Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumangel (WEMoG) / 1.1.1 Baumangel wegen Abweichung des Bauwerks von der vereinbarten Beschaffenheit

Die Frage, ob ein Baumangel in Form eines Sachmangels vorliegt, richtet sich zunächst nach den konkret zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Bauvorhabens bzw. des einzelnen Gewerks. Praxis-Beispiel Wohnflächenabweichung Die Parteien vereinbaren, dass eine Eigentumswohnung mit einer bestimmten Wohnfläche errichtet werden soll. Die tatsächl...mehr

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Ausschlussfristen / 7 Nicht erfasste Ansprüche

Bezieht sich die Ausschlussfrist auf "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" oder "gegenseitige Ansprüche aller Art aus dem Arbeitsverhältnis", so erfasste sie gleichwohl und trotz fehlender ausdrücklicher Regelung nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG eine Reihe besonders wichtiger Ansprüche nicht. Dies galt z. B. für Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechte...mehr

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Digitalisierung in der Buch... / 3 Digitale Kommunikation mit externen Partnern: Finanzamt, Banken, Steuerberater & Co

Ein großer Teil der Aufgaben in der Buchhaltung besteht in der Kommunikation mit externen Partnern. Diese erhalten Informationen aus der Buchhaltung, entweder, weil es dazu gesetzliche Regeln gibt (z. B. das Finanzamt), oder durch vertragliche Vereinbarungen bestimmt (z. B. Kreditgeber). Auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verlangen Informationen auf digitalem Wege. Dab...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 5.3 Auskunft über die Person "der Beteiligten"

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat vor jeder Einstellung zu unterrichten. Die Unterrichtungspflicht besteht aber erst dann, wenn feststeht, wer eingestellt werden soll, wenn also der Arbeitgeber selbst seine Auswahl getroffen hat. Der Betriebsrat hat insoweit kein Beteiligungsrecht.[1] Dem Betriebsrat ist Auskunft über die Person "der Beteiligten" zu geben (§ 99 Abs. 1 Satz ...mehr

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Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.3 Anwendbarkeit des Arbeitsrechts

Die Eigenschaft als freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer ist nicht personenbezogen, sondern bezieht sich immer nur auf das jeweilige Vertragsverhältnis. Also kann ein und dieselbe Person zugleich freier Mitarbeiter und Arbeitnehmer sein, u. U. sogar in verschiedenen Vertragsverhältnissen mit demselben Auftraggeber. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das dem Arbeitgeb...mehr

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Freie Mitarbeiter beschäftigen / 2.2 Wichtige Entscheidungen ohne Bezug auf bestimmte Berufe

Ehrenamtliche Tätigkeit Durch die Ausübung unentgeltlicher ehrenamtlicher Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet.[1] Angewiesensein auf Hilfskräfte (Franchisenehmer) Ist ein Franchisenehmer nach den tatsächlichen Umständen nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten alleine zu erfüllen, sondern ist er auf Hilfskräfte angewiesen, und zugleich vertraglich b...mehr

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Kommissionsgeschäfte in Buc... / 1.1 Rechtliche Einordnung

Rz. 1 Das Kommissionsgeschäft stellt einen Spezialfall im Bereich der Handelsgeschäfte (4. Buch des HGB) dar. Ein Kommissionsgeschäft betreibt gem. § 383 HGB als Kommissionär, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere[1] für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu kaufen (Einkaufskommission) oder zu verkaufen (Verkaufskommission). Werden Kom...mehr

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Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.4.3 Wichtige Gesichtspunkte aus der Praxis

Konsequenterweise darf ein freier Mitarbeiter nicht in der Personalverwaltung verwaltet werden. Vielmehr hat dies in der Kreditorenbuchhaltung oder im Einkauf zu erfolgen. Auch darf keine Personalakte geführt werden. Insbesondere bei Tätigwerden des freien Mitarbeiters als "Einzelkämpfer" sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Kapazität des freien Mitarbeiters mögli...mehr

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Kommissionsgeschäfte in Buc... / 2.1 Verkaufskommission

Rz. 14 Der Ablauf eines Kommissionsgeschäftes beginnt regelmäßig mit dem Abschluss eines Kommissionsvertrages zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär; dabei kann es sich um einen Vertrag für ein einmaliges Geschäft als auch um einen auf unbestimmte Dauer angelegten Vertrag (Dauerschuldverhältnis) handeln. Rz. 15 Im Anschluss an den Vertragsabschluss kann zu jedem belie...mehr

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Freie Mitarbeiter beschäftigen / 2.1 Einzelne Berufe

Berater Erbringt ein Berater im Auftrag seines Vertragspartners Beratungsleistungen gegenüber einem Dritten, so folgt die Notwendigkeit der zeitlichen Abstimmung mit dem Dritten aus der Beratungsaufgabe und nicht aus einem arbeitgeberseitigen Weisungsrecht. Auch die Kontrolle der erbrachten Leistungen und die Aufforderung, die Leistungen innerhalb vorgegebener Frist gegenüber...mehr

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Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.2 Anwendbarkeit des Arbeitsrechts (Kurzübersicht)

Arbeitnehmer können unter den jeweiligen Voraussetzungen arbeitsrechtlichen Vollschutz in Anspruch nehmen. Auf arbeitnehmerähnliche Personen ist Arbeitsrecht grundsätzlich nicht anwendbar. Ausnahmen gelten u. a. nach § 5 Abs. 1 ArbGG, §§ 2, 12 BUrlG, § 12a TVG, § 11 EFZG und § 92a HGB. Zwischen Auftraggeber und freiem Mitarbeiter entstehen keinerlei arbeitsrechtliche Bindunge...mehr

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Zuschüsse / 1 Zuschuss als Entgelt vom Leistungsempfänger ("unechter" Zuschuss)

Auch Zuschüsse, die von der öffentlichen Hand kommen, müssen daraufhin geprüft werden, ob sie nicht als Gegenleistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs zwischen dem Zahlungsempfänger und der öffentlichen Hand zu werten sind. Häufig übernehmen nämlich Unternehmen der freien Wirtschaft auf der Grundlage von Vereinbarungen öffentliche Aufgaben und erhalten dafür als "Zuschüss...mehr

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Leasing / 6 Umsatzsteuer

Die sonstige Leistung besteht in der Gebrauchsüberlassung des Leasinggegenstands, nicht in der Gewährung eines Kredits, die ggf. nach § 4 Nr. 8a UStG steuerfrei wäre. Ist Gegenstand des Leasingvertrags eine Immobilie, ist von einem steuerfreien Umsatz auszugehen[1], wenn nicht nach § 9 UStG auf die Umsatzsteuerbefreiung unter den dort gegebenen Voraussetzungen verzichtet word...mehr

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Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.6 Statusverfahren

Der Status des Dienstnehmers (freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer) kann im arbeitsgerichtlichen oder im sozialgerichtlichen Verfahren überprüft werden. Dieses läuft grundsätzlich so ab: Zunächst wird der Vertragsinhalt überprüft, und zwar daraufhin, ob nach seinem Wortlaut bereits eine eindeutige Einordnung des Vertragsverhältnisses möglich ist. Ist dies nicht möglich oder gi...mehr

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Leasing / 1.1.1 Voll-/Teilamortisationsvertrag

Ausschlaggebend für die Einordnung der Verträge als Voll- oder Teilamortisationsvertrag ist das Kriterium, ob in der Laufzeit des Vertrags die Kosten des Leasinggebers durch die Leasingraten gedeckt sind. Bei einem Vollamortisationsvertrag entspricht die Summe der Leasingraten während der Grundmietzeit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts sowie sämtl...mehr

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Leasing / 1.1.3 Finanzierungsleasing

Das Finanzierungsleasing sieht demgegenüber eine längere Nutzungsüberlassung vor. Da die Vertragsdauer die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts nahezu vollständig oder doch zu einem wesentlichen Teil abdeckt, hat diese Leasingform eher Finanzierungscharakter. Nach dem Leasingerlass des BMF [1] liegt ein Finanzierungsleasing nur vor, wenn der Vertrag über eine bestimmte Zeit abgesc...mehr

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Leasing / 4 Grunderwerbsteuer

Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfasst nur Verpflichtungsgeschäfte, bei denen sich der eine Vertragsteil zur Übereignung des Eigentums an einem Grundstück verpflichtet und der andere Vertragsteil einen unmittelbaren Anspruch auf Übereignung erwirbt. Wird lediglich wirtschaftliches Eigentum begründet, wie das beim Immobilien-Leasingvertrag während der Grundmietzei...mehr

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Freie Mitarbeiter beschäftigen / 3.3 "Crowdworking" als neue digitale Arbeitsform

Der Aktualität halber sei "Crowdworking" hier kurz erwähnt. Dabei handelt es sich um eine digitale Form des Outsourcing. Unternehmen schreiben einzelne Projekte oder kleine Arbeitsaufgaben über webbasierte Plattformen aus. Registrierte User haben die Möglichkeit, ihre Arbeitskraft und ihre Fähigkeiten weltweit anzubieten und die ausgeschriebenen Arbeitsaufgaben ortsunabhängi...mehr

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Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.4.1 Weisungsfreiheit

Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.[1] Die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation zeigt sich insbesondere darin, dass der Beschäftigte einem Weisungsrecht seines Vertragspartners (Arbeitgebers) unterliegt. Das We...mehr

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Leasing / 5.1 Hinzurechnungen

Miet- und Pachtzahlungen Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 1d, e GewStG: 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermö­gens sowie 50 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Dies gilt auch dann, wenn die Lei...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.7.4 Pauschale Aufteilung bei besonderer Raumnutzung

Erfolgt die besondere Raumnutzung außerhalb der Tage, an denen Sportereignisse stattfinden, mindestens einmal wöchentlich, kann der auf diese Raumnutzung entfallende Anteil vorab pauschal mit 15 % des Gesamtbetrags ermittelt und als Betriebsausgabe abgezogen werden. Für die weitere pauschale Aufteilung ist dann von dem um den Raumnutzungsanteil gekürzten Gesamtbetrag auszuge...mehr

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Kommissionsgeschäfte in Buc... / 3.2.2 Forderungen und Verbindlichkeiten aus Vergütungsansprüchen

Rz. 34 Als Vergütung erhält der Kommissionär – auch ohne Verabredung im Kommissionsvertrag – eine Provision,[1] welche i. d. R. nach Ausführung des Kommissionsgeschäftes verlangt werden kann. Weiterhin steht dem Kommissionär ein Ersatz für Aufwendungen zu; zu diesen Aufwendungen gehören auch die Kosten für die Benutzung der Lagerräume und der Beförderungsmittel des Kommissio...mehr

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Leasing / Zusammenfassung

Begriff Eine allgemeine Definition des Begriffs "Leasing" existiert im deutschen Zivil- oder Steuerrecht nicht. Der englische Begriff "lease" hat die Bedeutung von Miete bzw. Pacht. Nach der Rechtsprechung des BGH sind Finanzierungsleasingverträge nach mietrechtlichen Vorschriften zu behandeln. Dieser Rechtsprechung hat sich der BFH angeschlossen. Der Leasingvertrag sei sein...mehr

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Leasing / 3.1.2.5 Rückstellungen im Leasingbereich

Wie oben dargestellt, handelt es sich bei den Leasingverträgen um schwebende Verträge, die bilanzmäßig nicht zu erfassen sind. Das gilt auch im Rückstellungsbereich für noch zu zahlende, aber noch nicht fällige Leasingraten. Übersteigen die Leasingraten jedoch den Nutzen, den das Unternehmen aus dem Leasinggegenstand ziehen kann, mag im Einzelfall die Bildung einer Drohverlus...mehr

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Leasing / 3.2.1.2 Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber

Der wirtschaftliche Gehalt des Vertrags ist der eines Ratenkaufs. Daher ist auf der Passivseite eine Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber in Höhe der aktivierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, mit Ausnahme der nicht in den Leasingraten berücksichtigten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasingnehmers, zu passivieren.[1]mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / VIP-Aufwendungen bei Sport- und anderen Veranstaltungen

Werden dem Sponsor im Rahmen eines Gesamtpakets nicht nur Werbeleistungen, z. B. Werbung über Lautsprecheransagen, auf Videowänden, in Vereinsmagazinen, sondern auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die nicht nur zum Besuch der Veranstaltung berechtigen, sondern auch die Möglichkeit der Bewirtung des Sponsors und seiner Gäste, z. B. Geschäftsfreunde, Arbeitnehmer, b...mehr

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Projektmanagement: der rich... / 5 Was alle interessiert: Zeit und Geld

Aufwandsschätzung – ein notwendiges Übel "Wann wird das Projekt fertig?" – "Wie viel wird es kosten?" Dies sind zwei unangenehme Fragen, die der Auftraggeber dem Projektverantwortlichen als allererstes stellen wird. Und jetzt dürfen Sie keinesfalls Antworten geben wie "Keine Ahnung", "Das sehen wir dann schon" oder gar: "Da könnte ich Ihnen jetzt viel erzählen…". Aber auch, w...mehr

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Zuschüsse / 3.6 Kurzarbeitergeldzuschuss

In einer Reihe von Tarifverträgen, aber auch in individualvertraglichen Vereinbarungen ist geregelt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für Zeiten der Kurzarbeit unter bestimmten Voraussetzungen Zuzahlungen zum Kurzarbeitergeld bzw. Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung gewährt. Da die Zuschüsse im Zusammenhang mit der Erbringung der früheren Arbeitsleistung gewä...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.2 Werbeleistungen und besondere Raumnutzung

Die in den vertraglich abgeschlossenen Gesamtpaketen neben den Eintrittskarten, der Bewirtung, den Raumkosten u. a. erfassten Aufwendungen für Werbeleistungen sind prinzipiell als Betriebsausgaben abziehbar. Wird glaubhaft gemacht, dass auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung Räumlichkeiten in der Sportstätte für betriebliche Veranstaltungen, z. B. Konferenzen, Bes...mehr

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Kommissionsgeschäfte in Buc... / 4.1 Inländische Kommissionsgeschäfte

Rz. 41 Für das Umsatzsteuerrecht legt § 3 Abs. 3 UStG fest, dass beim Kommissionsgeschäft zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär eine Lieferung vorliegt.[1] Bei der Verkaufskommission gilt der Kommissionär, bei der Einkaufskommission der Kommittent als Abnehmer. Diese Vorschrift bestimmt damit jedoch nur, dass im Fall einer Verkaufskommission eine umsatzsteuerbare Li...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 29 EuZVO – Verhältnis zu Übereinkünften oder Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung hat in ihrem Anwendungsbereich und in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien einschlägiger, von den Mitgliedstaaten geschlossener bilateraler oder multilateraler Übereinkünfte oder Vereinbarungen sind, insbesondere des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 über den Zivilprozess und des Haager Übereinkommens vom ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 29 EuBVO – Verhältnis zu Übereinkünften oder Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung hat in ihrem Anwendungsbereich und in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien einschlägiger, von den Mitgliedstaaten geschlossener bilateraler oder multilateraler Übereinkünfte oder Vereinbarungen sind, insbesondere des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 über den Zivilprozess und des Haager Übereinkommens vom ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verw-Vertrag und Vereinbarungen.

Rn 35 GdW und Verw können im Verw-Vertrag (§ 26 Rn 42 ff) weitere Rechte und Pflichten begründen. Bsp: nach § 12 I (§ 12 Rn 10 ff), Erteilung einer Zustimmung zu einer Vermietung/Verpachtung, Erteilung einer Zustimmung zu einem Gebrauch/einer Benutzung, ›Verteilung‹ von Kellerflächen, Aufstellung der Hausordnung, Erstellung einer Bescheinigung nach § 35a EStG, dazu KG ZMR 09...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 358 BGB – Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag.

Gesetzestext (1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Vertrag verbundenen Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. (2) Hat der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verträge.

Rn 11 Verträge zu Lasten Dritter mit der Folge, dass dieser ohne seine Mitwirkung verpflichtet wird, gibt es naturgemäß nicht (MüKo/Gottwald Rz 263 ff). Eine derartige Vereinbarung ist unwirksam (s. für differenzierte Preisabrede in Vertrag mit Erstkäufer zulasten des Vorkaufsberechtigten BGHZ 233, 54 Rz 18 ff). Dagegen kann der Versprechende sich selbst verpflichten, die Le...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 4 10 Tipps für die Gestaltung von Verträgen

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Unzulässigkeit der Kündigung bei Vertrag für die Lebenszeit gem § 544 S 2.

Rn 4 Bei einem Vertrag für die Lebenszeit einer Vertragspartei ist gem 2 die Kündigung nach 1 unzulässig. Grund für diese Ausnahme ist, dass es sich hierbei der Sache nach ohnehin um einen befristeten Vertrag handelt und es nicht zu einer Erbmiete kommen kann (vgl MüKo/ Bieber § 544 Rz 1). Unter 2 fällt daher auch ein durch solche Umstände befristeter Vertrag, die nur zu Lebz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32009R0004 Art 69 EuUntVO – Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen und Vereinbarungen.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der Übereinkommen und bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt der Annahme dieser Verordnung angehören und die die in dieser Verordnung geregelten Bereiche betreffen, unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten gemäß Artikels 307 des Vertrags. (2)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 357a BGB – Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen.

Gesetzestext (1) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 357 BGB – Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen.

Gesetzestext (1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. (2) Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zusammenhängender Vertrag, II.

Rn 4 Art 15 I VRRL, den § 360 umsetzt, benutzt nicht den Begriff des zusammenhängenden, sondern des akzessorischen Vertrags. Dieser Begriff wird in Art 2 Nr 15 VRRL definiert. Danach ist unter einem akzessorischen Vertrag ein Vertrag zu verstehen, mit dem der Verbraucher Waren oder Dienstleistungen erwirbt, die im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Echter und unechter Vertrag zugunsten Dritter.

Rn 12 Hinsichtlich der Rechtsstellung des Dritten unterscheiden sich der echte und der unechte Vertrag zugunsten Dritter (vgl schon Vor §§ 328–335 Rn 1): Beim echten Vertrag zugunsten Dritter hat der Dritte, wie das I voraussetzt, einen eigenen Anspruch auf die Leistung. Dagegen kann beim unechten Vertrag zugunsten Dritter der Dritte die Leistung nicht verlangen; er ist also...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beschränkung auf Verträge.

Rn 3 Nach Stellung, Wortlaut und Sinn gilt § 313 nur für Verträge (die Bezeichnung als ›Geschäfts-‹grundlage ist insoweit ungenau). Doch muss es sich dabei nicht notwendig um Schuldverträge handeln. Für öffentlich-rechtliche Verträge gilt § 60 VwVfG. Unanwendbar ist § 313 dagegen auf einseitige Rechtsgeschäfte, etwa eine Anfechtung oder Kündigung, auch eine Verfügung von Tod...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsgeschäftliche Bindungen im Vorfeld des Vertrages.

1. Vorvertrag. Rn 27 Der Vorvertrag ist die vertragliche Verpflichtung zum Abschluss eines (Haupt-)Vertrags. Insofern begründet er einen gewillkürten Kontrahierungszwang. Es gibt ihn nur hinsichtlich verpflichtender Verträge, denn die vertragliche Verpflichtung zur Vornahme einer Verfügung ist selbst schuldrechtlicher Hauptvertrag (BGH NJW-RR 92, 977 [BGH 30.04.1992 - VII ZR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verträge.

Rn 29 Bedient sich der Staat des Verwaltungsprivatrechtes, sind Verträge mit der GdW zu schließen (BGH NZM 14, 81 Rz 13). Bsp: Straßenreinigung (BGH NJW 12, 1948), Gas (BGH ZMR 07, 472), Wasser (BGH NZM 10, 284), Strom, Abfall.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verhaltensweisen im Vorfeld eines Vertrags.

aa) Täuschung zur Herbeiführung eines Vertrags. Rn 14 Eine Täuschung zur Herbeiführung eines Vertrags durch aktives Handeln oder durch Verschweigen von für den anderen Teil bedeutsamen Tatsachen (bei Bestehen einer Offenbarungspflicht, s nur BGH NJW 71, 1795, 1799 [BGH 28.04.1971 - VIII ZR 258/69]; NJW-RR 91, 1312) kann neben § 123 auch von § 826 erfasst werden. Bsp: Täuschun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag.

Rn 14 Wann ein solcher Vertrag vorliegt, bestimmt I 1 Nr 1–4 abschließend: 1. I 1 Nr 1. Rn 15 Ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag liegt zunächst dann vor, wenn ein Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist. Hierzu gehören insb die Priva...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verw-Vertrag.

Rn 29 Endet die Bestellung, endet idR auch der Verw-Vertrag (Rn 49).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wertersatz bei Verträgen über die Lieferung von Wasser, Gas, Strom oder Fernwärme.

Rn 17 II erfasst auch Verträge über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder über die Lieferung von Fernwärme. Insoweit gilt das unter Rn 11 ff Gesagte mit der Ausnahme, dass § 356 IV 1 für diese Verträge keine Anwendung findet. Der Verbraucher verliert damit sein Widerrufsrecht auch dann nicht, wenn der Unternehm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Schäden aus dem Fehlen eines wirksamen Vertrags.

Rn 41 Die Fallgruppe der Schäden aus dem Fehlen eines wirksamen Vertrags oder aus dem enttäuschten Vertrauen auf einen wirksamen Vertrag lässt sich in zwei unter II Nr 1 fallende Untergruppen teilen: Entweder hat der Geschädigte fälschlich einen (dauerhaft) wirksamen Vertrag angenommen, oder er hat bei weit fortgeschrittenen Verhandlungen auf den künftigen Vertragsschluss ve...mehr