstehenden Aktionäre und seiner Gläubiger erfordert, gelten die §§ 291ff. AktG. Allerdings bestimmt das Personalstatut des herrschenden UN, ob dessen HV dem Vertrag zustimmen mu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Franchisevertrag

Rn. 32 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein Franchisevertrag ist ein Mischvertrag und weist Elemente verschiedener Vertragstypen auf, etwa eines Geschäftsbesorgungsvertrags oder eines Dienstvertrags (vgl. Beck RA-HB (2022), § 43, Rn. 9). Er begründet eine Systemführerschaft des Franchisegebers gegenüber dem Franchisenehmer. Der Franchisegeber legt die Art und Weise der Geschäftsfüh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein GAV wirkt sich weitreichend auf das verpflichtete UN aus: Es kann kein ausschüttungsfähiger Gewinn mehr entstehen, die Gewinnverwendungskompetenz der HV und das Gewinnbezugsrecht der Aktionäre werden faktisch entwertet und Vorstand und AR dürfen Teile des Jahresüberschusses nicht mehr thesaurieren. Die Gewinnabführung erfolgt unentgeltlic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Umwandlung beim Tochterunternehmen

Rn. 33 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wenn das beherrschte UN auf ein drittes UN verschmolzen wird, erlischt seine Rechtspersönlichkeit und alle Verbindlichkeiten gehen auf den übernehmenden Rechtsträger über. Dies gilt allerdings nicht für den BHV; dieser wird vielmehr durch die Verschmelzung beendet. Wird dagegen auf das TU ein dritter Rechtsträger verschmolzen, geht dessen Ver...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Umwandlung beim Mutterunternehmen

Rn. 32 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Bei einer Verschmelzung gehen der BHV und GAV im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG auf den verschmolzenen Rechtsträger als herrschendes UN über; möglicherweise steht dem beherrschten UN aus § 297 Abs. 1 AktG ein Kündigungsrecht zu. Auch wenn ein beherrschendes UN ein drittes UN im Wege der Verschmelzung oder Spaltung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Besondere Konzernverbindungen

Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Zulässig ist sowohl der Abschluss eines mehrstufigen GAV zwischen MU, TU und EU als auch der Abschluss eines Vertrags mit mehreren MU (vgl. HB-GesR (2020/IV), § 72, Rn. 10). Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Noch nicht abschließend geklärt ist die Zulässigkeit von GAV zugunsten Dritter. Diese besondere Ausgestaltung kann in einem mehrstufigen K...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Lockerung der Vermögensbindung (Konzernprivileg)

Rn. 51 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 291 Abs. 3 AktG normiert eine Lockerung der sonst strikt einzuhaltenden Regelungen der Kap.-Bindung gemäß der §§ 57, 58 und 60 AktG. In der seit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl. I 2008, S. 2026ff.) geltenden Fassung des § 291 Abs. 3 AktG ist die Kap.-Bindung scho...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Schriftform

Rn. 25 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der UN-Vertrag bedarf mitsamt seinen Nebenabreden der Schriftform. Diese Vorschrift dient der Rechtsklarheit und Publizität. Näheres bestimmt § 126 BGB. Notwendig ist entweder gemäß § 126 Abs. 1 BGB die eigenhändige Unterschrift der Parteien oder gemäß den §§ 126 Abs. 4, 128 BGB die notarielle Beurkundung; alternativ kann die elektronische Fo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Geschäftsführungsvertrag

Rn. 34 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den Geschäftsführungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet sich eine AG, KGaA oder SE, ihr ganzes UN für Rechnung eines anderen UN zu führen. Dadurch erzielt das verpflichtete UN keinen eigenen Gewinn mehr und wird zur Rentengesellschaft; seine Aktionäre erhalten nur noch einen vom Gewinn des UN unabhängigen Betrag (vgl. s...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Entstehungsgeschichte

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das AktG 1937 kannte keine den §§ 311ff. AktG vergleichbare Vorgängerregelung. Schon vor Inkrafttreten der Aktienrechtsreform 1965 hatte sich jedoch die Ansicht durchgesetzt, dass die Schädigung einer abhängigen Gesellschaft ohne Nachteilsausgleich unzulässig sei (vgl. KK-AktG (2004), Vorbemerkungen zu § 311, Rn. 1; Luchterhandt, ZHR 1970, S. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Atypische Kreditverträge

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein atypischer Kreditvertrag gewährt dem Kreditgeber Einflussrechte; bestimmte Maßnahmen sind dann nur mit der Zustimmung des Kreditgebers möglich. Damit dem Kreditgeber Einflussrechte wirksam eingeräumt werden können, bedarf es eines HV-Beschlusses analog der §§ 293 Abs. 1, 292 Abs. 1 Nr. 3 AktG. Indes besteht ebenso wenig wie beim Betriebsf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Metavertrag

Rn. 33 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Metageschäft ist eine besondere, gesetzlich nicht näher geregelte UN-Kooperation. Es ist der Gewinngemeinschaft ähnlich, denn bei beiden Vertragsarten geht es um die Vergemeinschaftung des Gewinns. Bezieht sich die Zusammenlegung bei der Gewinngemeinschaft auf den ganzen Gewinn, betrifft sie beim Metageschäft nur den Gewinn eines oder meh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Verlustübernahmevertrag

Rn. 41 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch einen Verlustübernahmevertrag verpflichtet sich ein UN, den Verlust einer AG, KGaA oder SE zu übernehmen. Dadurch kann im UN-Verbund die Kreditwürdigkeit eines TU verbessert oder eine sonst eintretende Insolvenzreife vermieden werden. Obwohl der Verlustübernahmevertrag wie das Gegenstück zum GAV erscheint, wird er nach h. M. weder als U...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 45 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die §§ 311ff. AktG sind auf den Einzelausgleich einer isolier- und quantifizierbaren nachteiligen Maßnahme gerichtet. Der von ihnen bezweckte Schutz der abhängigen Gesellschaft und ihrer Minderheitsgesellschafter kann daher sowohl bei einer breitflächigen und intensiven Konzernsteuerung, bei der sich einzelne schädigende Maßnahmen nicht mehr ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Auch das sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) vom 20.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) brachte im Hinblick auf die §§ 334 und 335 Änderungen mit sich. Nach der am 14.03.2012 verabschiedeten Micro-R 2012/6/EU (ABl. EU, L 81/3ff. vom 21.03.2012) konnten bzw. können die Mitgliedstaaten nunmehr auch "Kapitalg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Grenzüberschreitende Unternehmensverträge

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ebenso wie BHV und GAV können die UN-Verträge des § 292 Abs. 1 AktG mit ausländischen UN abgeschlossen werden. Dabei bestimmt sich das anzuwendende Recht nach dem Gesellschaftsstatut des UN, dessen außenstehende Aktionäre und Gläubiger schützenswerter sind. Verpflichtet sich also ein deutsches UN, seinen Gewinn mit einem ausländischen zusamme...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 16 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Zahlungsbemessungsfunktion des handelsrechtlichen JA nimmt insbesondere für KapG und PersG i. S. d. § 264a eine herausragende Stellung ein, da deren Gesellschafter bzw. Aktionäre meist einen an JA-Größen – namentlich etwa am Jahresüberschuss oder Bilanzgewinn – orientierten Zahlungsanspruch gegenüber der Gesellschaft haben (vgl. § 174 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsanliegen des Rechts faktischer Unternehmensverbindung

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Dritte Buch des AktG, das die "verbundenen Unternehmen" behandelt, stellt die UN-Verbindung durch UN-Verträge als Regelfall in das Zentrum der gesetzlichen Regelung (vgl. §§ 291ff. AktG). In der Praxis wird jedoch häufig auf die Legalisierung der Einflussnahme auf ein abhängiges UN durch einen BHV verzichtet. In der amtlichen Begründung de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Grenzüberschreitende faktische Unternehmensverbindungen

Rn. 76 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Rechtsverhältnisse eines herrschenden UN zu abhängigen Gesellschaften richten sich nach dem Recht der abhängigen Gesellschaft ("allseitige Kollisionsnorm"; vgl. KK-AktG (2004), Vorbemerkungen zu § 291, Rn. 184; BeckOGK-AktG (2022), § 291, Rn. 49; Einsele, ZGR 1996, S. 40; Grossfeld (1995), S. 97f.). Eine deutsche abhängige Gesellschaft ka...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Situation im Aktienrecht

Rn. 49 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wenngleich die rechtstatsächliche Relevanz der Themenstellung mangels zumindest einschlägiger höchstrichterlicher Rspr. zweifelhaft erscheinen muss (vgl. zur praktischen Relevanz MünchKomm. AktG (2020), Anhang zu § 317, Rn. 9; Decher, ZHR 2007, S. 126 (137); Hüffer, in: FS Goette (2011), S. 191 (196f.); Mülbert (1996), S. 476ff.), so entsprac...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 327a kann die Erleichterung bezüglich der Offenlegungsfrist von solchen KapG – sowie diesen nach § 264a gleichgestellten PersG – in Anspruch genommen werden, die ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG zugelassene Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 WpHG mit einer bestimmten Mindeststückelung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Europarechtliche Grundlagen der Offenlegungsvorschriften

Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wie die RL-Vorschriften des HGB insgesamt, basieren auch die handelsrechtlichen Offenlegungsvorschriften auf gesellschaftsrechtlichen Richtlinien der EU. Diese wiederum finden ihren Ausgangspunkt im EG-Vertrag vom 25.03.1957. Nach Art. 54 Abs. 3 lit. g) dieses Vertragswerks sollen die Schutzbestimmungen koordiniert werden, die in den Mitglieds...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Steuerrechtliche Fragen

Rn. 54 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Abschluss eines BHV und GAV ist steuerrechtlich interessant für die Bildung einer Organschaft zwischen dem herrschenden UN als Organträger und dem beherrschten UN als Organgesellschaft. Zweck der Organschaft ist die Konsolidierung von Ergebnissen und Umsätzen der betreffendem Konzern angehörenden UN auf der Ebene des herrschenden UN: Orga...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Fallgruppen einer "nicht einzelausgleichsfähigen" Nachteilszufügung

Rn. 58 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Abgrenzung des einfachen vom qualifiziert faktischen Konzern hat in der Praxis in erster Linie anhand des Kriteriums des Einzelausgleichs zu erfolgen (vgl. zum Vorrang des Einzelausgleichs auch BGH, Urteil vom 02.10.2000, II ZR 64/99, NZG 2001, S. 126 (127); OLG Celle, Urteil vom 18.11.1998, 9U 225/97, NZG 1999, S. 728). Für den Einzelaus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abwehr der Begründung von Abhängigkeitsverhältnissen

Rn. 22 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Einen zwingenden gesetzlichen Schutz der Gesellschaft, ihrer Aktionäre und Gläubiger vor der Begründung eines Abhängigkeitsverhältnisses kennt das deutsche Aktienrecht nicht. Nicht die Konzernbildung ist rechtswidrig, die gesetzlichen Schutzmechanismen greifen erst, nachdem die Abhängigkeitslage entstanden ist, indem sie die Nachteilszufügung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Abtretung

Rz. 10 Der Anspruch auf die Gegenleistung für einen steuerpflichtigen Umsatz muss abgetreten worden sein. Mit der Abtretung knüpft der Gesetzgeber an den bürgerlich-rechtlichen Begriff des § 398 BGB an.[1] Erfasst werden alle Arten der Abtretung, insbesondere auch die Globalzession von Forderungen des Abtretenden aus Umsätzen.[2] Die Abtretung ist die Übertragung einer Forde...mehr

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Kostenrecht: Entstehung ein... / 1. Fiktive Terminsgebühr

Terminsgebühr bei Verfahren vor dem FG: Nach der Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 1 zu Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1, Nr. 3202 RVG-VV entsteht in Verfahren vor dem Finanzgericht eine Terminsgebühr i.H.v. 1,2 Gebühren. Terminsgebühr bei Verfahren ohne mündliche Verhandlung im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten: Darüber hinaus bestimmt Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 3202...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Abtretung eines Anspruchs auf Gegenleistung

Rz. 9 Eine grundsätzliche Voraussetzung der Haftung ist die Abtretung eines Anspruchs auf die Gegenleistung für einen steuerpflichtigen Umsatz nach § 13c Abs. 1 S. 1 UStG. Daraus ergibt sich, dass die Abtretung durch einen Unternehmer erfolgt sein muss. Beim Abtretenden muss es sich deshalb um den leistenden Unternehmer handeln. Daher ist bei einer Steuerschuldnerschaft des ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Art und Umfang der Vereinnahmung

Rz. 38 Die Vereinnahmung kann in jeder Form geschehen, die dem Abtretungsempfänger den Forderungsbetrag oder einen Teil desselben zukommen lässt. Das kann insbesondere auch dadurch geschehen, dass der Abtretende aufgrund einer Vereinbarung mit dem neuen Gläubiger oder im Fall der stillen Abtretung die Forderung einzieht und an den neuen Gläubiger weiterleitet oder auf ein Ko...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1.3 Forderungsverkauf – echtes Factoring

Rz. 13 Bei einer Forderungsabtretung im Rahmen eines Forderungsverkaufs stellt sich die Frage, ob die Haftung des § 13c UStG eingreifen darf, weil der Abtretende dann eine ihm zufließende Gegenleistung in Geld erhält. Eine solche Abtretung ist z. B. bei der echten Forfaitierung und dem echten Factoring zu finden, u. U. auch bei entsprechend gestalteten Asset-Backet-Securitie...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.8 Bericht bezüglich übernahmerechtlicher Angaben im börsennotierten Konzern

Rz. 112 Das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (ÜbernRLUmsG) von 2006 transformierte die Übernahmerichtlinie von 2004 in deutsches Recht. Zur Transformation von Art. 10 Übernahmerichtlinie fügte das ÜbernRLUmsG einen neuen Abs. 4 in § 315 HGB ein, der mit dem CSR-RLUG in § 315a HGB verschoben wurde. Danach sind im Konzernlagebericht zahlreiche übernahmespezifische Angaben ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7 Verfahren im Fall der Ehegatten- oder Lebenspartnerbesteuerung (§ 10a Abs. 3 EStG)

Rz. 78 Gehören beide Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner (Rz. 33f) zum begünstigten Personenkreis des § 10a EStG, so besitzt jeder Ehegatte auch im Fall der Zusammenveranlagung nach §§ 26 Abs. 1, 26b EStG einen eigenen Zulageanspruch nach Abschn. XI (§ 79 S. 1 u. 2 EStG). Eine "Zusammenveranlagung" im Bereich der Altersvorsorgezulage gibt es nicht. Daraus folgt, dass a...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.3.2 Geschäftsverlauf

Rz. 40 Die Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs hat mit zeitraumbezogenen Informationen über die Geschäftstätigkeit des Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr zu erfolgen. Dazu ist nach DRS 20.62 auf Entwicklungen und Ereignisse einzugehen, die für den Geschäftsverlauf ursächlich waren, sowie deren Bedeutung für den Konzern zu beurteilen. Konkret werden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 3.2 Mitbestimmung über Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Danach steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei der Vereinbarung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 10 Übergangsregelungen bei Mitgliedschaft in einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem (§ 10a Abs. 6 EStG)

Rz. 100a Mit Wirkung ab Vz 2014[1] (Rz. 20a und Rz. 40) wurden die bis dahin in § 52 Abs. 24c EStG enthaltenen Regelungen ohne inhaltliche Änderung in den neu eigefügten § 10a Abs. 6 EStG übernommen. Die Regelungen waren ursprünglich durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. 8.4.2010 (Rz. 11) ins Gesetz aufgenomme...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8 Gesonderte Feststellung des Steuerermäßigungsmehrbetrags (§ 10a Abs. 4)

Rz. 84 Kommt es – wie in Rz. 76 geschildert – zum Sonderausgabenabzug, so stellt das FA den den Zulageanspruch überschreitenden Betrag der Steuerermäßigung in einem Verfahren gem. § 179 AO gesondert fest. Für die gesonderte Feststellung gilt § 10d Abs. 4 S. 3 bis 5 EStG entsprechend (§ 10a Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 EStG): Zuständig ist das für die Besteuerung zuständige FA (§ 10d ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Altersvorsorgebeiträge

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind die nach Abschn. XI geförderten und gem. § 10a Abs. 5 EStG vom Anbieter der zentralen Stelle mitgeteilten Altersvorsorgebeiträge zzgl. der dem Stpfl. nach Abschn. XI zustehenden Zulage – mit Ausnahme der Einmalzulage für Berufseinsteiger (Rz. 58) – bis zu dem in § 10a Abs. 1 S. 1 EStG genannten Höchstbetrag. Rz. 57 Altersvorsorgebeiträ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 9 Einwilligung; Nachweis durch Datenübertragung (§ 10a Abs. 2a, 5 EStG)

Rz. 91 Ab 2010 wird der Nachweis durch Datenübertragung zwischen dem Anbieter und den beteiligten Behörden erbracht. Dem Stpfl. oblag es bis einschließlich Vz. 2018 (Rz. 12f) lediglich, gegenüber dem Anbieter die Einwilligung in die Datenübertragung durch den Anbieter gem. § 10a Abs. 2a EStG zu erklären. Rz. 91a Durch das Zweite Datenschutz-Anpassungs und Umsetzungsgesetz EU[...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Trampolin (WEMoG) / 2.2 Benutzungsregelung

Auch wenn das Aufstellen eines mobilen Trampolins nicht als bauliche Maßnahme anzusehen ist, bedarf es einer beschlussweisen Benutzungsregelung nach § 19 Abs. 1 Satz 3 WEG, wenn nicht auszuschließen ist, dass lediglich der Wohnungseigentümer das Trampolin nutzen wird, der es temporär aufstellen will. Da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer letztlich verkehrssicherungspfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Trampolin (WEMoG) / 1.2 Nutzung und Verkehrssicherung

Ausgangspunkt der Betrachtung ist daher die Bestimmung des § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG. Hiernach ist jeder Wohnungseigentümer zum Mitgebrauch des Gemeinschaftseigentums nach Maßgabe des § 14 WEG berechtigt. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer dabei gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Regelungsinhalt

Rz. 13 § 10a EStG ist Teil des steuerlichen Förderungskonzepts der privaten Altersvorsorge für die in Abs. 1 genannten Förderberechtigten. Die Förderung besteht aus einer Kombination von progressionsneutraler Zulage nach den §§ 79ff. EStG und wahlweisem Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG.[1] Rz. 14 § 10a EStG lässt für den in Abs. 1 bestimmten Personenkreis – pflichtversiche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 2 Der Kauf eines Einzelunternehmens

Rz. 13 Es wurde bereits ausgeführt, dass Unternehmen selbst nicht rechtsfähig sind (siehe Rz. 1). Das Zuordnungsobjekt aller Rechte und Pflichten des Unternehmens ist der jeweilige Unternehmensträger.[1] Die Differenzierung zwischen dem Unternehmen und dem Unternehmensträger ist insbesondere bei einem Verkauf von großer Bedeutung. Da es kein Eigentum an dem Unternehmen gibt,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.5 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Rz. 93 Nach § 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB ist in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten im Konzernlagebericht einzugehen auf: die Risikomanagementziele und -methoden des Unternehmens (Nr. 1a), einschließlich seiner eingesetzten Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden, sowie die P...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 12 Überblick über die steuerliche Erfassung der Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen

Rz. 101 Bei Eintritt des Versorgungsfalls steht für die Altersvorsorgeleistungen Kapital zur Verfügung, das angesammelt wurde aus den vom Stpfl. eingezahlten Beiträgen, den nach Abschn. XI gewährten Zulagen, und den in der Ansparphase aus der Anlage des Kapitalbestands erzielten Erträgen. Darüber hinaus werden auch während der Leistungsphase noch Kapitalerträge aus der Anlage d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 3 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Grundstücks­lieferungen)

Bei allen steuerpflichtigen Lieferungen von Grundstücken – d. h. Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen – geht die Umsatzsteuerschuld nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG auf den unternehmerischen Leistungsempfänger (bzw. die juristische Person) über. Hierzu gehören auch die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten, die Übertragung vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1 Berechnung des Urlaubsanspruchs

Teilzeitbeschäftigte haben wie Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze, d. h., der Arbeitnehmer hat an den Tagen innerhalb des Urlaubs, an denen er zur Arbeit verpflichtet wäre, gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung seines A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.1 Urlaubsanspruch bei verringerter Anzahl von Arbeitstagen pro Woche

Der Mindesturlaubsanspruch nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt bei Fehlen einer tariflichen oder vertraglichen Vereinbarung 24 Werktage, d. h. bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage. Ist die Arbeitszeit bei einem Teilzeitbeschäftigten gleichmäßig auf die Wochenarbeitstage verteilt, hat er Anspruch auf dieselbe Anzahl von Urlaubstagen wie der Vollzeitbeschäftigte.[1] Praxis-Beispiel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.3 Wechsel von Arbeitszeitmodellen innerhalb des Urlaubsjahrs

Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr Die Zahl der Urlaubstage hängt grundsätzlich von der Anzahl der individuellen Wochenarbeitstage ab. Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs entsprechend. Der Urlaubs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 4 Ermittlung der Beschäftigtenzahl eines Betriebs unter Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigung

Verschiedene gesetzliche Bestimmungen knüpfen bei der Anwendbarkeit einzelner Regelungen oder des Gesetzes an die Zahl der insgesamt im Betrieb Beschäftigten als Schwellenwert an. Damit stellt sich die Frage, wie Teilzeitbeschäftigte zur berücksichtigen sind. Die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (insbesondere für die Größe des Betriebsrats) und die Vorschriften de...mehr